§1 TEILNAHME
[1] Um als Partner im Affiliate-Partnerprogramm von apodiscounter teilzunehmen, wird die volle Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt. Teilnehmer müssen mindestens das achtzehnte Lebensjahr erreicht haben. Eigene Mitarbeitende der apo.com Group sind von der Affiliate-Partnerschaft zu apodiscounter ausgeschlossen.
Die Bewerbung zum Partnerprogramm ist ausschließlich über das Affiliate-Netzwerk Awin einzureichen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung liegt allein im Ermessen von apodiscounter. Mit der Annahme durch apodiscounter wird die Teilnahme wirksam und diese Programmbedingungen treten in Kraft. Mit seiner Teilnahme am Partnerprogramm erklärt der Partner, die Vertrags- und Programmbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen. Bei Verstößen ist apodiscounter berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu beenden
[2] Der Partner stellt apodiscounter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung oder Darstellung der vom Partner eingesetzten Inhalte, Werbemittel oder Angebote resultieren. Dies umfasst insbesondere Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht sowie gegen Schutzrechte Dritter (z. B. Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte). Die Freistellung erstreckt sich auch auf sämtlichen notwendigen und angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung. Sie greift nicht, soweit apodiscounter den Rechtsverstoß selbst verursacht hat.
[3] Dem Partner ist es untersagt, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen von apodiscounter abzugeben oder den Markennamen apodiscounter in einer Weise zu verwenden die den unzutreffenden Eindruck einer geschäftlichen Vertretung oder Bevollmächtigung erwecken könnte.
[4] Auf Anforderung von apodiscounter ist der Partner verpflichtet, die Art und Weise seiner Vertriebstätigkeit im Rahmen des Partnerprogramms offenzulegen. Hierzu zählt insbesondere eine detaillierte Dokumentation darüber, über welche Kanäle und wie die dem Partner zugewiesenen Bestellungen und Seitenaufrufe entstanden sind und in welcher Weise Werbemittel eingesetzt wurden.
[5] Websites und Traffic mit rassistischen, extremistischen, volksverhetzenden, diffamierenden, gewaltverherrlichenden, oder dazu aufrufenden Inhalten sowie pornografischer und anderweitig anstößiger und rechtswidriger Content, sind generell von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen. Ebenso dürfen keine Deeplinks von apodiscounter auf Webseiten platziert werden, die einen Bezug zu folgenden Themen aufweisen: Waffen, Gewalt, Gewaltverherrlichung, Drogen, Politik, Erotik, Pornografie,strafrechtlich relevante Inhalte, nicht zugelassenen Arzneimitteln, Pseudomedizin oder sonstigen gesundheitsgefährdenden Angeboten. Der Partner hat zu jeder Zeit sicherzustellen, dass seine eigene Internetpräsenz in keinem Zusammenhang mit den eben beschriebenen Inhalten steht.
[6] Eine Übertragung der Registrierung auf Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von apodiscounter unzulässig.
[7] Ergänzend zu diesen Programmbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Netzwerks Awin.
[8] Beide Parteien können diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Werktagen kündigen. Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§2 WERBEMITTEL UND WERBEINHALTE
[1] Über das Affiliate-Marketing-Netzwerk Awin wird dem Partner von apodiscounter eine vorab geprüfte Auswahl an Grafik- und Textlinks zur Verfügung gestellt. Insofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, stehen dem Partner ausschließlich die im Netzwerk hinterlegten Werbemittel zur Nutzung im Rahmen des Partnerprogramms zu. Diese dürfen vom Partner nur in angemessener Anzahl und nicht außerhalb der Internetpräsenz des Partners eingebunden werden.
[2] Die eingebundenen Werbemittel sind mit den von apodiscounter zur Verfügung gestellten Tracking-Parametern zu versehen. Diese dienen der Nachverfolgung und korrekten Zuweisung der Werbeleistung.
[3] Eigens durch den Partner erstellte Werbemittel dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch das Affiliate Management der apo.com Group verwendet werden. Ohne diese Freigabe ist der Einsatz von selbst erstellten Bannern, Texten, Landingpages oder anderen Werbemitteln unzulässig.
[4] Werbemittel dürfen ausschließlich auf jenen Websites eingesetzt werden, die vom Partner im Rahmen der Anmeldung zum apodiscounter-Partnerprogramm angegeben und durch das Account Management freigegeben wurden. Eine Einbindung auf weiteren Domains oder Subdomains ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch das Account Management von apodiscounter zulässig. Verkäufe, die unter Verwendung nicht autorisierter Gutscheine generiert wurden, sind von der Vergütung ausgeschlossen.
[5] Solange der Partner Links und Werbemittel von apodiscounter verwendet, ist er verpflichtet, diese regelmäßig zu pflegen. Veraltete Inhalte sind unverzüglich zu entfernen, sofern sie nicht dynamisch gepflegt werden. Nur die explizit im Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Datenfeeds dürfen genutzt werden. Bei CSS-Aktivitäten (Comparison-Shopping-Services) ist – sofern angeboten – ausschließlich der entsprechend gekennzeichnete CSS-Datenfeed zu verwenden.
[6] Für Betreiber von Rückvergütungssystemen (z. B. Cashback- oder Bonusprogramme), die eine monatliche oder jährliche Mitgliedsgebühr erheben, ist die Teilnahme am Partnerprogramm nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von apodiscounter zulässig.
[7] Brand Bidding, Brand Hijacking sowie Typosquatting sind zu keiner Zeit gestattet. Dies gilt insbesondere bei der Bewerbung der Partner-Website über Suchmaschinenmarketing und Anzeigenplattformen. Die Bewerbung von apodiscounter-Produkten über Google-Shopping-Anzeigen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von apodiscounter.
Bei der Bewerbung auf Werbeflächen in Suchmaschinen, Sponsored Links, bezahlten Anzeigenschaltungen oder Keyword-Advertising (z. B. Google Ads, Bing Ads) ist Folgendes zu beachten:
- Die Begriffe "apodiscounter" und "apodiscounter.de" dürfen im Anzeigentext verwendet werden, jedoch nicht in der Überschrift.
- Als sichtbare URL in der Anzeige darf ausschließlich die im Partnerprofil angegebene Domain verwendet werden.
- Direkte Weiterleitungen auf die Website von apodiscounter sind unzulässig.
- Es ist untersagt, auf das Keyword "apodiscounter" sowie auf Kombinationen oder Abwandlungen mit Begriffen wie „versand“, „katalog“, „shop“, „de“ o. Ä. zu bieten (z. B. „apodiscounter versand“, „apodiscounterde“).
- CSS-Aktivitäten (Comparison-Shopping-Services) über Google Shopping sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Account Managements zulässig. In diesem Fall ist der Markenname „apodiscounter“ grundsätzlich als negatives Keyword zu hinterlegen – es sei denn, es liegt eine explizite anderweitige Anweisung vor.
[8] Der Einbau von Links und Werbemitteln hat stets gemäß den von apodiscounter vorgegebenen technischen Anforderungen zu erfolgen. Um eine fehlerfreie und nachvollziehbare Abrechnung sicherzustellen, dürfen ausschließlich die von apodiscounter über das Affiliate-Netzwerk Awin zur Verfügung gestellten Tracking-Links verwendet werden. Die eigenständige Modifikation von Links ist unzulässig.
§3 TRACKING, TECHNIK UND UNZULÄSSIGE MASSNAHMEN
[1] Die Erzeugung von apodiscounter-Werbe-Cookies ist ausschließlich zulässig, wenn der Nutzer zuvor aktiv auf ein sichtbar dargestelltes und klickbares Werbemittel geklickt hat. Das Setzen von Cookies ohne vorherigen Klick (sogenanntes „Cookie-Dropping“) ist untersagt.
[2] Unzulässige Methoden zur Cookie-Erzeugung umfassen insbesondere: unsichtbare Verknüpfungen (z. B. iFrames), Layer-Techniken, Pop-ups, Pop-unders, Klickauslösung durch Schließen-Buttons oder andere manipulative Mechanismen. Auch das Einbuchen in Adware-Netzwerke, Antivirus-Software oder der Einsatz von Browser-Plug-ins und -Tools ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch apodiscounter gestattet. Bei Verstößen werden die entsprechenden Sales unverzüglich storniert; zudem behält sich apodiscounter das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
[3] Werbeleistungen werden nur dann vergütet, wenn sie aus einer legitimen und regulären Marketingmaßnahme auf der vom Partner angemeldeten Internetpräsenz resultieren. Als Werbeleistung gilt ein qualifizierter Klick mit darauffolgender Conversion innerhalb der Cookie-Laufzeit.
[4] Die Cookie-Laufzeit beträgt standardmäßig 30 Tage nach dem Last-Cookie-Wins-Prinzip. Eine Änderung bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
[5] Tracking auf Basis eines View-Kontakts (z. B. Postview) ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von apodiscounter zulässig. In solchen Fällen darf maximal ein Postview-Cookie gesetzt werden.
[6] Werbeleistungen, die auf Basis erzwungener Klicks oder technisch manipulierter Interaktionen generiert wurden, sind unzulässig und werden nicht vergütet.
§4 BERECHNUNG IHRER WERBEEINNAHMEN
[1] Die Werbevergütung berechnet sich ausschließlich aus Netto-Einnahmen von apodiscounter, welche aus Verkäufen von apodiscounter-Produkten an Kunden resultiert, die nachweislich und unmittelbar zuvor ein Werbemittel des Partners genutzt haben. Für die Berechnung werden nur solche Verkäufe berücksichtigt, bei denen Lieferung und vollständige Bezahlung abgeschlossen sind. Retouren, Gutschriften, Umsatzsteuer sowie Versandkosten bleiben unberücksichtigt.
Gleichermaßen zählen Sales nicht zur Berechnung der Werbevergütung des Partners, wenn diese nicht unmittelbar vor der Bestellung über ein genehmigtes Werbemittel des Partners auf unsere Website generiert wurden – auch dann nicht, wenn der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt bereits über die Website des Partners zu uns gelangt ist oder gekauft hat.
[2] Es werden nur Warenkörbe vergütet, die keine verschreibungspflichtigen Produkte enthalten. Demnach werden Transaktionen, mit Einlösungen von (E-)Rezepten von der Vergütung ausgeschlossen.
[3] Der Advertiser behält sich vor, die ausgezahlte Provision bei Voll- und Teilretouren ggf. zurückzufordern.
[4] Jegliche Vergütungen werden ausschließlich auf der Grundlage gültiger und nachweisbarer Views oder Klicks berechnet. Manipulation jeglicher Art oder versuchte Manipulation des Trackings von Views und Klicks ist verboten und führt zur sofortigen Kündigung der Zusammenarbeit und entsprechenden Regressforderungen.
[5] Partnern wird monatlich eine Übersicht der erzielten Vergütungen über das Awin-Dashboard bereitgestellt. Einwände gegen die Abrechnung müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.
§5 NUTZUNGSRECHTE
[1] Der Partner erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, die von apodiscounter im Awin Affiliate-Netzwerk bereitgestellten Werbemittel (Grafikbanner, Produktdatenfeeds, Textlinks) zu nutzen und auf unsere Website zu verlinken. Im Rahmen dieser Nutzung ist der Partner berechtigt, das apodiscounter-Logo sowie weitere von apodiscounter zur Verfügung gestellte Materialien ausschließlich zum Zweck der Bewerbung unserer Website einzusetzen. Dieses Recht gilt ausschließlich für die Erstellung von Verlinkungen zwischen der Internetpräsenz des Partners und der Website von apodiscounter, die Nutzern den Erwerb von apodiscounter-Produkten ermöglichen. Die lizenzierten Materialien dürfen in keiner Weise überarbeitet oder verändert werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigt apodiscounter zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind sämtliche Werbemittel und Verlinkungen auf die Website von apodiscounter unverzüglich von den Kanälen des Partners zu entfernen.
[2] Benötigt der Partner zusätzliche Werbemittel, die nicht im Affiliate-Netzwerk hinterlegt sind, kann er dies schriftlich bei apodiscounter anregen. Individuelle Werbemittel dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von apodiscounter eingesetzt werden.
[3] Die Rechte in Absatz 1erlöschen mit dem Wirksamwerden einer Kündigung dieser Vereinbarung.
§6 VERTRAGSÄNDERUNGEN
apodiscounter behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Über entsprechende Änderungen werden die Partner per E-Mail informiert. Anpassungen betreffen insbesondere Vergütungsregelungen und Zahlungsmodalitäten. Sind die Änderungen für den Partner nicht akzeptabel, ist er berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Nutzt der Partner das Partnerprogramm nach Inkrafttreten der Änderungen weiter, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Vertragsänderungen treten nicht rückwirkend in Kraft.
§7 VERTRAULICHKEIT
[1] Insofern es in dieser Vereinbarung nicht anders vorgesehen oder eine Zustimmung seitens apodiscounter vorliegt, sind jegliche Informationen, insbesondere die Vereinbarungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen sowie geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie Preis- und Verkaufsinformationen, strikt vertraulich zu behandeln. Derartige vertrauliche Informationen dürfen vom Partner weder für eigene wirtschaftliche Zwecke noch für andere Zwecke verwendet werden.
[2] Pressemitteilungen, welche die Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages betreffen, sind mit apodiscounter abzustimmen und bedürfen vor der Veröffentlichung der schriftlichen Zustimmung von apodiscounter.
[3] Diese Bestimmungen treten nur dann nicht in Kraft, wenn Informationen der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt sind beziehungsweise über öffentliche Quellen, außerhalb der Quellen der jeweiligen Partei, zugänglich sind.
[4] Sollte eine entsprechende gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Anordnung bestehen, ist jeder Teilnehmer berechtigt, die Weitergabe einer Kopie der in §8 [1], [2] und [3] beschriebenen Informationen an Buchhalter, Rechtsanwälte oder andere Verpflichtete auf vertraulicher Basis zu veranlassen. Ebenso gilt dies, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§8 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
[1] Die Instandhaltung sowie Betrieb der Website von apodiscounter erfolgt im Rahmen der technischen, datenschutztechnischen und wirtschaftlichen notwendigen Gegebenheiten. Bezüglich der fehler- und unterbrechungsfreien Nutzbarkeit der Website von apodiscounter, von apodiscounter-Produkten oder des Affiliate-Netzwerks wird keine Zusicherung oder Gewährleistung geboten.
[2] Bei schuldhaften Verstößen des Partners gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere bei Manipulationen des Trackings (z. B. Cookie-Dropping, erzwungene Klicks) oder unzulässigen Werbemaßnahmen (z. B. Brand Bidding ohne Zustimmung), behält sich apodiscounter das Recht vor, neben einer fristlosen Kündigung des Vertrages auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Partner haftet in diesem Fall für alle direkten und indirekten Schäden, die apodiscounter durch den Verstoß entstehen.
§9 PROVISIONEN
[1] Zusätzlich zu den Anteilsberechnungen entsprechend §4 richten sich die Provisionsraten nach dem Geschäftsmodell des Partners. Da Die genaue Provisionsstaffelung ist ab §9 [3] aufgeführt. Der prozentuale Anteil bezieht sich stets auf den in §4 [1] dargestellten Betrag.
[2] Die Provisionsrate unterscheidet sich zusätzlich entsprechend dem Kundenstatus. Verkäufe an Bestandskunden werden von Verkäufen an Neukunden unterschieden.
[3] Für vermittelte Verkäufe an Neukunden gelten folgende Provisionssätze, abhängig vom Partnertyp:
- Content-Partner erhalten eine Provision von 3 % bis 12 %.
- Cashback- und Loyalty-Partner erhalten 3 % bis 7 %.
- Deal- und Shopping-Seiten erhalten 3 % bis 7 %.
- Gutscheinpartner erhalten eine feste Provision von 2 %.
- Affiliate-Subnetzwerke erhalten eine feste Provision von 2 %.
- Display- bzw. Retargeting-Partner erhalten eine Provision von 1,5 % bis 3,5 %.
[4] Für vermittelte Verkäufe an Bestandskunden gelten, abhängig vom jeweiligen Partnermodell, die folgenden Provisionssätze:
- Content-Partner erhalten eine Provision in Höhe von 3 % bis 5 %.
- Cashback- und Loyalty-Partner erhalten eine Provision in Höhe von 2 % bis 3 %.
- Deal- und Shopping-Seiten erhalten eine Provision in Höhe von 2 % bis 3 %.
- Gutschein-Partner erhalten eine Provision in Höhe von 2 %.
- Affiliate-Subnetzwerke erhalten eine Provision in Höhe von 2 %.
- Display- und Retargeting-Partner erhalten eine Provision in Höhe von 1 % bis 1,5 %.
[5] Unabhängig der in [3] und [4] genannten Höhen sind individuelle Absprachen über erhöhte Provision möglich, die der Schriftform bedürfen.
§10 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR CASHBACK-PARTNER
[1] Cashback wird ausschließlich auf den Nettowarenwert (d. h. Warenwert abzüglich Umsatzsteuer und exklusive Versandkosten) berechnet.
[2] Bestellungen, die verschreibungspflichtige Produkte enthalten oder über (E-)Rezepte abgewickelt werden, sind vom Cashback ausgeschlossen.
[3] Cashback wird nur für Käufe gewährt, die über einen Webbrowser getätigt werden. Käufe über Apps, telefonische Bestellungen oder andere Vertriebskanäle sind nicht cashback-berechtigt.
[4] Darüber hinaus gelten für Cashback-Partner alle allgemeinen Bedingungen dieser Vereinbarung, soweit sie nicht durch diesen Paragraphen abweichend geregelt sind.
§11 DATENSCHUTZ
[1] Die Parteien verpflichten sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. Der Partner ist verpflichtet, personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Partnerprogramms und nur in dem Umfang zu verarbeiten, wie es zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
[2] Der Partner verpflichtet sich ferner, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten sicherzustellen und sie vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
[3] Der Partner ist nicht berechtigt, personenbezogene Daten der apodiscounter-Kunden zu eigenen Zwecken zu speichern oder zu verwenden.
[4] Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Pflichten behält sich apodiscounter die fristlose Kündigung des Vertrages sowie die Geltendmachung von Schadensersatz vor.