Licht-Erlebnisse DE

Licht-Erlebnisse DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für www.licht-erlebnisse.de für das Partnerprogramm von licht-erlebnisse.de

§ 1 Geltungsbereich

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der LierOn GmbH, Schneeberger Str. 3, 09125 Chemnitz (im Folgenden: „Licht-Erlebnisse“ oder „Licht-Erlebnisse.de“) und den Partnern des Licht-Erlebnisse.de Partnerprogramms, das Licht-Erlebnisse über die Vertriebsplattform AWIN betreibt (im Folgenden: „Partner“ sowie „Licht-Erlebnisse.de Partnerprogramm“). Eigene Geschäftsbedingungen des Partners bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen oder in Textform erteilten Zustimmung von Licht-Erlebnisse und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn Licht-Erlebnisse der Gültigkeit nicht widerspricht.

2) Diese AGB finden gegenüber Verbrauchern im Sinne des §13 BGB keine Anwendung.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen Licht-Erlebnisse und einem Partner über die Schaltung von Licht-Erlebnisse.de–Werbemitteln kommt ausschließlich über das Bewerbungsverfahren der AWIN Plattform, in dessen Rahmen der Partner ein Angebot für die Teilnahme am Licht-Erlebnisse.de Partnerprogramm abgibt und dabei diese AGB akzeptiert sowie bei Annahme des Angebots durch Licht-Erlebnisse zustande. Für das Bewerbungsverfahren selbst gelten die AWIN Teilnahmebedingungen. Ein Anspruch des Partners auf Annahme dieses Angebotes und auf Abschluss eines Vertrags mit Licht-Erlebnisse besteht nicht. Dem Partner wird die Aufnahme in das Partnerprogramm über AWIN mitgeteilt.

§ 3 Vertragsgegenstand

1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm und die Bewerbung von Licht-Erlebnisse durch den Partner als Publisher im Rahmen der AWIN Plattform. Licht-Erlebnisse stellt dem Partner zu diesem Zweck als Advertiser über das Partnerprogramm eine Auswahl an Werbemitteln, wie z.B. Gutscheine, Wertbetexte, Banner, zur Verfügung.

2) Der Partner wird Werbemittel von Licht-Erlebnisse in eigener Verantwortung auf seiner im Licht-Erlebnisse.de Partnerprogramm angemeldete(n) Website(s) (nachfolgend „Partnerwebsite“) platzieren. Es liegt im Ermessen des Partners wie lange und welche Werbemittel er auf der Partnerwebsite platziert. Er ist berechtigt, die Werbemittel von Licht-Erlebnisse jederzeit wieder zu entfernen.

3) Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (Bestellungen) erhält der Partner - ausschließlich - von AWIN eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und realen Wert der Leistung abhängig ist. Entstehung und Höhe dieser Provision bestimmen sich nach den mit AWIN geschlossenen Vereinbarungen und sind nicht Gegenstand dieser AGB.

4) Das Licht-Erlebnisse.de Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.

5) Licht-Erlebnisse behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so ist er berechtigt, Licht-Erlebnisse dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft. Licht-Erlebnisse wird den Partner in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen.

§ 4 Verpflichtungen der Partner

1) Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Partnerwebsite selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Untersagt sind pornographische und sexuelle Inhalte und Abbildungen, insbesondere Gewalt verherrlichende Darstellungen, grob irreführende Aussagen oder diskriminierende Inhalte (Solche Inhalte dürfen weder auf der Partnerwebsite selbst Erwähnung finden noch darf von der Partnerwebsite aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites oder sonstigen Kanälen verlinkt werden.

2) Dem Partner ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Webauftritt von Licht-Erlebnisse.de führen könnten. Es ist dem Partner weder gestattet, diesen zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Webauftrittes von Licht-Erlebnisse.de ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens Licht-Erlebnisse zu übernehmen. Insbesondere ist der Eindruck zu vermeiden, dass es sich bei der Partnerwebsite um ein Projekt von Licht-Erlebnisse handelt oder dass ihr Betreiber mit Licht-Erlebnisse in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Licht-Erlebnisse.de Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht.

3) Das Suchmaschinenmarketing und andere keywordbasierte Werbung für Licht-Erlebnisse.de ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes werden alle generierten Sales storniert sowie weitere Rechte, insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche, vorbehalten. Produktlistungen innerhalb der Google Shopping Produktsuche sind ausdrücklich untersagt.

4) Der Partner sichert zu, Cookies nur dann zu setzen, wenn ein vom Licht-Erlebnisse.de Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel in sichtbarem Einsatz auf der Partnerwebsite ist und es zu einem freiwilligen und bewussten Klick durch den User kommt. Die Nutzung von Layern, Add-Ons, iFrames und der Postview-Technologie ist grundsätzlich nicht gestattet und strengstens untersagt.

5) Der Partner wird unverzüglich und jederzeit Licht-Erlebnisse.de-Werbemittel von der Partnerwebsite entfernen, wenn er von Licht-Erlebnisse dazu erstmalig schriftlich aufgefordert wird.

6) Wird Licht-Erlebnisse aufgrund einer schuldhaften vertraglichen Pflichtverletzung des Partners oder aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmung durch den Partner in Bezug auf die Schaltung der Licht-Erlebnisse.de-Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen, ist der Partner verpflichtet, Licht-Erlebnisse von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vorbenannten Verstöße geltend gemacht werden, inklusive angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, freizustellen. Benötigt Licht-Erlebnisse für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des

Partners, so ist dieser verpflichtet, Licht-Erlebnisse diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen, und auch im Übrigen wird der Partner Licht-Erlebnisse bei der Rechtsverteidigung angemessen unterstützen.

§ 5 Leistungen von Licht-Erlebnisse bzw. AWIN

1) Mit der Zulassung zum Licht-Erlebnisse.de Partnerprogramm wird dem Partner eine breite Auswahl an Werbemitteln zur Verfügung gestellt, die in Regelmäßigkeit und nach freiem Ermessen von Licht-Erlebnisse dem Produktsortiment und Saisonalitäten angepasst werden.

Auf Anfrage des Partners wird Licht-Erlebnisse sich bemühen in wirtschaftlich angemessener Form Werbemittel bereitzustellen.

2) Licht-Erlebnisse betreibt seine Website sowie die darauf angebotenen Dienstleistungen, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen von Licht-Erlebnisse zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Licht-Erlebnisse schuldet in diesem Rahmen keine fehler-und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf der Website von Licht-Erlebnisse angebotenen Produkte, Werbemittel oder

CSV-Dateien steht im alleinigen Ermessen von Licht-Erlebnisse.

3) Die von Licht-Erlebnisse zu erbringenden Hauptleistungspflichten bei erfolgtem Vertragsschluss mit dem Partner erschöpfen sich, entsprechend der vorherigen Beschreibung, auf die Bereitstellung der Werbemittel und den Betrieb der Website.

4) Über das AWIN Tracking werden alle Aktivitäten des Partners protokolliert und über Statistiken und Reports von AWIN dem Partner zugänglich gemacht. Auf Grundlage der vermittelten Bestellungen und des daraus resultierenden Nettowarenkorbwertes berechnet sich die Provision, die AWIN dem Partner auszahlt. Berücksichtigt werden dabei sowohl alle Nettoumsätze, die nach Lieferung komplett vom Kunden behalten werden, sowie alle Nettoumsätze die nach Teilretouren von den Kunden behalten werden. Die aktuellen Provisionssätze sind den Partnerinformationen des Licht-Erlebnisse.de Partnerprogramms auf der AWIN Plattform zu entnehmen.

5) Der Partner hat im Rahmen seiner Teilnahme an der AWIN Plattform und nach Maßgabe der Bedingungen, die er diesbezüglich mit AWIN vereinbart hat, einen Provisionsanspruch gegen AWIN in Bezug auf Transaktionen, die durch seine aktive Bewerbung von Licht-Erlebnisse.de auf der beim Partnerprogramm angemeldeten Partnerwebsite innerhalb der ersten Session und während der 30 Tage danach generiert werden.

§ 6 Haftung

1) Licht-Erlebnisse haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Licht-Erlebnisse übernommenen Garantie.

2) Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Licht-Erlebnisse der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

3) Eine weitergehende Haftung von Licht-Erlebnisse besteht nicht.

4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Licht-Erlebnisse.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

1) Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit des Partners zum Licht-Erlebnisse.de Partnerprogramm im Rahmen der AWIN Plattform und/oder nach einer durch eine Vertragspartei in Übereinstimmung mit den AWIN Teilnahmebedingungen erfolgte Kündigung.

2) Nach Vertragsbeendigung hat der Partner die ihm überlassenen Informationen und Werbemittel unverzüglich unaufgefordert zu löschen. Ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Der Partner hat Licht-Erlebnisse auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

§ 8 Vertraulichkeit

1) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Dies sind insbesondere Informationen über Konditionen, Abverkaufsspezifika sowie Auswertungsmaterialien, die Ihnen von Licht-Erlebnisse Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wurden.

2) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Der Partner wird nur denjenigen Mitarbeitern vertrauliche Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen. Der Partner wird solche Mitarbeiter für die Zeit während und auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichten.

3) Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§ 9 Abtretung, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung

1) Der Partner darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen Licht-Erlebnisse nur nach schriftlicher oder in Textform erteilter Zustimmung, durch Licht-Erlebnisse, an Dritte übertragen.

2) Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 10 Schlussbestimmungen

1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

2) Ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Licht-Erlebnisse. Licht-Erlebnisse kann wahlweise Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Partners erheben.

3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder Allgemeine Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für www.licht-erlebnisse.de im Rahmen des Licht-Erlebnisse.de Partnerprogramms undurchführbaren Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Falls Sie Rückfragen haben, steht Ihnen das Licht-Erlebnisse Affiliate Team gerne jederzeit zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie:

Steven Lindner - Affiliate Management

steven.lindner@lieron.de