Neben den allgemeinen Awin-Teilnahmebedingungen gelten für unser Partnerprogramm die folgenden Teilnahmebedingungen (Stand Nov 2020):
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Bitte beachte insbesondere:
• Es dürfen nur Gutscheine oder Rabatt-Aktionen verwendet werden, die von uns für das Partnerprogramm freigegeben wurden und werden nur vergütet, sofern sie innerhalb des angegebenen Aktionszeitraums eingelöst wurden.
• Search Ads, Shopping Ads, Retargeting und andere keywordbasierte Werbung für Produkte von Pallit sind nicht gestattet. Insbesondere ist eine direkte Weiterleitung aus einer Google oder Bing Anzeige heraus auf pallit.com untersagt.
• Email-Marketing-Kampagnen bedürfen einer Zustimmung und müssen von Pallit freigegeben werden.
• Vergütung erfolgt ausschließlich nach tatsächlich erfolgten Netto-Sales un nach Retouren und Stornierungen. Sales, die durch Endkunden teilweise oder vollständig storniert werden, werden also vor der Berechnung der Vergütung entsprechend angepasst. Wir akzeptieren nur Last Klick Bestellungen. Bestellungen die über Postview-Tracking erfasst werden, werden nicht freigegeben.
• Unser Produktdatenfeed darf ausschließlich auf der Webseite des Publishers eingesetzt werden.
• Unser Programm arbeitet mit einer 7-tägigen Kündigungsfrist.
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§1 Geltung
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Trading EU GmbH, Gruckingerstr. 4 in 85461 Bockhorn, als Betreiberin des Online-Shops www.pallit.com (im Folgenden: "Pallit") und den Partnern des Pallit-Partnerprogramms, das Pallit über die Vertriebsplattform Awin betreibt (im Folgenden: "Pallit-Partnerprogramm). Eigene Geschäftsbedingungen des Partners bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Pallit und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn Pallit ihrer Geltung nicht widerspricht.
2) Die nachfolgenden Bedingungen gelten gegenüber Pallit für das Pallit-Partnerprogramm auch dann, wenn sie von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme bei Awin" (im Folgenden: "Awin Teilnahmebedingungen") abweichen.
3) Diese AGB finden gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB keine Anwendung
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Pallit und einem Partner über die Schaltung von Pallit‐Werbemitteln kommt ausschließlich über das Bewerbungsverfahren der Awin Plattform zustande, in dessen Rahmen der Partner ein Angebot für die Teilnahme am Pallit-Partnerprogramm abgibt und dabei diese AGB akzeptiert. Für das Bewerbungsverfahren selbst gelten nicht diese AGB, sondern die Awin Teilnahmebedingungen. Ein Anspruch des Partners auf Annahme dieses Angebotes und auf Abschluss eines Vertrags mit Pallit besteht nicht. Dem Partner wird die Aufnahme in das Pallit-Partnerprogramm von Awin mitgeteilt. Die Teilnahme am Pallit-Partnerprogramm setzt die Volljährigkeit sowie uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit des Partners voraus.
§ 3 Vertragsgegenstand
1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm und die Bewerbung von Pallit (www.pallit.com) durch den Partner als Publisher im Rahmen der Awin Plattform. Pallit stellt dem Partner zu diesem Zweck als Advertiser über das Partnerprogramm eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Buttons, Textlinks) zur Verfügung.
2) Der Partner wird die Pallit‐Werbemittel in eigener Verantwortung auf seiner im Pallit-Partnerprogamm angemeldete(n) Webseite(n) (nachfolgend "Partner-Website") platzieren. Der Partner entscheidet frei, ob er und wie lange er die Pallit‐Werbemittel auf der Partner-Website platziert. Er ist berechtigt, die Pallit‐Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen.
3) Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (z.B. Bestellungen, Leads) erhält der Partner von Awin eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und realen Wert der Leistung abhängig ist. Entstehung und Höhe dieser Provision bestimmen sich nach den mit Awin geschlossenen Vereinbarungen und sind nicht Gegenstand dieser AGB.
4) Das Pallit-Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.
5) Pallit behält sich vor, die diese AGB's jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungennicht einverstanden sein, so ist er berechtigt, Pallit dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft. Pallit wird den Partner in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen.
§ 4 Verpflichtungen der Partner
1) Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Partner-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Untersagt sind (ohne darauf beschränkt zu sein) insbesondere Gewalt verherrlichende Darstellungen, sexuelle und pornographische Inhalte und Abbildungen, irreführende Aussagen oder diskriminierende Inhalte (z.B. hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Politik, Religion, Nationalität oder einer Behinderung). Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst Erwähnung finden noch darf von der Partner-Website aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden. Weiterhin sind untersagt: Glücksspiele und Gewinnspiele, Seiten ohne Impressum und Domain-Namen, die den Markennamen Pallit oder einer Eigenmarke wie TradeDrive in dieser oder falschen Schreibweise enthalten.
2) Dem Partner ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Webauftritt von Pallit führen könnten. Es ist dem Partner weder gestattet, diesen zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Webauftrittes von Pallit zu übernehmen. Insbesondere ist der Eindruck zu vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt von Pallit handelt oder dass ihr Betreiber mit Pallit in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Pallit-Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien, Produktbeschreibungen, Kategoriebeschreibungen oder anderen Inhalten aus dem Webauftritt von Pallit sowie von deren Logos oder Marken durch den Partner bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabe durch Pallit.
3) Das Suchmaschinen-Advertising (SEA), Remarketing (auch Retargeting genannt), Google/Bing Shopping und andere keywordbasierte Werbung für Pallit-Produkte sowie der Marke Pallit oder Eigenmarken wie TradeDrive ist nicht gestattet. Insbesondere ist eine direkte Weiterleitung aus einer Google oder Bing Anzeige heraus untersagt. Im Falle eines Verstoßes werden alle generierten Sales storniert.
4) Der Partner sichert zu, Cookies nur dann zu setzen, wenn ein vom Pallit-Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel in sichtbarem Einsatz auf der Partner-Website ist und es zu einem freiwilligen und bewussten Klick durch den User kommt. Insbesondere sind folgende Bewerbungsmodelle grundsätzlich nicht gestattet und strengstens untersagt (ohne darauf beschränkt zu sein): Adware, Paid-Mail-Systeme oder Bezahl-Startseiten, Postview-Tracking-Methoden, View- und Klickincentivierte Publisher, automatische Weiterleitungen, Layer Ads, Pop-up Ads, Cookie-Dropping, Spam-Mails, Toolbars, iFrames und Browser-Plugins bzw. Extensions/Add-Ons, mit deren Hilfe User einen Cashback bei Pallit beanspruchen können.
5) Der Partner darf ausschließlich Gutscheine bewerben, die Pallit explizit für Affiliates freigegeben und/oder mittels Partner-Newsletter kommuniziert hat. Die Bewerbung anderer Gutscheine, etwa aus Endkunden-Newslettern, Printanzeigen oder Kundenservice-Kontakten ist nicht gestattet. Umsätze, die mit nicht freigegebenen Gutscheinen/Rabattcodes oder außerhalb des angegebenen Aktionszeitraums generiert wurden, werden von Pallit storniert und nicht vergütet.
6) Die schuldhafte Verletzung der vorstehenden Ziffern 1–5) sowie sonstiger gewerblicher Schutz- und Urheberrechte von Pallit durch den Partner berechtigen Pallit zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus zustehende Ansprüche von Pallit gegen den Partner bleiben unberührt. Insbesondere ist Pallit gegenüber dem Partner berechtigt, sämtliche auf diesen bezogene Leistungen zurückzubehalten oder einzustellen.
7) Der Partner wird unverzüglich Pallit‐Werbemittel von der Partner-Website entfernen, wenn er von Pallit dazu aufgefordert wird.
8) Wird Pallit aufgrund einer schuldhaften vertraglichen Pflichtverletzung des Partners oder aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmung durch den Partner in Bezug auf die Schaltung der Pallit‐Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen, ist der Partner verpflichtet, Pallit von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vorbenannten Verstöße geltend gemachtwerden, inklusive angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, freizustellen. Benötigt Pallit für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Partners, so ist dieser verpflichtet, Pallit diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen, und auch im Übrigen wird der Partner Pallit bei der Rechtsverteidigung angemessen unterstützen.
§ 5 Leistungen von Pallit
1) Mit der Zulassung zum Pallit-Partnerprogramm wird dem Partner eine Auswahl an Werbemitteln zur Verfügung gestellt, die in Regelmäßigkeit dem Produktsortiment angepasst werden. Der Partner jederzeit eine individuelle Bereitstellung von Formaten anfragen.
2) Pallit betreibt seine Website sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der Pallit zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Pallit schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und unterbrechnungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf der Website von Pallit angebotenen Produkte, Werbemittel oder Produktfeeds steht im alleinigen Ermessen von Pallit.
3) Über das Awin-Tracking werden alle Aktivitäten des Partners protokolliert und über Statistiken und Reports von Awin dem Partner zugänglich gemacht. Auf Grundlage der vermittelten Bestellungen und des daraus resultierenden Nettowarenkorbwertes berechnet sich die Provision, die Awin dem Partner auszahlt. Berücksichtigt werden dabei sowohl alle Nettoumsätze, die nach Lieferung komplett vom Kunden behalten werden, sowie alle Nettoumsätze die nach Teilretouren von den Kunden behalten werden. Die aktuellen Provisionssätze sind den Partnerinformationen des Pallit-Partnerprogramms auf der Awin-Plattform zu entnehmen.
4) Der Partner hat im Rahmen seiner Teilnahme an der Awin Plattform und nach Maßgabe der Bedingungen, die er diesbezüglich mit Awin vereinbart hat, einen Provisionsanspruch gegen Awin in Bezug auf Transaktionen, die durch seine aktive Bewerbung von Pallit auf der beim Partnerprogramm angemeldeten Partner-Website innerhalb der ersten Session und innerhalb der Cookie-Lifetime (aktuell 30 Tage danach) generiert werden. Pallit verwendet eine Cookie-Weiche, so dass 30 Minuten nach Setzung eines Cookies dieser nicht überschrieben werden kann.
§ 6 Haftung
1) Pallit haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Pallit übernommenen Garantie.
2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Pallit der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
3) Eine weitergehende Haftung von Pallit besteht nicht.
4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Pallit.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
1) Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit des Partners zum Pallit-Partnerprogramm im Rahmen der Awin Plattform.
2) Nach Vertragsbeendigung hat der Partner die ihm überlassenen Informationen und Werbemittel unverzüglich unaufgefordert zu löschen. Ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Der Partner hat Pallit auf dessen Wunsch die Löschung schriftlichzu bestätigen.
§ 8 Vertraulichkeit
1) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Dies sind insbesondere Informationen über Conversion Rate, durchschnittlichem Warenkorb, über Konditionen, Abverkaufsspezifika sowie Auswertungsmaterialien, die Ihnen von Pallit-Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wurden.
2) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Der Partner wird nur denjenigen Mitarbeitern vertrauliche Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen. Der Partner wird solche Mitarbeiter für die Zeit während und auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichten.
3) Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
§ 9 Abtretung, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
1) Der Partner darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen Pallit nur nach schriftlicher Zustimmung durch Pallit, an Dritte übertragen.
2) Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 10 Schlussbestimmungen
1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalenund supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2) Ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Pallit. Pallit kann wahlweise Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Partners erheben.
3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlicham besten gerecht wird. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.