Übersicht

IT Cosmetics - revolutionäre Produkte, die das Leben von Frauen von Grund auf verändern können. Ihre Provision: 10% des Warenkorbwertes (exkl. MwSt.)Vorteile als Affiliate Partner: Leistungsstarke Provisionen, Aktionsgutscheine und Saisonale Angebot

Zahlungen

Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

28 Tage

Links

Publisher Teilnahmebedingungen für das IT COSMETICS DE Affiliate Programm der L’Oréal Deutschland GmbH

Diese Publisher Teilnahmebedingungen („Teilnahmebedingungen“) finden bei der Teilnahme von Online-Werbepartnern („Publisher“) der L’Oréal Deutschland GmbH, Johannstraße 1, 40476 Düsseldorf („L’ORÉAL“ „Advertiser“ oder „wir“), an dem von L’ORÉAL über das Affiliate Netzwerk der AWIN AG („Affiliate-Netzwerk“) betriebenen Affiliate Programm der Marke IT COSMETICS („IT COSMETICS Affiliate Programm“) Anwendung.

1. Geltungsbereich

Mit der Teilnahme am IT COSMETICS Affiliate Programm akzeptiert der Publisher diese Teilnahmebedingungen.

Entgegenstehende, abweichende, zusätzliche und/oder ergän­zende Geschäfts­bedingungen des Publishers binden L‘ORÉAL nicht; dies gilt selbst dann, wenn L'Oréal deren Anwendbarkeit im Einzelfall nicht aus­drücklich widersprechen sollte. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäfts­bedingungen widerspricht L'Oréal ausdrücklich.

2. Allgemeine Funktionsweise und Zulassung zum IT COSMETICS Affiliate Programm

Das IT COSMETICS Affiliate Programm ermöglicht es im Affiliate-Netzwerk registrierten Publishern, das Onlineangebot von IT COSMETICS auf der im Interface des Affiliate-Netzwerks durch L’Oréal angegebenen IT COSMETICS – Website („Markenwebsite“) gegen Erhalt einer Provision zu bewerben.

L’ORÉAL entscheidet anhand der vom Affiliate-Netzwerk zu dem jeweiligen Publisher übermittelten Informationen, ob der Publisher zur Teilnahme am IT COSMETICS Affiliate Programm zugelassen wird. Bei positiver Entscheidung nimmt L’Oreal durch Akzeptanz der Anfrage des Publishers im Interface des Affiliate-Netzwerks das Angebot des Publishers auf Abschluss eines Vertrages mit dem Publisher an („Teilnahmevertrag“). Ein Publisher hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Teilnahmevertrags. L’ORÉAL behält sich das Recht vor, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Teilnahmevoraussetzungen für Publisher

Der Publisher ist mindestens 18 Jahre alt.

Der Publisher muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben.

Der Publisher darf nicht Mitarbeiter von L'ORÉAL oder eines mit L'ORÉAL i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens sein.

Der Publisher muss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

Der Publisher muss eine eigene Website oder einen anderen Internetauftritt haben (zusammen „Internetauftritt des Publishers“) und deren URL im Rahmen der Anmeldung zum IT COSMETICS Affiliate Programm oder später gegenüber L’ORÉAL ohne deren Widerspruch angegeben haben.

4. Allgemeine Anforderungen an den Internetauftritt des Publishers

Der Internetauftritt des Publishers muss

4.1.1ein vollständiges Impressum nach § 5 TMG sowie

4.1.2Datenschutzinformationen im Sinne der Art. 13 und 14 DSGVO enthalten und

4.1.3alle weiteren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, Werbung und Telemedien, erfüllen.

Der Internetauftritt des Publishers darf unter keiner Tippfehler-Domain betrieben werden.

Der Publisher darf die vertragsgegenständlichen Werbemaßnahmen nicht in einem Umfeld veröffentlichen, welches ganz oder in Teilen Inhalte folgende Inhalte enthält:

4.1.4Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, sittenwidrig oder politisch sind,

4.1.5Inhalte, die Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte von L‘ORÉAL oder Dritten verletzen,

4.1.6Hacking- und Cracking-bezogene Inhalte,

4.1.7Verkauf oder Werbung für Replikate oder Imitate von Markenprodukten,

4.1.8Inhalte, die obszönen, rassistischen, Gewalt verherrlichenden, pornografischen, jugendgefährdenden oder sonst die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährdenden oder beeinträchtigenden Charakter haben,

4.1.9Inhalte, die beleidigenden, diskriminierenden, belästigenden, verleumderischen oder sonst persönlichkeitsverletzenden Charakter haben,

4.1.10Aufforderung zur Teilnahme an Kettenbriefen oder Schneeballsystemen oder

4.1.11Tierversuche, Tierrechtsorganisationen, Tierschutz.[1] [2] 

 

5. Unzulässige Internetauftritte des Publishers

Vom IT COSMETICS Affiliate Programm ausgeschlossen sind Internetauftritte des Publishers wie im Bereich „Publisher“ auf der Startseite des IT COSMETICS Affiliate Programms angegeben.

Ausnahmen von den vorgenannten Ausschlüssen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von L’Oréal.

6. Allgemeine Anforderungen an die Bewerbung des Onlineangebots der Markenwebsite

L’ORÉAL stellt dem Publisher über das Interface des Affiliate Netzwerks (hier insbesondere unter dem Reiter „Tools -> meine Werbemittel“) eine Auswahl von Werbemitteln (z.B. Grafiken, Textlinks etc.) zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung. Der Publisher darf ausschließlich diese Werbemittel in seinen Internetauftritt integrieren.

Die Bewerbung des Onlineangebots der Markenwebsite durch einen Publisher kann über Bannerschaltung auf der eigenen Webseite, Textlinks oder andere zuvor mit der L’ORÉAL abgestimmte Werbemittel erfolgen. Möchte der Publisher ein anderes Werbemittel nutzen, muss er vorab die Details mit L’ORÉAL abstimmen und sich dieses Werbemittel von L’ORÉAL freigeben lassen.

Im Fall einer Änderung der Domain, der inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstands des Internetauftritts des Publishers, muss der Publisher L’ORÉAL einen Monat im Voraus unter Nennung des Termins der geplanten Änderung informieren. Solange L’ORÉAL der weiteren Bewerbung des Onlineangebots der Markenwebsite nicht widerspricht, darf der Publisher die Integration der zur Verfügung gestellten Werbemittel fortsetzen. Widerspricht L’ORÉAL der weiteren Bewerbung des Onlineangebots der Markenwebsite, hat der Publisher die betroffenen Werbemittel sofort aus seinem Internetauftritt zu entfernen.

7. Besondere Anforderungen an die Bewerbung des Onlineangebots und verbotene Verhaltensweisen

Der Publisher darf die Werbemittel nicht in einer Weise in seinen Internetauftritt einbinden, die eine Verwechslungsgefahr mit dem Internetauftritt der Markenwebsite hervorruft oder den Eindruck erweckt, dass sie die Markenwebsite oder ein Teil des Internetauftritts von L’ORÉAL sei. Der Internetauftritt und die Einbindung der Werbemittel in den Internetauftritt des Publishers dürfen darüber nicht den Eindruck erwecken, als wäre der Publisher berechtigt, L’ORÉAL im Rechtsverkehr zu vertreten oder Erklärungen mit Wirkung für oder gegen L’ORÉAL abzugeben.

Der Publisher ist verpflichtet, bei der Bewerbung des Onlineangebots der Markenwebsite alle anwendbaren Werbevorschriften zu beachten. Werbevorschriften sind alle anwendbaren Werbegesetze, -regulierungen oder -vorschriften und Datenschutzgesetze in Bezug auf Werbung (einschließlich dem Gesetz zum Schutz der Online-Privatsphäre von Kindern COPPA), alle allgemein anerkannten Verhaltenskodizes zur Selbstverpflichtung und alle zugehörigen Leitlinien oder Empfehlungen zu Best Practices.

Die Bewerbung des Onlineangebots der Markenwebsite über Suchmaschinenmarketing (SEM) ist nicht gestattet. [3] [4] 

Die Bewerbung des Onlineangebots der Markenwebsite in oder über Layer- und Bannernetzwerke, sowie in Klamm-Lose-, Paid-Mail, Paid-Banner und Paid-Klick-Programmen ist nicht gestattet.

Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) ist untersagt.

Das Werben mit Gutscheinen und/oder Gutscheincodes von/für L’ORÉAL ist nur gestattet, wenn der jeweilige Gutschein oder Gutscheincode explizit von L’ORÉAL für den Affiliate Bereich freigegeben wurde und dem Publisher über das Affiliate-Netzwerk zur Verfügung gestellt wurde.

Der Publisher darf weder in Form von textlichem Content noch in Form von Screenshots Preise in Werbung integrieren oder anders mit Preisen für Waren werben, die von L’ORÉAL angeboten werden.

Der Publisher muss sicherzustellen, dass die Darstellung der Bewerbung des Onlineangebots der Markenwebsite und seine Einbindung der Werbemittel in seinen Internetauftritt rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Für beides ist L’ORÉAL nicht verantwortlich. L’ORÉAL ist entsprechend nicht verpflichtet weder die Darstellung noch die Einbindung der Bewerbung des Onlineangebots der Markenwebsite vorab prüfen.

Soweit L’ORÉAL Anweisungen zum technischen Einbau oder der Pflege der Werbemittel ausspricht, sind diese vom Publisher zu beachten.

8. Nutzungsrechte

L’ORÉAL räumt dem Publisher lediglich solange und nur diejenigen nicht exklusiven, nicht übertragbaren und jederzeit widerruflichen Rechte ein, die der Publisher benötigt, um mit den ihm zur Verfügung gestellten Werbemitteln die vertraglich geschuldete Bewerbung des Onlineangebots vorzunehmen.

Darüberhinausgehend räumt L’ORÉAL dem Publisher keine Rechte ein. Die eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Publisher und L’ORÉAL oder dem Affiliate-Netzwerk.

Der Publisher darf L’ORÉAL oder IT COSMETICS ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung nicht als Referenz angeben oder in irgendeiner anderen Weise mit der Vertragsbeziehung zu L’ORÉAL werben.

Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarung dieser Ziffer 8, insbesondere eine Verwendung der Werbemittel in anderer als der vertragsgemäßen Weise, berechtigt L‘ORÈAL zur fristlosen Kündigung des Teilnahmevertrages.

9. Provision

Der Publisher erhält eine Provision für Verkäufe auf der Markenwebsite, die durch den Publisher generiert wurden (jeweils ein „Sale“).

Die jeweilige Provisionshöhe für durch den Publisher generierte Sale bestimmt sich nach dem im Bereich „Übersicht“ auf Startseite des IT COSMETICS Affiliate Programms angegebenen Provisionsmodell.

Im Einzelnen wird auf den Bereich „Transaktionen“ auf der Startseite des IT COSMETICS Affiliate Programms verwiesen.

Es entsteht kein Anspruch auf Provisionszahlung für Verkäufe, welche durch Verwendung eines Codes der Plattformen Unidays oder Corporate Benefits zustande kommen.

Eine Anpassung der Standardprovision kann alle 14 Tage durch eine Mitteilung an den Publisher über das Interface des Affiliate Netzwerks 7 Geschäftstage [5] [6] [7] im Voraus erfolgen.

10. Laufzeit und Kündigung des Teilnahmevertrags

L’ORÉAL und der Publisher schließen den Teilnahmevertrag unter der auflösenden Bedingung der Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Publisher und der AWIN AG sowie zwischen L’ORÉAL und der AWIN AG.

Sowohl L’ORÉAL als auch der Publisher können den Teilnahmevertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen[8] [9] .

Das jeweilige Recht zur außerordentlichen Kündigung des Teilnahmevertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Eine Kündigung des Teilnahmevertrags erfolgt jeweils über das Interface des Affiliate-Netzwerks.[10] [11] [12] 

Nach Beendigung des Teilnahmevertrages hat der Publisher alle Werbemittel und/oder Links von L'Oréal von den Werbeflächen des Publishers unverzüglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden, zu entfernen und von L'Oréal bereitgestellte Werbemittel und sonstige Inhalte zurückzugeben bzw. zu löschen.

11. Freistellung von Ansprüchen Dritter

Der Publisher stellt L'Oréal von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die L'Oréal durch vom Publisher zu vertretenden Rechtsverletzungen oder Verletzung dieser Teilnahmebedingungen entstehen. Die Freihaltung beinhaltet insbesondere auch die Kosten der Rechtsverteidigung in angemessenem, höchstens jedoch im gesetzlichen Umfang, darüber hinaus von L´Oréal zu erstattende Rechtsanwaltskosten Dritter und sonstige Schäden/Aufwendungen. L'Oréal bleibt dabei berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen.

12. Schlussbestimmungen

Der Publisher erbringt seine Vertragsleistungen selbst. Er darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag nur nach Zustimmung von L'Oréal auf Dritte übertragen.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen L’Oréal und dem Publisher im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch dann, wenn die Erbringung der Vertragsleistung außerhalb Deutschlands erfolgt.  

Soweit der Publisher Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Publisher keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehat, ist der Gerichtsstand Düsseldorf.

Von einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Teilnahmebedingungen wird ihre Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise tatsächlich undurchführbar sein oder sollten die Parteien eine Bestimmung, die zur Durchführbarkeit dieses Vertrages erforderlich ist, nicht getroffen haben oder sollte eine getroffene Bestimmung insoweit unvollständig sein, so verpflichten sich die Parteien schon jetzt, in diesen Fällen eine rechtlich zulässige Bestimmung zu vereinbaren, die dem nach diesem Vertrag und dem Willen der Parteien mit der ganz oder teilweise undurchführbaren oder unterlassenen Bestimmung beabsichtigten Erfolg wirtschaftlich am Nächsten kommt.

 

Stand: Januar 2021