Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Affiliate-Programm von apotheke.de
Werbemittel
Es sind grundsätzlich nur diejenigen Werbemittel vom Publisher zu verwenden, die über das Affiliate-Netzwerk für diese Partnerschaft bereitgestellt werden. Die Werbemittel dürfen nur auf vorab freigegebenen URLs eingebunden werden. Die Veränderung der bereitgestellten Werbemittel oder das Verwenden von selbst erstellten Werbemitteln ist nur dann gestattet, wenn diese durch apotheke.de vorab abgenommen und genehmigt wurden. Die Werbemittel dürfen vom Publisher nur für die Dauer der Zusammenarbeit genutzt werden und sind nach Beendigung unverzüglich zu entfernen.
Rabatte & Gutscheine
Rabatt- & Gutscheinaktionen dürfen vom Publisher ausschließlich beworben werden, wenn sie von apotheke.de für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden. Verkäufe werden nicht vergütet, wenn sie durch nicht autorisierte Gutscheine generiert wurden.
Cookies
Publisher dürfen nur dann Netzwerk-Cookies platzieren, wenn der User explizit auf eines der bereitgestellten Werbemittel oder eine als solche erkennbare Verlinkung auf die Domain von apotheke.de klickt. Unzulässig sind alle missbräuchlichen Methoden zur Generierung von Cookies, z.B. durch iFrame, Layer, View Pop-ups, Pop-under, Klick auf Schließen-Button.
Einschränkung der Zusammenarbeit
Von der Zusammen sind generell alle Domains von Publishern ausgeschlossen, die eines oder mehrere der folgenden Themen beinhalten: Gewalt, Antisemitismus, Rassismus, Glücksspiel, Pornographie, Erotik, Filesharing
Beendigung der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Für die Beendigung der Zusammenarbeit ist eine schriftliche Kündigung (Brief oder E-Mail) notwendig.
Verstöße
Bei Verstößen gegen die oben genannten Bedingungen behält sich apotheke.de den direkten Ausschluss aus dem Programm sowie die Stornierung aller offenen Provisionen vor.
Apotheke.de behält sich das Recht vor, die Programmbedingungen jederzeit anzupassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.