- Suchmaschinenmarketing: ist nicht erlaubt.
- Klickgebühren sind nicht erlaubt (Rückerstattung)
- Rabattcode-Websites, Cashback-Websites und Sparprogramme sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausnahmen sind auf Anfrage möglich. Nach der Überprüfung erhalten sie von Familyblend eine exzellente Genehmigung,
- Die Rabattcodes, die Vingino den Verbrauchern in Mailings zur Verfügung stellt, dürfen von Dritten nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden.
- Verwendung von Iframes nicht erlaubt
- Werbung auf Torrent-Websites ist nicht erlaubt
- Mobile/Facebook-Apps nur mit Erlaubnis
- Twitter-Promotion ist nicht erlaubt
- Maskieren / Ändern von Links ist nicht erlaubt
- Direkte Verlinkung nicht erlaubt
- Vorschauen von Mailings müssen zur Genehmigung eingesandt werden performance@familyblend.nl
E-Mail-Marketing
Die Zusendung kommerzieller Mitteilungen von Awin ist nur dann zulässig, wenn der Publisher nachweislich die Anforderungen gemäß § 11 Abs. 7 TKG, den Richtlinien des ACM und den Verhaltensregeln von Awin erfüllt. Der Awin-Verhaltenskodex muss unterschrieben und im Besitz von Awin Benelux sein, damit er auf Verlangen des ACM jederzeit übertragen werden kann.
- Vorschaubilder müssen über das E-Mail-Genehmigungstool zur Genehmigung eingereicht werden.
- Mit der Einreichung einer Vorschau erklärt sich der Verlag mit § 11 Abs. 7 TKG einverstanden und erklärt, dass die vorherige Einwilligung aller E-Mail-Empfänger eingeholt wurde.
- Die Nachricht darf erst dann versendet werden, wenn der Werbetreibende die Vorschau und das Versenden genehmigt hat.
- Der Herausgeber ist für alle Folgen verantwortlich, die sich ergeben, wenn der Herausgeber sich schuldig gemacht hat, ohne Zustimmung des Werbetreibenden Spam zu versenden oder eine kommerzielle Äußerung zu versenden.
Wenn ein Mailing ohne die Zustimmung von Awin/Vingino versendet wird, werden die auf dem Mailing getätigten Verkäufe abgelehnt.
- E-Mail-Adressen: Es dürfen nur E-Mail-Adressen verwendet werden, die über ein Opt-in bezogen werden und die mit der ACM-(OPTA)-Vorschrift konform sind.
- Zusätzlich zu der Tatsache, dass alle Mitteilungen im Voraus dem Werbetreibenden/Kundenbetreuer zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, müssen die Mitteilungen das Versanddatum, die Anzahl der Anschriften, den Absender und die Betreffzeile enthalten. Für jeden Wiederholungsversand ist eine Genehmigung einzuholen. Andernfalls hat der Werbetreibende die Möglichkeit, den daraus resultierenden Umsatz abzulehnen und somit nicht zu erstatten.