Ergänzende Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme (Affiliate Marketing)
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12681 Berlin
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher des Affiliate-Netzwerkes gelten die nachfolgenden ergänzenden Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme des Advertisers. Mit der Teilnahme am Partnerprogramm des Advertisers akzeptiert der Publisher dieser Geschäftsbedingungen.
§1 Zulassungsbeschränkungen
1. Für die Teilnahme am Partnerprogramm wird die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit des Publishers vorausgesetzt.
2. Zugelassen zum Partnerprogramm des Advertisers sind nur Partner-Websites, die keine der nachfolgenden Ausschlussgründe aufweisen:
- Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, wie beispielsweise § 184ff. StGB (Verbreitung pornografischer Inhalte) oder § 86 StGB (Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen),
- Websites, die im Wartungsmodus oder nicht erreichbar sind bzw. überdurchschnittliche Ladezeiten aufweisen,
- Websites, die ihre eigene Website oder Unterseiten so gestalten, dass der Eindruck entsteht, es handelt sich um die Seite des Advertisers,
- Websites mit Inhalten, welche gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen,
- Websites, die kein vollständiges Impressum aufweisen,
- Websites, deren Inhalte nicht in deutscher Sprache verfügbar sind,
- Websites, die eine Online-Lotterie mit und ohne Geldeinsatz betreiben
- Websites mit Klick-Zwang oder -Aufforderung sowie automatisieren oder irreführenden Weiterleitungen.
Der Advertiser behält sich vor, die Seiten des Publishers vor Vertragsschluss, aber auch jederzeit während der Vertragsbeziehung auf die o.g. Kriterien zu überprüfen und den Vertragsschluss abzulehnen bzw. zu fristlos kündigen, wenn des Publisher-Website nicht den o. g. Kriterien entspricht.
§ 2 Nutzungsrechte
(1) Der Publisher erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, auf die Website des Advertisers über vereinbarungsgemäße Links zuzugreifen. Ausschließlich in Verbindung mit solchen Links hat der Publisher das Recht, das Logo und andere Werbemittel, die bereitgestellt werden, für Werbezwecke für die Website des Advertisers zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zweck der Herstellung von Links zwischen der Website des Publishers und der Website des Advertisers, die ihren Endkunden den Kauf der Produkte ermöglichen, die vom Advertiser angeboten werden.
(2) Sämtliche Werbemittel, die im Rahmen des Affiliate-Marketing eingesetzt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Änderungen an Texten oder Bildern sind nicht gestattet. Manipulationen an Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zum Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. Rechtliche Schritte werden sich vorbehalten.
Es darf kein eigener Tracking-Link verwendet werden. Die Werbemittel sind nur für die Nutzung auf den Online-Portalen zugelassen, die vom Advertiser bestätigt wurden. Offline-Werbemaßnahmen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
(3) Das Klick-Tracking darf nicht manipuliert werden.
(4) Die Rechte nach § 2(1) erlöschen mit dem Wirksamwerden einer Kündigung dieser Vereinbarung.
(5) In Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten ist die Buchung des Markennamens des Advertisers als Keyword untersagt. Es dürfen weder die Marke des Advertisers noch verwandte oder fehlerhafte Schreibweisen sowie Begrifflichkeiten, die auf die Marke des Advertisers zurückführen, als Keyword verwendet werden. Eine Zuwiderhandlung wird mit Stornierung der generierten Provision und dem sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm des Advertisers geahndet. Daneben behält sich der Programmbetreiber rechtliche Schritte vor.
(6) Der Einsatz von E-Mail-Werbung oder Newslettern zur Bewerbung des Programms ist nicht gestattet.
(7) Es sind keine Testbestellungen erlaubt.
§ 3 Änderung der Nutzungsbedingungen
Der Advertiser behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Darüber wird der Advertiser zwei Wochen vor der Änderung informieren. Der Partner ist berechtigt diesen Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner den Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt nicht, gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen. Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Bei Verstößen von zugelassenen Publishern gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfällt der Anspruch auf Provision. Zudem behält sich der Advertiser den sofortigen Ausschluss des Publishers aus dem Partnerprogramm, weitere rechtliche Schritt sowie ggf. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.