ERAFIT GmbH Partnerprogramm – Publisher AGB
Die folgende Vereinbarung zeigt die Bedingungen, die es bei der Teilnahme am ERA-FIT-Partnerprogramm einzuhalten gilt, auf.
§1 Leistungen der ERA-FIT GmbH (im folgenden ERAFIT genannt)
(1) Der Publisher muss seinen Wohn-bzw. Geschäftssitz in der DACH-Region haben.
(2) Dem Publisher werden eine Auswahl von grafischen Werbemitteln, Text-Werbemittel, Links etc. von ERAFIT jederzeit, widerruflich zur Verfügung gestellt. Diese dürfen ausschließlich im Rahmen der Affiliate- Marketing-Maßnahmen unter den hier aufgezeigten Teilnahmebedingungen verwendet werden.
(3) ERAFIT wird dem Publisher für jedes ERAgrip SET sowie Zubehörteile welche über das ausgespielte Werbemittel verkauft wurden, eine Provision, nach dem im Vorfeld festgelegten Provisionssatz, auszahlen. Dabei gilt es die Punkte unter §5 zu berücksichtigen.
§2 Wer kann am Partnerprogramm teilnehmen?
(1) Partner, die volljährig, voll geschäftsfähig sind und eine eigene Website bzw. Online Marketing-Aktivitäten betreiben, können sich für das ERAFIT Partnerprogramm als Publisher bewerben. Die Bewerbung wird durch ERAFIT oder die vertretende Agentur geprüft.
(2) Betreiber von Paid Mail-Systemen können nicht am Partnerprogramm teilnehmen.
(3) Betreiber, die SEA-Anzeigen schalten, können bedingt am Partnerprogramm teilnehmen. Die Schaltung von Anzeigen in Suchmaschinen ist mit Einschränkungen gestattet. Aus markenschutzrechtlichen Gründen ist es untersagt, als Suchbegriff im Bereich SEA (z. B. bei Google AdWords oder Yahoo! Search Marketing) den Namen ERAFIT, ERAgrip ERA FIT, ERA GRIP und dessen Fehlschreibweisen zu buchen. Ebenfalls nicht erlaubt ist die Schaltung von Anzeigen, die als sichtbare URL (Display-URL) die Adressen von www.era-fit.com darstellen. Die Nutzung des Begriffs „ERAFIT & ERAgrip“ ist auch im Anzeigentitel oder –text untersagt und eine direkte Weiterleitung auf www.era-fit.com ist nicht gestattet. Bei Besuchen über SEA-Anzeigen ist gewährleistet, dass diese nicht bei Suchanfragen zu ERAFIT, ERAgrip oder Fehlschreibweisen ausgespielt werden. Die Begriffe ERAFIT, ERAgrip, sowie ERA FIT, ERA GRIP und Falschschreibweisen sind als negative Keywords mit in die Kampagne aufzunehmen.
(4) ERAFIT behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, sollten die Inhalte der Publisher nicht der Zielverfolgung unseres Unternehmens entsprechen.
(5) ERAFIT behält sich das Recht vor, Partner aus dem Programm zu nehmen, sollten sie beispielsweise inaktiv sein oder andere Gründe gegen eine Fortführung der Kooperation sprechen.
§3 Leistungen des Publishers
(1) Jeder Publisher im Partnerprogramm muss ein vollständiges Impressum entsprechend des Telemediengesetzes auf seiner Internetseite aufweisen. Dieses beinhaltet vom Publisher zumindest den Vor- und Nachnamen des Seitenbetreibers, die vollständige Adresse und seine aktive E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer. Postfachadressen allein reichen nicht aus, um an dem Partnerprogramm von ERAFIT teilnehmen zu dürfen.
(2) Die Platzierung der Werbemittel, sowie die Einbindung von ERAFIT -Links sind nur auf der im Vorfeld angegebenen und besprochenen Domain Ihrer Website erlaubt. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, sind Publisher verpflichtet dieses ERAFIT bzw. der vertretenden Agentur einen Monat im Voraus mitzuteilen. Dies gilt auch im Falle einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Website.
(3) Publisher tragen die alleinige Verantwortung für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege Ihrer Website, sowie der zur Verfügung gestellten Werbemittel. Dieses gilt insbesondere für den technischen Betrieb Ihrer Website.
(4) Das Einrichten von Websites in ähnlicher Art und Weise zum Online-Auftritt von www.era-fit.com, sodass die Gefahr einer Verwechslung besteht oder den Eindruck erweckt wird, dass die Publisher-Website ein Teil der ERAFIT-Website ist, ist nicht gestattet. Zudem ist es untersagt, Materialien von ERAFIT zu verwenden, welche ohne Erlaubnis erlangt wurden.
(5) Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für das teilnehmende Netzwerk oder für ERAFIT abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
(6) Sofern der Partner den Productfeed einsetzt gilt ergänzend folgendes:
Der Partner muss sicherstellen, dass auf seiner Seite die Rechtstexte mit ausgegeben/dargestellt werden. Eine Verwendung der Produktdaten ohne Rechtstexte ist nicht zulässig.
(7) Zudem garantieren Publisher die Reinheit Ihrer Website in Form von Pornographie, Gewaltdarstellungen jeglicher Art, Beleidigungen, Diskriminierungen, extremistischen, radikalpolitischen und jugendgefährdenden Inhalten. Auch das Verlinken zu Websites mit Inhalten dieser Art ist nicht gestattet.
(8) Zusätzlich gelten folgende Pflichten des Partners:
Dem Partner ist es untersagt, Werbung per Telefon, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder nicht, Werbung per Telefax, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder nicht, Werbung per E-Mail (Single Opt in) zu schalten. Haustürgeschäfte im Sinne des § 312 BGB durchzuführen, sind ebenfalls untersagt, ebenso wie Einrichtung sog. Bannerfarmen, Click-Spamming oder DDos-Attacken.
§4 Einbindung von Werbemitteln und sonstige Anforderungen an Werbeflächen und Werbetätigkeiten
(1) Alle Weiterleitungen auf die ERAFIT Webseite müssen durch einen ausführenden Klick auf eines der angebotenen Werbemittel erfolgen. Automatische und irreführende Weiterleitungen sind unzulässig. Dies gilt zudem für das Setzen von Cookies ohne den aktiven Klick eines Users auf das ausgespielte Werbemittel.
(2) Dem Publisher ist es untersagt, ERAFIT ohne Rücksprache in E-Mails zu bewerben. Es dürfen lediglich E- Mail-Empfänger angeschrieben werden, welche durch ein Double-Opt-In-Verfahren bestätigt wurden. Die Versenderliste ist vorab mit der Blacklist von ERAFIT abzugleichen. Der Partner darf die Absender Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender sei ERAFIT
(3) Die Fehlschreibweise des Namens ERAFIT oder aber der Domain era-fit.com ist nicht gestattet. Der Publisher haftet alleinig für die fehlerhafte Schreibweise des Namens ERAFIT oder era-fit.com
(4) Der Name sowie mögliche Fehlschreibweisen dürfen nicht in der URL genutzt werden.
(5) Gutscheine können verwendet werden, wenn sie zuvor durch Newsletter oder persönlichen Kontakt an die Publisher kommuniziert wurden. Gutscheine, die nicht für die Verwendung im Affiliate-Marketing bestimmt sind, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Hierzu ist zu beachten: Publisher sollten nur gültige bzw. aktive Gutscheincodes verwenden. Bestellungen, die über nicht zugelassene Gutscheincodes generiert werden, kann ERAFIT nicht vergüten und werden daher storniert.
Im Allgemeinen ist der Publisher dazu verpflichtet sich an die kommunizierten AGB zu halten.
§5 Cookies und Vergütung
(1) Es ist lediglich erlaubt einen Cookie zu setzen, wenn ein sichtbares ERAFIT -Werbemittel eingesetzt wird. Zudem muss ein bewusstes Klicken durch den Nutzer vorausgehen.
(2) Publishern ist es untersagt Layerwerbemittel, iFrames, Pop-ups und Pop-under, sowie Forced Klicks (Klickzwang-Prinzip) zu verwenden, welche den ERAFIT Shop oder ein -Werbemittel laden und so zu einem unbewussten Setzten des Cookies bei dem Nutzer beitragen.
(3) Lediglich Sales, welche einen begründeten Ursprung haben und aus einer regulären Marketingmaßnahme auf Ihrer Website resultieren, können vergütet werden. Ausnahme bilden Sales, die retourniert werden. Hierfür findet keine Vergütung statt.
(4) Postviewtracking ist grundlegend untersagt, es sei denn, es liegt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch ERAFIT vor. In der Zustimmung ist dann die Laufzeit der Cookies geregelt.
(5) Sales über Gutscheine werden lediglich vergütet, wenn ein aktuell für Publisher freigegebener Gutschein verwendet wurde und es zu einem validen, nicht stornierten Sale kommt.
(6) ERAFIT.de behält sich das Recht vor, die ausgezahlte Provision bei Voll- und Teilretouren ggf. zurück zu fordern.
§6 Haftung & Ansprüche Dritter
(1) Es ist Ihre Pflicht ERAFIT von jeglichen Ansprüchen Dritter und den Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen die Ansprüche Dritter, welche im Zusammenhang mit der von Ihnen zu verantwortenden Einrichtung, dem Betrieb und/oder der Pflege, sowie dem Inhalt Ihrer Seite freizustellen, sofern es nicht um Ansprüche wegen der von ERAFIT bereitgestellten Werbemittel oder Produktionsdaten geht.
(2) Sollte eine Verteidigung gegen Ansprüche Dritter notwendig werden, sind Partner verpflichtet ERAFIT zu unterstützten. Dies erfolgt in Form von jeglicher Form von Informationen sowie insbesondere durch die Abgabe von Erklärungen und eidesstattliche Versicherungen.
(3) Partner verpflichten sich, sämtliche Handlungen, welche dazu führen können, Systeme zu beeinträchtigen, zu unterlassen (z.B. durch Mailbomben, etc.). Partner haften für alle Schäden ERAFIT durch solch verschuldete Handlungen entstehen.
§7 Geheimhaltung
(1) ERAFIT und der Vertragspartner verpflichten sich zu strenger Geheimhaltung sämtlicher Informationen konzeptioneller, finanzieller oder kaufmännischen Art, in Form von Erfahrungen und technischem Wissen (Know-How) von ERAFIT, zu welchem der Vertragspartner im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung in mündlicher, schriftlicher oder sonstiger Form Zugang erhält.
(2) ERAFIT und der Vertragspartner sind verantwortlich, ihre Mitarbeiter über die Verschwiegenheit zu unterrichten. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Rahmenvertrages.
(3) Im Falle der Nichteinhaltung der zuvor genannten Bedingungen, behält sich ERAFIT außerdem das Recht vor, den Publisher abzumahnen und ist berechtigt, die Publisher Schaft zu kündigen und generierte Sales auch ggf. rückwirkend nicht zu vergüten.
§8 Verschiedenes
(1) Mit der Teilnahme an diesem Publisher-Programm stimmen Sie den oben genannten Bestimmungen/Bedingungen zu.
(2) Nebenabreden in mündlicher Form sind nicht getroffen und nicht gültig.
(3) Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Linz vereinbart.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt.
Falls Sie Fragen zu den Programmrestriktionen von ERAFIT haben, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Stand 21. Jänner 2022