Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Partnerprogramm von memolife.de
1. Einschränkungen für die Teilnahme am Partnerprogramm
- Partner mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, pornographischen und/oder illegalen Inhalten sind grundsätzlich von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
- Zudem behalten wir uns als Advertiser vor die Kooperation sofort zu beenden, falls von uns bereitgestellte Werbemittel auf oben genannte Art eingebunden werden. Daraus mögliche resultierende Transaktionen werden ebenfalls von uns abgelehnt und ein etwaiger Provisionsanspruch entfällt.
- Es werden nur Publisher für eine Kooperation akzeptiert, welche auf Ihrer Webpräsenz ein valides Impressum angeben.
- Des Weiteren sind Websites, welche in irgendeiner Form Fehler erzeugen, sowie Websites ohne die Möglichkeit einer Inhaltsprüfung von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
- Partner unseres Advertiser-Programms müssen voll geschäftsfähig sein.
- Aktuell nehmen wir keine Partner auf, deren Fokus auf dem Bewerben von Gutscheinen liegt.
2. Werbemittel und Verlinkungen
- Die vom Advertiser bereitgestellten Werbemittel dürfen nur auf Websites benutzt werden, die beim Partnerprogramm des Advertisers registriert sind.
- Der Publisher ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Website zu entfernen, wenn er vom Advertiser darauf hingewiesen wird.
- Eine Veränderung der bereitgestellten Werbemittel, die über das Zurechtschneiden und/oder Komprimieren hinaus geht, ist ohne die vorherige Einwilligung des Advertisers nicht zulässig.
- Der Publisher erhält über das Netzwerk die Erlaubnis, für die Dauer der Kooperation mit dem Advertiser die bereitgestellten Werbemittel zu nutzen. Wird die Zusammenarbeit gekündigt dürfen die Werbemittel auch nicht länger vom Publisher verwendet werden.
- Eine Weiterleitung zur Website des Advertisers ist nur dann gestattet, wenn eine für den End-User sichtbare, angemeldete Publisher Website vorgeschaltet ist (keine Direkt- oder Nonstop Weiterleitung).
- Der Einsatz von Pop-Ups und Layern, die beim Laden einer Seite ausgeliefert werden ist nicht gestattet.
3. Produktdaten
- Es ist dem Publisher nicht gestattet, den vom Advertiser bereitgestellten Produktdatenfeed außerhalb der eigenen Website auf Drittplattformen wie beispielsweise Google-Shopping zu verwenden.
- Der Publisher trägt dafür Sorge, stets die aktuellste Version des vom Advertiser angebotenen Produktdatenfeeds für seine Werbetätigkeiten zu nutzen.
4. Browser-Plugins / Werbung über Spy-/Adware
- Die Kombination von Werbemittel-Sourcecodes zur Erstellung von Plugins für jegliche Browser (z.B. Hotbars, Toolbars) sowie Werbung über Adware oder Spyware ist nicht erlaubt.
5. Postview / Retargeting
- Für Kooperationen auf Postview- oder Retargeting-Basis bedarf es im VOrfeld einer Abstimmung mit dem Advertiser.
6. Gutscheine
- Der Publisher darf ausschließlich Gutscheine nutzen, welche für das Partnerprogramm vom Advertiser freigegeben worden sind.
- Transaktionen, die über veraltete beziehungsweise abgelaufene Gutschein-Aktionen generiert wurden werden abgelehnt.
Bei Rückfragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Vielen Dank!