1. Präambel
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate Programm der ESET Deutschland GmbH, nachfolgend ESET genannt.
Das ESET-Affiliate Programm ermöglicht die Schaltung von elektronischen ESET-Werbemitteln, z.B. Banner auf einem Online-Werbeträger eines Internet-Partners. Die im Folgenden aufgeführten Teilnahmebedingungen für das ESET-Affiliate Programm gelten zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerkes. Bei abweichenden Regelungen in den Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke haben die in diesen Teilnahmebedingungen vorliegenden Regelungen Vorrang.
2. Einschränkungen, Verpflichtungen und Haftung des Affiliate-Partners
a) Partner des Affiliate-Programms von ESET müssen voll geschäftsfähig sein.
b) Erst mit der Bestätigung der Bewerbung des Interessenten durch ESET wird die Teilnahme am Affiliate Programm wirksam. ESET behält sich das Recht vor, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
c) Der Partner stellt ESET von allen Ansprüchen frei, die gegen ESET von Dritten wegen Verletzung jedweder Bestimmungen, u.a. des Webangebots des Partners (insbesondere wegen der Verletzung von Marken, Rechten Dritter oder wegen des Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften) geltend gemacht werden können. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die Kosten der Rechtsverteidigung von ESET.
d) Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für AWIN oder ESET abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
e) Der Partner verpflichtet sich, auf Anfrage die Art und Weise seiner Vertriebstätigkeit ESET gegenüber offenzulegen. Dazu zählt insbesondere eine detaillierte Dokumentation darüber, wie die dem Partner zugeordneten Bestellungen zustande gekommen sind und auf welche Weise die durch den Partner vermittelten Aufrufe der ESET Online-Präsenz (Traffic) generiert wurden.
f) Die Partner-Websites dürfen nicht Inhalte der folgenden Art enthalten oder beschreiben und auch nicht in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen bzw. benutzt werden:
- Account-Namen, die den Begriff ESET in irgendeiner Form enthalten (z.B. auch fehlerhafte Schreibweisen, Typosquatting-Domains wie z.B. „E-SET“), in Online-Diensten (z.B. Twitter, Google), die zu Werbezwecken genutzt werden können;
- Banner und Links in anderer Form als der, in welcher sie durch ESET bereitgestellt wurden;
- Websites, die eine Seite oder Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website von ESET besteht;
- Bannerlisten oder Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang;
- Seiten, die Dialer, Adware und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren sind untersagt, ebenso Paid-Link Sammlungen.
- Cookie-Dropping, iFrames, Werbung in Layern und PopUps: Das Erzeugen von Cookies ist erst dann erlaubt, wenn ein offizielles und eindeutig gekennzeichnetes ESET-Werbemittel eingesetzt wird, das ESET-Werbemittel für den User sichtbar ist, und der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht. Die Laufzeit des Tracking-Cookies beträgt 60 Tage;
- Websites, die „under construction” sind;
- Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 ff StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung);
- Inhalte, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen; vergleichende Werbung, insbesondere aggressive vergleichende Werbung, die Probleme mit anderen Werbetreibenden erzeugen kann, sowie aggressive konkurrierende Ansprüche, die nicht begründet sind;
- nicht erreichbare Websites oder Seiten mit überdurchschnittlich langen Ladezeiten sind ebenso ausgeschlossen wie Websites, die trotz ausdrücklicher Akzeptanz unseres Bewerbungsfilters bzgl. pornographischer und gewaltverherrlichender Inhalte auf solche Seiten weiterverlinken;
Eine Weiterleitung zu ESET-Landingpages ist nur dann erlaubt, wenn eine für den Benutzer sichtbare, angemeldete Affiliate-Landingpage vorgeschaltet ist. Automatisierte und irreführende Weiterleitungen zu ESET-Landingpages sind nicht erlaubt. PostView-Tracking ist ohne vorherige Einwilligung von ESET nicht gestattet.
g) Bei Verstößen durch angemeldete Partner entfällt deren Provisionsanspruch. Ebenfalls behält sich ESET den sofortigen Ausschluss aus dem ESET-Affiliate Programm und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch ESET und im Einzelfall auch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
3. Suchmaschinen
In Suchmaschinen (Google und Bing) ist der Einsatz von folgenden Keywords nicht erlaubt:
- Markenrechtlich geschützte Begriffe (z.B. ESET) sowie entsprechende Begriffe mit Verwechslungsgefahr (z.B. fehlerhafte Schreibweise.
- Markenrechtlich geschützte Begriffe in Wortkombination und -zusammensetzungen, wie beispielsweise „ESET“, „Shop“ und „de“ (z.B. „ESET Versand“, „ESET de“, usw.) und ähnlichen Schreibweisen;
- Markennamen von ESET dürfen nicht im Anzeigentext und in der Display-URL verwendet werden;
- Direkte Verlinkungen auf ESET-Landingpages sind nicht gestattet (vgl. Absatz 2.).
Bei Zuwiderhandlung entfällt für den Affiliate-Partner der Anspruch auf die jeweilige Provision.
Zusätzlich haftet der Partner für Ansprüche des geschädigten Dritten und stellt ESET von jeglicher Haftung frei. Bei Verstoß behält sich ESET das Recht vor, das Partnerprogramm ohne weitere Verwarnung zu beenden.
4. Paid Search-Policy
Der Einsatz folgender Keywords ist nicht erlaubt:
- markenrechtlich geschützte Begriffe oder Marken-URLS in Kombination und Zusammensetzungen wie beispielsweise „ESET“, „ESET Antivirus“ etc. und ähnliche, auch fehlerhafte Schreibweisen;
- „ESET+Coupon“ oder „ESET+Coupon-Code“ oder ähnliche Begriffe und Begriffskombinationen.
Partner-Links aus Suchmaschinenkampagnen dürfen nicht direkt auf eine offizielle ESET-Seite verlinken und dürfen weder ESET-Domains in ihrem Werbetext verwenden, noch sich als ESET ausgeben. Affiliate-Partner sind an geltende ESET Marken-Bestimmungen gebunden.
5. Google Shopping / Google Base
Die Bewerbung der ESET Produkte über Google Shopping / Google Base ist untersagt.
6. Werbemittel und Online-Werbeträger
- Die Partner erhalten über das Partnernetzwerk den Zugriff auf die Werbemittel von ESET. Dieser Zugriff und das Recht auf Verwendung der Werbemittel sind nur für die Dauer der Affiliate-Partnerschaft gültig.
- Sämtliche, im Rahmen des Affiliate-Affiliate Programm eingesetzten Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur für den Einsatz im Rahmen des Affiliate Programm gestattet. Änderungen an Texten oder Bildern oder eigene Werbeaussagen sind nicht zulässig.
- Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite zu entfernen, wenn er von ESET darauf hingewiesen wird. Eine Veränderung oder Erweiterung der Werbemittel durch den Partner ist ohne vorherige Einwilligung von ESET nicht gestattet.
- Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zum Ausschluss des Partners aus dem Affiliate Programm. Der Affiliate Programmbetreiber behält sich vor, rechtliche Ansprüche, die sich aus manipulierten Werbemitteln ergeben (z. B. falsche Verkaufspreise) an die Partner-Websites weiterzuleiten.
- Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, gilt Folgendes: Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender sei ESET. Die Bewerbung der Kampagne per E-Mail an E-Mail-Adressen Dritter ohne vorliegendes Einverständnis des Empfängers (Spam) ist unzulässig und zu unterlassen.
- Jede über das Affiliate Programm hinausgehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Verbreitung oder Vervielfältigung, ist untersagt bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Affiliate Programmbetreibers. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-ROM, DVD etc. Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.
- Unbeschadet bestehender Unterlassungs- und sonstiger Ansprüche steht ESET für jeden Verstoß dieser Art eine Vertragsstrafe in einer Höhe zu, die im Einzelfall nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
7. Gutscheine
- ESET-Printgutscheine aus Zeitungen und Zeitschriften sowie ESET-Online Gutscheine aus anderen Online-Maßnahmen, oder exklusive Gutscheine, die für einzelne Affiliates erstellt wurden, sind von der Benutzung ausgeschlossen. Sie dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung öffentlich ins Internet gestellt werden. Umsätze, die in Verbindung mit diesen Gutscheincodes generiert wurden, werden durch ESET automatisch storniert und nicht vergütet.
- Partner dürfen keine anderen als diejenigen Gutscheine und Aktionscodes verwenden als die, die durch das Affiliate Programm bereitgestellt werden. Jeder Anzeigentext, der durch ESET als nicht korrekt oder missverständlich bewertet wird, ist auf Anfrage unverzüglich von der Partnerwebseite zu entfernen oder zu aktualisieren. Gutscheine Dritter oder von anderen ESET-Webseiten dürfen nicht angeboten werden, außer dies wurde ausdrücklich durch ESET und den Programm-Manager erlaubt. Bei Verstoß behält sich ESET das Recht vor, die zu zahlende Provision einzubehalten oder zu kürzen.
8. E-Mail
Es ist untersagt, ESET-Produkte per Spam oder unerwünschter Werbe-E-Mails zu bewerben. Dem Affiliate-Partner ist es nicht gestattet, ESET Markennamen (auch fehlerhafte Schreibweisen) in der Absenderadresse zu verwenden. Jegliche E-Mail-Kommunikation mit dem Partner muss dessen E-Mail-Adresse enthalten.
Der Partner darf nur dann ESET-Produkte per E-Mail bewerben, wenn der Empfänger ausdrücklich zugestimmt hat, Werbe-E-Mails vom Partner zu erhalten. Jede E-Mail muss in klarer und deutlich verständlicher Form erläutern, wie der Empfänger sich von der Empfängerliste abmelden kann. Auf Anfrage teilt der Partner ESET den Opt-in-Status aller Empfänger auf der aktuellen Mailinglist mit.
9. Add-ons
ESET darf nicht über Add-ons oder vergleichbare dynamische Tools beworben werden.
10. Auktionsplattformen
Die Bewerbung von ESET-Angeboten auf Auktionsplattformen (z.B. ebay, hood usw.) ist nicht erlaubt. Hierfür ist eine gesonderte Bewerbung und Prüfung durch ESET notwendig. Bei Zuwiderhandlungen wird die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt und dem Affiliate-Partner entfällt der Anspruch auf die jeweilige Provision. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche von geschädigten Dritten und stellt ESET von der Haftung frei.
11. Vergütungsgrundlagen
Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich die Netto-Einnahmen von ESET aufgrund von Verkäufen von ESET-Produkten an Kunden, die unmittelbar vor dem Kauf über einen der Links auf der Partner-Website die ESET-Website angewählt haben (last cookie wins). Solche Verkäufe werden für die Berechnung der Werbevergütung des Partners berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind, abzüglich der Retouren, Umsatzsteuer und Gutschriften. ESET behält sich vor, Bestellungen, die nicht den ESET-Richtlinien entsprechen (z.B. mangelnde Bonität, falsche Kundendaten) zurückzuweisen und von der Provision auszuschließen. ESET behält sich vor, Bestellungen, die über den Einsatz von Gutscheincodes, die nicht für die Publisher vorgesehen waren, zustande kommen, zu stornieren und somit nicht zu vergüten. Änderungen zu den derzeit geltenden Provisionsvereinbarungen werden dem Partner über die Netzwerke jeweils rechtzeitig, schriftlich mitgeteilt. Der Partner ist verpflichtet, die ihm von den Netzwerken erteilten Abrechnungen sorgfältig zu überprüfen und Einwendungen innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Abrechnung als genehmigt, es sei denn, die Einwendung konnte innerhalb der Monatsfrist nicht geltend gemacht werden. Ansprüche auf Auszahlung von Provisionen verjähren beiderseits ein Jahr nach Fälligkeit.
12. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit (im persönlichen Affiliate-Partnerbereich) gekündigt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle ESET-Werbemittel und Links von der Partner-Seite unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) zu entfernen.
13. Geheimhaltung
Die Vertragspartner sind verpflichtet, über den Inhalt der Vereinbarung und die Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und der mit ihr verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung gilt über das Ende der Vereinbarung hinaus für eine Dauer von weiteren 2 Jahren.
14. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Affiliate Programmbetreiber behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. In diesem Fall wird er die Partner zwei Wochen vor der Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail darauf hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner ist sodann berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen.
15. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter affiliate@eset.de zur Verfügung.