Zu beachten sind die in Absatz 8 “Nicht zulässige Werbemethoden” genannten Bedingungen.
Alle Werbemittel müssen demnach von Stecker Express selbst erstellt oder nachweislich freigegeben worden sein. Das gilt auch für die Verwendung des Firmennamens und Logos.
Weitere Bilder zur Werbemittelproduktion dürfen mit nachweislicher Freigabe von Stecker Express genutzt werden.
Werbemittel dürfen nicht angepasst werden, außer dies ist von Stecker Express freigegeben worden.