Allgemeine Geschäftsbedingungen für das K-fee Partnerprogramm
1. Suchmaschinenwerbung - Paid Search Aktivität (PPC) / Suchmaschinenoptimierung
Es ist Publishern untersagt, auf K-fee Markenzeichen oder Markenbegriffe zu bieten oder zu optimieren, um bevorzugte Platzierungen in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder anderen Online Datenbanken zu erzielen. K-fee überwacht kontinuierlich die Suchmaschinen Aktivität in Google, Bing und anderen Suchmaschinen.
1.1 Keyword Bidding (Begriffe & Optimierung)
- Publisher dürfen weder auf den K-fee Markenbegriff, noch auf Schreibfehler oder andere Varianten (z.B. Plural/Singular oder Fremdsprachen) bieten, um eine bevorzugte Platzierung in Google, Bing oder anderen Suchmaschinen zu erzielen. Dies beinhaltet auch die Optimierung der natürlichen Platzierungen (SEO). Bitte beachten Sie Liste T1 für eine beispielhafte, aber nicht vollständige Liste von K-fee Markenbegriffen und Liste T2 für eine beispielhafte, aber nicht vollständige Liste von bekannten Schreibfehlern. Die Publisher sind somit verpflichtet, für alle Kampagnen die Begriffe „K-fee“ und „K-fee Online Shop“ als negative Keywords in allen SEA-Konten zu belegen.
- Publisher dürfen nicht auf Markenbegriffe in Kombination mit generischen Begriffen (z.B. „K-fee your system“ oder „K-fee – Heißgetränke für jeden Geschmack“) bieten, um sich bevorzugt in Google, Bing und anderen Suchmaschinen zu platzieren.
- Publisher dürfen nur Keywords verwenden, die in keiner Verbindung zu K-fee Keywords stehen.
- Es liegt im Verantwortungsbereich des Publishers, bei jeglichen Unklarheiten seinen AWIN Account-Manager zu kontaktieren.
T1 Markenbegriff
K-fee
T2 Schreibfehler
Kfee, Kafee, Kaffee, … etc.
1.2 Display URLs
- Publisher dürfen das Wort K-fee nicht in Display URLs in Suchmaschinenwerbung verwenden, zum Beispiel: www.publisherseite.de/k-fee
- Publisher dürfen keine Rechtschreibfehler oder Kombinationen aus Klein- und Großschreibungen verwenden.
1.3 Landing Pages
- Alle Klicks müssen zuerst auf der Publisher Webseite landen und der Nutzer muss von der Seite des Publishers auf www.k-fee.com klicken.
- Klicks dürfen nie direkt auf www.k-fee.com landen, es sei denn der Traffic kommt von einer Affiliate-E-Mail.
- Overlays, Redirects und weitergeleitete URLs sind nicht erlaubt.
1.4 Missachten der Bestimmungen und deren Konsequenzen
- Die schuldhafte Verletzung der vorstehenden Ziffern sowie sonstiger gewerblicher Schutz- und Urheberrechte von K-fee durch den Publisher berechtigt K-fee zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Etwaige K-fee darüber hinaus zustehende Ansprüche gegenüber dem Publisher bleiben unberührt. Insbesondere ist K-fee gegenüber dem Publisher berechtigt, alle durch diese Verstöße erzielten Provisionen und Leistungen zu streichen.
- K-fee hat eine Null-Toleranz Betrugsgrenze. Jeder Verstoß eines Publishers gegen die aufgeführten Bedingungen kann somit zum sofortigen und fristlosen Ausschluss vom K-fee Partnerprogramm, mit keinerlei Aussicht auf Wieder-Einsatz, führen. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen behält sich K-fee vor.
2. Gutscheine/Rabattcodes/Aktionen
K-fee möchte mit Publishern zusammenarbeiten, die mit größter Sorgfalt spezielle Angebote, Rabatte und Aktionen vorantreiben.
Publisher stimmen zu, dass sie dem folgenden Verhaltenskodex gemeinsam Geltung verschaffen werden:
- „Hier klicken zum Anzeigen“ darf nicht benutzt werden, wenn es keine gültigen oder aktuellen Gutschein-Codes gibt oder wenn Publisher „Hier klicken zum Anzeigen“ verwenden, um Aktionen, Angebote und Sales anstatt von Gutscheinen zu zeigen.
- Die durch einen Klick angezeigten Gutschein-Codes sollten klar dargestellt werden.
- Nur offiziell von K-fee ausgestellte und den Publishern zur Verfügung gestellte Gutscheincodes dürfen online verwendet werden. Diese Codes haben ein Start- und Enddatum.
- Aktionen/Angebote/Sales müssen innerhalb von Gutscheincode-Verzeichnissen klar getrennt und eindeutigen Kategorien zugeordnet werden.
Vor der Verwendung und Bekanntmachung eines Gutschein- bzw. Promotioncodes muss Erlaubnis dafür erteilt worden sein.
2.1 Nicht autorisierte Gutschein-/Promotioncodes:
- Ein unautorisierter Gutschein-/Promotioncode ist ein Code, der nicht von K-fee bereitgestellt worden ist.
- Publisher dürfen weder unautorisierte Gutschein-/Promotioncodes verwenden, noch dürfen sie auf Ihrer Website eine URL zu einem solchen Gutschein-/Promotioncode nennen.
- Ein unautorisierter Gutschein-/Promotioncode ist ein Code, der nicht von K-fee oder dem Account-Manager bereitgestellt worden ist. Dies beinhaltet ebenso alle Gutschein-/Promotioncodes, welche ohne geschaltete Werbung vom Endkunden eingelöst wurden.
- K-fee wird alle Provisionen auf alle Bestellungen verweigern, wenn ein unautorisierter Promotioncode verwendet wurde und wird die in 1.4 genannten Sanktionen einleiten.
2.2 Autorisierte Gutschein-/Promotioncodes:
- Ein autorisierter Gutschein-/Promotioncode wird Ihnen als solcher von Ihrem Account-Manager mitgeteilt. Andere Gutschein-/Promotioncodes können Ihnen von Ihrem Account-Manager mitgeteilt werden, diese werden dann immer als „autorisiert“ bezeichnet.
- Publisher dürfen nicht für abgelaufene Coupon-/Gutscheincodes außerhalb des Angebotszeitraums werben. Wenn abgelaufene Gutschein-/Promotioncode weiterhin beworben werden, gilt Klausel 2.1 hinsichtlich der Verwendung unautorisierter Gutschein-/Promotioncodes.
3. E-Mail-Marketing Kampagnen
Alle vom Publisher vorgeschlagenen E-Mail-Marketing Ideen (Ausnahme-Kampagnen) müssen zunächst Ihrem Account-Manager und K-fee zur Genehmigung vorgelegt werden.
4. Umstrittene Transaktionen
Publisher müssen Provisionsanträge über die AWIN Account Manager innerhalb von 7 Tagen ab dem erwarteten Zahlungseingang stellen.
5. Bewerbung von einzelnen Artikeln und Artikelgruppen
Eine Bewerbung von einzelnen Artikeln mit Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen/Vorteilen darf nur erfolgen, soweit der beworbene Artikel tatsächlich online verfügbar ist, mit einem entsprechenden Rabatt/Preisnachlass/Vorteil versehen ist und man mit einem Klick auf die Werbung auf die entsprechende Seite gelangt.
Eine Bewerbung von Artikelgruppen mit Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen/Vorteilen darf nur erfolgen, soweit man bei einem Klick auf die Werbung auf eine Übersichtsseite der Artikelgruppe kommt, auf der zumindest auch Artikel dabei sind, die tatsächlich verfügbar und auch mit einem entsprechenden Rabatt/Preisnachlass/Vorteil versehen sind.
Bei Nutzung der Produktdaten verpflichtet sich der Partner, diese täglich zu aktualisieren, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Google Shopping Listung ist nicht gestattet.
Sollte K-fee wegen durch den Publisher fehlerhaft dargestellter Produktinformationen in Anspruch genommen werden, wird der Publisher K-fee auf erstes Anfordern von etwaigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, vollumfänglich freistellen.
6. Redirects
Publisher können URLs nicht auf die K-fee Homepage oder andere Seiten auf K-fee weiterleiten.
7. Autorisiert
Publisher dürfen K-fee ausschließlich auf Seiten bewerben, die vorher genehmigt wurden und dürfen ohne Genehmigung keine anderen Seiten aus Ihrem Portfolio verwenden.
8. Werbe-Aktivität von Publishern
Von Publishern vorgeschlagene Werbe-Aktivitäten müssen dem AWIN Account-Manager zur Genehmigung vorgelegt werden, so dass K-fee jegliche zusätzliche Seiten-Aktivität unter Kontrolle hat.
Verpflichtungen der Partner
1. Anstößige Inhalte
Sie sind verantwortlich für den Betrieb, die Errichtung und die Pflege Ihrer Website und für alle Materialien, die auf Ihrer Website angezeigt werden. Einbegriffen sind auch der technische Betrieb Ihrer Seite und die technische Systeme.
Insbesondere garantieren Sie, dass Ihre Website frei von Pornographie, Gewaltdarstellungen (Sexuelle Gewalt, Tötung von Menschen oder Tieren), Verharmlosung oder Verherrlichung von Drogen und Waffen, diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen, radikalpolitischen oder jugendgefährdenden Inhalten und unangebrachten Sprachgebrauch (sexualisierte Sprache, derber Sprachgebrauch, Gotteslästerung, etc.) ist und keine Verlinkung zu anderen Websites mit solchen Inhalten herstellt.
2. Duplicate Content, Nachbildung der Seite, keine wirtschaftliche Verbundenheit
Sie verpflichten sich dazu, Ihre Seite nicht in einer Weise zu gestalten, dass der Eindruck entsteht es könnte sich um einen Teil unserer Seite handeln bzw. das Verwechslungsgefahr mit unserer Website besteht. Ihr Domainname oder die Meta Tags Ihrer Website dürfen nicht das Wort „K-fee“ enthalten.
3. Forced Klicks
Die Verwendung von „Forced Clicks“ (erzwungenen Klicks) ist untersagt.
4. Erstellen von Angeboten
Sie sind nicht berechtigt, uns zu vertreten oder Angebote in unserem Namen zu erstellen oder anzunehmen. Sie handeln nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär von K-fee.
5. Cookie-Dropping / InFrame-Einbindung
Es ist nicht gestattet, die K-fee-Website in einem Frame in andere Websites einzubinden und hierbei einen Cookie zu setzen.
6. Vertraulichkeit
Alle Informationen, dazu gehören die Regelungen dieser Vereinbarung, finanzielle und geschäftliche Informationen (z.B. Provisionshöhe), Verkäufer- und Kundenlisten sowie Verkaufs- und Preisinformationen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht zu eigenen Zwecken verwendet werden.
7. Entfernen von Aktionen/Werbemitteln
Sofern K-fee die Entfernung von Aktionen/Werbemitteln verlangt, ist der Publisher dazu verpflichtet, diesem Verlangen unverzüglich nachzukommen. Bei einem Verstoß hiergegen wird K-fee sämtliche Kosten, die aufgrund diesbezüglich geltend gemachter Ansprüche Dritter entstehen, einschließlich Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, an den Publisher weiterbelasten.
Das K-fee Affiliate Team
Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Sie erreichen uns unter:
Tel.: +49 (0) 228 91251 19
E-Mail: affiliate@rheinwunder.com
Pers. Ansprechpartner: Katharina Wiest