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Ergänzende Teilnahmebedingungen
CASAMODA, Affiliateprogramm über AWIN.com
Zwischen AWIN AG Eichhornstraße 3 in 10785 Berlin AG Charlottenburg (im Folgenden "AWIN") und der CASAMODA Heinrich Katt GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 7, 26135 Oldenburg (im Folgenden „CASAMODA“) gelten die AWIN Teilnahmebedingungen.
Im Verhältnis zwischen AWIN und dem Publisher (im Folgenden „Partner“) gelten zusätzlich folgende programmspezifische, ergänzende Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von CASAMODA.
§ 1 Gegenstand
Über die Plattform AWIN wird dem Partner von CASAMODA Werbematerial in Form von Grafik- und Textlinks („Werbelinks“) zur Verfügung gestellt. Die spezifischen Werbematerialien können auf der Partnerwebseite eingebunden werden. Über die Werbelinks gelangen Nutzer der Partnerwebseite auf die Webseite von CASAMODA. Die über AWIN zur Verfügung gestellten Werbelinks dienen der Identifikation der Partnerwebseite im Partner-Netzwerk und als Berechnungsgrundlage der Provision nach dem Modell CPS (cost per sale).
§ 2 Gestaltung der Website des Partners und Voraussetzungen der Linksetzung
(1) Die Links dürfen ausschließlich zur vertraglichen Erfüllung des Partnerprogramms verwendet und in angemessener Art und Weise (Anzahl, Positionierung) in die Webseite des Partners aufgenommen werden. Folgende Maßgaben sind zu beachten:
- Die Werbelinks sind ausschließlich auf der Partnerwebseite einzusetzen, die für das CASAMODA-Partnerprogramm bei AWIN mit ihrer Internetadresse bzw. URL angemeldet wurde.
- Ausschließlich über die über AWIN bereitgestellten Werbelinks darf eine Verbindung zur Webseite von CASAMODA oder ihrer Unterseiten hergestellt werden.
- CASAMODA-Cookies dürfen ausschließlich nur dann erzeugt werden, wenn ein CASAMODA-Werbemittel in sichtbarerer Art und Weise eingesetzt wird und der Nutzer eine DS-GVO konforme Einwilligung zur Erzeugung des Cookies abgegeben hat. Eine unsichtbare Einbindung von Werbemitteln oder des Intershops von CASAMODA zur Erzeugung von Cookies ist untersagt.
- CASAMODA-Cookies dürfen generell nicht erzwungen werden, z.B. durch den Einsatz von iFrames, Popups, Layerwerbemittel in Verbindung mit CASAMODA-Inhalten, die keine Einwilligung des Nutzers zur Cookieerhebung einholen, oder den Einsatz von „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip).
- Postviewtracking ist untersagt.
- Die zur Verfügung gestellten Werbelinks sind inhaltlich vollständig zu übernehmen
- Der Einsatz von Plugins, Tools, Toolbars, browserverändernder Software im Zusammenhang mit den Werbelinks von CASAMODA ist nicht gestattet. Hierüber generierte Verkäufe werden nicht vergütet.
- Die Einspeisung in und die Nutzung von Adware Netzwerken im Zusammenhang mit Werbelinks von CASAMODA ist nicht gestattet. Hierüber generierte Verkäufe werden nicht vergütet.
(2) Der Partner hat Anweisungen von CASAMODA zur technischen Einrichtung und weiteren Pflege der Werbelinks zu beachten und zu befolgen.
(3) Die Webseite des Partners muss über die Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG verfügen. Als Partnerwebseite nicht in Frage kommend und ausgeschlossen sind:
- Webseiten mit Pornographie, Gewaltdarstellungen, Beleidigungen, extremistischen, radikalpolitischen oder jugendgefährdenden Inhalten, Verharmlosung und Verherrlichung von Waffen und Drogen oder Webseiten, die auf andere Webseiten mit diesen Inhalten verweisen.
- Webseiten, die Dialer und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren
- Webseiten, die diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter beinhalten
- Webseiten mit Inhalten, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen
- Webseiten, die „CASAMODA“ in der URL oder im Metatext enthalten
- Webseiten, die die CASAMODA-Webseite gestalterisch, inhaltlich oder via URL (Domains, die auf Tippfehlern basieren oder phonetisch ähnlich klingen) nachahmen und eine Verwechslungsgefahr mit CASAMODA erzeugen
- Webseiten, die lediglich auf die CASAMODA-Webseite weiterleiten (Doorway-Pages)
- Webseiten ohne eigenen Inhalt
- Einsatz von Paid Mail Systemen und Bezahl-Startseiten
- Einsatz von Bannernetzwerken, -tausch
§ 3 Berechnung der Werbevergütung
(1) Die Werbevergütung wird anhand von den Einnahmen berechnet, die auf Verkäufe von Produkten an Kunden zurückzuführen sind, welche ausschließlich über einen Werbelink auf der Partnerwebseite unmittelbar vor dem Kauf die CASAMODA-Webseite bewusst angewählt haben. Verkäufe werden nur dann berücksichtigt, wenn der Verkauf, Lieferung und die vollständige Bezahlung abgeschlossen sind. Gutschriften, Umsatzsteuer und Retouren werden abgezogen.
(2) Vergütungs- und Abrechnungsrelevant sind ausschließlich die von CASAMODA über AWIN zur Verfügung gestellten Werbelinks. Es sind ausschließlich Verkäufe zu vergüten, die aus einer regulären Einbindung der Werbelinks auf der Partnerwebseite bzw. deren Werbeflächen herrühren.
(3) Nicht berücksichtigt werden Bestellungen von provisionsberechtigten Kunden und Mitarbeitern der CASAMODA Heinrich Katt GmbH & Co. KG. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Eigenbestellungen des Partners, dessen Familienangehörige oder dessen Kunden oder des Partners im Auftrag von Kunden über die Werbelinks der Partnerwebseite.
(4) CASAMODA kann ausbezahlte Werbevergütung im Fall von Voll- oder Teilretouren zurückfordern.
(5) Manuelle Nachbuchungen der Werbevergütung im Fall von nicht erfolgreich im AWIN-Netzwerk getrackten Bestellungen sind im CASAMODA Partnerprogramm nicht möglich, es sei denn es handelt sich um einen durch die CASAMODA Systeme ausgelösten Tracking-Ausfall. Ein solcher technischer Ausfall muss von AWIN als auch von CASAMODA bestätigt werden. Hiervon können die Parteien durch individuelle Vereinbarung abweichen.
(6) Im Fall von vereinbarten oder eines durch CASAMODA Systeme verursachten Tracking-Ausfalls sind nicht über AWIN eingespeiste Nachbuchungsanfragen DS-GVO-konform und verschlüsselt an CASAMODA zu übermitteln. Nachbuchungen sind unter der Angabe der Interessentennummer (OrderID), des Transaktionsdatums, des Produkts, sowie der PublisherID und der ID des Partners (Parameter „click_ref“) zu übermitteln.
(7) Der Partner hat keinen Anspruch auf Werbevergütung, die unter Verstoß gegen die Anforderungen an die Partnerwebseite und Pflichten des Partners nach § 1, § 4 und § 5 dieser Teilnahmebedingungen generiert wurden.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Partner erhält ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und jederzeit kündbares Recht, über vertragsgemäße, auf der Partnerwebseite eingebundene Werbelinks auf die CASAMODA-Webseite zuzugreifen.
(2) Der Partner hat das Recht, von CASAMODA bereitgestellte Werbematerialien auf der Partnerwebseite zu verwenden, um die CASAMODA-Webseite zum Zwecke des Verkaufs von Produkten zu verlinken. Die bereitgestellten Werbematerialien dürfen ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden. Die Werbematerialien von CASAMODA dürfen dabei in keiner Weise bearbeitet oder verändert oder zu anderen Zwecken genutzt werden.
(3) Ein Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen berechtigt CASAMODA zur fristlosen Kündigung.
(4) Die Rechte nach § 3 Abs. 1 und 2 erlöschen mit dem Wirksamwerden einer Kündigung dieser Vereinbarung.
§ 5 Leistungen und Pflichten des Partners
(1) Der Betrieb der Partnerwebseite obliegt der Verantwortung des Partners. Insbesondere ist der Partner verantwortlich für Inhalte der Partnerwebseite sowie für die Einhaltung der Vorschriften des TMG, BDSG, und der DS-GVO. Der Partner ist verantwortlich dafür, dass seine Partnerwebseite die Bedingungen und Voraussetzungen dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen erfüllt.
(2) Ändert sich die Domain der angemeldeten Partnerwebseite, hat der Partner seine Partnerwebseite im Partnerprogramm entsprechend umzumelden. CASAMODA ist einen Monat im Voraus über die Änderung zu informieren. Dies gilt ebenso für inhaltliche oder gewerbliche Neuausrichtungen der Partnerwebseite. CASAMODA kann der Änderung widersprechen bzw. das Partnerverhältnis kündigen.
(3) Aktualisierung und Pflege der Partnerwebseite obliegt der Verantwortung des Partners. Von CASAMODA zur Verfügung gestellte, neue Inhalte und Werbelinks im Zusammenhang mit CASAMODA sind vom Partner regelmäßig zu aktualisieren, sofern keine dynamische Änderung der Inhalte und Werbelinks durch CASAMODA erfolgt. Veraltete Inhalte und Werbelinks sind vom Partner zu löschen. Der Partner hat eine Überprüfung des Änderungsbedarfs seiner Partnerwebseite hinsichtlich der Aktualität der CASAMODA-Inhalte und der Werbelinks alle zwei Wochen vorzunehmen.
(4) Andere Werbematerialien als die im Rahmen des Partnerprogramms bereitgestellten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von CASAMODA im Rahmen des Partnerprogrammes verwendet und verbreitet werden.
(5) Posts in Social Media sowie redaktionelle Beiträge z.B. in Blogs, die CASAMODA Links und werbebezogene Inhalte mit CASAMODA enthalten, müssen als bezahlte Werbung markiert werden. Die Werbekennzeichnung muss klar, deutlich und verständlich in deutscher Sprache (z.B. „Werbung“, „bezahlte Werbung“, „gesponsert“) und gut sichtbar von weiteren Hinweisen getrennt erfolgen.
(6) Der Partner ist nicht berechtigt, CASAMODA rechtlich zu vertreten oder im Namen von CASAMODA Angebote abzugeben oder anzunehmen. Der Partner ist kein Handelsvertreter oder Kommissionär von CASAMODA. Der Partner darf über die Werbelinksetzung hinaus keine anderweitige Werbung für CASAMODA oder für Produkte von CASAMODA im Namen von CASAMODA oder im eigenen Namen z.B. per E-Mail versenden.
(7) Folgende Maßgaben sind in Bezug auf Suchmaschinenmarketing (SEA) für die Partnerwebseite vom Partner einzuhalten:
Die Marken CASAMODA und VENTI oder die Webseiten von CASAMODA dürfen bei Suchmaschinen und deren Werbeflächen, in Sponsored Links, in Anzeigenschaltungen, im Keywordadvertising oder Keywordtargeting oder ähnlichen Werbeformen nicht beworben werden. Die Verwendung der Schlagwörter CASAMODA und/oder VENTI, Falschschreibungen bzw. ähnliche Schreibweisen, Wortkombinationen dieser Begriffe mit anderen Begriffen (insbesondere „Shop“, „Versand“, „Gutschein“, „Rabattcode“) oder deren Falschschreibungen und ähnliche Schreibweisen ist im Zusammenhang mit Suchmaschinen, Metatexten oder Keywords nicht gestattet. Der Partner ist bei Verwendung entsprechender Werbeformen verpflichtet, in Suchmaschinen eine werbliche Verknüpfung von CASAMODA und/oder VENTI mit seinen Webseiten zu verhindern, indem er „CASAMODA“ und „VENTI“ unter auszuschließende Keywords listet. Die Verwendung von Google-Shopping oder das Google Merchant Center für Produkte von CASAMODA oder VENTI ist nicht erlaubt. Für CASAMODA oder VENTI oder deren Produkte darf nicht in zu Werbezwecken nutzbaren Social Media- und Informationsdiensten (facebook, Instagram, etc.) geworben werden, wenn der Accountname CASAMODA, VENTI oder ähnliche Schreibweisen oder Falschschreibungen enthält.
(7) Der Partner wird CASAMODA von etwaigen Ansprüchen Dritter, die mit den Verpflichtungen des Partners zur in seiner Verantwortung liegenden Einrichtung, Pflege, Wartung, Aktualisierung und Inhalt seiner Partnerwebseite zusammenhängen und CASAMODA gegenüber geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern freistellen und CASAMODA jeglichen Schaden, der CASAMODA wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die die von CASAMODA bereitgestellten Werbematerialien oder Produktdaten betreffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Gutscheine
(1) Der Partner darf nur autorisierte Gutscheine und Promocodes verwenden. Es gelten nur solche Gutscheine und Promocodes als autorisiert, die CASAMODA dem Partner direkt oder über den AWIN Account Manager zum Zweck der Verwendung im Rahmen des Partnerprogramms mitteilt. Die kommerzielle Weitergabe oder gewerbliche, nicht vertragskonforme Verwendung von Gutscheinen und/oder Promocodes ist untersagt. Es dürfen nur diese Bedingungen der Gutscheine oder der Promocodes an Dritte kommuniziert werden, die CASAMODA hierfür vorgegeben und mit Ausgabe der Gutscheine oder Promocodes dem Partner mitgeteilt hat.
(2) Unautorisierte Gutscheine und Promocodes dürfen vom Partner nicht verwendet, kommuniziert oder über die Partnerwebseite zu einem solchen verlinkt werden. Bestellungen, bei denen ein unautorisierter Gutschein oder Promocode verwendet wurde, werden im Rahmen der Berechnung der Werbevergütung nach § 2 dieser allgemeinen Partnerbedingungen nicht berücksichtigt.
(3) Abgelaufene Gutscheine und Promocodes gelten als unautorisiert.
§ 7 Vertragsänderungen und Kündigung
(1) CASAMODA ist berechtigt, die Regelung und Bestimmung dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. CASAMODA wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Anpassungen können Maßgaben zur Umsetzung und Einbindung der Werbelinks, Verwendung der Werbematerialen, Zahlungsmodalitäten oder andere Nebenpflichten betreffen. Der Partner wird per E-Mail über die Änderungen der ergänzenden Teilnahmebedingungen informiert. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von vier Wochen der Änderung, gelten die neuen allgemeinen Teilnahmebedingungen als vom Partner stillschweigend angenommen. CASAMODA wird bei Information über die Änderung dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen per E-Mail auf die Rechtsfolge bei Ausbleiben eines fristgemäßen Widerspruchs hinweisen.
(2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten zu den für das Partnerprogramm bei AWIN geltenden Bedingungen über das AWIN-Portal gekündigt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Werbematerialien und Werbelinks von der Partnerzeit spätestens nach 24 Stunden zu löschen.
(3) Ein Verstoß gegen die Programmregeln dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen berechtigten CASAMODA zur fristlosen Kündigung des Partnerverhältnisses und Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. Verkäufe, die unter Verstoß gegen diese Programmregeln zustande gekommen sind, können von CASAMODA storniert werden.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden- und Verkäuferlisten, Preis- und Verkaufsinformationen, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie sämtliche Arbeitsergebnisse.
(2) Die Parteien haben über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren und nicht für eigene wirtschaftliche oder anderweitige Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
d) mit deren Offenlegung und Verwendung die andere Partei einverstanden ist.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Soweit sich aus diesen ergänzenden Teilnahmebedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet CASAMODA bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. CASAMODA haftet dem Partner gegenüber nicht für das Partner-Netzwerk AWIN, für Produkte und Ware von CASAMODA oder die dauerhafte Erreichbarkeit oder Nutzbarkeit der CASAMODA Webseite.
(2) Auf Schadensersatz haftet CASAMODA – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CASAMODA, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Sonstiges und Schlussbestimmungen
(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen CASAMODA und dem Partner Oldenburg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen CASAMODA und dem Partner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Soweit diese ergänzenden Teilnahmebedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser ergänzenden Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind.
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