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Die Deutsche Postcode Lotterie bietet nicht nur seriöse Gewinnspiele, die Teilnehmer tun auch Gutes.Denn von jedem Losbeitrag gehen 30 Prozent an soziale Projekte, die die Glückslotterie mit dem Engagement ihrer Teilnehmer fördert.

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Teilnahmebedingungen der Postcode Lotterie DT gemeinnützige GmbH

 

1. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der Postcode Lotterie DT gemeinnützige GmbH, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf - nachfolgend kurz „Postcode Lotterie“ genannt. Das Partnerprogramm der Postcode Lotterie ermöglicht die Schaltung von elektronischen Werbemitteln, z.B. Banner, auf einem Online-Werbeträger des Internet-Partners. Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerkes gelten die im Folgenden aufgeführten Teilnahmebedingungen.


2. Einschränkungen, Verpflichtungen und Haftungen des Affiliate-Partners


Die Partner-Websites dürfen nicht Inhalte der folgenden Art enthalten oder beschreiben und auch nicht in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen bzw. benutzt werden:

  • Domain-Namen, die den Begriff „Deutsche Postcode Lotterie“ in irgendeiner Form enthalten (z.B. auch fehlerhafte Schreibweisen);
  • Websites, die eine Website oder Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website von Postcode Lotterie besteht;
  • Accountnamen in Online-Diensten (z.B. Twitter, Facebook), die zu Werbezwecken genutzt werden können, die den Begriff Postcode Lotterie in irgendeiner Form enthalten (z.B. auch fehlerhafte Schreibweisen);
  • Bannerlisten oder Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang. Eine Weiterleitung zu Landingpages der Postcode Lotterie ist nur dann erlaubt, wenn eine für den User sichtbare, angemeldete Affiliate-Landingpage vorgeschaltet ist. Automatisierte und irreführende Weiterleitungen zu Landingpages der Postcode Lotterie sind nicht erlaubt;
  • Seiten, die Dialer, Adware und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren;
  • Paid-Link Sammlungen;
  • Websites mit eigenen Partnerprogrammen;
  • Cookie-Dropping, iFrames, Werbung in Layern und PopUps: Das Erzeugen von Cookies ist erst dann erlaubt, wenn
    • ein offizielles und eindeutig gekennzeichnetes Werbemittel der Postcode Lotterie eingesetzt wird,
    • das Werbemittel für den User sichtbar ist, und
    • der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht;
  • Websites, die "under construction" sind;
  • Websites mit fehlendem oder unvollständigem Impressum;
  • Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung);
  • Inhalte, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen;
  • vergleichende Werbung, insbesondere aggressive vergleichende Werbung, die Probleme mit anderen Werbetreibenden erzeugen kann, sowie aggressive konkurrierende Ansprüche, die nicht begründet sind;
  • Websites mit überdurchschnittlich langen Ladezeiten bzw. die nicht erreichbar sind;
  • Websites, die trotz ausdrücklicher Akzeptanz unseres Bewerbungsfilters bzgl. pornographischer und gewaltverherrlichender Inhalte auf diesbezügliche Seiten weiterverlinken;
  • Websites, die sich an Minderjährige (unter 18 Jahre) als Zielgruppe richten, Minderjährige be-/umwerben oder auf Minderjährige abgestimmte Inhalte enthalten.

Bei Verstößen durch angemeldete Partner entfällt deren Provisionsanspruch. In diesen Fällen behält sich die Postcode Lotterie den sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Der Partner stellt die Postcode Lotterie von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch seinen Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen entstanden sind.

3. Suchmaschinen

  • In Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten (z.B. Google, Bing) ist der Einsatz von folgenden Keywords nicht erlaubt:
    • markenrechtlich geschützte Begriffe (z.B. Deutsche Postcode Lotterie),
    • entsprechende Begriffe mit Verwechslungsgefahr (z.B. fehlerhafte Schreibweise solcher Begriffe wie z.B. "Deutsche Poscode Lotterie"),
    • Markenbegriffe Dritter (z.B. anderer Lotterien),
  • Markennamen der Postcode Lotterie dürfen nicht im Anzeigentext und in der Display-URL verwendet werden.
  • Direkte Verlinkungen auf Landingpages der Postcode Lotterie sind nicht gestattet (vgl. Absatz 2.).
  • Markenbegriffe der Postcode Lotterie und fehlerhafte Schreibweisen müssen als ausschließendes Keyword definiert werden.

Bei Zuwiderhandlung entfällt für den Affiliate-Partner der Anspruch auf die jeweilige Provision. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche des geschädigten Dritten und stellt die Postcode Lotterie von der Haftung frei. Bei erneutem Verstoß behält sich die Postcode Lotterie das Recht vor, die Partnerschaft ohne weitere Verwarnung zu beenden.


4. Werbemittel und Online-Werbeträger

  • Sämtliche im Rahmen des Affiliate-Programms eingesetzten Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms der Postcode Lotterie gestattet. Änderungen an Texten oder Bildern oder gar eigene Werbeaussagen sind nicht zulässig.
  • Den im Rahmen des Affiliate-Programms eingesetzten Werbemitteln ist, soweit dies nicht bereits im Werbemittel eingebunden ist, stets der nachfolgende Hinweis hinzuzufügen: „Teilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen.“
  • Um stets die Aktualität der Werbemittelinhalte auf den Partner-Webseiten zu gewährleisten, sind die Partner verpflichtet, grafische Werbemittel (Banner) ausschließlich über AWIN zu beziehen. Das Werbemittel darf nur über den bereitgestellten Link aus dem Netzwerk entnommen werden. Das aus dem Netzwerk bezogene Bildmaterial darf nicht auf lokalen Servern gespeichert und eingebunden werden.
  • Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zum Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. Der Partnerprogrammbetreiber behält sich vor, rechtliche Ansprüche, die sich aus manipulierten Werbemitteln ergeben (z. B. falsche Verkaufspreise) an die Partner-Websites weiterzuleiten.
  • Jede über das Affiliate-Programm hinausgehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Verbreitung oder Vervielfältigung ist untersagt bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Partnerprogrammbetreibers. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-ROM, DVD etc. Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.
  • Die Bewerbung der Kampagne per E-Mail an E-Mail-Adressen Dritter ohne vorliegendes Einverständnis des Empfängers (Spam) ist unzulässig und zu unterlassen. Unbeschadet bestehender Unterlassungs- und sonstiger Ansprüche steht der Postcode Lotterie für jeden Verstoß dieser Art eine Vertragsstrafe in einer Höhe zu, die im Einzelfall nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
  • Pressemitteilungen und redaktionelle Beiträge über die Postcode Lotterie bedürfen der vorherigen Zustimmung und Freigabe der Postcode Lotterie.
  • Der Programmbetreiber wird die Partner bei Änderungen des Preisplans – z.B. die Summe des Monatsgewinns betreffend – per Newsletter über die AWIN Plattform vorab informieren. Die Partner sind verpflichtet, die Änderungen fristgerecht auf all ihren Werbeflächen umzusetzen.


6. Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit (im persönlichen Affiliate-Partnerbereich) gekündigt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Werbemittel der Postcode Lotterie und Links von der Partner-Site unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) zu entfernen.


7. Änderungen der Teilnahmebedingungen

Der Partnerprogrammbetreiber behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Partnerprogrammbetreiber wird die Partner eine Woche vor der Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail darauf hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner ist sodann berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von einer Woche nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen.

Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

8. Besondere Pflichten

Der Partner verpflichtet sich, jedweden Schaden von Postcode Lotterie fernzuhalten, in dem er sich an die aus diesen Teilnahmebedingungen ergebenden Pflichten, an die Rahmenbedingungen des Glücksspielstaatsvertrags und der dazugehörigen Werberichtlinien hält. Der Partner verpflichtet sich im Besonderen der Sucht-Prävention und dem Jugendschutz.


9. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird - soweit dies gesetzlich zulässig ist - Düsseldorf vereinbart.   

 

Stand: 14.05.2021