ZUSÄTZLICHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES REWE Reisen - PARTNERPROGRAMMS
Stand: 01.06.2023
Ergänzend zu den Teilnahmebedingungen des Affiliate Netzwerks gelten folgende Richtlinien, die mit der Bewerbung für das Partnerprogramm als akzeptiert und angenommen gelten.
Das Partnerprogramm von REWE Reisen (vertreten durch DER Touristik Online GmbH & Co. KG) wird im Folgenden als „Partnerprogramm“ bezeichnet. Teilnehmer an dem Partnerprogramm werden nachfolgend als „Publisher“, die Publisher Netzwerke als „Affiliate Netzwerke“ bezeichnet.
Kommunikation von Rabatten und Aktionen
Bei Frühbucherangeboten und grundsätzlich bei allen reduzierten Preisen, Angeboten und Aktionen gilt, dass diese unbedingt als solche gekennzeichnet sein müssen und nicht irreführend dargestellt werden dürfen. Angebote, die grundsätzlich allen Kunden zugänglich sind, dürfen nicht mit einem Zusatz “Jetzt exklusiv bei uns….“ beworben werden, um zusätzlichen Traffic und Sales zu forcieren.
Wenn mit (Frühbucher-) Rabatten, Preisvorteilen oder Aktionen jeglicher Art geworben wird, müssen diese immer zwingend zusammen mit eventuellen Einschränkungen (z.B. Angebot gilt nur für Buchungen bis zum 31.10.2013) für den Endkunden kenntlich und sichtlich gemacht werden und auf die entsprechende Landingpage verlinken. Generelle Aussagen wie z.B. „Jetzt bei REWE Reisen XY % sparen, ohne dass es eine Aktion gibt, die diesen Preisvorteil gewährt, sind unzulässig. REWE Reisen behält sich das Recht vor, Buchungen, die durch o.g. Maßnahmen generiert werden, zu stornieren.
Publishergeschäftsmodelle
Websites mit gewaltverherrlichenden, rechtswidrigen, erotischen bzw. pornografischen sowie illegalen Inhalten sind von dem Partnerprogramm ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Werbe-Netzwerke, Bannerwüsten und unvollständige Webseiten.
Markenname & Layout
Das Wort „REWE Reisen“ ist in allen Schreibweisen durch das Markenrecht geschützt. Publishern ist es untersagt Websites so zu gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Originalseite von REWE Reisen besteht. Es muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass immer das aktuelle Logo verwendet wird.
Suchmaschinen-Marketing
Der Markenname „REWE Reisen“ in all seinen Schreibweisen und Falschschreibweisen darf von Dritten nicht als Keyword oder für Werbung in Suchmaschinen verwendet werden. Das gilt auch für „REWE Urlaub“ oder ähnliche Schreibweisen in Kombination mit „REWE“.
Bezahltes Suchmaschinenmarketing (SEA) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Markenname darf weder in der Display URL, im Anzeigentitel noch im Anzeigentext verwendet werden. Eine direkte Verlinkung auf eine Landingpage von REWE Reisen ist unzulässig. Betreibt der Publisher für seine eigene Webseite Suchmaschinen-Marketing, so muss er dafür eine eigene, für den Endkunden sichtbare Landingpage verwenden. Ebenfalls ist es nicht gestattet den Markennamen REWE Reisen auf Vertipperdomains bzw. in unterschiedlicher Schreibweise zu nutzen und auf diesen Seiten REWE Reisen zu bewerben.
Nutzung bzw. Änderung von Werbemitteln
Sämtliche REWE Reisen - Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Änderungen an Texten, Bildern oder gar eigene Werbeaussagen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und bedürfen in jedem Fall einer vorherigen Freigabe durch REWE Reisen. Die Manipulation an Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führt zum Ausschluss des Publishers. REWE Reisen behält sich vor, rechtliche Ansprüche, die sich aus manipulierten Werbemitteln ergeben (z.B. falsche Werbebotschaft) an die Publisher weiterzuleiten. Jegliche darüberhinausgehende Integration bedarf der Zustimmung durch REWE Reisen. Dies gilt in erster Linie für Preisvergleichs-Tools bzw. -Seiten, Deeplinking und Site-Grabbing.
Vergütung
Buchungen werden nur über die tatsächlich eingesetzten Werbemittel vergütet. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit REWE Reisen möglich. Es werden nur tatsächlich zustande gekommene Buchungen vergütet, die bezahlt worden sind.
Spam
Eine Bewerbung des Partnerprogramms per E-Mail an unbekannte E-Mailadressen Dritter ist nicht gestattet. Ausnahmen sind im Sonderfall möglich und bedürfen der Abstimmung und schriftlichen Freigabe von REWE Reisen.
Änderung von AGBs
REWE Reisen behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Publisher werden hierzu zwei Wochen vor der Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail informiert, sodass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, die geänderte Fassung einzusehen. Die Publisher sind sodann berechtigt den Änderungen zu widersprechen. Wird innerhalb zwei Wochen nicht widersprochen, so gelten die geänderten AGBs als angenommen.
Missbrauch
REWE Reisen behält sich das Recht vor, Publisher abzulehnen, zu kündigen oder bei Missbrauch auszuschließen.
Beendigung
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Werbemittel und Links von den Publisher-Webseiten unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) zu entfernen.
Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen ist:
Jonathan Czwikla
DER Touristik Online GmbH
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt
jonathan.czwikla@dertouristik.com