Kunert DE

Kunert DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Partnerprogramm-Vertrag

zwischen

KUNERT FASHION GmbH
Julius-Kunert-Straße 49
D-87509 Immenstadt
Deutschland
- KUNERT -

und

dem sich als Partner anmeldenden auf Basis der mitgeteilten Daten
- Partner -


 

  1. Vertragsgegenstand 
    1.1. Der Gegenstand des Vertrages ist die Bewerbung des Internet-Vertriebs von KUNERT auf der Website des Partners durch die Schaltung von elektronischen Anzeigen, Shop-Integrationen und der Installation von Links auf eigenen Websites oder in Newsletterwerbung. 

    1.2. Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.

 

  1. Internetvertrieb von KUNERT
    2.1. Der Internetvertrieb von KUNERT umfasst den Online-Verkauf von Kleidung und Accessoire, insbesondere über die Domain kunert.de.

    2.2. KUNERT ist jederzeit berechtigt, den Umfang und das Sortiment, sowie Angebot und Aktionen des Internetvertriebes zu ergänzen, zu erweitern oder einzuschränken.

 

  1. Bewerbung durch den Partner 
    3.1. Die Bewerbung des Internetvertriebes von KUNERT durch den Partner beschränkt sich auf den virtuellen Einbau von Shop-Bereichen, Verwendung von Produktdaten und die Platzierung der von KUNERT zur Verfügung gestellten Werbemittel der Marke KUNERT auf deren Internet-Auftritt. Die zur Verfügung gestellten Produktdaten und die Werbemittel dürfen nur auf Domains eingesetzt werden, die für das Partnerprogramm freigeschaltet wurden. 

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit des Suchmaschinenmarketings und der Offline-Vermarktung - hierzu sind die Richtlinien unter 4. zu berücksichtigen. 

    3.2. Die Einbindung anderer Bereiche, Dienstleistungen (Services) oder sonstigen Inhalten von KUNERT ist nicht gestattet. Dem Partner ist es untersagt, ohne vorherige, schriftliche Genehmigung durch KUNERT andere Bewerbungsformen als die in Ziffer 1 aufgeführten zu verwenden oder zu betreiben. 

    3.3. Ziel der Integration gemäß 3.1. ist es, dass der Partner dadurch eine elektronische Übermittlung einer von dem Tracking-Anbieter (bspw. Affilinet) dem Partner zugewiesenen Partner-ID (technisch: Ref-lD) ermöglicht. Durch die Partner-ID werden vom Partner vermittelte Umsätze technisch eindeutig dem Partner zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt nach dem Last-Cookie-Wins Prinzip, d.h. ein Geschäftsabschluss wird demjenigen Partner zugeordnet, der den letzten Kontakt mit dem Kunden vor dessen Bestellabschluss erzielt hat. 

    3.4. Die technisch ordnungsgemäße Integration im Sinne von Ziffer 3.3. obliegt dem Partner.

 

  1. Restriktionen für Suchmaschinenmarketing und Offline-Vermarktung 
    4.1. Suchmaschinenmarketing: 

    In Suchmaschinen (z. B. Google, Yahoo, Bing) oder ähnlichen Diensten ist der Einsatz von folgenden Keywords nicht erlaubt: Markenrechtlich geschützte Begriffe und entsprechende Begriffe mit Verwechslungsgefahr (z.B. fehlerhafte Schreibweise solcher wie z.B. " Laurél ", "Laureel" usw.). KUNERT behält sich das Recht vor, von dem Partner zu verlangen, dass bestimmte Begriffe aus der Keyword-Buchung des Partners ausgeschlossen werden ("Negatives-Keyword"), sofern der jeweilige Suchmaschinen-Anbieter dies ermöglicht. Ansonsten kann KUNERT verlangen, die Keyword Schaltungen komplett zu unterlassen. 

    Zusätzlich ist die Verwendung eines Markennamens, markenrechtlich geschützten Begriffes oder Vertippers in der Display-URL, im Anzeigentitel oder im Anzeigentext untersagt. 

    Eine Weiterleitung auf die Seiten von KUNERT ist im Bereich Suchmaschinenmarketing nicht gestattet. 

    Das Registrieren und Nutzen von Vertipperdomains, z.B. in Form einer direkten Weiterleitung der Vertipperdomain auf die Internet-Auftritte von KUNERT, ist ebenfalls untersagt. 

    Diese Regelungen schließen auch neue Suchmaschinen und / oder soziale Netzwerke ein, beispielsweise Facebook und entsprechendes Anzeigensystem. 

    4.2. Offline-Vermarktung: 

    Die stationäre Vermarktung unterliegt den Vermarktungsrichtlinien von KUNERT. Gibt der Partner die Bestellungen im Namen des Kunden mit dessen Einverständnis auf, so muss der Partner gewährleisten, dass für jeden Kunden ein eigener Account mit den vollständigen Daten des Kunden angelegt wird. Die Ware wird von KUNERT in jedem Fall direkt an die Adresse des Kunden geliefert. Dieses Vorgehen ist notwendig für die Geschäftsabwicklung von KUNERT und stellt sicher, dass der Datenschutz eingehalten wird. 

    4.3. Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien behält sich KUNERT vor, die Partnerschaft unverzüglich zu kündigen, noch nicht ausbezahlte Provisionen einzubehalten und bereits ausbezahlte Provisionen zurückzufordern. Ferner kann KUNERT eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro einfordern.

 

  1. Pflichten des Partners 
    5.1. Der Partner muss unmittelbar nach Installation der technischen Lösung im Sinne von Ziffer 3.3. überprüfen, ob die vorgesehene Verbindung zum Rechner von KUNERT erfolgreich hergestellt wird. 

    5.2. Der Partner unterlässt alles, was das Firmenansehen, den Firmenwert und den Kundenstamm von KUNERT schädigen oder beeinträchtigen könnte. 

    5.2.1 Der Partner muss insbesondere die Bewerbung des Internetvertriebes von KUNERT auf seiner Website stets so platzieren und ausgestalten sowie seinen Website-Inhalt entsprechend anpassen und pflegen, dass durch die Bewerbung des Partners der Umsatz von KUNERT gefördert, der Bekanntheitsgrad von Produkten von KUNERT gesteigert, ein positives Bild von dem Unternehmen und den Marken von KUNERT vermittelt und allgemein die Vertriebschancen von KUNERT angebotenen Produkten und Dienstleistungen gefördert werden. 

    5.2.2 Nachweisbarer Missbrauch berechtigt von KUNERT zur Sperrung des Partners für die weitere Teilnahme am Partnerprogramm. Ferner entfällt der Anspruch auf ausstehende Provisionen. 

    5.3. Der Partner muss unverzüglich nach Aufforderung durch KUNERT mittels E-Mail, Fax oder Brief die Bewerbung für KUNERT einstellen und sämtliche auf Marken von KUNERT verweisende Grafiken und sonstige Hinweise im Internet-Auftritt des Partners entfernen sowie die Verbindung zum Rechner von KUNERT beenden, ohne dass KUNERT die Entscheidung begründen muss. 

    5.4. Dem Partner ist es untersagt, gegenüber von ihm für KUNERT beworbenen Dritten irgendwelche Zusagen zu machen oder sonst wie namens oder für Rechnung von KUNERT rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. 

    5.5. Der Partner darf nur Angebots- und Produktbeschreibungen von KUNERT verwenden. Der Partner muss dafür Sorge tragen, dass diese Angebots- und Produktbeschreibungen durch sonstige Website-Inhalte seines Internet-Auftritts weder verändert werden noch in einem missverständlichen Kontext eingebettet werden, auch durch Weglassen von Informationen. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel, Angebots- und Produktbeschreibungen dürfen nur für die Bewerbung von Produkten von KUNERT gem. dem vorliegenden Vertrag verwendet werden; andere Produkte oder Leistungen von anderen Unternehmen dürfen mit diesen Werbemitteln nicht beworben werden. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen weder inhaltlich, noch gestalterisch oder textlich geändert werden. 

    5.6. Ausnahmen der in Ziffer 5.5 genannten Pflichten bedürfen der Zustimmung durch KUNERT. Hierzu hat der Partner das von ihm entworfene Werbemittel per E-Mail an kunert.affiliate@adamicus.de zu übersenden. Nach erfolgter Genehmigung durch KUNERT  per E-Mail, ist der Partner berechtigt das Werbemittel zu veröffentlichen. 

    5.7. Doppelanmeldungen, Doppelprovisionierungen, jegliche Kombinationen von Partnerprogrammen und/oder Freunde-werben-Freunde-Programmen sowie jeglicher Missbrauch beim Werben von Kunden oder Partnern sind unzulässig und berechtigen KUNERT zur Sperrung des Partners für die weitere Teilnahme am Partnerprogramm. Das Werben von Familienangehörigen jeglicher Art oder Personen die unter nachweisbarer Absprache mit dem Werbenden besondere Vergünstigungen genießen, ist ausgeschlossen. KUNERT ist bei nachweisbarem Missbrauch außerdem berechtigt sämtliche in der Vergangenheit entstandenen Kosten bzw. Provisionsauszahlungen zzgl. einer Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR je Verstoß vom Partner einzufordern. Ferner entfällt der Anspruch auf ausstehende Provisionen.

 

  1. Pflichten von KUNERT
    KUNERT verpflichtet sich, durchgängig zu messen und zu zählen, welcher Umsatz auf Grund der Durchführung dieses Partnervertrages durch den Partner generiert wird. KUNERT unterhält zur Online-Kontrolle durch den Partner ein webbasiertes Partnerinterface, dass durch einen Drittanbieter (bspw. Affilinet) zur Verfügung gestellt wird. Für die Vergütungspflichtigkeit von Umsätzen und die Auszahlungsmodalitäten wird auf Ziffer 9 des Vertrages verwiesen.

 

  1. Wettbewerbs- und Verbraucherschutz 
    7.1. Der Partner wird bei der Bewerbung sämtliche gesetzlichen Vorschriften beachten. Er stellt insbesondere sicher, dass im Zusammenhang mit seiner Bewerbungstätigkeit für die KUNERT GmbH keine wettbewerbswidrigen und/oder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßende Handlungen begangen werden. Der Partner stellt KUNERT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber von KUNERT wegen wettbewerbsrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Verstöße des Partners oder dessen Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. 

    7.2. In Ergänzung zu Ziffer 7.1 und 10.5 gilt Folgendes: Soweit der Partner im Rahmen seiner Bewerbungstätigkeit für KUNERT eigene Datensätze verwendet, garantiert er, dass jede von ihm in diesem Zusammenhang kontaktierte Person der Verwendung ihrer Daten zu den in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecken vollumfänglich und gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugestimmt hat. Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken darf nur erfolgen, wenn die entsprechende Einwilligung über das sog. Double-Opt-In Verfahren eingeholt wurde. Beim „Double-Opt-In“-Verfahren erhält der Interessent nach seiner Anmeldung eine Begrüßungsnachricht mit der Aufforderung einen Link anzuklicken. Erst durch das Anklicken dieses Links wird der Empfang elektronischer Post aktiviert. Auf Anfrage von KUNERT erbringt der Partner jederzeit binnen 48 Stunden den Nachweis des Einverständnisses. 

    7.3. Wird KUNERT aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes oder eines sonstigen gesetzlichen Verstoßes, den der Partner oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, abgemahnt, zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert, wird gegen KUNERT ein Ordnungsgeld beantragt oder verwirkt der Partner eine Vertragsstrafe gem. Ziffer 8.3, ist von KUNERT berechtigt, zur Sicherung des Freistellungsanspruches fällige Provisionen des Partners zurückzuhalten.

 

  1. Generelle Anforderungen an die Website-Inhalte des Partners 
    8.1. Ergänzend zu den Verpflichtungen gemäß Ziffer 5 muss der Partner sicherstellen, dass seine Website-Inhalte, die unmittelbar oder mittelbar mit denjenigen Websites im Zusammenhang stehen, über die der Partner diesen Partnervertrag durchführt, den nachfolgenden Anforderungen genügt. Als unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Websites gelten all diejenigen, die durch Links miteinander verbunden sind. 

    8.2. Der Partner garantiert, dass seine Websites (einschließlich der Domain) und deren Inhalte den jeweils anwendbaren, mindestens aber den deutschen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, z.B. eine ausreichende Anbieterkennzeichnung enthalten und keine Rechte Dritter (insbesondere auch Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte) verletzen. Insbesondere garantiert er, dass die auf der Website bereitgehaltenen Inhalte nicht gegen die strafgesetzliche oder jugendschützende Bestimmungen verstoßen, insbesondere keine pornographischen, jugendgefährdenden oder die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende oder in die Liste der jugendgefährdende Medien aufgenommene, kriegsverherrlichenden, nationalsozialistischen, volksverhetzende, zur Gewalt oder Rassenhass aufstachelnden oder beleidigende Inhalte oder Anleitungen zu Straftaten abrufbar sind. 

    8.3. Soweit der Partner Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt und von KUNERT dafür von Dritten in Anspruch genommen wird, wird unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges soweit gesetzlich zulässig eine Vertragsstrafe verwirkt in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüchen bleibt von der vorstehenden Vertragsstrafenregelung unberührt.

 

  1. Provisionspflichtige Umsätze, Provisionshöhe, Abrechnungsmodus und Mengenbonus 
    9.1. Provisionspflichtig ist jeder gültige Geschäftsabschluss, der unter Durchführung dieses Partnervertrages auf Grund der Zuordnung des in Ziffer 3 beschriebenen Verfahrens durch den Partner getätigt wird. 

    9.2. Gültig ist ein Geschäftsabschluss, wenn folgende Voraussetzungen insgesamt vorliegen: 

    9.2.1. Ein eindeutig identifizierbarer Dritter muss unter Inanspruchnahme der in Ziffer 3 beschriebenen technischen Lösung ein Produkt oder eine Dienstleistung von KUNERT im Sinne von Ziffer 2 rechtswirksam bestellt haben. 

    9.2.2. Bei dem Geschäftsabschluss im Sinne von Ziffer 9.2.1. kann es sich sowohl um den ersten Kaufabschluss handeln als auch um Folgegeschäfte. 

    9.2.3. Der Dritte muss die Ware angenommen haben, die Ware bezahlt haben und der Kaufvertrag muss final rechtskräftig Bestand haben. 

    9.2.4. Die gesetzlich vorgesehene Mindestfrist zur Ausübung von Verbraucherschutzrechten muss abgelaufen sein, ohne dass der vermittelte Dritte seine Verbraucherrechte ausgeübt hat. Satz 1 gilt nicht, wenn es sich bei dem Dritten nicht um einen Verbraucher handelt. 

    9.3. Die aktuellen direkten jeweils aktuellen Provisionssätze sind im Partnerinterface des Technologie-Anbieters (bspw. Affilinet) einsehbar. Die von der Standard-Provision abweichenden Provisionen und (oftmals zeitlich befristete) Aktions-Provisionen werden in der Provisions-Übersicht im Partnerprogramm aufgelistet. Geschäftsabschlüsse werden nur verprovisioniert, wenn die PartnerID korrekt übermittelt wurde und die Werbung vom Partner technisch korrekt über das Netzwerk (bspw. Affilinet) erfolgt ist (siehe 3.4. und 5.1.). Produkte und Angebote, die von KUNERT durch Werbeschaltungen angeboten werden (d.h. externe Angebote), sind nicht provisionsfähig. 

    9.4. Bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte kann der Partner einen Mengenbonus erhalten. Für die Bemessung des Mengenbonus und die Auszahlung gelten folgende Bestimmungen: 

    9.4.1. KUNERT erstellt die Auswertung zur Ermittlung eines Mengenbonus am 1. Tag des Monats für den jeweiligen Vormonat. KUNERT behält sich vor, die Auswertung an einem abweichenden Datum durchzuführen, sofern die Auswertung am 1. eines Monats aus betrieblichen Gründen nicht durchgeführt werden kann. 

    9.4.2. Die Einstufung in die neue Vergütungskategorie findet noch im selben Monat statt. 

 

  1. Haftungsregelungen 
    10.1. KUNERT steht dafür ein, dass die dem Partner zur Verfügung gestellten Shops und Werbemittel frei von Rechten Dritter sind und keine fremden Rechte verletzt. Darüber hinaus haftet KUNERT nur für eigene Inhalte. Für fremde Inhalte, die lediglich zur Nutzung bereitgehalten werden, ist KUNERT nur dann verantwortlich, wenn KUNERT von rechtswidrigen Inhalten positive Kenntnis hat und es von KUNERT technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für fremde Inhalte, zu denen KUNERT lediglich den Zugang vermittelt, ist KUNERT nicht verantwortlich. 

    10.2. KUNERT haftet im Übrigen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von KUNERT verursacht worden sind unbeschränkt. Jede darüber hinausgehende Haftung von KUNERT im Zusammenhang mit dem Partnervertrag ist gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt oder weil KUNERT auf Grund Produkthaftpflichtgesetz haftet. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KUNERT nicht für mittelbare Schäden, vage Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, positive Vertragsverletzung, Verzug und Unmöglichkeit ist im Übrigen auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischer Weise gerechnet werden muss. Vorstehende Regelungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von KUNERT. 

    10.3. Im Falle der Haftung nach 10.2. ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den fünffachen Betrag der durchschnittlichen Quartalsvergütung, die der Partner in den letzten 12 Monaten vor Schadensereignis verdient hat.

    10.4. KUNERT übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit von Produkten, die der Partner im Rahmen der Durchführung des Partnervertrages vermittelt. Auch übernimmt KUNERT keine Haftung für Unterbrechungen, technische Störungen oder Ähnliches. 

    10.5. Wechselseitig ist keine Mindestverfügbarkeit des Internet-Auftritts vereinbart und geschuldet. Jede Partei haftet für die Einhaltung der für sie maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach deutschem Recht.

 

  1. Änderungen der Vertragsbedingungen 
    Änderungen des Partnervertrages werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Partner den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe mit E-Mail oder schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Widerspruch gilt zugleich als Kündigung des Partnervertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

  1. Geheimhaltung 
    Alle aus dem Vertragsverhältnis hervorgehenden Informationen werden von den Parteien vertraulich behandelt. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technischer Aspekte und technischen Know-hows sowie insbesondere alle der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltung schließt ein, dass verhindert wird, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten.

 

  1. Vertragsdauer und Kündigung 
    Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes stets zulässig. Kündigungen müssen in Textform oder Schriftform erfolgen, unter Verwendung eines eingeschriebenen Briefs, Fax oder E-Mail. Erfolgt die Kündigung per Fax, begründet das positive Sendeprotokoll die widerlegliche Zugangsvermutung. Kündigt eine Vertragspartei unter Verwendung einer E-Mail, obliegt der kündigenden Partei die Beweislast für den Zugang der Kündigung.

 

  1. Sonstiges 
    14.1. Ergänzend zu diesem Partnervertrag kommt zwischen den Parteien das Maklerrecht im Sinne des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches zur Anwendung. 

    14.2. Soweit beide Vertragspartner Vollkaufleute sind oder der Partner keinen Wohnsitz im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. 

    14.3. Auf die Vereinbarung findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung. 

    14.4. Der Partner darf die Ansprüche aus dem Partnervertrag nicht an Dritte abtreten.