Vertragsbedingungen für Affiliates
Vertragsgegenstand
Der Partner erhält von der SMARTPHONE ONLY GmbH die Möglichkeit, Finanzierungsverträge für das Sortiment von SMARTPHONE ONLY zu vermitteln. Die Vermarktung erfolgt über das Internet.
Über das Affiliate-Netzwerk AWIN können Partner Affiliate-Links erzeugen, nach dessen Aufruf potentielle Kunden eigenständig Ihre Bestellung im Onlineshop von SMARTPHONE ONLY aufgeben können. Der Partner erhält nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss und der Auslieferung der Ware eine Provision.
Die Vermittlung von Finanzierungsverträgen über andere Vertriebskanäle als die bei AWIN angegebenen Vertriebskanäle, insbesondere bei der Bewerbung über Suchmaschinenanzeigen (z.B. Google Ads) oder Haustürgeschäfte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SMARTPHONE ONLY.
Der Partner versichert, sämtliche ihm obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere steuer- und gewerberechtliche, zu erfüllen und über alle notwendigen Genehmigungen zu verfügen. Der Partner wird dies SMARTPHONE ONLY gegenüber auf Anforderung nachweisen. SMARTPHONE ONLY ist jeder Zeit zur Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt. Der Partner sichert zu, die Finanzierungsverträge als Versicherungsvertreter im Nebenberuf gemäß §§ 92, 92b HGB vorzunehmen. Er wird das Vorliegen der Voraussetzungen sicherstellen. Er sichert weiterhin zu, dass er und seine Mitarbeiter keiner Registrierungspflicht nach der Gewerbeordnung unterliegt und die Kreditvermittlungen allein im Rahmen des § 34d Abs. 8 vorgenommen werden.
Die Inhalte und Konditionen des vermittelten Finanzierungsvertrages richten sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen der finanzierenden Bank und dürfen vom Partner nur wie beschrieben angeboten und vertrieben werden, eine Änderung ist ausgeschlossen. Die finanzierende Bank ist berechtigt, ihre jeweiligen Angebote nach freiem Ermessen abzuändern.
Vermittlungen
Der Partner garantiert, den Endkunden vollständig und richtig über die Inhalte und Konditionen des Finanzierungsvertrages zu beraten, sofern eine Darstellung des Angebotes auf der Webseite, in E-Mails oder in anderen Werbemitteln erfolgt. Der Partner versichert, dass die Kommunikation mit Kunden in werblicher Hinsicht lauter und redlich durchgeführt wird. Er ist nicht berechtigt, im Namen von SMARTPHONE ONLY und/oder der finanzierenden Bank aufzutreten und diese rechtlich zu binden. Die Entscheidung über die Annahme eines Kreditvertrages obliegt allein der finanzierenden Bank, der Partner ist lediglich Vermittler.
Freiheit der Vertragsannahme
Finanzierungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Endkunden und dem finanzierenden Kreditinstitut zustande, welches sich vorbehält, vermittelte Aufträge abzulehnen, insb. aus Gründen der Bonität des Kunden. Aus abgelehnten, stornierten oder aus sonstigen Gründen nicht zustande gekommenen Vermittlungen von Finanzierungsverträgen entsteht kein Entgeltanspruch des Partners, auch nicht bei Widerruf des Kunden innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist.
Provision
Die Provision für einen genehmigten und ausgelieferten Auftrag wird nach Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden für den Partner bestätigt, spätestens erfolgt dies 60 Tage nach der Vermittlung. Die Auszahlung genehmigter Provisionen erfolgt über das Affiliate-Netzwerk AWIN. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweils gültigen Provisionsübersicht, die der Partner in bei AWIN jeder Zeit aufrufen kann. SMARTPHONE ONLY kann die Provisionen nach eigenem Ermessen zum Beginn eines neuen Kalendermonats anpassen. Der Partner darf die Provision nicht direkt oder indirekt an den Kunden weitergeben, auch nicht anteilig. Provisionsrelevant sind nur Entgelte aus der Erstvermittlung des Auftrags. Der Partner verpflichtet sich, die erhalten Provisionen gemäß den aktuellen Steuergesetzen zu versteuern.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zulassung deim Affiliate-Netzwerk AWIN. Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einer Woche gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien vorbehalten, für SMARTPHONE ONLY insbesondere bei Verstößen gegen diese Vereinbarung. Die Parteien verpflichten sich, diese Vereinbarung, sämtliche sich aus ihr ergebenden Informationen, Konditionsvereinbarungen und Kundendaten vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.
Sonstige Nebenabreden
Der Partner ist nicht berechtigt, sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SMARTPHONE ONLY zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer zu bedienen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Gerichtsstand ist der Sitz von SMARTPHONE ONLY.
Geltungsbereich
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen zwischen SMARTPHONE ONLY GmbH und dem Partner im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzierungsverträgen liegen ausschließlich die oben genannten Bedingungen zu Grunde, abweichende Bedingungen des Partners sind unwirksam, falls deren Geltung nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.