Kurzfassung Bedingungen Partnerprogramm AWIN und Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für www.gloeckle.de
§ 1 Geltung
Bedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm von Glöckle und den Partnern (betreut über AWIN).
Eigene Geschäftsbedingungen des Partners benötigen schriftliche Zustimmung von Glöckle.
Gilt nicht für Verbraucher, sondern nur für Partner.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Glöckle und einem Partner wird über das Bewerbungsverfahren auf AWIN abgeschlossen.
Für den Vertrag gelten die vollständigen Teilnahmebedingungen Glöckle.
Keine Garantie auf Annahme des Antrags.
Nach 10 Arbeitstagen ohne Antwort gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Vertragsgegenstand
Teilnahme am Partnerprogramm und Bewerbung von Produkten wie Lotterien (SKL, NKL).
Partner platziert Werbemittel auf seiner Website und erhält Provision für erfolgreiche Transaktionen (z.B. Leads und/oder Bestellungen).
Glöckle kann Werbemittel jederzeit anpassen und die Änderungen dem Partner mitteilen. Partner ist verpflichtet, Änderungen umzusetzen.
§ 4 Verpflichtungen der Partner
- Nutzung nur der von Glöckle bereitgestellten Werbemittel.
- Keine Nutzung eigener Werbemittel, keine Änderung der überlassenen Werbemittel.
- Eigenverantwortliche redaktionelle Veröffentlichungen des Partners über Glöckle und deren Leistungen zulässig.
- Keine Werbung an Minderjährige, insbesondere darf Partner-Website nicht ganz oder überwiegend auf Minderjährige ausgerichtet sein. Keine irreführende Werbung.
- Partner garantiert, auf der Partner-Website ausschließlich Glücksspielangebote von Anbietern zu verlinken, die über eine glücksspielrechtliche Erlaubnis in Deutschland verfügen und auf der Whitelist aufgeführt sind (abrufbar unter https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/uebersicht-erlaubter-anbieter-whitelist)
- Partner ist verpflichtet, folgenden Hinweis bei der Werbung zu setzen: „Ab 18. Suchtgefahr. Hilfe unter buwei.de. Erlaubt nach Whitelist. Bezahlte Werbung.“
- Partner-Website darf nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
- Keine Verwendung von Glöckle-Inhalten ohne Genehmigung.
- Kein Suchmaschinenmarketing oder Verwendung von Metatags für Glöckle-Werbung.
- Werbung nur mit explizit freigegebenen Boni und Rabatten.
- Bei Aufforderung unverzügliche Entfernung der Werbemittel auf der Partner-Website.
§ 5 Leistungen von Glöckle
Glöckle stellt Werbemittel zur Verfügung, die rechtlich geprüft sind.
Keine Garantie für ständige Verfügbarkeit der Website.
§ 6 Haftung
Glöckle haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Glöcke haftet bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung begrenzt auf Kardinalpflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretende Schäden.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer nach Zugehörigkeit zum Partnerprogramm auf AWIN-Plattform.
Vertrag endet mit Beendigung der Teilnahme am Partnerprogramm. Partner muss alle Werbemittel nach Vertragsbeendigung unaufgefordert und unverzüglich löschen. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
§ 8 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Vertrauliche Informationen müssen geheim gehalten werden. Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt.
§ 9 Abtretung, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
Partner darf Ansprüche nur mit Zustimmung von Glöckle abtreten. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Stuttgart.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Unwirksame Bestimmungen berühren die Gültigkeit des restlichen Vertrags nicht.
Vollständige Teilnahmebedingungen am Partnerprogramm und Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für www.gloeckle.de.