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STA Travel ist der Spezialist für Jugend- und Studentenreisen. Bei uns bekommst du alles für eine unvergessliche Reise, von Around the World Tickets, exklusiven Flugtarifen, über spannende Rundreisen, Work & Travel Pakete und Freiwilligenprojekte.

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Teilnahmebedingungen Partnerprogramm STA Travel  (Account: 29037)

 

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AWIN GmbH für Publisher gelten für das Partnerprogramm von STA Travel die nachfolgend aufgeführten Teilnahmebedingungen. Mit der Bewerbung für das STA Travel Partnerprogramm erklärt sich der Publisher mit den Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden.

1.Teilnahme am STA Travel Partnerprogramm

1.1 Der Publisher muss über eine eigene Website mit einem einfach erreichbaren und vollständigen Impressum (§ 5 TMG) verfügen. Die Website muss den jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz, genügen.

1.2 Die Website des Publishers darf nicht den Eindruck erwecken als würde sie von STA Travel verantwortet oder als könnte der Publisher STA Travel im Rechtsverkehr vertreten bzw. Erklärungen gegenüber Dritten für STA Travel abgeben und/oder entgegennehmen.

1.3 Folgende Geschäftsmodelle und Werbeumfelder sind im STA Travel Partnerprogramm nicht zugelassen:

a. Websites mit Verwechslungsgefahr zur Website statravel.de

b. Websites mit rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, politischen oder jugendgefährdenden Inhalten oder entsprechenden verlinkten Angeboten

c. Paidmailer, Forced Clicks, etc. d. Bannerfarmen

e. Geparkte Domains

f. Vertipper-Domains bzw. Domains mit STA Travel als Bestandteil

h. Seiten, welche Missbrauchsmethoden nutzen, insbesondere Cookie-Dropping, SEA Brandhijacking, Falsche Identitäten, Fake Bestellungen, E-Mail Spam, Spyware/Adware/Malware 

i. Ausgeschlossen ist auch das Betreiben von Software, die die Buchung außerhalb der Buchungsmaschine von STA Travel ermöglicht. Zusätzliche Gebühren dürfen nicht durch automatisierte Prozesse erhoben werden.

1.4 STA Travel steht es frei, den Publisher zur Teilnahme zuzulassen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Durch die Zulassung entsteht keine Partnerschaft, kein Joint-Venture, keine Franchise- oder Handelsvertreterbeziehung, kein Angestelltenverhältnis oder eine sonstige Beziehung, die über die Affiliate-Partnerschaft hinausgeht.

1.5 Die Teilnahme des Publishers am Partnerprogramm von STA Travel kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung der Teilnahme durch den Publisher ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Eine Kündigung der Teilnahme des Publishers durch STA Travel ist unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich und mindestens in Textform zu erklären. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für STA Travel insbesondere vor bei einem schwerwiegenden Verstoß des Publishers gegen diese Teilnahmebedingungen, wie z.B. Verstöße gegen Ziff. 1.3, 2 und 3. Nach Beendigung der Teilnahme des Publishers am Partnerprogramm von STA Travel ist der Publisher verpflichtet, sämtliche Werbemittel und Links von seiner Website unverzüglich zu entfernen. Sollte die Kündigung der Teilnahme des Publishers am Partnerprogramm von STA Travel durch einen Verstoß des Publishers gegen diese Teilnahmebedingungen verursacht worden sein, behält sich STA Travel neben weiteren rechtlichen Schritten und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, alle offenen Sales/Leads zu stornieren.

1.6 STA Travel behält sich das Recht vor, das Partnerprogramm unter Einhaltung einer angemessenen Frist ohne Angaben von Gründen zu beenden und/oder durch ein anderes Programm zu ersetzen.

2. Werbemittel und Werbeschaltung

2.1 Grundlegendes zur Werbeschaltung für STA Travel

a. Der Publisher darf die von STA TRAVEL zur Verfügung gestellten Werbemittel ausschließlich auf der Website verwenden, die er im Rahmen der Anmeldung zum STA TRAVEL Partnerprogramm angegeben hat und von STA Travel zugelassen wurde. Werbung für STA TRAVEL auf anderen als durch die Zulassung genehmigten Seiten, Flächen oder Werbeprogrammen ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch STA TRAVEL zulässig.

b. Sämtliche von STA TRAVEL bereitgestellte Werbemittel dürfen nur in unveränderter Form integriert werden. Änderungen an Texten oder Bildern oder das Hinzufügen von eigenen Werbeaussagen oder Bildern sind nicht zulässig. Die Verwendung der Werbemittel von STA TRAVEL und/oder der Marke(n), Namen, Logos, Angebote als Text oder Bild von STA TRAVEL in der eigenen Werbeschaltung des Publishers für seine Website oder für Websites Dritter oder für Produkte oder Services des Publishers oder Dritter ist dem Publisher untersagt.

c. Mit der Einbindung der entsprechenden Werbemittel auf der Website verpflichtet sich der Publisher zur Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen sowie ggf. besonderer Vorgaben für die Einbindung des jeweiligen Werbemittels und garantiert, dass seine Website und die Werbetätigkeiten insgesamt (i) keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder (ii) nicht gegen sonstige gesetzliche, insbesondere wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

d. Der Publisher darf zur Bewerbung grundsätzlich nur Werbemittel verwenden, welche zum Partnerprogramm zugelassen sind. STA TRAVEL ist jederzeit berechtigt, Werbemittel auszutauschen und durch neue zu ersetzen. Der Publisher verpflichtet sich zur unverzüglichen Umsetzung.

e. Der Publisher darf nicht den Eindruck erwecken als könnte er STA TRAVEL im Rechtsverkehr vertreten bzw. Erklärungen gegenüber Dritten für STA TRAVEL abgeben und/oder entgegennehmen. Der Publisher ist nicht berechtigt, Angebote im Namen von STA TRAVEL zur erstellen oder anzunehmen. Er ist an der Abwicklung der Verträge zwischen STA TRAVEL und dem Endkunden nicht beteiligt.

f. STA TRAVEL kann jederzeit nach billigem Ermessen vom Publisher verlangen, dass dieser die Werbemittel unverzüglich und vollständig von Werbeflächen entfernt.

2.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von STA TRAVEL darf der Publisher nicht mit STA TRAVEL als Referenz werben.

3. Werberichtlinien für besondere Marketingmaßnahmen

3.1 SEA

a. Der Publisher darf die Marken STA Travel bzw. die Domain statravel.de nicht als Keyword, im Anzeigentext oder als Bestandteil der Display-URL verwenden. Dies gilt ebenso für sämtliche Falschschreibweisen sowie Vertipper. Eine Kombination der Marken STA Travel mit weiteren Keywords wie Gutschein, Coupon, etc. ist ebenfalls nicht zugelassen.

b. Eine direkte Verlinkung auf die Website statravel.de ist nicht gestattet. In jedem Fall muss eine für den Besucher sichtbare eigene Landingpage des Publishers genutzt werden.

c. Um Irritationen vorzubeugen, müssen die o.g. Marken-Keywords kontoweit generell auf „negative phrase“ gesetzt werden.

3.2 SEO-Maßnahmen

Der Publisher darf keine expliziten Maßnahmen durchführen, welche dazu dienen, in den organischen Suchergebnissen zu den Marken STA Travel (inkl. Schreibvarianten sowie Fehlschreibweisen) höher gerankt zu werden, als die STA Travel Website. Dies gilt gleichfalls für Suchen in Kombination mit STA Travel

3.3 E-Mail

a. E-Mail Marketing ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch STA TRAVEL gestattet. STA TRAVEL kann die Zustimmung ohne Begründung versagen, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

b. Für das STA TRAVEL Partnerprogramm genutzte E-Mail Verteiler müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aller maßgeblichen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorschriften und verbraucherrechtlichen Informationspflichten, der aktuellen Rechtsprechung und per Double Opt In (DOI) generiert worden sein. Zudem müssen die Empfänger dem Versand von Werbung an deren E-Mail Adresse ausdrücklich zugestimmt und nicht widersprochen haben. Der Publisher muss sicherstellen, dass er als Absender und Verantwortlicher der E-Mail eindeutig erkennbar ist.

c. Bindet der Publisher ein STA TRAVEL Werbemittel in eine E-Mail ein, muss er das Werbemittel in Abgrenzung zum redaktionellen Inhalt als „Werbung“ oder „Anzeige“ kenntlich machen. Der Publisher gewährleistet, dass beim Empfänger nicht der Eindruck entstehen kann, Absender oder Auftraggeber der E-Mail sei STA TRAVEL .

3.4 Gutscheine

a. Die Bewerbung von STA TRAVEL auf Websites mit einem klaren Fokus auf Coupon-und Gutschein-Vermittlungen ist nicht gestattet.

b. Es dürfen keine Gutscheine bzw. Gutscheincodes beworben werden, welche nicht im Partnerprogramm von STA TRAVEL angeboten werden.

c. Sofern STA Travel im Partnerprogramm Gutscheine bzw. Gutscheincodes anbietet und der Partner diese bewirbt, muss er sämtliche von STA TRAVEL vorgegebene Konditionen (Laufzeit, Einschränkungen etc.) des Gutscheins kommunizieren und sicherstellen, dass die diesem Gutschein zugeordnete Werbemittel-ID/Verlinkung korrekt verwendet wird.

d. Für die Bewerbung von Gutscheinseiten per SEA gelten die Bestimmungen unter Punkt 3.1 e. Die Bewerbung von Gutscheinen per iframe ist nicht zulässig. Das Setzen eines Cookies darf nur durch Klick des Users auf ein Werbemittel auf der Seite des Publishers erfolgen, welches nach dem Klick direkt auf die Seite von STA TRAVEL weiterleitet.

f. Sofern exklusive Gutscheine an einzelne Publisher vergeben werden, dürfen diese nur auf den von STA TRAVEL freigegebenen Seiten verwendet werden. Die Verwendung eines exklusiven Gutscheins eines Publishers durch einen Dritten hat den Ausschluss aus dem Partnerprogramm sowie die Stornierung der Sales/Leads im Zusammenhang mit dieser Werbemaßnahme zur Folge.

3.5 Cashback- u. Bonussysteme

a. Die Bewerbung von STA TRAVEL auf Cashback-u. Bonusportalen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch STA TRAVEL gestattet. STA TRAVEL kann die Zustimmung ohne Begründung versagen, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

b. Die Teilnahme ist ausschließlich unter der Voraussetzung möglich, dass es sich um eine Weiterempfehlungsprovision handelt. Weiterempfehlungsprovision bedeutet, dass der User die Vergütung auf die Buchung eines Freundes erhält, der über den entsprechenden Link geworben wurde. Die Bewerbung von regulärem Cashback ist nicht zugelassen.

c. Aus der Bewerbung muss klar ersichtlich sein, dass es sich NICHT um Cashback handelt, auch das Wort „Cashback“ darf keinesfalls im Zusammenhang mit der Bewerbung von STA TRAVEL verwendet werden.

3.6 Meta-Netzwerke

a. Die Bewerbung von STA TRAVEL in Meta-Netzwerken ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch STA TRAVEL gestattet. STA TRAVEL kann die Zustimmung ohne Begründung versagen, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

b. Der Publisher trägt die Verantwortung dafür, diese `Teilnahmebedingungen STA TRAVEL gegenüber seinen Sub-Publishern zu kommunizieren und deren Einhaltung durchzusetzen und zu überwachen. Der Publisher haftet für das Verhalten seiner Sub-Publisher und stellt STA TRAVEL von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei.

c. Der Publisher muss die Übergabe des Referrers/Ursprungslinks des jeweiligen Sub-Publishers gewährleisten, so dass jederzeit die Herkunft des Traffics nachvollzogen werden kann.

3.7 Retargeting / Remarketing

a. Die Bewerbung von STA TRAVEL durch Retargeting / Remarketing im Rahmen des Partnerprogrammes ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch STA TRAVEL gestattet. STA TRAVEL kann die Zustimmung ohne Begründung versagen, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

b. Der Publisher trägt die Verantwortung dafür, diese `Teilnahmebedingungen STA TRAVEL Partnerprogramm` gegenüber seinen Partnern zu kommunizieren und deren Einhaltung durchzusetzen und zu überwachen. Der Publisher haftet für das Verhalten seiner Partner und stellt STA TRAVEL von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei.

c. Der Publisher muss die Übergabe des Referrers/Ursprungslinks des jeweiligen Sub-Publishers gewährleisten, so dass jederzeit die Herkunft des Traffics nachvollzogen werden kann.

d. Der Einsatz eines Frequency Cappings muss gewährleistet sein, so dass die Steuerung entsprechend möglich ist. Das Frequency Capping darf nicht mehr als zehn Einblendungen am Tag und nicht mehr als 20 Mal insgesamt betragen.

4. Nutzungsrechte

4.1 Die im Rahmen der Teilnahme am STA TRAVEL Partnerprogramm erlangten Informationen und Daten dürfen nur im Zusammenhang mit der Nutzung des STA TRAVEL Partnerprogramms verwendet werden.

4.2 Die zur Verfügung gestellten Werbemittel und deren Quelltexte dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von STA TRAVEL optisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet werden.

4.3 STA TRAVEL räumt dem Publisher das jederzeit widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des STA TRAVEL Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie die darin enthaltenen Daten unter Beachtung der allgemeinen Gesetze ausschließlich im Rahmen der Teilnahme am STA TRAVEL Partnerprogramm zu nutzen. Mit Beendigung der Teilnahme am STA TRAVEL Partnerprogramm, ungeachtet des Grundes, erlöschen die vorgenannten Nutzungsrechte.

4.4 Weitere Nutzungsrechte werden dem Publisher nicht eingeräumt. Der Publisher ist insbesondere nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie die darin enthaltenen Daten ganz oder teilweise an Dritte weiterzuleiten oder Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen, zu ändern oder sonst wie zu bearbeiten, in andere Werkformen zu übertragen oder zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Informationsdienstes zu nutzen.

5. Haftung

5.1 Verstößt der Publisher gegen die Teilnahmebedingungen und/oder andere Gesetze bzw. Verordnungen und wird STA TRAVEL aufgrund dessen von einem Dritten rechtlich in Anspruch genommen, ist STA TRAVEL berechtigt, vom Publisher die Zahlung sämtlicher Kosten und Aufwände (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) zu verlangen, die STA TRAVEL aufgrund des Verstoßes entstehen. Hierzu zählen insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatzzahlungen an Dritte zur Abwehr von Ansprüchen Dritter und sonstige Schäden. Unbeschadet gesetzlicher Unterlassungs-, Schadensersatz- und sonstiger Ansprüche steht STA TRAVEL für jeden Fall der Zuwiderhandlung des Publishers gegen das Wettbewerbs-, Urheber-, Namens- oder Markenrecht eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR von diesem zu.

5.2 STA TRAVEL ist für den Inhalt von Websites Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware der Teilnehmer beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich.

5.3 Im Übrigen haftet STA TRAVEL gleich aus welchem Rechtsgrunde nur

a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,

b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit.

5.4 Die Haftung nach Ziff. 5.3 ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

5.5 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

6. Änderung der Teilnahmebedingungen

STA TRAVEL behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies dem billigen Ermessen von STA TRAVEL entspricht und es für den Publisher zumutbar ist. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden durch Benachrichtigung mindestens in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Publisher nicht innerhalb von zwei Wochen 8 mindestens in Textform Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Widerspricht der Publisher der Änderung, so kann seine Teilnahme am Partnerprogramm seitens STA TRAVEL durch ordentliche Kündigung gemäß Ziffer 1.5 beendet werden.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von STA TRAVEL übertragen werden.

7.2 Die Teilnahme am Partnerprogramm von STA TRAVEL ermächtigt den Publisher nicht, für STA TRAVEL rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder STA TRAVEL in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.

7.3 Auf diese Teilnahmebedingungen und die Beziehung mit dem Publisher findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

7.4 Als Gerichtsstand gilt Frankfurt als vereinbart, sofern der Publisher Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist, keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, den festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

7.5 Soweit einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Partnerprogramm von STA Travel

STA Travel ist eine Marke der cockpit Flug & Touristik Service GmbH, Am Hauptbahnhof 12, 60329 Frankfurt.

Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main

Geschäftsführung: Heike Niederberghaus

USt.-ID: DE 118644955 | Eingetragen beim AG Frankfurt am Main unter HRB 124574

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit! Ihr STA Travel Affiliate Team