Geschäftsbedingungen zum Affiliate-Partnerprogramm von Peugeot Saveurs Deutschland GmbH
1 Begriffsbestimmung
Affiliate-Partnerprogramm = Schaltung von elektronischen Werbemitteln (in Form von Bild- und/oder Textlinks) von Peugeot Saveurs Deutschland GmbH – nachfolgend kurz „PEUGEOT“ genannt – auf der Webseite des Affiliate-Partners mit Verlinkung auf Landing-Pages von PEUGEOT.
Affiliate-Partner = Teilnehmer am Affiliate-Partnerprogramm.
Werbemittel = Alle von PEUGEOT zur Verfügung gestellten Werbemittel in Form von Bannern, Texten und Textlinks.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand dieses Vertrages sind die Werbedienstleistungen, die der Affiliate-Partner für PEUGEOT erbringt. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit sind in den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zum Affiliate-Partnerprogramm von PEUGEOT geregelt.
2.2 Das Affiliate-Partnerprogramm erlaubt dem Affiliate-Partner nur elektronische Werbemittel von PEUGEOT auf seiner Webseite einzusetzen. Klickt ein Dritter (z.B. Endkunde) auf das Werbemittel und kommt es im Folgenden zu einem im Rahmen dieses Affiliate-Partnerprogramms näher beschriebenen Vertragsabschluss, erhält der Affiliate-Partner eine von PEUGEOT definierte Vergütung.
2.3 Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, im Rahmen des Schaltungsprozesses von Anzeigen in Internet-Suchmaschinen, insbesondere Google-Adwords, nicht für die Keywords „Peugeot“ und „Peugeot Saveurs“ sowie für sonstige Keywords, die markenrechtlich geschützte Begriffe (insbesondere Produktlinien) von PEUGEOT enthalten, zu bieten bzw. diese zu buchen (sogenanntes Brand-Bidding). Unter dieses Brand-Bidding-Verbot fällt auch das Bieten auf und Buchen von Falschschreibweisen und Marken-Keyword-Kombinationen.
3 Affiliate-Partner von PEUGEOT
3.1 Am Partnerprogramm teilnehmen können nur Gewerbe betreibende juristische und natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind, und deren Gewerbebetrieb in Deutschland sitzt. Jeder Bewerber für das Partnerprogramm muss zudem eine oder mehrere Webseiten im World Wide Web betreiben und ein Girokonto bei einem in Deutschland niedergelassenen Kreditinstitut führen.
3.2 Um sich für die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm zu bewerben, müssen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
3.3 Der Vertrag zwischen dem Bewerber und PEUGEOT über die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm kommt zustande, wenn PEUGEOT die Teilnahmebewerbung des Gewerbetreibenden annimmt. Über die Annahme und das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses wird der Gewerbetreibende per E-Mail oder entsprechendes Partnernetzwerk informiert.
3.4 Für die ordentliche Versteuerung der Einkünfte und Umsätze sowie die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung ist allein der Affiliate-Partner verantwortlich.
3.5 PEUGEOT und der Affiliate-Partner sind rechtlich selbstständig und betreiben ihre Internetseiten unabhängig voneinander. Das Affiliate-Partnerprogramm begründet keine gemeinsame Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie kein Arbeitsverhältnis und keinen Vermittler- oder Vertretervertrag. Weder PEUGEOT noch der Affiliate-Partner ist berechtigt im Namen des jeweils anderen aufzutreten und/oder Erklärungen für diesen abzugeben.
3.6 Für die Beachtung von Urheberrechten, geltender markenrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen seines Internetauftritts ist der Affiliate-Partner selbst verantwortlich. Eine Haftung von PEUGEOT ist ausgeschlossen. Der Affiliate-Partner stellt PEUGEOT von allen geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei.
4 Werbemittel
4.1 PEUGEOT stellt dem Affiliate-Partner Werbemittel zur Verfügung, die im Rahmen der Zusammenarbeit in eigener Verantwortung vom Affiliate-Partner auf seiner Webseite platziert werden.
4.2 Die zur Verfügung gestellten Werbemittel und Quelltexte dürfen dabei nicht verändert werden.
4.3 Dem Affiliate-Partner ist es nicht gestattet die Werbemittel auf andere als auf der Anmeldung zum Partnerprogramm angegebenen und nach dem Telemediengesetz entsprechend gekennzeichneten Seiten einzubinden.
4.4 Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, auf dem zum Affiliate-Partnerprogramm angemeldeten Web-Auftritt keine pornografischen, sexuellen, radikalen, politischen, diskriminierenden, strafrechtlich relevanten oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte oder Links zu solchen Inhalten anzubieten.
4.5 Dem Affiliate-Partner ist es nicht gestattet, geschützte Markennamen von PEUGEOT in Domainnamen oder in bezahlten Suchmaschinenaktivitäten zu verwenden oder in den zur Verfügung gestellten Werbemitteln in abweichender Form zu gebrauchen.
4.6 Jegliche Form des Missbrauchs, wie die die Erzielung von Vertragsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, ist untersagt. PEUGEOT nutzt Tools zur Fraud-Detection und verfolgt ggf. strafrechtliche Zuwiderhandlungen.
5 Vergütung
5.1 Der Affiliate-Partner erhält für seine Werbeleistungen eine erfolgsabhängige Vergütung. In der derzeitige Fassung beträgt diese Vergütung maximal 9 % vom erzielten Brutto-Umsatz.
5.2 Ein auf seine Werbetätigkeit zurückgehender, erfolgreicher Versicherungsvertragsabschluss im Sinne von Ziffer 5.1. liegt vor, wenn ein Endkunde auf ein Werbemittel auf der Webseite des Affiliate-Partners klickt und nach Verlinkung auf eine Landingpage von PEUGEOT im Webshop einen Online-Kauf abschließt (Sale). Hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen den Kauf nicht widerrufen und die fälligen Kaufbetrag vollständig bezahlt, erfolgt eine Vergütung. Die Vergütung wird spätestens mit dem Ablauf des Folgemonats eines Kaufabschlusses zur Zahlung fällig.
6 Nutzungsrechte
6.1 PEUGEOT räumt dem Affiliate-Partner das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht an den im Rahmen des Affiliate-Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein.
6.2 Die im Rahmen des Affiliate-Partnerprogramms erlangten Informationen und Daten dürfen nur im Rahmen der Zusammenarbeit verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte und jegliche Nutzung zu anderen Zwecken ist untersagt.
6.3 Die im Rahmen des Affiliate-Partnerprogramms eingesetzten Werbemittel sind unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes einzusetzen.
7 Laufzeit und Kündigung
7.1 Der Vertrag über die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm beginnt, sobald wir dem Wunsch an einer Affiliate-Partnerschaft – wie in Ziffer 3.3. beschrieben – entsprechen. Er läuft auf unbestimmte Zeit.
7.2 Die Parteien können jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Vertrag pausieren oder kündigen.
7.3 Mit Beendigung des Affiliate-Partnerprogramms, ist der Affiliate-Partner verpflichtet unverzüglich sämtliche Werbemittel von seiner Webseite zu entfernen.
7.4 Die im Zusammenhang mit der Begründung und Durchführung dieses Vertrags gespeicherten Daten des Affiliate-Partners werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.
8 Schlussbestimmungen
8.1 PEUGEOT hat das Recht, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Affiliate-Partner mindestens 7 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Affiliate-Partner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 7 Tagen, werden diese Bedingungen Vertragsbestandteil.
8.2 Auf diese Teilnahmebedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrecht (CISG).
8.3 Als Gerichtsstand gilt Steinfurt als vereinbart.
8.4 Soweit einzelne Klauseln dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Klausel in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.