Programmbedingungen für das Affiliate-Partnerprogramm von ASMC
1. Suchmaschinenmarketing, Social Advertising und Keyword Advertising
Den Vertragspartnern (nachfolgend „Affiliate“) ist es ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der ASMC GmbH (nachfolgend „ASMC“) untersagt, keywordbasierte Werbemaßnahmen – insbesondere Suchmaschinenwerbung – auf die Marke „ASMC“, sämtliche damit in Verbindung stehende Begriffe, Falschschreibweisen, Kombinationsbegriffe oder Markenvarianten zu schalten.
Dies umfasst ausdrücklich auch die Nutzung von Domains oder URLs von ASMC oder ähnlicher Schreibweisen als Display-URL in Anzeigen.
Die Schaltung von Werbung im Rahmen von Produktsuchen innerhalb von Suchmaschinen (z. B. Google Shopping, CSS) ist ebenso untersagt wie Werbung über soziale Netzwerke oder andere Suchmaschinenplattformen, sofern keine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung durch ASMC oder eine von ASMC beauftragte Agentur vorliegt.
Automatisierte Gebotsstrategien, Dynamic Search Ads oder sonstige SEA-Formate, die zu Brand-Traffic führen können, sind unzulässig. Affiliates sind verpflichtet, die Marke „ASMC“ als negatives Keyword zu hinterlegen.
2. Schaltung von Suchmaschinenanzeigen über eigene Webseiten
Affiliates dürfen Suchmaschinenanzeigen ausschließlich dann schalten, wenn diese auf die im Rahmen der Partnerschaft ordnungsgemäß angemeldeten und von ASMC freigegebenen Webseiten des Affiliates verweisen.
Direktverlinkungen („Direct Linking“) ohne vorherigen aktiven Klick des Nutzers auf eine Affiliate-Webseite sind unzulässig.
Jegliche Form von Cloaking, Masking, Redirects oder automatisierten Weiterleitungen, die den tatsächlichen Nutzerpfad verschleiern, ist untersagt.
3. Zulässige Werbeumfelder
Die Bewerbung des Affiliate-Partnerprogramms ist ausschließlich auf denjenigen Webseiten, Domains, Social-Media-Kanälen oder Plattformen gestattet, die der Affiliate ordnungsgemäß bei ASMC oder der betreuenden Agentur registriert und genehmigt hat.
Subdomains, Microsites oder neue Kanäle und Plattformen bedürfen einer separaten schriftlichen Freigabe.
4. Unzulässige Werbeformen
Untersagt ist die Bewerbung über Browser-Erweiterungen, Add-ons, Toolbars, Layer-Ads, Pop-ups, iFrames, Soft-Click-Technologien oder vergleichbare Mechanismen.
Ebenso unzulässig ist jede Manipulation des Nutzerverhaltens durch unsichtbare iFrames, JavaScript-Ereignisse, Cookie-Dropping oder Preload-Technologien.
Postview-Tracking darf ausschließlich im Rahmen der technischen Spezifikationen des jeweiligen Affiliate-Netzwerks eingesetzt werden.
5. E-Mail-Marketing
E-Mail-Marketing ist nur zulässig, wenn der jeweilige Empfänger zuvor seine ausdrückliche Einwilligung im Double-Opt-in-Verfahren erteilt hat.
Der Affiliate muss in jeder E-Mail eindeutig als Absender erkennbar sein und eine funktionierende Abmeldemöglichkeit bereitstellen.
Auf Anforderung von ASMC ist der Nachweis der Einwilligung unverzüglich vorzulegen. Es darf zu keinem Zeitpunkt der Eindruck entstehen, ASMC sei Absender oder Initiator der Werbemaßnahme.
6. Tracking, Attribution und Cookie-Laufzeiten
Die Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage bei Klick und 2 Tage bei View.
Innerhalb der Attribution gilt das Last-Click-Prinzip. Eine Deduplizierung gegenüber anderen Marketingkanälen erfolgt über eine technische Weiche.
Transaktionen, die über Apps oder externe Plattformen erfolgen und technisch nicht eindeutig trackbar sind, sind von der Provisionierung ausgeschlossen.
Jegliche Manipulation, Erweiterung oder Umgehung der Trackingmechanismen ist unzulässig.
ASMC übernimmt keine Haftung für Trackingfehler, Systemausfälle oder Netzwerkstörungen. Das Setzen zusätzlicher Cookies, Pixel oder ähnlicher Technologien zur eigenen Datenanreicherung ist untersagt.
7. Zulässige Werbemittel und technische Vorgaben
Zugelassen sind Banner, Textlinks, Produktdatenfeeds sowie ausdrücklich von ASMC autorisierte Gutschein- oder Sonderaktionen.
Nicht gestattet sind Layer-Ads, Pop-ups, Forced Clicks, iFrames oder Browser-Erweiterungen.
Produktdaten dürfen weder manuell noch automatisiert verändert werden, insbesondere nicht in Bezug auf Preise, Verfügbarkeiten oder Versandinformationen.
Automatische Feed-Synchronisationen sind mindestens einmal täglich zu aktualisieren.
8. Verwendung von Creatives und Markenzeichen
Eigene Creatives dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch ASMC oder eine beauftragte Agentur eingesetzt werden.
Das ASMC-Logo sowie weitere Markenzeichen dürfen ausschließlich während einer aktiven Partnerschaft und nur im Rahmen der genehmigten Werbemittel verwendet werden.
Veränderungen, Verzerrungen oder Neufärbungen der Markenzeichen sind unzulässig.
Alle Marken- und Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei ASMC. Nach Beendigung der Partnerschaft ist jede Nutzung unverzüglich einzustellen.
9. Umfelder und Inhalte
Die Bewerbung des Partnerprogramms ist auf Webseiten oder Plattformen mit pornografischen, gesetzeswidrigen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, extremistischen, beleidigenden oder ethisch bedenklichen Inhalten untersagt.
Der Einsatz von KI-generierten Inhalten ist nur zulässig, sofern diese sachlich korrekt, nicht irreführend und entsprechend gekennzeichnet sind.
Die Erstellung oder Nutzung gefälschter Rezensionen, Bewertungen oder sonstiger manipulativer Inhalte ist verboten.
10. Gutscheinbewerbung
Die Bewerbung von Gutscheinen ist ausschließlich auf solche beschränkt, die über das jeweilige Affiliate-Netzwerk offiziell zur Verfügung gestellt werden.
Subnetzwerke dürfen keine weiteren Gutschein- oder Rabattpartner ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ASMC integrieren.
Eigenständig erstellte Gutscheine oder Rabattcodes sind unzulässig.
11. Nachweispflichten für Subnetzwerke
Subnetzwerke müssen eindeutig nachweisen können, über welchen Subpartner eine Transaktion generiert wurde, entweder durch Übergabe des Referrers oder durch ein automatisiertes Reporting.
Bei fehlendem oder unzureichendem Nachweis behält sich ASMC das Recht vor, Transaktionen zu stornieren und die Partnerschaft auszusetzen.
12. Cashback- und Loyaltypartner
Provisionen für Transaktionen in Verbindung mit nicht autorisierten Gutscheinen werden storniert.
Cashback-Modelle dürfen nicht mit weiteren Trackingmechanismen wie Postview oder Retargeting kombiniert werden.
Cashback-Auszahlungen an Endkunden dürfen erst nach Bestätigung der Transaktion im Affiliate-Netzwerk erfolgen. Die Kombination von Cashback oder Loyalty mit Gutscheinen ist nur zulässig, sofern diese über das Affiliate-Netzwerk bereitgestellt wurden.
13. Provisionsausschluss bei Storno
Rücksendungen, Stornos und Teilretouren sind von der Vergütung ausgeschlossen.
Bei Teilretouren erfolgt eine anteilige Reduzierung der Provision auf Basis des tatsächlich verbleibenden Warenwertes.
14. Datenschutz und DSGVO-Konformität
Der Affiliate verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union ist nur auf Grundlage eines gültigen Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien zulässig.
ASMC ist berechtigt, bei Datenschutzverstößen Schadensersatz geltend zu machen.
15. Vertragsverstöße und Sanktionen
Bei Verstößen gegen diese Programmbedingungen ist ASMC berechtigt, Transaktionen zu stornieren, Partnerkonten zu sperren oder die Zusammenarbeit fristlos zu beenden.
Bei nachweislichem Schaden, insbesondere bei Markenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder irreführender Kommunikation, kann ASMC Schadensersatz verlangen.
Bei Betrugsverdacht ist ASMC berechtigt, Transaktionsdaten zu prüfen oder die Zusammenarbeit bis zur Klärung auszusetzen.
16. Haftungsausschluss
ASMC übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter, die aus Verstößen des Affiliates gegen diese Programmbedingungen entstehen.
Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Änderungen der Programmbedingungen
ASMC behält sich das Recht vor, diese Programmbedingungen jederzeit zu ändern.
Änderungen werden über das Affiliate-Netzwerk oder per E-Mail kommuniziert.
Die fortgesetzte Teilnahme am Partnerprogramm gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Programmbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Schiffweiler.
Unberührt bleiben die Nutzungsbedingungen, Rechtsordnungen und Gerichtsstände, die zwischen dem Affiliate und dem jeweiligen Affiliate-Netzwerk vereinbart wurden.
19. Kontaktinformationen
ASMC GmbH
Sitz und eingetragener Geschäftsort: Gewerbepark Klinkenthal 55, 66578 Schiffweiler, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 18533
USt-IdNr.: DE 270 579 823
Vertreten durch: Birk Borkhard und Maike Hoge
Website: www.asmc.de