Programm-Richtlinien von Jugendtours
(1) Haftung
Die Partner stellen Jugendtours von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen eines den Partnern zuzurechnenden Verhaltens gegen Jugendtours erhoben werden. Unbeschadet gesetzlicher Unterlassungs-, Schadensersatz- und sonstiger Ansprüche steht Jugendtours für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbs-, Urheber-, Namens- oder Markenrecht eine Vertragsstrafe zu. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von Jugendtours nach billigem Ermessen festgesetzt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen.
(2) Vergütung
Führt die Werbung dazu, dass bei Jugendtours bestellt und ein Vertrag abgeschlossen wird, erfolgt eine Provisionszahlung. Es werden nur Bestellungen vergütet, die aus einer ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Marketingmaßnahme resultieren .Zudem sind die Jugendtours Klassenfahrten vom Partnerprogramm ausgeschlossen und dürfen nicht beworben werden.
Jugendtours behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, insbesondere Bestellungen, die nicht den haushaltsüblichen Mengen entsprechen. Für die Berechnung der Werbevergütung zählen nur die Umsätze von Jugendtours aus Verkäufen, die über einen Partnerlink generiert wurden.
Jugendtours behält sich vor, Aufträge, die nicht den Richtlinien von Jugendtours entsprechen (z.B. mangelnde Bonität, falsche Kundendaten), abzulehnen und von der Provisionierung auszuschließen. Darüber hinaus behält sich Jugendtours das Recht vor, Provisionen bei vollständigen Retouren zu stornieren bzw. bei teilweisen Retouren anteilig zu kürzen und ggf. zurückzufordern sowie jederzeit Anpassungen der Provisionssätze vorzunehmen.
Der Partner ist verpflichtet, die Abrechnungen der Netzwerke sorgfältig zu prüfen und Einwendungen innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt. Ansprüche auf Zahlung oder Rückerstattung der Provision verjähren beiderseits drei Monate nach Fälligkeit. Nachbuchungsforderungen für Sales, die älter als drei Monate sind, werden grundsätzlich abgelehnt.
(3) Namens- & Markenrechte
Die Partner haben die Urheber- und Markenrechte von Jugendtours zu beachten. Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Werbemittel ist nur im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Der Name “Jugendtours" oder Wortkombinationen, die diesen Namen enthalten, dürfen nicht als Domainname verwendet werden. Dies gilt auch für Wörter und Bezeichnungen, die dem Namen "Jugendtours" in der Schreibweise oder im Klang ähneln oder Schreibfehler sind.
(4) Seiteninhalte und Ausschluss von Werbeflächen
Die Partner sind für den Inhalt ihrer Werbeflächen selbst verantwortlich. Untersagt sind jegliche Arten von Werbeflächen, die folgende Inhalte enthalten, assoziieren oder auf solche verlinken:
- Einseitige politische/religiöse Stellungnahmen
- Erotik und Pornographie
- Glücksspiele bzw. Gewinnspiele
- Gewaltverherrlichung und -darstellung gegen Menschen oder Tiere
- Verharmlosung oder Verherrlichung von Drogen oder Waffen
- diskriminierende Darstellungen von Personen
- Beleidigungen, extremistische, politisch radikale oder jugendgefährdende Inhalte sowie strafrechtlich relevante Inhalte
Des Weiteren sind folgende Werbeflächen nicht erwünscht:
- Seiten mit schlechter Erreichbarkeit, langen Ladezeiten oder ohne Impressum
- Domain-Namen, die den Markennamen Jugendtours oder falsche Schreibweisen enthalten
- Sonstige Inhalte, die das Ansehen der Marke Jugendtours schädigen könnten
Ebenso sind folgende Bewerbungsmodelle ausgeschlossen:
- Adware
- Paid-Mailer
- View- und Klickincentivierte Publisher
- automatische Weiterleitungen
- Cookie-Dropping
- Spam-Mails
- iFrames
Die Bewerbung ist nur mit Hilfe von für Affiliate freigegebenen Werbemitteln zulässig. Transaktionen, die mit nicht freigegebenen Gutscheinen/Rabattcodes oder außerhalb des angegebenen Aktionszeitraums getätigt werden, werden vom Programmbetreiber storniert und nicht vergütet. Gutscheine aus Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften, Beilagen) sind nicht zulässig. Verkäufe mit unzulässigen Gutscheinen werden storniert und nicht vergütet. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, eine Aktion als Gutschein zu deklarieren, wenn kein Gutschein verfügbar ist. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, Newsletter-Abonnements, kostenlose Retouren und versandkostenfreie Lieferungen als Gutschein zu bewerben.
(5) SEA
Den Partnern ist es nicht gestattet, den Begriff „Jugendtours“ als Keyword, in der Anzeigenüberschrift, im Anzeigentext oder in der Display-URL bei der Bewerbung des Anbieters in Suchmaschinen (z.B. Google, Yahoo, Bing etc.) zu verwenden. Die Domains: https://www.jugendtours.de/ und https://www.jugendtours.de/jugendreisen/ dürfen nicht benutzt werden. Es darf auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Suchmaschinenwerbung vom Anbieter selbst stammt. Für das Partnerprogramm werden nur Publisher zugelassen, die über eine eigene Landing Page verfügen. Es ist nicht erlaubt, direkt auf Jugendtours Landing Pages zu verlinken. Markenbegriffe und fehlerhafte Schreibweisen müssen als auszuschließendes Keyword definiert werden. Verstöße gegen diese Bedingungen können zum Ausschluss aus dem Partnerprogramm und zur Stornierung ausstehender Provisionen führen.
(6) CSS/PLA/Google Shopping
Der Einsatz von CSS/PLA/Google Shopping bzw. die Buchung von CSS/PLA/Google Shopping-Kampagnen auf Partnerseiten ist unzulässig, es sei denn, Jugendtours oder die betreuende Agentur hat dem Einsatz dieser Methode ausdrücklich und in Textform zugestimmt. Ohne Zustimmung generierte Umsätze werden vom Programmbetreiber storniert und nicht vergütet.
(7) Postview
Der Einsatz von PostView-Tracking bzw. die Buchung von PostView-Tracking-Kampagnen auf Partnerseiten ist unzulässig, es sei denn, Jugendtours oder die betreuende Agentur hat dem Einsatz dieser Methode ausdrücklich und in Textform zugestimmt. Ohne Zustimmung generierte Umsätze werden vom Programmbetreiber storniert und nicht vergütet.
(8) Retargeting
Der Einsatz von Retargeting bzw. die Buchung von Retargeting-Kampagnen auf Partnerseiten ist unzulässig, es sei denn, Jugendtours oder die betreuende Agentur hat dem Einsatz dieser Methode ausdrücklich und in Textform zugestimmt. Ohne Zustimmung generierte Umsätze werden vom Programmbetreiber storniert und nicht vergütet.
(9) Browser Add-Ons & Toolbars
Die Verwendung von Jugendtours Partnerlinks in Toolbars, unabhängig davon, ob es sich um eigene oder fremde Toolbars handelt, ist nicht gestattet. Ferner ist jede Veränderung des Browsers in Form von Plugins oder Software, die einen Nutzer, der sich bereits auf der Jugendtours Website befindet, auf eine Affiliate Website weiterleitet oder einen Affiliate Cookie setzt, unzulässig. Der Einsatz von Plugins oder Tools jeglicher Art ist mit Jugendtours bzw. der betreuenden Agentur abzustimmen, bevor diese Form der Bewerbung eingesetzt wird. Bestehende Partner, die derzeit eine ähnliche Form der Bewerbung nutzen, müssen dies ebenfalls unverzüglich melden und sich die Genehmigung für die weitere Bewerbung über diese Form der Bewerbung einholen. Im Falle einer Zuwiderhandlung werden die betreffenden Partner aus dem Jugendtours Affiliate Programm entfernt und es besteht kein Anspruch auf die darüber generierten Provisionen.