Dextra Rechtsschutz AG CH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme (Affiliate Marketing) von Dextra Rechtsschutz AG ("Dextra)

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher des Affiliate-Netzwerkes gelten die im Folgenden Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme von Dextra  (AGB Affiliate).Mit seiner Teilnahme an dem Partnerprogramm von Dextra  akzeptiert der Publisher, diese AGB Affiliate.

Zulassungsbeschränkungen:

Zugelassen zum Partnerprogramm von Dextra  sind nur Partner-Webseiten, die  keine der folgenden Ausschlussgründe aufweisen:

  • Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung).
  • Website mit Inhalten, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen.
  • Websites, die "under construction" oder nicht erreichbar sind bzw. überdurchschnittlich lange Ladezeiten aufweisen.
  • Websites, die eine Website oder Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website von Dextra  besteht (Einbindung via i-frame).
  • Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang. Automatisierte und irreführende Weiterleitungen zur Webseite von Dextra  sind nicht erlaubt.
  • Websites, die auf Ihrer Seite Onlinelotterien mit und ohne Geldeinsatz betreiben (z.B. Casinos, Online-Spiele, etc.).
  • Der Einsatz des Postview Trackings bzw. das Buchen von Postview Kampagnen auf anderen Seiten ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Erlaubnis durch Dextra  gestattet.
  • Websites, die nicht über vollständiges Impressum verfügen, deren Inhalte nicht in deutscher Sprache abgefasst sind oder nicht über eine ansprechende Webseitengestaltung verfügen.

Dextra  behält sich vor, die Seiten vor Vertragsschluss mit dem Publisher, aber auch jederzeit während der Vertragsbeziehung die o.g. Kriterien zu überprüfen und den Vertragsschluss abzulehnen bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Website des Publishers nicht den o.g. Kriterien entspricht.

SEA (Suchmaschinen-Advertising):

In Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten (z. B. Google, Yahoo) ist die Buchung von Anzeigen mit Keywords, die auf der Marke Dextra  beruhen untersagt. Es dürfen weder die Marke Dextra  noch verwandte oder fehlerhafte Schreibweisen oder Begriffe, die auf die Marke Dextra  zurückzuführen sind, als Keyword verwendet werden. Des Weiteren ist eine direkte Verlinkung auf die Website von Dextra  nicht gestattet. Auch die Verwendung der Marke Dextra  sowie die fehlerhafte Schreibweise im Anzeigentext oder in der Display-URL ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung wird mit Stornierung der generierten Provisionen und sofortigem Ausschluss aus dem Partnerprogramm von Dextra  geahndet. Daneben behält sich der Programmbetreiber rechtliche Schritte vor.

Nutzung der Werbemittel:

Sämtliche im Rahmen des Affiliate-Programms eingesetzte Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Änderungen an Texten oder Bildern oder gar eigene Werbeaussagen sind nicht zulässig. Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zum Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. Daneben behält sich der Programmbetreiber rechtliche Schritte vor.

Die zur Auswahlstehenden Dextra  Werbemittel dürfen nicht kopiert, sondern nur in Form des angegebenen Codes auf der eigenen Website eingebunden werden. Es darf kein eigener Tracking-Link hinterlegt werden.  Die Werbemittel sind zudem nur für die Nutzung auf den Online-Portalen zugelassen, die durch das Affiliate Management von Dextra  bestätigt wurden. Offline-Maßnahmen mit den zur Verfügung gestellten Werbemitteln sind nicht erlaubt.

Offline-Aktionen und/oder Maßnahmen, die über das klassische Affiliate Marketing hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Dextra .
 

Email Marketing:

Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:
Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei Dextra . Bei dem Versand von Newslettern und/oder E-Mail Werbung ist zudem die ausdrückliche Zustimmung von Dextra  einzuholen.
 

Beendigung der Partnerschaft:

Die Kooperation im Rahmen des Partnerprogramms von Dextra  kann jederzeit von beiden Seiten durch Stornierung der Partnerschaft im Netzwerk ohne Angabe von Gründen beendet werden.

Änderungen der Teilnahmebedingungen

Der Partnerprogrammbetreiber behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Partnerprogrammbetreiber wird die Partner zwei Wochen vor der Änderung der Teilnahmebedingungen per Newsletter über das Netzwerk darauf hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner ist sodann berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen.

Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Bei Verstößen von zugelassenen Publishern gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen entfällt der Provisionsanspruch auf bereits vermittelte Bestellungen. Zudem behalten wir uns den sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm von Dextra  und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Dextra .