Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Bestimmungen
- In den geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Publisher und der Evendo Consulting GmbH, Stadttor 1, Düsseldorf, (USt-IdNr. DE274720381) gelten diese Allgemeinen Bezugs- und Auftragsbedingungen („Bezugsbedingungen“). Entgegenstehende oder von unseren Bezugsbedingungen abweichende Bedingungen des Publishers binden uns auch dann nicht, wenn wir den Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und die Leistung vorbehaltlos annehmen.
- Die Bezugsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.v. § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens.
- Ort der Veröffentlichung
- Der Publisher erbringt die Dienstleistungen in der Europäischen Union und in der Schweiz, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
- Dienstleistungen des Publishers
- Der Publisher darf für seine Dienstleistungen nur von uns bereit gestellte Werbemittel verwenden. Änderungen an Texten oder Bildern oder gar eigene Werbeaussagen sind nicht zulässig.
- Es dürfen nur Gutscheine verwendet werden, die über das Affiliate-Netzwerk kommuniziert werden.
- Der Publisher darf seine uns gegenüber erbrachten Dienstleistungen nicht durch Search-Engine-Advertising (SEA) fördern, bei welchem die SEA-Leistungen von Unternehmen erbracht werden, welche mit der Alphabet Inc., Mountain View, USA, (Google) oder mit der Microsoft Corporation, Seattle, USA, über kontrollierende Beteiligungen verbunden sind.
- Pflichten des Publishers:
Folgende direkte oder indirekte Vermarktungsformen / Werbetätigkeiten sind dem Publisher ausdrücklich untersagt:
- Werbung oder Beratung per Telefon/Telefax/SMS, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder nicht.
- Werbung oder Beratung per E-Mail ohne das die rechtsgültige Einwilligung des Empfängers vorliegt.
- Haustürgeschäfte im Sinne des § 312b BGB.
- Werbung/Vermarktung über eBay oder anderen Verkaufs- und Auktionsplattformen.
- Werbung mittels Postview-Tracking, sowie das Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick eines Nutzers auf unsere Werbemittel.
- Werbung/Vermarktung auf Streaming- oder Download-Portalen, welche gegen das Urheberrecht verstoßen bzw. auf Webseiten, die dorthin verlinken.
- Es ist dem Publisher untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.
Bei Einbindung von Werbung auf Webseiten der Publisher gilt Folgendes:
- Die Website muss über eine vollständige leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung (Impressum) verfügen.
- Die Webseite ist aktuell, enthält relevanten Inhalt und ist frei von Viren, Adware, Spyware, Trojanischen Pferden oder anderen ähnlichen Skripten/Programmen, die geeignet sind Daten oder Systeme zu schädigen, abzufangen, zu verändern oder zu löschen.
- Unsere Werbemittel dürfen nur auf zugelassenen Webseiten/Werbeflächen des Publishers erfolgen. Der Publisher muss über alle Platzierungen in geeigneter Weise informieren.
- Ein Link auf unsere Website muss für den Nutzer als solcher klar erkennbar sein. Die Einbindung der Werbemittel und/oder Links darf für den Nutzer nicht irreführend sein.
- Leistungszeit und Leistungsverzug
- Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, hat der Publisher seine Leistung unverzüglich zu erbringen, sobald der Auftrag vereinbart worden ist und wir die zur Leistungserbringung erforderlichen, uns obliegenden Mitwirkungshandlungen erbracht haben.
- Gerät der Lieferant mit einer Leistung ganz oder zu einem erheblichen Teil in Verzug, steht uns das Recht zu, für jede vollendete Stunde des Vollzugs 0,1 Prozent – insgesamt höchstens jedoch 5 Prozent – des für die betroffene Leistung vereinbarten Entgelts als Schadensersatz zu verlangen. Dem Publisher steht das Recht zu, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Gerät der Publisher verschuldet mit einer Leistung oder wesentlichen Teilleistung in Verzug, sind wir berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist bezüglich aller vom Verzug betroffenen Leistungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen und Ersatz der Kosten für die Ersatzbeschaffung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Alle weiteren gesetzlichen Rechte und Ansprüche, die uns aufgrund oder wegen Lieferverzugs entstehen, bleiben unberührt.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zwischen dem Publisher und uns vereinbarten Preise. Der Preis entgilt die gesamte Leistung des Publishers. Einseitige Preiserhöhungen des Publishers erkennen wir nicht an.
- Soweit keine andere Währung schriftlich vereinbart ist, sind alle Preise in Euro angegeben.
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
- Der Publisher trägt die Beweislast dafür, dass die Voraussetzung für unsere Entgeltzahlungspflicht eingetreten ist. Insbesondere hat der Publisher nachzuweisen, dass er seine Dienstleistung wie geschuldet erbracht hat. Von dieser Beweislastregelung sind solche Informationen ausgenommen, welche sich in unserem Herrschaftsbereich oder im Herrschaftsbereich von mit uns im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen befinden, es sei denn, diese Informationen liegen dem Publisher vor oder er kann sie ohne unzumutbaren Aufwand erlangen.
- Abtretungen ohne unsere Zustimmung sind unwirksam. § 354a HGB bleibt unberührt.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Dem Publisher steht das Recht zu mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
- Gewährleistung und Gewährleistungsansprüche
- Wir geben Transaktionen und Leads gemäß den Vorgaben aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AWIN AG frei oder lehnen sie ab. Wir übernehmen keine darüberhinausgehenden Verpflichtungen, insbesondere bei der inhaltlichen und rechtlichen Überprüfung oder bei der Begründung von Freigaben und Ablehnungen der Transaktionen und Leads.
- Der Publisher gewährleistet, dass unter den Second-Level-Domains, unter welchen er die Dienstleistung erbringt, keine pornografischen oder sonstig jugendgefährdenden Inhalte, Verunglimpfungen aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität und sonstigen Inhalte, welche durch ihre Veröffentlichung unter der gleichen Second-Level-Domain, unter der auch die Dienstleistung erbracht wird, unsere Interessen offenkundig und in vergleichbar schwerwiegender Weise wie die vorstehende Aufzählung verletzen.
- Ist die Erbringung der Dienstleistung mangelhaft, können wir nach unserer Wahl mindern, Schadensersatz verlangen oder die Erbringung einer mangelfreien Dienstleistung verlangen. Im letzten Fall – Erbringung einer mangelfreien Dienstleistung – beginnen auf diese Dienstleistung bezogene Fristen mit ihrer Erbringung von neuem.
- Kommt der Publisher seiner Verpflichtung zur Erbringung einer mangelfreien Dienstleistung nicht innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nach, so können wir in dringenden Fällen, insbesondere um akute Gefahr oder größere Schäden zu verhindern, die Mängelbeseitigung auf Kosten des Publishers selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Das gleiche gilt, wenn die Beseitigung des Mangels fehlschlägt oder verweigert wird. Sind hierfür Unterlagen erforderlich, die der Publishers in Besitz hat, so hat er diese nach Aufforderung unverzüglich an uns zu übergeben.
- Im Übrigen stehen uns bei Sach- und Rechtsmängeln alle gesetzlichen Ansprüche zu, insbesondere auf Minderung, Rücktritt vom Vertrag und/oder Schadens- und Aufwendungsersatz.
- Verjährung
- Es gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Gewerbliche Schutzrechte
- Der Publisher gewährleistet, dass im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung und unter Ausnahme der von uns bereitgestellten Inhalte keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Verletzt der Publisher diese Pflichten, so hat er uns, insoweit von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- oder Organisationsbereich gesetzt ist und er für diesen einzustehen hat. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Für Inhalte, welche wir dem Publisher zur Verfügung stellen, erteilen wir Nutzungsrechte nur soweit, wie dies zur Erbringung der Dienstleistung des Publishers erforderlich ist.
- Compliance
- Der Publisher verpflichtet sich zur Einhaltung des geltenden Kartellrechts.
- Wenn der Publisher eine Vereinbarung trifft oder eine Verhaltensweise abstimmt, die eine rechtswidrige Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt, bei der er Preise, Preisbestandteile, Quoten, Umsätze oder Mengen abstimmt, Kunden, Märkte oder Absatzkanäle aufteilt und die eine uns gegenüber erbrachte Dienstleistung erfasst, hat er 10 v.H. der Abrechnungssumme der Dienstleistung an uns zu zahlen. Dem Publisher steht es offen nachzuweisen, dass ein Schaden in anderer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist. Uns bleibt es vorbehalten, einen höheren Schadensersatz nach den vertraglichen Regelungen und den geltenden Rechtsvorschriften zu verlangen.
- Der Publisher übergibt uns auf Anforderung eine Kopie einer gegen ihn ergangenen bestandskräftigen Entscheidung mit Bindungswirkung nach § 33b GWB einschließlich der zugehörigen Beweismittel, wenn der Verstoß den Markt der uns gegenüber erbrachte Dienstleistung betrifft. Die Kopie ist zunächst an einen von uns zu beauftragenden deutschen Rechtsanwalt zu leiten, der Beweismittel, die unter § 33g Abs. 4 u. 5 GWB fallen oder offenkundig nicht zur Ermittlung oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienlich sind, ausscheidet und Geheimnisse und vertrauliche Informationen i.S.v. § 33g Abs. 3 S. 2 Nr. 6 GWB schwärzt, soweit sie nicht den o.g. Verstoß betreffen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Geheimhaltung und Datenschutz
- Alle von uns zugänglich gemachten Informationen geschäftlicher oder technischer Art (einschließlich Know-How, Materialien, Dokumenten), welche nicht ersichtlich zur Veröffentlichung im Rahmen der Dienstleistung des Publishers bestimmt sind, sind geheim und dürfen nicht mit Dritten geteilt werden, vorausgesetzt wir und ggf. ein abweichender Inhaber haben für diese Informationen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen und bei ihnen ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse haben und die Informationen haben einen wirtschaftlichen Wert für uns. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nicht, wenn der Publisher nachweisen kann, dass die betreffenden Informationen in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist. Der Publisher darf die Informationen nur mit solchen Mitarbeitern teilen, die zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages davon Kenntnis erlangen müssen und zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Alle Informationen bleiben ausschließlich unser Eigentum und sind auf unser Anfordern zu vernichten oder zurückzugeben.
- Personenbezogene Daten werden vom Lieferanten nur unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
- Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Erfüllungsort für alle Lieferungen sowie Zahlungsort für unsere Zahlungsverpflichtungen ist Düsseldorf.
- Soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelung anderes vorgeschrieben ist, ist bei Geschäften mit Kaufleuten Gerichtsstand Düsseldorf.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).