FYRST DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Programmspezifische Teilnahmebedingungen des Partnerprogramms der DB Privat- und Firmenkundenbank
Stand 29.07.2019

Zusätzlich zu den Awin Teilnahmebedingungen, die Bestandteil des Vertrages zwischen der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (i.F.: "AWIN") und dem Partner sind, gelten im Verhältnis zwischen AWIN und dem Partner nachfolgende programmspezifische Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von FYRST – ein Angebot der Deutsche Bank AG .

1) Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Partner

1.1 Der Partner darf nicht Mitarbeiter der FYRST – ein Angebot der Deutsche Bank AG sein.

2) Pflichten des Partners im Zusammenhang mit Werbeflächen und Werbetätigkeiten

2.1 Dem Partner sind folgende Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt: Werbung per Telefon, Werbung per Telefax, Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Empfängers, Haustürgeschäfte im Sinne des 312 BGB, Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick des Kunden auf ein Werbemittel (Cookie- Dropping/Cookie-Spamming), Einrichtung sogenannter Klickfarmen, Click-Spamming oder DDos- Attacken, Werben über Paid4 Seiten.

2.2 Es ist dem Partner untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

3) Sonstige Anforderungen an die Werbeflächen und Werbetätigkeiten

3.1 Keyword-Advertising: Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von der FYRST – ein Angebot der Deutsche Bank AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten. Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von der

FYRST – ein Angebot der Deutsche Bank AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.

3.2 E-Mail-Werbung: E-Mails mit FYRST-Werbung dürfen an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch The Reach Group versendet werden. Dabei hat der Publisher sämtliche gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, insbesondere E-Mails mit Advertiser-Werbung nur an solche Personen zu versenden, die zuvor ausdrücklich ihre Einwilligung zum Erhalt von E-Mails mit entsprechender Werbung erklärt haben. Der Partner garantiert The Reach Group, dass die jeweilige ausdrückliche Einwilligung dokumentiert wird und ggf. nachgewiesen werden kann bzw. stellt The Reach Group auf Anforderung den Nachweis zur Verfügung. Die Platzierung der FYRST-Werbung in E-Mails ist in Abgrenzung zum redaktionellen Inhalt als "Werbung" kenntlich zu machen. Versendet ein Publisher reine Werbe-E-Mails ohne redaktionellen Inhalt, so sind diese als solche im Betreff der E-Mails zu kennzeichnen. Der Publisher darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei die FYRST – ein Angebot der Deutsche Bank AG.

3.3 Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für AWIN oder für die DB Privat- und Firmenkundenbank abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.

4) Vergütung

4.1 Der Partner verliert den Anspruch auf Provisionen, die unter Verstoß gegen die Pflichten nach 2 dieser zusätzlichen Teilnahmebedingungen entstanden sind.

5) Einsatz von Sub IDs

5.1 Dem Publisher ist es bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5.001,00 Euro für jeden einzelnen Fall, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges, verboten, ihm durch die Auswertung der Besucherstatistiken der von ihm betriebenen Werbeflächen oder auf sonstige Art und Weise bekanntgewordenen Informationen der Besucher

seiner Werbefläche, insbesondere IP-Adresse und Zeitpunkt der Interaktion mit einem Werbemittel, mit den Informationen zu verknüpfen,die der Publisher vom Advertiser erhält, ob und dass ein
bestimmter Besucher der Werbefläche auf der Seite des Advertisers eine vergütungsfähige Transaktion ausgelöst hat.

5.2 Insbesondere ist es dem Publisher zur Meidung der vorgenannten Vertragsstrafe verboten, diese Informationen durch die Verwendung sogenannter SubIDs zu erlangen oder zusammenzuführen.

5.3 Darüber hinaus verpflichtet sich der Publisher zur Meidung der vorgenannten Vertragsstrafe, Besucher der von Ihm betriebenen Werbefläche nicht im Namen des Advertisers (FYRST – ein Angebot der Deutsche Bank AG) anzusprechen, namentlich, in fremden Namen deren Waren und Dienstleistungen

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