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Zusätzlich zu den AWIN Teilnahmebedingungen, die Bestandteil des Vertrages zwischen
der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (i.F.: "AWIN") und dem
Partner sind, gelten im Verhältnis zwischen AWIN und dem Partner
nachfolgende zusätzliche Teilnahmebedingungen für das
Internet-Partnerprogramm von EnBW:

1 Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Partner
(1) Der Partner muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland
haben.
(2) Der Partner darf nicht Mitarbeiter von EnBW sein.

2 Pflichten des Partners im Zusammenhang mit Werbeflächen und
Werbetätigkeiten
(1) Dem Partner sind folgende Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt:
- Werbung per Telefon
- Werbung per Telefax
- Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Empfängers
- Haustürgeschäfte im Sinne des 312 BGB
- Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick des Kunden auf ein
Werbemittel (Cookie-Dropping/Cookie-Spamming/ Dialer/ Spyware/ AdWare/
Forced Klicks)
- Sub- Affiliate Systeme/ Bannernetzwerke nur unter Absprache
(2) Es ist dem Partner untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter
Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

3 Sonstige Anforderungen an die Werbeflächen und Werbetätigkeiten
(1) Keyword-Advertising:
- Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet
werden, die von der EnBW geschützte Marken und/oder
Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und
Kombinationen enthalten.
- Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von der EnBW
 geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive
möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.

(2) E-Mail-Werbung:
Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung
seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck
entsteht, der Absender der E-Mail sei die EnBW.
(3) Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche
Erklärungen für AWIN oder für die EnBW abzugeben oder den
Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
(4) Die Website muss über eine vollständige leicht erkennbare,
unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung
(Impressum) verfügen.

4 Vergütung
Der Partner verliert den Anspruch auf Provisionen, die unter Verstoß
gegen die Pflichten nach 2 dieser zusätzlichen Teilnahmebedingungen
entstanden sind.