Teilnahmebedingungen daydreams
Dieses Partnerprogramm wird von der Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG (im Folgenden auch "daydreams" genannt) betrieben.
Neben den allgemeinen Teilnahmebedingungen von AWIN und unseren daydreams ABGs gelten für unser Partnerprogramm die folgenden Teilnahmebedingungen:
Einschränkungen:
Websites mit rechtswidrigen politischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder illegalen Inhalten werden nicht akzeptiert. Im Falle eines Verstoßes wird keine Provision gezahlt! Nur Webseiten mit gültigem Impressum, gültiger Datenschutzerklärung und Informationen zur Verwendung von Cookies werden akzeptiert.
Nicht erlaubt sind: Klickaufforderung bei Gewinnspielen, Paid-Mail-Systeme (mit Klickaufforderung), Aktionsklicks für SMS-Versand etc., Bannernetzwerke oder Bannertauschsysteme, Eintragsdienste für Gewinnspiele etc. und Domainhandel/Domainparking.
Sogenanntes Suchmaschinenmarketing (SEM), d.h. das Bewerben von daydreams Domains oder Keyword-Kombinationen mit den Trademarks "daydreams" sowie "daydreams Shop" und deren Fehlschreibweisen in der Target-URL, Display-URL oder als Keyword) mittels bezahlter Anzeigen bei Google, Bing oder anderen Suchmaschinen ist in der Regel nicht erlaubt; insbesondere sogenanntes "Brand-Bidding"*, sei es aktiv oder passiv.
Auch Marken-nahe Begriffe, irreführende Texte oder Marken/Namen der Wettbewerber im Adtext oder als Keywords dürfen nicht verwendet werden.
In Einzelfällen kann eine zeitlich beschränkte Erlaubnis für Suchmaschinenmarketing vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich dafür an affiliate@burda.com mit Ihrer URL und Ihrer Anfrage, die dann gesondert geprüft werden wird.
Der Partner (Publisher / Affiliate) wird Seiten, auf denen er daydreams-Werbemittel platziert hat, nicht so gestalten, dass diese in wettbewerbswidriger Weise eine möglichst hohe Platzierung bei Suchmaschinen erhalten, indem die Indexierung der Suchmaschinen manipuliert wird.
Nachfolgende, geschützte Markennamen von daydreams und deren Fehlschreibweisen müssen für das Suchmaschinenmarketing des Publishers als "phrase negative" Keywords ausgeschlossen werden, um ein passives Brandbidding auszuschließen.
daydreams (inklusive Fehlschreibweisen)
daydreams Shop (inklusive Fehlschreibweisen)
Freedreams (inklusive Fehlschreibweisen)
Die Einbindung der daydreams Website mittels iframe oder ähnlicher techn. Mittel ist nicht erlaubt. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, sogenannte Weiterleitungen zu verwenden, welche das Ziel haben auf daydreams Domains zu verweisen bzw. weiterzuleiten.
Der Newsletter-Versand durch Partner an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch daydreams und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung gestattet. Wir weisen alle Partner darauf hin, dass beim Newsletter-Versand ein Impressum des jeweiligen Listeigners (Eigentümer der E-Mail Liste) verwendet werden muss und dass ersichtlich ist, dass nicht daydreams der Versender ist.
* Mit dem Begriff Brand Bidding (deutsch: Markenangebot, auf eine Marke bieten) wird die Abgabe eines Gebotes für den eigenen oder fremden Markennamen als Keyword im Bereich Suchmaschinenwerbung beschrieben. Ein werbendes Unternehmen bucht bestimmte Keywords, für die Anzeigen in Suchmaschinen geschaltet werden sollen. Das Buchen eines Markennamens im Rahmen des SEA wird als Brand Bidding bezeichnet.
Aktualität:
daydreams aktualisiert seine CSV-Produktdaten und die AWIN Webservices in einer hohen Frequenz (zur Zeit mindestens 1x täglich). Die Aktualisierung dieser Daten auf der vom Partner betriebenen Webseite hat in mindestens gleicher Frequenz zu erfolgen. Wer technisch bedingt die Intervalle nicht garantieren kann, ist zur Nutzung nicht zugelassen und wird bei Zuwiderhandlung aus dem Partnerprogramm ausgeschlossen.
Alle Partner, welche die Produktdatenliste verwenden müssen die Daten also mindestens täglich aktualisieren. Außerdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie ebenso verpflichtet sind, Bilder und Daten von Produkten, die nicht mehr in der Produktdatenliste sind, zu löschen.
Gutscheine:
Es dürfen nur Gutscheine / Prämiencodes verwendet werden, die für das Partnerprogramm von daydreams freigegebenen sind. Gutscheine oder Aktionscodes aus Zeitungen, Zeitschriften oder die im Rahmen von anderen Aktionen ausgegeben werden sind von der Benutzung ausgeschlossen. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht öffentlich ins Internet gestellt werden. Umsätze die in Verbindung mit diesen Gutscheincodes generiert wurden, werden durch daydreams automatisch storniert und nicht vergütet, sofern keine schriftliche Genehmigung von daydreams vorliegt.
Urheber-, Namens- und Markenrecht:
Die Partner haben das Urheber- und Markenrecht von daydreams zu beachten. Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Werbemittel ist nur im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Der Name "daydreams" oder Wortkombinationen, die diesen Namen enthalten, dürfen weder im Header der HTML-Seite noch als Domainname verwendet werden. Das gilt ebenfalls für Worte und Beschreibungen, die ähnlich wie der Name "daydreams" geschrieben werden bzw. ähnlich klingen.
Werbemittel:
Als Werbemittel dürfen ausschließlich die von daydreams zur Verfügung gestellten verwendet werden. Erst mit ausdrücklicher Genehmigung seitens daydreams können Bild- und Textmaterialen verändert werden.
Ansonsten ist es dem Partner untersagt, die daydreams-Werbemittel und/oder das Tracking zu verfälschen oder zu manipulieren. Insbesondere ist es dem Partner nicht gestattet, das daydreams-Werbemittel/Hyperlink dergestalt zu verändern, dass ohne ein bewusstes und freiwilliges Anklicken des Werbemittels durch den Internetnutzer ein Cookie vergeben wird. Untersagt ist daher die Verwendung von Techniken, die dazu führen, dass ein Werbemittel ohne die bewusste und freiwillige Handlung eines Internetnutzers angeklickt wird. Alle über diese Technik ohne Erlaubnis von daydreams generierten Sales/Leads werden storniert.
Postview:
Die Bewerbung für das Partnerprogramm von daydreams per Postview, also das Setzen des daydreams-Cookies schon bei Werbemitteleinblendung, ist nicht gestattet. Alle über diese Technik generierten Sales werden storniert.
Stornogründe:
Die Stornierung eines Sales bei daydreams kann u.a. folgende Gründe haben:
- Stornierung der Bestellung durch den Kunden
- unerlaubte Gutscheinwerbung des Affiliate-Partners
- Bestellungen auf Eigenbedarf
- Vertrag nicht zustande gekommen
- nicht ausreichende Bonität
- Zahlungsaufall/Nichtzahlung
- Bestellung wurde nicht durch den Publisher oder den Kanal Affiliate Marketing vermittelt
daydreams behält sich vor, Mehrfach-Bestellungen und Bestellungen mit im Rahmen dieses Partnerprogrammes/Affiliate-Netzwerkes nicht freigegebenen Gutscheinen, nicht zu vergüten.
Im Fall des unmittelbaren oder vermuteten Missbrauches des daydreams-Partnerprogrammes behält daydreams sich vor, diese Leads/Sales zu überprüfen und ggf. zu stornieren. Ferner behält daydreams sich die Einleitung weitergehender rechtlicher Schritte gegen missbräuchliche Aktivitäten und unrechtmäßig bewirkte Vergütungen vor.
Rechtlicher Hinweis:
Die Partner stellen daydreams von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines den Partnern zurechenbaren Verhaltens gegen daydreams erhoben werden. Unbeschadet gesetzlicher Unterlassungs-, Schadensersatz- und sonstiger Ansprüche, steht daydreams für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbs-, Urheber-, Namens- oder Markenrecht, eine angemessene Vertragsstrafe zu, deren Höhe jeweils vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.
Eine vollständige Auflistung der Einschränkungen findet sich hier