Übersicht

Bewerben Sie die Strom- und Gas-Produkte von badenova auf Ihrer Website und profitieren Sie von unserem Partnerprogramm. Es warten attraktive Provisionen auf Sie!

Zahlungen

Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

90 Tage

Pflichten des Partners im Zusammenhang mit Werbeflächen und Werbetätigkeiten

(1) Dem Partner sind folgende Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt:
- Werbung per Telefon
- Werbung per Telefax
- Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Empfängers
- Haustürgeschäfte im Sinne des 312 BGB
- Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick des Kunden auf ein Werbemittel (Cookie-Dropping/Cookie-Spamming/ Dialer/ Spyware/ AdWare/Forced Klicks)
- Sub- Affiliate Systeme/ Bannernetzwerke nur unter Absprache

(2) Es ist dem Partner untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

 

Sonstige Anforderungen an die Werbeflächen und Werbetätigkeiten

(1) Keyword-Advertising:
Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von der badenova AG & Co. KG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.

Die Verwendung von der badenova AG & Co. KG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen ist in Anzeigentexten und Display-URLs nicht gestattet.

 

(2) E-Mail-Werbung:
Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei die badenova AG & Co. KG.

Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für AWIN oder für die badenova AG & Co. KG abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.

Die Website muss über eine vollständige leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung (Impressum) verfügen.

Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger einzuholen und auf Anforderung von badenova AG & Co. KG schriftlich nachzuweisen. 

Die Versendung von E-Mails mit Werbung für das badenova AG & Co. KG -Partnerprogramm ist dem Publisher nur nach Freigabe von badenova AG & Co. KG und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (insbes. § 7 Abs. 1 – 3 UWG) und der aktuellen Rechtsprechung (z.B. Urteil des BGH vom 11.3.2004, Az. I ZR81/01) gestattet.


Vergütung

Eine Zuwiderhandlung wird mit Stornierung der generierten Leads/Sales geahndet. Daneben behält sich der Programmbetreiber rechtliche Schritte vor.