Bedingungen der Arlt Computer-Produkte GmbH (nachfolgend Arlt) zur Teilnahme am Affiliateprogramm
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Affiliates, die im Netzwerk von Zanox an einem Affiliate-Marketing-System teilnehmen und dabei für Arlt als Merchant Werbemaßnahmen schalten.
Grundsätzlich sind alle Affiliates verpflichtet, sich an die geltenden rechtlichen Grundlagen zu halten. Insbesondere die Regelungen zum Wettbewerbsrecht sowie des Marken- und Urheberrechts sind zwingend einzuhalten, da in vielerlei Hinsicht auch der Merchant für Zuwiderhandlungen des Affiliates einzustehen hat und diese zumeist mit erheblichen finanziellen Belastungen einhergehen, die bei einem Verstoß des Affiliate von Arlt an diesen durchgereicht werden.
Dies vorangestellt, werden die Bedingungen, die Arlt für die Teilnahme zum Affiliateprogramm stellt, im Einzelnen dargestellt. Jeder Affiliate, der Werbemaßnahmen für Arlt schaltet, erklärt sich zugleich mit diesen Bedingungen einverstanden:
Werbemittel
Arlt stellt Werbemittel über das Partnerprogramm zur Verfügung. Diese dürfen nicht verändert werden und nur im Zusammenhang mit dem Arlt-Partnerprogramm verwendet werden. In Absprache mit Arlt können auch individuelle Werbemittel zur Verfügung gestellt werden.
iFrames/Cookie-Dropping
Ohne dass der Erzeugung eines Cookies ein bewusster und freiwilliger Klick des Users in voller Kenntnis als offizielles und eindeutig gekennzeichnetes Werbemittel vorangegangen ist, ist dies als Werbemittel ausgeschlossen. Jede unsichtbare Einbindung von Werbemittel ist untersagt. Der Einsatz von Landingpages und Werbemitteln in PopUps, Layern und iFrames, bei denen automatisch der Affiliate-Cookie erzeugt wird und damit kein bewusster, freiwilliger Klick des Users vorangegangen ist, ist untersagt.
SEM und SEO
„Black Hat“ SEO-Techniken, auch Suchmaschinen-Spamming bezeichnet, sind untersagt. Diese Techniken zeichnen sich dadurch aus, dass Suchmaschinenergebnisse auf Webseiten weitergeleitet werden, die in irgendeiner Form Spam-Richtlinien verletzten. Nicht abschließend zählen dazu Doorway und Cloaking Pages, Linkfarmen, Blog Spam, Keyword Stuffing sowie verborgene Texte und Links.
Es ist untersagt, auf die Marke Arlt, Arlt Computer u.ä sowie auf Konkurrenzmarken von Arlt Keyword-Buchungen vorzunehmen. Dieses Verbot umfasst auch Fälle von Fehlschreibungen, Marken- oder Domainanlehnungen sowohl in Bezug auf Arlt wie auch von Konkurrenzmarken.
Eine Direktverlinkung ist verboten. Es sind eigene Landingpages zu nutzen.
Es ist ferner untersagt, dass der Affiliate einen Domain-Namen registriert, erwirbt oder verwendet, welcher „arlt.com“ oder „arlt.de“ einschließlich gängiger Vertipperschreibweisen grundlegend oder täuschend ähnlich bzw. identisch ist. Ebenso ist die Verwendung der Zeichenfolge „arlt“ in der gesamten URL untersagt.
Auch der Suchmaschinenoptimierung auf die Zeichenfolge „arlt“ mit oder ohne Kombinierer inklusiver gängiger Vertipperschreibweisen hat der Affiliate sich zu enthalten. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die Verwendung der Zeichenfolge in Meta-Tags (Keyword und Description Meta-Tag sowie Title-Tag).
Werbung über Spy-/Adware/Browser-Plugins/Spam E-Mails
Werbung über Adware und Spyware in Kombination von Werbemittel-Sourcecodes zur Erstellung von Plugins für jegliche Browser (z.B. Tool- oder Hotbars) ist ebenso untersagt wie der Einsatz von Spam E-Mails.
Paid Clicks/Incentivierung
Paid Clicks (Paid Mailer) sind nicht gestattet.
Die Weitergabe von Provisionen an User der Website steht im Ermessen des Affiliates, soweit hierdurch nicht der bewusste und freiwillige Klick des Users umgangen wird.
Eigenkauf
Arlt freut sich, wenn Sie Ihren Eigendarf bei uns erwerben. Eigenerwerb ist deshalb in begrenztem Maß (haushaltsübliche Mengen) gestattet.
Gutscheine
Ausgeschlossen von der Nutzung sind Gutscheine aus Zeitungen und Zeitschriften oder anderen Werbeformen. Das öffentliche Einstellen solcher Gutscheine ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Arlt ist nicht gestattet. Nur solche Gutscheine darf der Affiliate verwenden, die ihm von Arlt explizit zugeteilt werden.
Solche Sales, die unter Einlösung eines Gutscheins vorgenommen wurden, der dem Affiliate nicht von Arlt zugeteilt wurde, können von Arlt abgelehnt werden.
Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese Richtlinie
Besteht der Verdacht, dass bei einem Kauf gegen diese Richtlinien verstoßen wurde, kann Arlt die Provision für diesen Kauf dem Affiliate aberkennen. Insoweit steht es dem Affiliate frei, den Nachweis zu führen, dass der Kauf unter Einhaltung dieser Richtlinie erfolgte. Arlt behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Affiliate im Falle eines Verstoßes gegen diese Richtlinie und/oder gegen geltendes Recht jederzeit fristlos zu kündigen. Es besteht die widerlegliche Vermutung, dass ein Verstoß gegen diese Richtlinie so schwerwiegend ist, dass es Arlt bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zuzumuten ist, länger am Vertrag mit dem Affiliate festzuhalten.
Im Falle, dass der Affiliate Unternehmer ist und hierbei gegen diese Richtlinie oder gesetzliche Vorschriften verstößt und Arlt hierdurch ein Schaden entsteht oder von einem Dritten wegen der Verletzung seiner Rechte in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Affiliate, Arlt von sämtlichen im Zusammenhang mit dem Verstoß stehenden Ansprüchen Dritter freizustellen und/oder Arlt den Schaden zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung und –verteidigung.
Soweit der Affiliate bei Verstoß gegen diese Richtlinie oder gesetzliche Vorschriften nicht als Unternehmer handelte, folgen die Ansprüche von Arlt aus den gesetzlichen Vorschriften.
Schlussbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden im Falle von unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestandteilen eine Bestimmung vereinbaren, die der ursprünglichen wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISC). Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses ist Magstadt, soweit der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Falle, dass der Vertragspartner kein Unternehmer ist, folgt der Gerichtsstand aus dem Gesetz.