andsafe DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

andsafe AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme als Partner bei AWIN

 

Das andsafe Partnerprogramm wird von der andsafe AG, Wienburgstrasse 207, 48 Münster (andsafe oder Partei genannt) durchgeführt. An diesem Partnerprogramm können Sie (Partner, Partnerunternehmen oder Partei genannt) unter folgenden Bedingungen teilnehmen. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den jeweils aktuellen Bedingungen der AWIN AG.

1. andsafe Partnerprogramm

1.1. Teilnahme am andsafe Partnerprogramm

Durch die Annahme Ihrer Bewerbung über die AWIN Plattform, berechtigt Sie andsafe zur Teilnahme als Partner am andsafe Partnerprogramm. Als Partner im andsafe Partnerprogramm sind Sie berechtigt, die andsafe Services auf den Partner-Websites (siehe Ziffer 11) unter Verwendung der von andsafe bereitgestellten Marketingmaterialien zu bewerben und zu vermarkten. Einzelheiten dazu finden Sie in der Programmbeschreibung bei AWIN.

1.2. Tippgeberschaft

Der Partner ist als Tippgeber für andsafe tätig. Die Tätigkeit eines Tippgebers ist darauf beschränkt, Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen namhaft zu machen oder Kontakte zu einem potenziellen Versicherungsnehmer oder Versicherungsunternehmen herzustellen. Die Tätigkeit als Tippgeber stellt keine Versicherungsvermittlung dar und ist nicht zulassungspflichtig (kein Eintrag im https://www.vermittlerregister.info/). Die in Ziffer 2.1. vereinbarten Beschränkungen müssen bei der gesamten Tätigkeit des Partners eingehalten werden.

1.3. Keine Unteraufträge

Sofern andsafe nicht im Voraus schriftlich zustimmt, haben Sie nicht das Recht, eine andere Person, Partnerschaft oder Einrichtung zu ermächtigen, andsafe Services zu bewerben oder zu vermarkten oder andere Rechte oder Pflichten im Rahmen der Bedingungen weiterzugeben.

1.4. Keine Exklusivität

Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie nicht das ausschließliche Recht haben, die andsafe-Dienste zu bewerben oder zu vermarkten.

1.5. Datum des Inkrafttretens

Das Gültigkeitsdatum dieser Bedingungen ist das Datum, an dem andsafe Ihre Bewerbung für das andsafe Partnerprogramm annimmt (das "Gültigkeitsdatum").

 

2. Verpflichtungen des Partners

2.1. Sie agieren als Tippgeber und haben Folgendes zu beachten:

  • Die Tippgabe beschränkt sich auf die Übermittlung von

              (a) Kontaktdaten von Interessenten sowie

              (b) allgemeinen Informationen über das geäußerte Interesse (z. B. Produktkategorie) mit Einverständnis des Interessenten an andsafe.

2.1.1. Das Partnerunternehmen ist nicht berechtigt, die Kunden zu dem angebotenen Versicherungsprodukt zu beraten

  • Das Partnerunternehmen ist nicht berechtigt für andsafe als Vertreter aufzutreten, d.h. es darf insbesondere nicht im Namen der andsafe auftreten und keine rechtsverbindlichen Erklärungen für andsafe abgeben oder annehmen
  • Der Partner darf nicht auf die Abgabe einer bestimmten Willenserklärung eines Interessenten zum Abschluss eines Versicherungsvertrages abzielen oder auf ein Versicherungsprodukt bezogene Anträge einholen; d.h. er darf nur allgemein auf das Versicherungsunternehmen und auf eine Produktkategorie hinweisen.
  • Darüber hinaus hat das Partnerunternehmen die weitergehenden aufsichtsrechtlichen Erläuterungen für Tippgeber in Buchstabe B.VIII des Rundschreibens 11/ 2018 sowie in Buchstabe C.I des Merkblatts zur Auslegung des Sondervergütungsverbotes (§ 48b VAG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht -BaFin zu beachten. 
  • Wenn Sie eine natürliche Person sind, sind Sie dazu verpflichtet, vor dem Beginn der Zusammenarbeit nach Maßgabe der gesetzlichen Erfordernisse und erforderlich eine Nebentätigkeitsgenehmigung einzuholen und diese dem Versicherungsunternehmen oder dem Versicherungsvermittler auch vorzulegen ist.

2.2. Sie werden (a) alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften und (b) alle Qualitäts- und Marketingrichtlinien von andsafe einhalten sowie (c) die andsafe-Website und die Programmbeschreibung des andsafe Partnerprogramms für Richtlinien- und Verfahrensänderungen regelmäßig besuchen.

2.3. Sie werden in gutem Glauben wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die andsafe-Dienstleistungen an Kunden in einer Weise zu bewerben und zu vermarkten, die mit dem guten Ruf, dem guten Willen und dem Ruf von andsafe übereinstimmt. Dabei werden Sie nicht wissentlich: (a) falsche oder irreführende Darstellungen über andsafe oder andsafe Services gegenüber Kunden und/oder Dritten machen; oder (b) Darstellungen, Garantien oder Garantien in Bezug auf andsafe Services abgeben.

2.4. Sie dürfen die bereitgestellten Marketingmaterialien nur zur Werbung für die andsafe-Dienste und nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen und der Programmbeschreibung oder anderen Richtlinien zur Markenidentität verwenden.

2.5. Sie werden gegenüber andsafe unverzüglich den/die Domainnamen aller Partner-Websites, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens existieren, andsafe gegenüber identifizieren. Falls Sie neue Partner-Websites einrichten, sind Sie verpflichtet, andsafe unverzüglich zu informieren und die gesamte Domain der Partner-Website zu identifizieren.

2.6. Sie werden keine Marken, Namen oder verwandte Begriffe von Dritten verwenden oder unseren Markennamen "andsafe" und/oder dessen Fehlschreibungen verwenden, um Performance-Marketing mit Keywords durchzuführen oder solche Begriffe in Pay-per-Click-Werbung oder in Suchmaschinen oder sozialen Plattformen zu verwenden.

2.7. Falls andsafe Sie über eine Nichtkonformität (non-compliance) der Partner-Website informiert, sind Sie verpflichtet, notwendige Änderungen unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung von andsafe vorzunehmen.

 

3. Beschränkungen der Marketingaktivitäten

3.1. Die Partner-Website, die Partner-E-Mail/Newsletter oder andere Medien, die zur Bewerbung der andsafe-Dienste verwendet werden, dürfen

  1. andere Personen weder diffamieren, herabsetzen, bedrohen oder belästigen, noch personenbezogene Daten Dritter (z.B. Namen oder E-Mail-Adressen) enthalten
  2. keine geistigen Eigentumsrechte Dritter, wie Urheberrechte, Markenrechte, Namensrechte oder andere Schutzrechte verletzen
  3. nicht für Spam, Werbung jeglicher Art oder andere kommerzielle Interessen oder für Aufrufe zu politischen Protesten missbraucht werden
  4. und keine illegalen Inhalte wie kriminelle, pornografische, gewaltverherrlichende, diffamierende oder verleumderische Inhalte oder schädliche Inhalte wie Viren, Trojaner und Malware enthalten

3.2. Die Partner-Website, die Partner-E-Mail/Newsletter oder andere Medien im Sinne von 3.1. müssen nach geltendem Recht (z.B. §§ 5 und 6 Telemediengesetz) einen rechtlichen Hinweis (Impressum) enthalten.

4. Lizenzerteilungen

4.1. Lizenz für andsafe Services

Während der Laufzeit gewährt Ihnen andsafe hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, gebührenfreie und begrenzte Lizenz, Marketingmaterial zu verwenden und anzuzeigen, wie es zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen erforderlich ist. Für die Zwecke dieser Bedingungen stellt Ihnen andsafe die Marketingmaterialien in einem branchenüblichen Medienformat zur Verfügung.

4.2. Lizenzbeschränkungen

Sie dürfen nur Marketingmaterial verwenden, das von andsafe erstellt und bereitgestellt wurde, um die andsafe-Dienste zu bewerben. Sie sind nicht berechtigt, Marketingmaterial ohne vorherige schriftliche Zustimmung von andsafe zu ändern oder zu bearbeiten.

4.3. Keine konkludenten Lizenzen

Mit Ausnahme der hierin gewährten Lizenz wird nach diesen Bedingungen kein anderes Recht oder keine Lizenz im Rahmen von geistigen Eigentumsrechten gewährt, die einer der Parteien gehören oder an die eine Partei lizenziert ist, weder stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig.

5. Vergütung

5.1. Sie haben Anspruch auf eine Vergütung pro validierten Verkauf (Tippgeber-Provision). Ein Verkauf ist eine Online-Transaktion eines Kunden, die zum Abschluss eines Versicherungsvertrages mit andsafe führt. Ein Verkauf setzt voraus, dass der jeweilige Kunde

  • über die Partner-Website auf die andsafe-Website zugreift
  • einen Versicherungsvertrag mit andsafe abschließt und
  • den Versicherungsvertrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Versicherungsvertrages gekündigt oder anderweitig beendet (z. B. angefochten, widerrufen) hat.
  • Die Höhe der Provision wird über das jeweils gültige Provisionsmodell geregelt und mit jedem Partner vertraglich im AWIN System vereinbart

5.2. andsafe bestätigt und validiert jeden Verkauf innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss des Versicherungsvertrages. Die Vergütung wird automatisch von AWIN gezahlt, sobald andsafe den Verkauf bestätigt hat.

5.3. Alle Verkäufe werden von AWIN erfasst. andsafe zahlt keine Vergütung für Verkäufe, die nicht von AWIN erfasst wurden.

5.4. Die Höhe der Vergütung pro Verkauf ist in der Programmbeschreibung festgelegt, es sei denn, die Parteien haben schriftlich einen anderen Vergütungsplan vereinbart.

5.5. Anspruch auf Vergütung entsteht ausschließlich nach den hier im Partnerprogramm definierten Bedingungen.

5.6. Mit Zahlung der Vergütung sind alle Bemühungen des Partners im Zusammenhang mit der Tippgabe beim jeweiligen Kunden abgegolgen.

5.7. Die Vergütung versteht sich inklusive Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

 

6. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

6.1. Die andsafe-Website wird mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis und in einer Weise betrieben, die den allgemeinen Branchenstandards entspricht. andsafe garantiert jedoch nicht, dass die den Software-Diensten zugrunde liegende Software fehlerfrei ist oder ohne Unterbrechung funktioniert.

6.2. Die Haftung der Parteien für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird unabhängig von der Rechtsursache wie folgt beschränkt

6.2.1. Wurde eine Verpflichtung verletzt, die für die Erfüllung des Zwecks dieser Bedingungen wesentlich ist und auf deren Erfüllung die Parteien vertrauen dürfen (Kardinalpflichten), ist die Haftung der Parteien auf den am Stichtag typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt

6.2.2. In allen anderen Fällen ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.

6.3. Die Haftungsbeschränkung in Ziffer 6.2 gilt nicht für eine Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, einschließlich für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder für die Verletzung von Zusicherungen und Gewährleistungen nach diesen Bedingungen.

6.4. Ziffer 6.2 und 6.3. der Bedingungen gilt sinngemäß für die Haftung der Parteien für vergebliche Aufwendungen.

6.5. Jede Partei wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um mögliche Schäden oder andere nachteilige Folgen, die sich aus der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen ergeben, abzumildern.

 

7. Vertrauliche Informationen

7.1. Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Gemäß diesen Bedingungen kann jede Partei Zugang zu Informationen haben, die als vertraulich für die andere Partei oder für die Kunden der anderen Partei angesehen werden, die zum Zeitpunkt der Offenlegung klar als "vertrauliche Informationen" gekennzeichnet oder identifiziert sind, oder zu Informationen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie vertraulich sind, ohne ausdrücklich als solche gekennzeichnet zu werden ("vertrauliche Informationen"). Sofern nicht ausdrücklich hierin vorgesehen, wird jede Partei (i) die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen behandeln, (ii) alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um die Integrität aller vertraulichen Informationen zu wahren und jegliche Korruption oder jeglichen Verlust vertraulicher Informationen zu verhindern, (iii) nicht kopieren, reproduzieren oder verkaufen, vertrauliche Informationen an Dritte zu übertragen, zu lizenzieren, zu vermarkten, zu übertragen, weiterzugeben oder anderweitig weiterzugeben, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich gestattet, (iv) vertrauliche Informationen nicht für irgendwelche Zwecke zu verwenden, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der anderen Partei, außer zur Erfüllung von Verpflichtungen aus diesen Bedingungen oder wie anderweitig schriftlich vereinbart; und (v) sicherzustellen, dass der Zugang zu den vertraulichen Informationen auf das Personal beschränkt ist, das zur Erfüllung der Verpflichtungen dieser Partei aus diesen Bedingungen auf die vertraulichen Informationen zugreifen muss, und dass jeder dieser Mitarbeiter an eine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung mit der empfangenden Partei gebunden ist, die mit den Bedingungen dieses Abschnitts vereinbar ist und angewiesen ist, diese Informationen vertraulich zu behandeln.

7.2. Eigentum an vertraulichen Informationen

Alle vertraulichen Informationen bleiben im alleinigen Eigentum der Partei, die die vertraulichen Informationen offenbart.

7.3. Benachrichtigung über einen Verstoß

Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sie erfährt oder Grund zu der Annahme hat, dass eine Person, die Zugang zu den vertraulichen Informationen der anderen Partei hatte, gegen diese Bedingungen verstoßen hat oder zu verstoßen beabsichtigt, und mit der anderen Partei bei der Beantragung von Unterlassungsansprüchen und/oder anderen verfügbaren Rechtsmitteln gegen eine solche Person zusammenzuarbeiten.

7.4. Ausnahmen

Die in diesem Abschnitt festgelegten Geheimhaltungsverpflichtungen der Parteien erstrecken sich nicht auf vertrauliche Informationen, die

  1. zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung Teil der Öffentlichkeit durch eine andere Quelle als die empfangende Vertragspartei sind oder die nach ihrer Offenlegung Teil der Öffentlichkeit werden, und zwar in einer Weise, die nicht gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung verstößt
  2. der empfangenden Vertragspartei zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bekannt war
  3. von der empfangenden Vertragspartei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Vertragspartei entwickelt wurde
  4. von denen die empfangende Vertragspartei über einen Dritten in einer Weise Kenntnis erlangt, die nicht gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung verstößt
  5. im Rahmen einer ordnungsgemäß genehmigten Vorladung, eines Gerichtsbeschlusses oder einer Regierungsbehörde offengelegt werden muss, vorausgesetzt, dass die empfangende Vertragspartei die offenlegende Vertragspartei unverzüglich vor einer solchen Offenlegung benachrichtigt, so dass die offenlegende Vertragspartei eine Schutzanordnung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel einlegen kann. Wird keine Schutzanordnung oder ein anderes Rechtsmittel eingeholt, verpflichtet sich die empfangende Vertragspartei, nur den Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, der nach Gesetz oder Verordnung zwingend erforderlich ist.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1. Laufzeit und Kündigung. Diese Bedingungen treten zum Zeitpunkt des Gültigkeitsdatum in Kraft und gelten bis zur Kündigung gemäß diesen Bedingungen. andsafe oder Sie können diese Bedingungen jederzeit mit einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich (E-Mail ausreichend) oder aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Kündigungsrechten ohne Angabe von Gründen kündigen.

8.2. andsafe kann die Partnerschaft aus wichtigem Grund kündigen, wenn Sie die notwendigen Änderungen an der Partner-Website, wie in Abschnitt 2.8 beschrieben, nicht vornehmen.

8.3. Gesetzliche Kündigungsrechte sind nicht ausgeschlossen.

8.4. Wirkung der Kündigung

Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung dieser Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde, gilt Folgendes

8.4.1. alle Lizenzen, die einer Partei im Rahmen dieser Bedingungen gewährt werden, erlöschen sofort

8.4.2. jede Partei wird

  1. die Nutzung der vertraulichen Informationen der anderen Partei einstellen und
  2. die vertraulichen Informationen der anderen Partei von allen Speicher-Medien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Online- und Offline-Bibliotheken, löschen
  3. jede Partei wird alle physischen Kopien dieser Zusammenarbeit der anderen Partei zurückgeben oder vernichten und
  4. Sie sind verpflichtet, jegliche Nutzung der Marketingmaterialien unverzüglich einzustellen, jegliche Werbung und Vermarktung der andsafe Services einzustellen und alle Marketingmaterialien von den Partner-Websites zu entfernen.

8.5. Überlebende Verpflichtungen

Die Bestimmungen dieser Bedingungen, die ihrer Natur nach den Ablauf oder die Kündigung überstehen würden, bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Bedingungen bestehen.

9. Datenschutz

In Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten verpflichten sich die Parteien, die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Der Partner wird auf den Partner-Websites insbesondere nur in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den AWIN-Bedingungen wie unten definiert Cookies platzieren. 

10. Sonstiges

10.1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen. Die Parteien sind verpflichtet, bei der Ersetzung der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung durch eine gültige, wirksame oder durchführbare Bestimmung mitzuwirken, die dem wirtschaftlichen Ergebnis dessen, was ursprünglich von den Parteien beabsichtigt war, am nächsten kommt. Im Falle einer unbeabsichtigten Lücke sind die Parteien verpflichtet, eine solche Lücke durch eine Bestimmung zu schließen, die, wenn die Parteien von einer solchen Lücke gewusst hätten, bei Abschluss der Bedingungen eingefügt worden wäre.

10.2. Unabhängige Parteien | Keine Agentur

Die Parteien werden zu jeder Zeit unabhängige Parteien sein und sich allen anderen Parteien als solche präsentieren. Nichts in diesen Bedingungen ist so auszulegen, dass eine der Parteien ein Handelsvertreter, Mitarbeiter, Partner, Franchisenehmer, Joint-Venture-Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei wird. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird keine der Parteien entweder über eine Befugnis verfügen oder sich dafür ausgeben, die andere Partei zu verpflichten oder in ihrem Namen zu handeln.

10.3. Ganze Bedingungen | Schriftformerfordernis

Diese Bedingungen (einschließlich aller Exponate und Anlagen -wenn vorhanden-) bilden die vollständige Vereinbarung in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Sämtliche Änderungen und Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

10.4. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden nach diesem Recht ausgelegt, ohne dass seine Grundsätze oder Regeln des Kollisionsrechts und/oder des CISG (UN-Kaufrecht) Anwendung finden. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Münster ausschließlicher Gerichtsstand. Die Zuständigkeit eines zuständigen Gerichts für einstweilige Schutzmaßnahmen bleibt hiervon unberührt.

11. Definitionen

Unter folgendem Link finden Sie Definitionen zu den hier verwendeten Begrifflichkeiten

Definitionen AWIN

 

Stand: 03.09.2021