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Teil II - AGB für Verträge mit Nichtverbrauchern/Geschäftskunden (B2B):

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Schriftformerfordernis

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns, der Apaloo GmbH, Reidweg 10, 78607 Talheim (nachfolgend auch „Apaloo“ oder „Wir“ genannt) und unseren Kunden und finden auf alle zukünftigen Lieferungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung Anwendung. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern nach § 13 BGB. Gegenüber Verbrauchern gelten unsere „AGB für Verträge mit Verbrauchern". Für den Einzelfall getroffene abweichende Vereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht auch für künftige Vereinbarungen zwischen uns. Für das zwischen uns bestehende Vertragsverhältnis sind ausschließlich diese AGB maßgeblich. Daher können wir keine diesen AGB widersprechenden Regelungen anerkennen. Mit Ihrer Vertragserklärung erkennen Sie die Ausschließlichkeit dieser AGB an. Etwas anderes gilt nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Über Änderungen unserer AGB werden wir Sie unverzüglich informieren.

1.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von am Vertragsverhältnis beteiligten Mitarbeitern sowie von uns eingeschalteten Dritten hinsichtlich dieser AGB und/oder der separat abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform (Brief, Fax E?Mail). Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

1.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Fax, E?Mail).

2. Vertragsschluss

2.1. Sämtliche auf unserer Internetseite und in Printmedien dargestellten Angebote sind unverbindlich. Dies gilt auch für an Sie übersandte Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form.

2.2. Auf Ihre Anfrage hin übersenden wir Ihnen unsere Produktpreisliste oder erstellen Ihnen ein schriftliches Angebot (per Brief, Fax, E?Mail), aus dem sich die Einzelheiten, insbesondere Leistungsgegenstand, Kaufpreis und Lieferzeitraum ergeben.

2.3. Anhand der Produktpreisliste können Sie eine verbindliche Bestellung schriftlich oder mündlich abgeben, die wir innerhalb von 10 Werktagen entweder durch schriftliche Erklärung oder durch Versendung der Ware annehmen können.

2.4. Erstellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot, können Sie dieses innerhalb von 10 Tagen schriftlich oder mündlich annehmen.

3. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

3.1. Leistungs? und Erfüllungsort ist unser Lager. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Auf Ihren Wunsch und Ihre Kosten wird die Ware an einen von Ihnen benannten Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

3.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf Sie über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn Sie im Verzug der Annahme sind. Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen Sie eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 1 % vom Auftragswert, höchstens jedoch 25 € pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Rechte (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Rücktritt) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

4. Lieferfrist und Lieferverzug

4.1. Sollte keine individuelle Lieferfrist vereinbart worden sein, beträgt die Lieferfrist 10 Wochen ab Vertragsschluss.

4.2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z.B. Nichtverfügbarkeit der Leistung bei unserem Rohstofflieferanten, Betriebsstörungen, Streiks, Transportverzögerungen bei zur Versendung beauftragten Personen, Energie? und Rohstoffmangel, Verzögerungen bei behördlichen Genehmigungen), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar und/oder werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Rohstofflieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Wir sind im Falle unseres Rücktritts verpflichtet, Sie über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

4.3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelung gemäß Ziffer 3.2 (Übergang der Verzögerungsgefahr) bleibt unberührt. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so können Sie pauschalierten Ersatz Ihres Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Ihnen gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

4.4. Ihre Rechte gem. Ziffer 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der anfallenden Transport? und/oder Versandkosten, die im Regelfall in unserem Angebot ausgewiesen sind.

5.2. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben können wir nicht übernehmen. Transport? und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Ihr Eigentum.

5.3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss per Vorkasse zu zahlen. Ist keine Vorkasse/ Anzahlung vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen zu dem in der Rechnung genannten Zahldatum oder, mangels einer ausdrücklichen Zahlungsfrist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang und Versendung oder Abnahme der Ware. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

5.4. Aufrechnungs? oder Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nur insoweit zu, als Ihr Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben Ihre Gegenrechte, insbesondere gem. Ziffer 8 dieser AGB, unberührt.

5.5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Sie haben uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

7. Pflichten des Käufers

7.1. Damit wir unsere Aufträge vereinbarungsgemäß durchführen und korrekt kalkulieren können, ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Wir bitten Sie, uns alle für die Durchführung unserer Leistung(en) relevanten Informationen, z.B. Ihr Unternehmenslogo oder die Vertriebsmarke zur Individualisierung der Waren, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die vereinbarte Lieferung kann erst erfolgen, wenn uns sämtliche zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen gegeben wurden. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir keine Verantwortung für Verzögerungen übernehmen können, die entstehen, weil Sie Ihren Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachgekommen sind.

7.2. Bitte tragen Sie Gewähr dafür, dass die von Ihnen zur Individualisierung der Waren übersandten Firmenkennzeichen oder sonstigen Marken frei von Rechten Dritter sind. Sie haben uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten unserer notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich der Gerichts? und Anwaltskosten, auch im angemessenen Umfang über das RVG hinaus.

8. Mängelansprüche / Rücktritt vom Vertrag

8.1. Für Ihre Rechte bei Sach? und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (z.B. Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

8.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die Ihnen vor Ihrer Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

8.3. Sofern wir Ihnen vor dem Vertragsschluss ein Warenmuster übergeben haben und auf der Grundlage des Warenmusters ein Vertrag zustande kommt, sind Sie mit allen Mängelrügen ausgeschlossen, die nicht auf einer Abweichung der Beschaffenheit der gelieferten Ware von der Beschaffenheit des Warenmusters beruhen. Dies gilt nicht für Mängel des Warenmusters, die Sie auch bei Anwendung der im kaufmännischen Verkehr üblichen Sorgfalt nicht hätten erkennen können.

8.4. Sofern Sie eine Individualisierung der Waren in Auftrag geben, z.B. die Bedruckung der Waren mit einem Unternehmenslogo oder einer sonstigen Marke (Branding) nutzen wir Ihre übermittelten Daten ohne jede Veränderung zur Individualisierung. Sollte das Erscheinungsbild der Individualisierung (z.B. Farben oder Schriftgrößen) von Ihrer Vorstellung abweichen, so gelten diese Abweichungen, wenn wir die von Ihnen übermittelten Daten nicht bearbeitet/verändert haben, nicht als Mangel.

8.5. Ihre Ansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs? und Rügepflichten i.S.d. HGB nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von drei Werktagen ab Kenntnis erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs? und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch? und Minderlieferung) unverzüglich ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

8.6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir als Nacherfüllung zunächst nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlen. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8.7. Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport?, Wege?, Arbeitsund Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von Ihnen ersetzt verlangen. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, haben Sie das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

8.8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9. Sonstige Haftung

9.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Verjährung

10.1. Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach? und Rechtsmängeln ein Jahr ab Zugang der Ware bei Ihnen. Das vorstehende gilt nicht für die gesetzlichen Sonderfälle in § 438 Abs. 1 Nr.1 und 2 BGB und auch nicht wenn wir den anspruchsbegründenden Mangel arglistig verschwiegen haben.

10.2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziffer 9 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, z.B. des UN?Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer 6 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. Sind Sie Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich?rechtliches Sondervermögen oder haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Talheim. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.