alphazoo DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einschränkungen für alle Publisher

 

Teilnahmebedingungen:

Genereller Ausschluss von Seiten, welche eines oder mehrere der folgenden Themen beinhalten:

Gewalt, Antisemitismus, Rassismus, Gambling/Glücksspiel, Pornographie, Erotik und/oder Filesharing

Ein Verstoß gegen die oberen Bedingungen hat den Ausschluss aus dem Programm zur Folge.

 

Suchmaschinenmarketing:

Keyword Advertising ist für "alphazoo" ausgeschlossen

●          SEM-Affiliates werden gesondert geprüft

●          Keine Verwendung des Trademarks oder Domain "alphazoo" (auch Verschreiber etc.) in der Ziel-URL, Display-URL oder als Keyword

●          Keine Verwendung von Vertipper Domains oder anderen Marken-nahen Begriffen

●          Keine Verwendung von Marken oder Namen der Wettbewerber im Adtext oder als Keywords

 

Ebenso Anzeigen bei CSS-Plattformen, wie z.B. Google Shopping, sind untersagt.

Es dürfen keinerlei bezahlte Anzeigen geschaltet werden.

Aktionen im Bereich Display sind mit dem Advertiser abzusprechen.

 

Affiliates dürfen nur Rabatt- & Gutscheinaktionen bewerben, die entweder durch Awin oder direkt von GearUP zur Verfügung gestellt wurden. Sales, die durch nicht autorisierte Gutscheine generiert wurden, werden nicht vergütet.

 

Der Publisher erhält über das Netzwerk die Erlaubnis, für die Dauer der Kooperation die bereitgestellten Werbemittel zu nutzen. Wird die Zusammenarbeit beendet, dürfen die Werbemittel nicht länger verwendet werden.

Die bereitgestellten Werbemittel dürfen nur auf Websites verwendet werden, die bei der Anmeldung zum Programm registriert wurden.

Der Publisher ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von der Website zu entfernen, wenn er vom Advertiser darauf hingewiesen wird oder er Grund zur Annahme hat, dass die Werbemittel nicht weiterverwendet werden dürfen.

Eine Veränderung oder Erweiterung der Werbemittel ist ohne vorherige Einwilligung nicht zulässig. Das Kopieren von Texten oder Bildern von der Website sind nicht gestattet.

Der Einsatz von PopUps und Layern, die beim Laden einer Seite ausgeliefert werden, ist nicht gestattet.

 

Es ist nicht gestattet, die vom Advertiser bereitgestellten Produktdaten außerhalb der eigenen Website zu benutzen (z.B. bei Drittplattformen wie Google Shopping).

Der Publisher trägt stets Sorge dafür, dass die aktuellste Version des angebotenen Produktdatenfeeds verwendet wird.

 

Wurde innerhalb von 12 Monaten kein Traffic generiert, wird der Publisher (Partnerschaft mind. 12 Monate) vom Programm ausgeschlossen.

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS AFFILIATE PROGRAMM VON ALPHAZOO

Diese Teilnahmebedingungen („Teilnahmebedingungen“) gelten für die Teilnahme von Online-Werbepartnern („Publisher“) der alphazoo AG („ALPHAZOO ) an dem von der ALPHAZOO über das Affiliate Netzwerk der AWIN AG („AWIN“) betriebenen Affiliate Programm („ALPHAZOO Affiliate Programm“) neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher von AWIN („AWIN AGB“), die unter https://s3.amazo-naws.com/docs.awin.com/Legal/Publisher +terms+and+conditions+2019+DE.pdf abrufbar sind. 

Die ALPHAZOO ist ein Advertiser im Sinne der AWIN AGB, der Publisher ein Publisher.

1. Das ALPHAZOO Affiliate Programm

  1. Das ALPHAZOO Affiliate Programm ermöglicht es bei AWIN registrierten Publishern, das Onlineangebot der ALPHAZOO(„ALPHAZOO Onlineangebot“) gegen Erhalt einer Provision zu bewerben.
  2. Die ALPHAZOO entscheidet anhand der von AWIN zu dem jeweiligen Publisher übermittelten Informationen, ob der Publisher zur Teilnahme am ALPHAZOO Affiliate Programm zugelassen wird und schließt bei positiver Entscheidung einen Vertrag mit dem Publisher (jeweils „Teilnahmevertrag“). Ein Publisher hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Teilnahmevertrags.

 

  1. Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung zum ALPHAZOO Affiliate Programm

    1. Der Publisher muss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
    2. Der Publisher muss eine eigene Webseite oder anderen Internetauftritt haben (zusammen „Internetauftritt des Publishers“) und deren URL im Rahmen der Anmeldung zum ALPHAZOO Affiliate Programm oder später gegenüber der ALPHAZOO ohne deren Widerspruch angegeben haben.
    3. Dieser Internetauftritt des Publishers muss

       
  2. ein vollständiges Impressum nach § 5 TMG sowie

     
  3. eine Datenschutzerklärung im Sinne der Art. 13 und 14 DSGVO enthalten und

     
  4. alle weiteren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, Werbung und Telemedien, erfüllen.

    1. Der Internetauftritt des Publishers darf unter keiner Tippfehler-Domain betrieben werden und keine Inhalte enthalten, die

(a)  gegen geltendes Recht verstoßen, sittenwidrig oder politisch sind,

(b)  Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte der

ALPHAZOO oder Dritter verletzen,

(c)  obszönen, rassistischen, Gewalt verherrlichenden, pornografischen,

jugendgefährdenden oder sonst die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

gefährdenden oder beeinträchtigenden Charakter haben,

(d)  beleidigenden, diskriminierenden, belästigenden, verleumderischen oder sonst

per-sönlichkeitsverletzenden Charakter haben, oder

(e)  eine Aufforderung zur Teilnahme an Kettenbriefen oder Schneeballsystemen

dar-stellen.

  1. Regeln für die Bewerbung des ALPHAZOO Onlineangebots

    1. Die Bewerbung des ALPHAZOO Onlineangebots durch einen Publisher kann über Bannerschaltung auf der eigenen Webseite, Textlinks oder andere zuvor mit der ALPHAZOO abgestimmte Werbemittel erfolgen. Möchte der Publisher sich eines anderen Werbemittels bedienen, muss er vorab die Details mit der ALPHAZOO ab-stimmen und sich dieses Werbemittel von der ALPHAZOO freigeben lassen.

       
    2. Die ALPHAZOO wird dem Publisher über AWIN eine Auswahl von Werbemitteln (z.B. Grafiken, Textlinks etc.) zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung stellen. Der Publisher darf ausschließlich diese Werbemittel in seinen Internetauftritt integ-rieren.

Im Fall einer Änderung der Domain, der inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen

  1. Gegenstands des Internetauftritts des Publishers, muss der Publisher die ALPHAZOO einen Monat im Voraus unter Nennung des Termins der geplanten Änderung infor-mieren. Solange die ALPHAZOO der weiteren Bewerbung des ALPHAZOO Onlineangebots nicht widerspricht, darf der Publisher die Integration der zur Ver-fügung gestellten Werbemittel fortsetzen. Widerspricht die ALPHAZOO der weiteren Bewerbung des ALPHAZOO Onlineangebots, hat der Publisher die betroffenen Werbemittel sofort aus seinem Internetauftritt zu entfernen. Bei der Bewerbung der ALPHAZOO ist auf die Großschreibweise zu achten.

     
  2. Der Publisher darf die Werbemittel nicht in einer Weise in seinen Internetauftritt einbinden, die eine Verwechslungsgefahr mit dem Internetauftritt der ALPHAZOO hervorruft oder den Eindruck erweckt, dass sie Teil des Internetauftritts der ALPHAZOO sei. Der Internetauftritt und die Einbindung der Werbemittel in den Internetauftritt des Publishers dürfen darüber nicht den Eindruck erwecken, als wäre der Publisher berechtigt, die ALPHAZOO im Rechtsverkehr zu vertreten oder Erklärungen mit Wirkung für oder gegen die ALPHAZOOabzugeben.

     
  3. Das Erzeugen von zusätzlichen Cookies ist nur dann gestattet, wenn das damit verbundene Werbemittel der ALPHAZOO sichtbar ist und wenn der Erzeugung des Cookies eine bewusste Entscheidung des jeweiligen Kunden vorausgeht.

     
  4. Die Bewerbung des ALPHAZOO Onlineangebots mittels belästigender E-Mail-Werbung im Sinne des UWG ist nicht gestattet. Entsprechend muss der Empfänger die Zusendung von E-Mail-Werbung durch den Publisher im Vorhinein explizit per Double-Opt-In erlaubt haben und Werbe-E-Mails müssen mit einer Opt-Out-Möglichkeit versehen sein. Der Publisher muss zudem klar als Absender der E-Mails erkennbar sein und der Publisher darf nicht den Eindruck erwecken, dass die ALPHAZOO den Versand veranlasst hat.

     
  5. Jegliche Verwendung der Begriffe ALPHAZOO, alphzoo.de oder anderer durch Partnerunternehmen der ALPHAZOO geschützter Begriffe oder Marken sowie zukünftige Marken, die über das ALPHAZOO Onlineangebot angeboten werden) sowie deren Logos und Produktbilder, soweit diese über die konkret vorgeschriebene Darstellung der Werbung hinausgeht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ALPHAZOO zulässig, es sei denn, der Inhaber der jeweiligen Rechte hat dem Publisher die konkrete Verwendung gestattet. Insbesondere darf der Publisher diese Namen oder Begriffe nicht als Domainnamen bzw. URL verwenden.
  6. Die Bewerbung des ALPHAZOO Onlineangebots über Suchmaschinenmarketing (SEM) ist
  7. nicht gestattet. Insbesondere ist jegliche Nutzung von Keyword-Advertising mit den unter

3.8  Ziffer 3.83.8 beschriebenen Marken, Produktbezeichnungen und zugehörigen Keywords, inklusive denkbarer Tippfehler-Varianten der Begriffe, untersagt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Buchung als Keyword.

3.9  Die Bewerbung des ALPHAZOO Onlineangebots in oder über Layer- und Bannernetz- werke, sowie in Klamm-Lose, Paid-Mail, Paid-Banner und Paid-Klick-Programmen ist nicht gestattet.

  1.  Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) ist ebenfalls untersagt.

3.11  Das Werben mit Gutscheinen und/oder Gutscheincodes von/für die ALPHAZOO ist nur gestattet, wenn der jeweilige Gutschein oder Gutscheincode explizit von der ALPHAZOO für den Affiliate Bereich freigegeben wurde und dem Publisher über AWIN zur Verfügung gestellt wurde.

3.12  Der Publisher darf weder in Form von textlichem Content noch in Form von Screenshots Preise in Werbung integrieren oder anders mit Preisen für Waren werben, die von der ALPHAZOO angeboten werden.

  1.  Der Publisher hat sicherzustellen, dass die Darstellung der Bewerbung des ALPHAZOO Onlineangebots und seine Einbindung der Werbemittel in seinen Internetauftritt rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Für beides ist die ALPHAZOO nicht verantwortlich. Die ALPHAZOO wird entsprechend weder die Darstellung noch die Einbindung der Bewerbung des ALPHAZOO Onlineangebots vorab prüfen.
  2.  Soweit die ALPHAZOO Anweisungen zum technischen Einbau oder der Pflege der Werbemittel ausspricht, sind diese vom Publisher unbedingt zu beachten.
  3. Nutzungsrechte

    1. Die ALPHAZOO räumt dem Publisher lediglich diejenigen nicht exklusiven, nicht übertragbaren und jederzeit widerruflichen Rechte ein, die er und solange er sie benötigt, um mit den ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel die vertraglich geschuldete Bewerbung des Onlineangebots vorzunehmen.

       
    2. Darüberhinausgehend räumt die ALPHAZOO dem Publisher keine Rechte ein. Die eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen spätestens mit Beendigung des Vertrags- verhältnisses zwischen dem Publisher und der ALPHAZOO oder AWIN.

       
    3. Der Publisher darf die ALPHAZOO ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung nicht als Referenz angeben oder in irgendeiner anderen Weise mit der Vertragsbeziehung zur ALPHAZOO werben.

       
  4. Provision

    1. Das Provisionsmodell für Publisher besteht aus einer Komponente. Der Publisher kann eine Provision für Verkäufe (jeweils ein „Sale“).
      Um dem jeweiligen Publisher einen Provisionsanspruch zuordnen zu können, werden

       
    2. Cookies mit einer Laufzeit von 30 Kalendertagen gesetzt, sobald ein Kunde über ein in den Internetauftritt des Publishers eingebundenes Werbemittel in das ALPHAZOO Onlineangebot gelangt. Gelangt der Kunde innerhalb der Laufzeit eines bereits zuvor so gesetzten Cookies über das Werbemittel eines anderen Publishers erneut in das ALPHAZOO Onlineangebot, wird das zuerst gesetzte Cookie durch das neu gesetzte Cookie überschrieben und die Laufzeit des zuerst gesetzten Cookies wird damit vorzeitig beendet.

       
    3. Eine Provision für Sales wird nur für Netto-Sales und ausschließlich unter den folgenden Bedingungen fällig:
  5. Der Publisher hat einen Sale nur dann generiert, wenn ein Kunde, nachdem er über ein in den Internetauftritt des Publishers eingebundenes Werbemittel in das ALPHAZOO Onlineangebot gelangt ist, innerhalb der Laufzeit des jeweils gesetzten Cookies dort Waren gekauft hat.
  6. Ein Sale ist zudem erst dann generiert, wenn die Ware an den Kunden geliefert und vollständig bezahlt wurde.
  7. Ein Netto-Sale liegt erst nach erfolglosem Ablauf der Widerrufsfrist oder längeren, von der ALPHAZOO bestimmten, Retourenfristen vor.
  8. Eventuelle Gutscheinwerte und Versandkosten werden von der Berechnungsgrund- lage für die Provision abgezogen.
  9. Der Sale wurde nicht mit einem unautorisierten Gutschein generiert.

    1. Die jeweilige Provisionshöhe für durch den Publisher generierte Sales oder Leads bestimmt sich nach dem im Reiter „Übersicht“ angegebenen Provisionsmodell sowie nach gegebe-nenfalls davon abweichenden individuellen Vereinbarungen zwischen der ALPHAZOO und dem jeweiligen Publisher.
    2.   Eine Anpassung des jeweiligen Provisionsmodells im Einklang mit den Ziffern 6.5 bis 6.9 der unter https://www.awin.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen/programme-terms-and- conditions-2017 abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AWIN für Advertiser („Advertiser AGB“) kann jederzeit erfolgen.
  10. Laufzeit und Kündigung des Teilnahmevertrags

    1.   Die ALPHAZOO und der Publisher schließen den Teilnahmevertrag unter der auflösenden Bedingung der Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Publisher und AWIN sowie zwischen der ALPHAZOO und AWIN.

       
    2.  Sowohl die ALPHAZOO als auch der Publisher können den Teilnahmevertrag darüber hinaus jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen.

       
    3.  Das jeweilige Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

       
    4.  Jede Kündigung des Teilnahmevertrags muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

       
  11. Freistellung von Ansprüchen Dritter

    1. Der Publisher stellt die ALPHAZOO von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Publisher bei der Bewerbung des ALPHAZOO Onlineange-bots schuldhaft gegen diese Teilnahmebedingen oder geltendes Recht verstoßen hat.
    2.   Sollte eine Verteidigung gegen Ansprüche Dritter notwendig werden, ist der Publisher ver- pflichtet, die ALPHAZOO bei der Verteidigung zu unterstützen. Diese Unterstützung kann beispielsweise in der Zurverfügungstellung von Informationen oder der Abgabe von Erklärungen (z.B. eidesstattlicher Versicherungen) liegen.

 

  1.  Schlussbestimmungen
    1.   Im Verhältnis zur ALPHAZOO gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Publishers nicht.

       
    2.   Sollten diese Teilnahmebedingungen den jeweils in ihrer geltenden Fassung anwendbaren AWIN AGB oder der Advertiser AGB oder anderen Vereinbarungen zwischen AWIN und der ALPHAZOO oder dem Publisher widersprechen, gehen die Bestimmungen der AWIN AGB und der Advertiser AGB diesen Teilnahmebedingungen vor.

       
    3.  Für diese Teilnahmebedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten zwischen der ALPHAZOO und dem Publisher ist, soweit zulässig.

       
    4.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden oder Lücken aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.