Amiva DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Pflichten des Partners im Zusammenhang mit Werbeflächen und Werbetätigkeiten

1.1 Dem Partner sind folgende Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt:

- Werbung per Telefon

- Werbung per Telefax

- Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Empfängers

- Haustürgeschäfte im Sinne des 312 BGB

- Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick des Kunden auf ein Werbemittel (Cookie-Dropping/Cookie-Spamming/ Dialer/ Spyware/ AdWare/Forced Klicks)

- Sub- Affiliate Systeme/ Bannernetzwerke nur unter Absprache

 

1.2 Es ist dem Partner untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

 

1.3 Der Publisher verpflichtet sich während der Laufzeit der Partnerschaft keine Werbeaktionen in einer Art und Weise zu schalten, die den Interessen der Stroth Telecom GmbH zuwiderlaufen.

 

1.4     Der Publisher sorgt dafür, dass sein Online-Werbeträger (Webseite, E-Mail oder sonstiges) keine Viren, Trojaner oder andere ähnliche Programme enthält oder verbreitet, welche geeignet sind Daten oder Systeme zu schädigen, zu löschen, heimlich abzufangen oder auf sonstige Weise zu stören.

 

1.5     Der Publisher sichert zu, dass seine Internetseite und Werbeträger wie z.B. Banner und Emails mindestens den aktuellen deutschen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Publisher trägt dafür Sorge, dass durch seine Webseite keine Rechte Dritter, insbesondere Patent-, Urheber-, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte, verletzt werden. Umfelder mit illegalen Inhalten/Glücksspielen, politischen/rassistischen/ religiös/pornographisch motivierten oder anderweitig menschenunwürdigen Inhalten sind von der Vermarktung ausgeschlossen.

 

1.6     Sofern zwischen den Parteien schriftlich nicht anders vereinbart, sichert der Publisher zu, bei dem zu vermittelnden Endkunden Cookies erst dann zu setzen, wenn und soweit ein offizielles Werbemittel des Advertisers eingesetzt wird, das Werbemittel für den Endkunden sichtbar ist und der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick vorausgeht. Die Nutzung von Werbeformen wie Iframes, Pop-ups, Pop-unders, Layern oder Postview-Tracking, welche die die Advertiser-Werbemittel laden und ein AWIN Cookie beim User ohne dessen Mitwirkung setzen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Stroth Telecom GmbH gestattet.

 

1.7     Begriffe, die als Marken oder Warenzeichen des Advertisers geschützt sind, insbesondere mit den Namen des Advertisers oder dem Namen der Domain des Advertisers identische oder verwechslungsfähige, dürfen durch den Publisher nicht als Suchbegriffe im Bereich Suchmaschinenmarketing (z.B. bei Google AdWords oder bei Yahoo! Search Marketing) gebucht werden. Der Publisher stellt sicher, dass diese Begriffe nicht in Kombination mit anderen Begriffen bei Suchanfragen erscheinen. Dem Publisher ist es nicht gestattet Anzeigen zu schalten, die sichtbare URL Adressen von Internetseiten des Advertisers darstellen. Im Anzeigentext darf der Publisher die namentliche Bezeichnung des Advertisers oder einer Domain des Advertisers verwenden, jedoch nicht in der Überschrift der Anzeige. Die Parteien können von den vorstehenden Vorgaben dieser Ziffer durch schriftliche Vereinbarung abweichen.

 

2. Besondere Verpflichtungen nach Art des Publishers

2.1     E-Mail- Versendungen und Verteiler

2.1.1     Emails mit Werbung eines Advertisers dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Programmbetreiber versendet werden.

2.1.2     Der Publisher hat sämtliche gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Insb. werden E-Mailings nur an Empfänger versendet, die eine vorherige rechtswirksame Einwilligung für den Erhalt von Werbebotschaften durch den genannten Publisher abgegeben haben und die Voraussetzung aus Absatz 4 erfüllen. Der Publisher hat die rechtswirksame Einwilligung beweiskräftig zu dokumentieren. Es ist insbesondere die Verwendung von „Single-Opt-Ins" unzulässig. Bei Anfragen der Stroth Telecom GmbH muss innerhalb von 48 Stunden ein Beleg der rechtswirksamen Einwilligung vorgelegt werden.

2.1.3     Im Falle aufkommender Beschwerden basierend auf einem Versand werden diese Beschwerden an den Publisher weitergeleitet, welcher der betreffenden Person oder deren anwaltlichen Vertreter eine Antwort zukommen lässt. Der Publisher hat ferner allen anderen zur Geltendmachung von Ansprüchen befugten Dritten zu antworten.

2.1.4     Bei Zusendung einer Blacklist dürfen diese in der Liste aufgeführten User nicht angeschrieben werden.

2.1.5     Im Falle von entstehenden Kosten haftet der genannte Publisher insbesondere durch die Missachtung der oben genannten Punkte.

 

2.2     Display-Marketing

2.2.1     Eingesetzte Technologien dürfen ausschließlich die für das Targeting notwendigen Daten erfassen. Die erfassten Daten sind auf Nachfrage offenzulegen.

2.2.2     Werden Pixel nachgeladen, müssen diese Pixel vorab durch die Stroth Telecom GmbH freigegeben werden.

2.2.3     Es muss vor dem Start einer Kampagne ein Opt-Out-Link zur Verfügung gestellt werden.

 

2.3     Vertriebskooperationen

 

2.3.1     Der Publisher garantiert, berechtigter Betreiber der von ihm angegebenen Website zu sein. Insbesondere garantiert er, Inhaber der Domain oder ihr rechtmäßiger Nutzer zu sein.

2.3.2     Webseiten, auf denen das Produkt des Advertisers beworben wird müssen über ein gültiges Impressum verfügen.

2.3.3     Der Publisher ist verpflichtet, seine im Rahmen der Registrierung angemeldete Internetseite im Hinblick auf die Werbemaßnahmen stets aktuell zu halten und ordnungsgemäß zu pflegen. Der Publisher ist für alle Inhalte seiner Internetseite selbst verantwortlich.

 

3.     Werbemittel

3.1     Die gelieferten Werbemittel dürfen vom Publisher nicht verändert oder angepasst werden.

3.2     Es dürfen keine anderen Inhalte als die von der Stroth Telecom GmbH bereitgestellten Werbemittel genutzt werden. Die Werbemittel des Advertisers müssen stets aktuell gehalten werden.

3.3     Der Publisher verpflichtet sich, die Nutzung von durch Stroth Telecom zur Verfügung gestellten Werbemitteln nach Aufforderung durch die Stroth Telecom GmbH oder eines beauftragten Dritten unverzüglich zu löschen bzw. nicht mehr zu verwenden. Geschieht die Entfernung nicht unverzüglich, stellt der Publisher die Stroth Telecom GmbH von einem durch sein verspätetes Handeln eventuell entstehenden Schaden frei und trägt ausschließlich alle ggf. ihm und uppr entstehenden Kosten.

 

4. Vergütung

Eine Zuwiderhandlung wird mit Stornierung der generierten Leads/Sales geahndet. Daneben behält sich der Programmbetreiber rechtliche Schritte vor.