SchneiderAkademie DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel - Bedingungen für eine faire Partnerschaft

Ziel der Affiliate-Partnerschaft ist eine faire Zusammenarbeit, von der wir alle profitieren. Neue KursteilnehmerInnen, die ein neues Hobby und Leidenschaft entdecken, wir, als Betreiber, durch neue Teilnehmer und Sie als Werbepartner, welche neben Verkäufen auch unsere Marke mitaufbauen und dafür eine äußerst attraktive Provision erhalten. Deshalb:
Bitte frage uns im Zweifel, was erlaubt ist und was nicht gerne gesehen wird, um eine gute Partnerschaft aufzubauen. 

1. Die Schneider Akademie behält sich das Recht vor Partner abzulehnen. 
Insbesondere sind folgende Umfelder vom Programmbetreiber für die Bewerbung seines Programms nicht erwünscht: rassistisch, extremistisch, volksverhetzend, gewaltverherrlichend oder dazu aufrufend, pornografisch/erotisch, diffamierend gegenüber Menschen hinsichtlich deren Herkunft, Religion, sexueller Orientierung sowie Inhalte, die rechtswidrig sind.

2. Eine Einbindung auf Gutschein- und Cashbackseiten ist nicht erlaubt.

3. Suchmaschinenmarketing mit der Marke Schneider Akademie
in der Display-URL, angezeigten Webseiten-Adressen, in der Überschrift von Anzeigen und in Suchmaschinen-Anzeigen ist nicht gestattet. Brand Bidding ist nicht erwünscht (dies gilt für die Marke Schneider Akademie, die URL und Vertipper) und führt ebenso zur Stornierung der Sales und Beendigung der Partnerschaft.

4. E-Mail/Newsletter Policy:
Sämtliche Formen des SPAM-Mailings sind nicht gestattet.

5. Postview
PostView-Tracking ist ohne vorherige, schriftliche Einwilligung der Schneider Akademie nicht gestattet.

6. Site-Scraping
Site-Scraping ist nicht gestattet.

7. Urheber-, Namens- und Markenrecht
Zur Verfügung gestelltes Werbematerial, Produktfotos und Beschreibungstexte dürfen nur für die Bewerbung der Schneider Akademie verwendet werden.
Die Partner haben das Urheber- und Markenrecht der SchneiderAkademie zu beachten.

8. Werbemittel
Die Partner erhalten über das Partnernetzwerk den Zugriff auf die Werbemittel der Schneider Akademie. Dieser Zugriff und die Verwendung der Werbemittel sind nur für die Dauer der Affiliate-Partnerschaft gültig. Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite zu entfernen, wenn er von der Schneider Akademie darauf hingewiesen wird. Eine Veränderung oder Erweiterung der Werbemittel durch den Partner ist ohne vorherige Einwilligung der Schneider Akademie nicht gestattet. Direktes Deeplinking ohne Nutzung der Zanox Partner-IDs ist nicht gestattet.

9. Vertragsstrafe bei Missachtung
Verstößt der angemeldete Partner gegen die sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergebenden Pflichten, entfällt der Provisionsanspruch. In diesen Fällen behält sich die Schneider Akademie das Recht des sofortigen Ausschlusses aus dem Partnerprogramm vor. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche des geschädigten Dritten und stellt die Schneider Akademie (Salzburger Maßarbeit GmbH) von der Haftung frei. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die sich für den Partner ergebenen Pflichten, hat der Partner eine festgesetzte Vertragsstrafe von 5.500 Euro je Verstoß zu leisten, deren Angemessenheit im Streitfall von dem zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Dem Partner bleibt der Nachweis eröffnet, dass der Salzburger Maßarbeit GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Modifikation der Teilnahmebedingungen
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen zu jedem Zeitpunkt und ohne Nennung von Gründen zu ändern. In einem solchen Falle setzt der Partnerprogrammbetreiber die Partner 14 Tage vor dem Änderungstermin per E-Mail in Kenntnis und eröffnet ihnen die Möglichkeit, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner hat dann die Möglichkeit, binnen zwei Wochen gegen die Änderung Widerspruch einzulegen. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt, gelten die neuen Geschäftsbedingungen als angenommen.

11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird - soweit dies gesetzlich zulässig ist - Österreich vereinbart.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter mail@schneiderakademie.com zur Verfügung.
Stand: Salzburg,
30.06.2021