MEDIAFIX DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen zu Partnerprogramm mit MEDIAFIX:
 

Einschränkungen:

  • Partner mit rechtswidrigen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen und oder illegalen Inhalten sowie Glücksspielanbieter sind grundsätzlich von der Teilnahme vom Partnerprogramm mit MEDIAFIX ausgeschlossen. 
  • Wir behalten uns als Advertiser vor die Kooperation sofort und fristlos zu beenden, sofern unsere Werbemittel auf eine der oben genannten Websites eingebunden wird. Daraus mögliche resultierende Transaktionen werden selbstredend von uns abgelehnt und es besteht kein Provisionsanspruch
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Partnerprogramm mit MEDIAFIX ist ebenfalls ein valides Impressum
  • Websites, welche sich noch im Aufbau befinden oder in irgendeiner Form Fehler erzeugen, sowie Websites ohne die Möglichkeit einer Inhaltsprüfung von einer Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
  • Partner des Advertiser Programms müssen vor Beginn der Partnerschaft in jedem Fall voll geschäftsfähig sein. 

Werbemittel / Verlinkung:

  • Die vom Advertiser bereitgestellten Werbemitteln dürfen ausschließlich, nur auf den bei der Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden. 
  • Der Publisher ist für die Aktualiät der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Websiten zu entfernen, wenn er vom Advertiser darauf hingewiesen wird, oder er Grund zu der Annahme hat, dass besagtes Werbemittel nicht weiter verwendet werden darf
  • Eine Modifizierung der bereitgestellten Werbemittel ist ohne Einwilligung des Advertisers strengstens untersagt.
  • Der Publisher erhält über das Netzwerk die Erlaubnis, für die Dauer der Kooperation mit dem Advertiser Programm die bereitgestellten Werbemittel zu nutzen. Wird die Zusammenarbeit gekündigt dürfen die Werbemittel auch nicht länger vom Publisher verwendet werden.
  • Eine Weiterleitung zur Website des Advertiser ist nur dann gestattet, wenn eine für den End User sichtbare, angemeldete Publisher Website vorgeschaltet ist. (keine Direkt- oder Nonstop Weiterleitung)
  • In Absprache mit dem Advertiser können individuelle Werbemittel erstellt werden.
  • Der Einsatz von PopUps und Layern die beim Laden einer Seite ausgeliefert werden ist nicht gestattet.

Produktdaten:

  • Es ist nicht gestattet den vom Advertiser bereitgestellten Produktdatenfeed außerhalb der eigenen Website bzw. auf Drittplattformen wie beispielsweise Google-Shopping zu verwenden
  • Der Publisher trägt dafür Sorge stets die aktuellste Version des vom Advertiser angebotenen Produktdatenfeeds für seine Werbetätigkeiten zu nutzen

Browser-Plugins / Werbung über Spy-/Adware:

  • Die Kombination von Werbemittel-Sourcecodes zur Erstellung von Plugins für jegliche Browser (z.B. Hotbars, Toolbars) sowie Werbung über Adware oder Spyware ist untersagt.

Postview / Retargeting:

Für Kooperationen auf Postview oder Retargeting Basis bedarf es im Vorfeld einer Abstimmung mit dem Advertiser

Gutscheine:

  • Der Publisher darf ausschließlich Gutscheine nutzen, welche für das Partnerprogramm vom Advertiser freigegeben worden sind.
  • Transaktionen werden abgelehnt wenn diese über veraltetet beziehungsweise abgelaufene Gutschein Aktionen generiert wurden. 
  • Fragt ein Kunde zunächst ohne Gutschein an und erstellt anschließend (Zeitraum v. 2 Wochen) eine erneute Anfrage mit Gutschein, wird dieser Lead nicht gewertet, da die Quelle des Leads nicht die Gutscheinseite ist/war.

Leads / Unverbindliche Anfragen

  • Der Publisher erhält eine Provison je generiertem Lead (unverbindliche Anfrage)
  • Ein akzeptierter Lead muss mindestens eine funktionierende Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail) enthalten.
  • Da für jedes Medium eine eigenständige Anfrage erstellt werden muss, erhält der Publiser nur 1 Lead je Kunde und Woche vergütet.