Teilnahmebedingungen für das Sieh an! Affiliate-Programm
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Bestimmungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Sieh an! Handelsgesellschaft mbH, Georgenstraße 29, 92224 Amberg (im Folgenden: „Sieh an!“) und den Partnern des Sieh an! Partnerprogramms, das Sieh an! über die Vertriebsplattform der affilinet GmbH betreibt. Eigene Geschäftsbedingungen des Partners bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Sieh an! und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn Sieh an! ihrer Geltung nicht widerspricht.
(2) Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Sieh an! und einem Partner über die Schaltung von Sieh an!-Werbemitteln kommt ausschließlich über das Bewerbungsverfahren der Affiliate Plattform zustande, in dessen Rahmen der Partner ein Angebot für die Teilnahme am Partnerprogramm abgibt und dabei diese Bedingungen akzeptiert. Ein Anspruch des Partners auf Annahme dieses Angebotes und auf Abschluss eines Vertrags mit Sieh an! besteht nicht. Dem Partner wird die Aufnahme in das Partnerprogramm von der Affiliate Plattform mitgeteilt.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Für Ihre Website wird Sieh an! Ihnen über diese Plattform eine Auswahl von Grafik- und Textlinks (nachfolgend “Links”) zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung stellen. Ausschließlich diese Links dürfen Sie entsprechend der nachfolgenden Regelungen auf Ihrer Website (im Folgenden: „Partner-Website“) einbauen.
(2) Die Links dienen der Identifikation Ihrer Website in unserem Partner-Netzwerk und stellen die Verbindung von ihrer Website zu unserer Website her. Ausschließlich durch diese Links darf eine Verbindung auf unsere Website hergestellt werden. Die Links können auf verschiedene Bereiche der Sieh an!-Website verweisen.
(3) Das Sieh an! Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.
(4) Sieh an! behält sich vor, die Bestimmungen jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so ist er berechtigt, Sieh an! dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft. Sieh an! wird den Partner in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen.
§ 4 Ausschlüsse
(1) Zur Teilnahme am Sieh an! Affiliate-Programm müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
(2) Partner-Websites, die ein Banner- und/oder Metanetzwerken betreiben, können nicht am Sieh an! Affiliate-Programm teilnehmen.
(3) Partner-Websites, die ein Rückvergütungssystem mit einer monatlichen oder jährlichen Gebühr betreiben, können nicht am Sieh an! Affiliate-Programm teilnehmen.
§ 5 Berechnung Ihrer Werbeeinnahmen
(1) Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich Einnahmen von Sieh an! auf Grund von Verkäufen von Sieh an!-Produkten an Kunden, die die innerhalb von 30 Tagen nach dem First-Cookie-Wins-Prinzip auf das Werbemittel geklickt haben. Solche Verkäufe werden für die Berechnung Ihrer Werbevergütung berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind, abzüglich der Retouren, Umsatzsteuer und Gutschriften. Wir behalten uns vor die ausgezahlte Werbevergütung bei Voll- und Teilretouren ggf. zurück zu fordern. Es wird nur eine Bestellung pro Session vergütet.
(2) Folgende Bestellungen werden bei der Berechnung der Werbeeinnahmen nicht vergütet:
· Bestellungen von Mitarbeitern und provisionsberechtigten Kunden der Witt-Gruppe
· Bestellungen von Geschenk- und Warengutscheinen
· Gewerbliche Bestellungen
Für Voll- oder Teilretouren erfolgt keine bzw. nur eine anteilige Werbevergütung.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Sie erhalten ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, auf die Sieh an!-Website über vereinbarungsgemäße Links zuzugreifen. Ausschließlich in Verbindung mit solchen Links haben Sie zudem das Recht, das Sieh an!-Logo und andere bereitgestellte Materialien zum Zwecke der Werbung für die Sieh an!-Website zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke der Herstellung von Links zwischen Ihrer Website und der Sieh an!-Website, die Ihren Nutzern den Erwerb von Sieh an! Produkten ermöglichen. Sie dürfen die lizenzierten Materialien in keiner Weise überarbeiten oder verändern. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigt Sieh an! zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
(2) Die Rechte nach § 6 (1) erlöschen mit dem Wirksamwerden einer Kündigung dieser Vereinbarung und Sie verpflichten sich die eingesetzten Links auf Ihrer Website unmittelbar und vollständig zu entfernen.
§ 7 Verpflichtungen des Partners
(1) Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, andere als die ihm von Sieh an! über das Affiliate Programm zur Verfügung gestellten Werbemittel zu nutzen oder diese eigenmächtig abzuändern.
(2) Der Partner ist vollständig verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege seiner Partner-Website und für alle Materialien, die auf dieser Website erscheinen. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich insbesondere auf den technischen Betrieb seiner Seite und die erforderlichen technischen Systeme. Insbesondere garantiert der Partner, dass seine Partner-Website frei von Pornographie, Gewaltdarstellungen (sexuelle Gewalt, Tötung von Menschen oder Tieren), diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen, radikalpolitischen oder jugendgefährdenden Inhalten, Verharmlosungen oder Verherrlichungen von Drogen und Waffen und einem nicht adäquaten Sprachgebrauch (sexualisierte Sprache, derber Sprachgebrauch, Gotteslästerung, etc.) ist und keine Verlinkung zu anderen Websites mit solchen Inhalten herstellt. Das Schalten von Sieh an!-Werbung auf Websites, die gegen geltendes Recht verstoßen (z. B. illegale Download-Seiten) bzw. sich in rechtlichen „Grauzonen“ befinden ist untersagt.
(3) Dem Partner ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Webauftritt von Sieh an! führen könnten. Es ist dem Partner weder gestattet, diesen zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Webauftrittes von Sieh an! zu übernehmen. Insbesondere ist der Eindruck zu vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt von Sieh an! handelt oder dass ihr Betreiber mit Sieh an! in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Webauftritt von Sieh an! sowie von deren Logos oder Marken durch den Partner bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabe durch Sieh an!. Das gilt vor allem auch, wenn der Partner Werbung auf einer Website eines Dritten oder in anderen Medien für die eigene Website mit Werbemitteln von Sieh an! betreiben möchte.
(4) Der Partner verpflichtet sich, E-Mail-Werbung ausschließlich unter Einhaltung des Double-Opt-In Verfahrens sowie unter Berücksichtigung aller maßgeblichen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und verbraucherrechtlichen Informationspflichten, insbesondere dem Impressum und der Abmeldemöglichkeit, durchzuführen. Sieh an! wird von sämtlichen Ansprüchen Dritter, wegen irreführender und/oder fehlender und/oder falscher Angaben in den Werbemails, die im Verantwortungsbereich des Partners sind, von dem Partner freigestellt.
(5) Der Partner verpflichtet sich, den Namen „Sieh an!“ weder in der E-Mail-Adresse des Absenders, in der Betreffzeile der Email, noch im Source Code zu verwenden und stellt sicher, dass die Erkennbarkeit des Partners als Absender der Werbemail hinreichend gewährleistet ist. Sämtliche Werbematerialien bedürfen vor Verwendung der vorherigen Freigabe durch Sieh an! in Textform.
(6) Sie dürfen die Sieh an!-Links nur auf der Website platzieren, deren Adresse (URL) Sie im Rahmen dieser Anmeldung angegeben haben. Besitzen Sie mehrere URLs auf denen Sie Sieh an!-Links integrieren, sind Sie verpflichtet, diese bei der Anmeldung zum Sieh an! Affiliate-Programm anzugeben. Im Falle einer Änderung der Domain Ihrer Website, einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung der Webseite oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Webseite werden Sie Sieh an! einen Monat im Voraus informieren. Die Fortsetzung der Schaltung von Links ist unter der neuen Domain zulässig, solange Sieh an! dieser Verwendung nicht widerspricht. Dasselbe gilt im Falle einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Website.
(7) Dem Partner ist es nicht gestattet, „Sieh an!“ oder mit „Sieh an!“ ähnliche Zeichen (z.B. Tippfehler) als Domainnamen bzw. Subdomainnamen zu registrieren und/oder via „Adsense“ zu bewerben. Weiterleitungen („Redirects“) auf Internetseiten von Sieh an! sind untersagt.
(8) Der Partner sichert zu, Cookies nur dann zu setzen, wenn ein vom Sieh an! Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel in sichtbarem Einsatz auf der Partner-Website ist und es zu einem freiwilligen und bewussten Klick durch den User kommt.
Die Nutzung von Layern, Add-Ons, iFrames und der Postview-Technologie ist grundsätzlich nicht gestattet und strengstens untersagt.
Der Partner darf auf seiner Seite und soweit für Apps zutreffend keine der folgenden Funktionen haben:
- Pop-Up/Under, Site-Under, Layer (Abweichungen nur nach Erlaubnis durch Sieh an!)
- Paid-Mailer, Forced Click Systeme
- Bannernetzwerke, Toolbars
- Facebook Apps mit Sieh an! Daten nur nach Rücksprache (Abweichungen nur nach Erlaubnis durch Sieh an!)
- Facebook Ads/Fanpages/Offers mit der Brand oder Promotion, Twitter & Facebook Offers
- Maskieren/Verändern von Links, direkte Verlinkung auf Sieh an!
(9) Sie betreiben Ihre Website selbständig und sind für die Inhalte im Sinne des § 7 TMG selbst verantwortlich und beachten die Vorschriften und Verpflichtungen der §§ 11 ff. TMG (insbesondere sind Sie allein verantwortlich für die Beachtung der einschlägigen Vorschriften des TMG bezüglich der Speicherung von Cookies), und des BDSG und werden Sieh an! von sämtlichen Ansprüchen freihalten, die Sieh an! durch eine von Ihnen verschuldete Verletzung der Datenschutzgesetze entstehen.
(10) Sie sind nicht berechtigt, Angebote im Namen von Sieh an! zu erstellen oder anzunehmen oder Sieh an! zu vertreten. Ferner sind Sie nicht berechtigt Produkte von Sieh an! im Namen von Sieh an! und/ oder im eigenen Namen an Endkunden zu versenden. Sie sind an der Abwicklung der Kaufverträge zwischen Sieh an! und den Endkunden von Sieh an! nicht beteiligt. Sie handeln nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär von Sieh an!. Sie stellen sicher, dass durch die Gestaltung Ihrer Website kein solcher Eindruck entsteht. Sie werden keine Angaben gegenüber Dritten machen, durch die ein solcher Eindruck entstehen kann.
(11) Der Partner darf ausschließlich Gutscheine bewerben, die Sieh an! explizit für Affiliates freigegeben und/oder mittels Partner-Newsletter kommuniziert hat. Die Bewerbung anderer Gutscheine, etwa aus Endkunden Newslettern, Printanzeigen oder Kundenservice-Kontakten ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes werden alle Transaktionen storniert.
Bei Bewerbung von Gutscheinen wird der Partner immer die Voraussetzungen zur Einlösung des jeweiligen Gutscheines angeben. Dies betrifft unter anderem das Angebot selbst, den Tag der Aktivierung und, falls vorliegend, den Tag der Deaktivierung. Wenn ein Code abgelaufen ist, muss er von der Website entfernt werden oder es muss zumindest klargestellt werden, dass der Code nicht mehr gültig ist. Angabe des Ablaufdatums allein ist hierfür nicht ausreichend. Die Bewerbung des Gutscheines muss den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Die Bewerbung darf nicht irreführend sein. Eine Bewerbung gilt unter anderem dann als irreführend, wenn, entgegen der Angabe auf der Website, keine gültigen Gutscheincodes erscheinen. Es ist ebenfalls irreführend, wenn die Website des Partners sich ohne Aufforderung öffnet.
(12) Das Crawlen der Sieh an!-Website ist untersagt.
(13) Der Partner ist dazu verpflichtet die aktuellen Sieh an!-Werbemittel und Produktdatenfeeds auf seiner Partner-Website zu platzieren und sich dementsprechend vorab über die Aktualität der Werbemittel und andere Neuerungen zu informieren.
(14) Wird Sieh an! aufgrund einer schuldhaften vertraglichen Pflichtverletzung des Partners, insbesondere der vorstehenden Ziffern 1) – 13), oder aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmung durch den Partner in Bezug auf die Schaltung der Sieh an!-Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen, ist der Partner verpflichtet, Sieh an! von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vorbenannten Verstöße geltend gemacht werden, freizustellen. Benötigt Sieh an! für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Partners, so ist dieser verpflichtet, Sieh an! diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen, und auch im Übrigen wird der Partner Sieh an! bei der Rechtsverteidigung angemessen unterstützen.
(15) Die schuldhafte Verletzung der vorstehenden Ziffern sowie sonstiger gewerblicher Schutz- und Urheberrechte von Sieh an! durch den Partner, berechtigen Sieh an! zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages. Etwaige Sieh an! darüber hinaus zustehende Ansprüche gegen den Partner bleiben unberührt. Insbesondere ist Sieh an! gegenüber dem Partner berechtigt, sämtliche auf diesen bezogene Leistungen zurückzubehalten oder einzustellen. Darüber hinaus bleiben weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ausdrücklich vorbehalten.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Sieh an!-Website wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten von Sieh an! betrieben. Sieh an! gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das Sieh an! Affiliate-Programm, Sieh an!-Produkte und die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit und Verfügbarkeit der Sieh an!-Website.
(2) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sieh an!, haftet Sieh an! nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel. Bei durch Sieh an!, den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Sieh an! leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Sieh an! nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung von Sieh an! ausgeschlossen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Wenn nichts anderes in dieser Vereinbarung vorgesehen oder ein Einverständnis der anderen Partei vorliegt, sind alle Informationen, insbesondere die Regelungen dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie Preis- und Verkaufsinformationen, strikt vertraulich zu behandeln und solche vertraulichen Informationen dürfen von Ihnen weder direkt noch indirekt für eigene wirtschaftliche Zwecke oder für andere Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht im Verhältnis zwischen Sieh an! und mit Sieh an! verbundenen Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG. Diese Geheinhaltungspflicht gilt über das Ende dieser Vereinbarung noch für einen Zeitraum von drei (3) Jahren hinaus.
(2) Dies gilt nicht, soweit solche Informationen bekannt sind oder für die Allgemeinheit über allgemein zugängliche Quellen, die nicht die Quellen der jeweiligen Partei sind, zugänglich sind. Unabhängig von dieser Regelung ist jede Partei berechtigt, eine Kopie solcher Informationen weiter zu geben, wenn eine entsprechende gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Anordnung besteht, die Weitergabe an Buchhalter, Rechtsanwälte oder andere Verpflichtete auf vertraulicher Basis erfolgt oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(3) Pressemitteilungen, die Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages betreffend, sind mit Sieh an! abzustimmen und bedürfen vor der Veröffentlichung der schriftlichen Zustimmung von Sieh an!.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Weiden. Sieh an! kann wahlweise Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Partners erheben.
(3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.
(5) Etwaige AGB der Partner-Website werden nicht Bestandteil des Vertrags.
(6) Sie verpflichten sich als Kunde den Verhaltenskodex der OTTO Group (abrufbar unter http://www.ottogroup.com/de/verantwortung/Dokumente/Code-of-Conduct.php) einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodex der OTTO Group ist Sieh an! berechtigt, Ihre Teilnahme am Partnerprogramm fristlos zu kündigen.
Falls Sie Rückfragen haben, steht Ihnen das Sieh an! Affiliate Team jederzeit zur Verfügung.
Stand: Dezember 2018