Teilnahmebedingungen Partnerprogramm comma
Die zusätzlichen Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm von comma. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Bei abweichenden Regelungen in den Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke haben die in diesen Teilnahmebedingungen vorliegenden Regelungen Vorrang.
1. Begriffsdefinition
Unter "comma" ist neben comma auch das Netzwerk und die Blue Summit Media GmbH zu verstehen.
Als "Programm" wird das Affiliate-Partnerprogramm von comma bezeichnet.
Als "Partner" werden Teilnehmer am Programm bezeichnet, die Werbeflächen auf Webseiten oder in Newslettern zur Verfügung stellen.
Als "Interessenten" werden Personen bezeichnet, die sich für die Teilnahme am Programm beworben haben.
2. Teilnahmebedingungen
Partner des Programms müssen voll geschäftsfähig sein.
Der Partner darf nicht Mitarbeiter von comma sein.
Erst mit der Annahme der Bewerbung des Interessenten durch comma wird die Teilnahme am Programm wirksam. Es besteht kein Anspruch eines Interessenten, am Programm teilzunehmen
Der Partner stellt comma von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten jedweder Art geltend gemacht werden, insbesondere wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Angebot des Partners stehen, vor allem des Webangebots, des Webauftritts oder der Gestaltung von Newslettern und dergleichen. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, die comma mit der Abwehr der Ansprüche oder der Verteidigung gegen die Forderung entstehen.
Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen im Namen von comma abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
Der Partner verpflichtet sich, auf Anforderung von comma unverzüglich die Art und Weise seiner Vertriebstätigkeit im Rahmen des Programms offen zu legen. Dazu zählt insbesondere die detaillierte Dokumentation, wie die dem Partner zugeordneten Bestellungen zustande gekommen sind und auf welche Weise die durch den Partner vermittelten Aufrufe der comma Online-Präsenz (Traffic) generiert wurden.
Der Partner wird die Hyperlinks nicht auf Websites platzieren, die folgende Inhalte enthalten oder assoziieren: Politik, Erotik, Pornographie, Waffen, Gewalt, Gewaltverherrlichung, Drogen oder strafrechtlich relevante Inhalte. Der Partner gewährleistet ferner, dass seine Webseite/n auch nicht in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen oder benutzt werden.
3. Vergütung
Die vereinbarte Vergütung versteht sich als Netto-Preis zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. SEM / Suchmaschinenmarketing
Es ist keine direkte Bewerbung/Vermarktung in Suchmaschinen durch bezahlte Verfahren erlaubt. Rechte Dritter dürfen bei der Bewerbung des Programms nicht verletzt werden. Es ist untersagt, Sponsored Ads bei Suchmaschinen wie z. B. Google, Yahoo Searchmarketing mit der sichtbaren URL comma oder einer direkten Ziel-URL in den comma-Shop - auch nicht über Redirects - zu schalten. Direkte Weiterleitungen (auch über Redirects) von Suchmaschinen zum comma-Shop sind grundsätzlich untersagt. Um SEM-Verstöße durch eine automatische Keyword-Generierung von vorn herein auszuschließen, sind der SEM-Kampagne entsprechende negative Keywords hinzuzufügen (Brand-Name comma, comma-fashion, COMMA, commafashion; und weitere Abwandlungen). Eine Liste mit Vorschlägen für negative Keywords stellt comma auf Anforderung zur Verfügung.
5. Werbemittel / Werbeflächen
Die Partner erhalten über das Partnernetzwerk den Zugriff auf die Werbemittel von comma. Dieser Zugriff und die Verwendung der Werbemittel sind nur für die Dauer der Zusammenarbeit zulässig.
Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen ausnahmslos nur auf den bei der Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden.
Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite zu entfernen, wenn er von comma darauf hingewiesen wird oder er Grund zu der Annahme hat, dass das Werbemittel nicht weiter verwendet werden darf. Eine Veränderung oder Erweiterung der Werbemittel durch den Partner ist ohne vorherige Einwilligung von comma nicht gestattet.
Keinesfalls gestattet ist die Einbindung dieser Werbemittel auf Webseiten, wie sie Gegenstand der Regelung in Ziffer 2.g. der Teilnahmebedingungen sind.
Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, hat der Partner sicherzustellen, dass die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung der E-Mails so eingerichtet sind, um einen irreführenden Eindruck des Empfängers zu verhindern, Absender der E-Mail sei comma.
Folgende Werbetätigkeiten sind ausdrücklich untersagt: Die Einrichtung von sog. Klickfarmen, Click-Spamming oder DoS-Attacken strengstens verboten.
Wird ein Cookie des Programms gesetzt, muss dem ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgegangen sein. Die Laufzeit der Tracking-Cookie beträgt 30 Tage. Cookie-Dropping, iFrames, Werbung in Layern, PopUps oder ähnliche Maßnahmen sind unzulässig.
PostView-Tracking ist nicht gestattet.
6. Folgen von Vertragsverstößen, Vertragsstrafe
Verstößt der Partner gegen die sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergebenden Pflichten, entfällt der Provisionsanspruch. In diesen Fällen behält sich comma das Recht des sofortigen Ausschlusses aus dem Programm vor.
7. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt der Vereinbarung und die Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und den mit ihr verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung gilt über das Ende der Vereinbarung hinaus für eine Dauer von weiteren 2 Jahren.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit (im persönlichen Affiliate-Partnerbereich) gekündigt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Werbemittel und Links, die Gegenstand dieses Vertrages waren, von der Webseite des Partners unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Zugang der Kündigung, zu entfernen.
9. Modifikation der Teilnahmebedingungen
comma behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen zu jedem Zeitpunkt und ohne Nennung von Gründen zu ändern. In einem solchen Falle setzt der Partnerprogrammbetreiber die Partner 7 Tage vor dem Änderungstermin per E-Mail in Kenntnis und eröffnet ihnen die Möglichkeit, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner hat dann die Möglichkeit, binnen einer Woche gegen die Änderung Widerspruch einzulegen. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt, gelten die neuen Teilnahmebedingungen als angenommen. Dem steht es gleich, wenn der Partner im Rahmen des Programms Leistungen erbringt oder annimmt.