Roastmarket DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für das roastmarket Partnerprogramm gelten neben den AWIN AGB auch die nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen. Mit der Bewerbung erklärt sich der Publisher ausdrücklich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

1) Teilnahme am Partnerprogramm

a. Die Teilnahme am Partnerprogramm kommt mit der Bestätigung der Bewerbung des Partners durch den Advertiser zustande und kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit beendet werden.

b. Der Partner ist verpflichtet, seine bei dem Partnernetzwerk hinterlegten Kontaktdaten und Werbeflächen auf dem aktuellen Stand zu halten, sodass eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon möglich ist.

c. Für die Beachtung von Urheberrechten, geltender markenrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen seines Internetauftrittes ist der Partner selbst verantwortlich. Eine Haftung des Advertisers ist ausgeschlossen.

d. Dem Partner ist es nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel auf anderen als bei der Anmeldung zum Partnerprogramm angegebenen Seiten einzubinden oder diese in abweichender Form zu gebrauchen. Das Setzen eines Cookies ohne vorherigen aktiven Klick des Users ist nicht zulässig. Die alleinige Einblendung eines Werbemittels oder der Aufruf der Startseite in einem Layer oder einem vergleichbaren In-Ad berechtigt nicht zum Setzen des Cookies. 

e. Der Partner verpflichtet sich, auf den zum Partnerprogramm angemeldeten Seiten keine pornografischen, sexuellen, radikalen, politischen, diskriminierenden, strafrechtlich relevanten oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte oder Links zu solchen Inhalten anzubieten.

f. Webseiten des Publishers müssen ein vollständiges Impressum enthalten.

 

2) Richtlinien für SEA, Cashback, Gutscheine und Metanetzwerke

2.1) SEA Richtlinien

Die Platzierung von SEA Anzeigen mit den Keywords "roast market" / "roastmarket" oder ähnliche Schreibweisen sowie die Nutzung von www.roastmarket.de oder www.roastamarket.at als Display-URL in Suchmaschinen ist nicht zulässig. Das Einbuchen auf Markenkeywords ("Brand Bidding") für das Partnerprogramm von roastmarket ist nicht gestattet. 

2.2) Cashback & Bonussystem Partner

a. Die Weitergabe von Provisionen als Cashback an die eigenen Nutzer liegt im Ermessen des Publishers.  Cashback Höhe und Promotionsaktionen müssen im Vorfeld mit dem Advertiser abgestimmt werden.

c. Browser Plugins und Addons, die den Nutzer beim Besuch der Webseite aktiv auf Cashback oder Bonus Möglichkeiten hinweisen, sind untersagt.

d. Nachbuchungsanfragen können über das Tool des Partnernetzwerk gestellt werden. Neben der Bestellnummer aus der Bestätigungsmail sollten weitere Informationen angegeben werden, um eine zügige Bearbeitung gewährleisten zu können. Nachbuchungsanfragen müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Buchungsdatum gestellt werden. Länger zurückliegende liegende Nachbuchungsanfragen können nicht berücksichtigt werden.

2.3) Gutscheine & Sonderaktionen > Gutscheinpartner nicht erlaubt

a. Publisher deren Werbeflächen ausschließlich oder größtenteils dazu dienen Gutscheine und Rabattaktionen aufzulisten sind nicht zum roastmarket Partnerprogramm zugelassen. 

b. Gutscheinaktionen werden immer über das Aktionstool des Partnernetzwerks und ggf. per E-Mail angekündigt. Von zugelassenen Publishern dürfen diese beworben werden, sofern sämtliche Konditionen (Mindestbestellwert, Laufzeit, Gültigkeit für bestimmte Produkte) bei der Bewerbung des Gutscheins kommuniziert werden.

c. Der Publisher verpflichtet sich, die eingebundenen Angebote und Gutscheine regelmäßig zu prüfen und aktuell zu halten. Gutscheine und Aktionen müssen nach Ablauf unverzüglich entfernt werden und dürfen nicht mehr verlinkt werden (die reine Kennzeichnung als „abgelaufen“ ist nicht ausreichend).

 2.4) Meta-Netzwerke

Meta-Netzwerke müssen bei der Auswahl Ihrer Partner die hier genannten Teilnahmebedingungen beachten.

Auf Nachfrage hat der Partner die Werbeflächen seiner jeweiligen Sub-Publisher offen zu legen.

Es muss zudem die Übergabe des Referrers der Sub-Publishers gewährleistet sein, so dass die Herkunft des Traffics nachvollzogen werden kann.

 

3.) Publisher Geschäftsmodelle – Einschränkungen

Folgende Geschäftsmodelle und Praktiken werden im roastmarket Partnerprogramm nicht zugelassen:

  • Paid Mailer, Paid/Forced Clicks
  • Browser-Plugins, Adware und Toolbars
  • Fremdsprachige Websites
  • Websites ohne vollständiges Impressum
  • Websites, die die zur Verfügung gestellten URLs automatisiert aufrufen (bspw. als Pop-up, Pop-under, beim Verlassen der Partnerseiten oder mittels automatischem Redirect oder Refresh)
  • Bannerfarmen
  • Geparkte Domains, Vertipper-Domains bzw. Domains, die Schreibweisen von roastmarket enthalten
  • Websites mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, politischen und erotischen Inhalten oder entsprechend verlinkten Angeboten
  • Postview

 

Bei Rückfragen zu den Teilnahmebedingungen sowie bei allen weiteren Fragen zum roastmarket Partnerprogramm können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

Ihr roastmarket Affiliate Team