Allgemeine Teilnahmebedingungen zum revell Partnerprogramm „revell.de”
Einschränkungen
Partner mit rechtswidrigen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen und oder illegalen
Inhalten sind grundsätzlich von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
Zudem behalten wir uns als Advertiser vor die Kooperation sofort zu beenden, falls von uns bereitgestellte
Werbemittel auf dieser Art von Websites eingebunden werden. Daraus mögliche resultierende
Transaktionen werden ebenfalls von uns abgelehnt und ein Provisionsanspruch entfällt.
Es werden ausschließlich Publisher für eine Kooperation akzeptiert, welche auf ihren Werbeflächen ein valides Impressum angeben.
Des Weiteren sind Websites, welche sich noch im Aufbau befinden oder in irgendeiner Form Fehler
erzeugen, sowie Websites ohne die Möglichkeit einer Inhaltsprüfung von einer Teilnahme am
Partnerprogramm ausgeschlossen.
Partner des Advertiser Programms müssen in jedem Fall voll geschäftsfähig sein.
Werbemittel / Verlinkung
Die vom Partnerprogramm bereitgestellten Werbemittel dürfen ausnahmslos, nur auf den bei der
Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden.
Der Publisher ist für die Aktualität de Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel
unverzüglich von seiner Website zu entfernen, wer er vom Advertiser darauf hingewiesen wird, oder er Grund zu der Annahme hat, dass besagtes Werbemittel nicht weiter verwendet werden darf.
Eine Veränderung oder Erweiterung der bereitgestellten Werbemittel ist ohne die vorherige Einwilligung des Advertiser nicht zulässig.
Der Publisher erhält über das Netzwerk die Erlaubnis, für die Dauer der Kooperation mit dem Advertiser
Programm die bereitgestellten Werbemittel zu nutzen. Wird die Zusammenarbeit gekündigt dürfen die Werbemittel auch nicht länger vom Publisher verwendet werden. Eine Weiterleitung zur Website des Advertiser ist nur dann gestattet, wenn eine für den End User sichtbare,
angemeldete Publisher Website vorgeschaltet ist. (keine Direkt- oder Nonstop Weiterleitung)
In Absprache mit dem Advertiser können individuelle Werbemittel erstellt werden.
Der Einsatz von PopUps und Layern die beim Laden einer Seite ausgeliefert werden ist nicht gestattet
Produktdaten
Es ist nicht gestattet den vom Advertiser bereitgestellten Produktdatenfeed ausserhalb der eigenen Website
auf Drittplattformen wie beispielsweise Google-Shopping zu verwenden.
Der Publisher trägt dafür Sorge stets die aktuellste Version des vom Advertiser angebotenen
Produktdatenfeeds für seine Werbetätigkeiten zu nutzen
Browser-Plugins / Werbung über Spy-/Adware
Die Kombination von Werbemittel-Sourcecodes zur Erstellung von Plugins für jegliche Browser (z.B.
Hotbars, Toolbars) sowie Werbung über Adware oder Spyware ist nicht erlaubt.
Gutscheine
Der Publisher darf ausschliesslich Gutscheine nutzen, welche für das Partnerprogramm vom Advertiser
freigegeben worden sind.