Wir möchten Sie hier über die Pflichten informieren, die wesentlicher Bestandteil einer Werbekooperation mit der lottobay GmbH sind. Sollten einzelne Punkte der Auflagen unklar sein, so kontaktieren Sie uns bitte vorher.
Pflichthinweise:
Jegliche Bewerbung des Angebots muss folgenden Pflichthinweis enthalten: Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Eine Informationsstelle zum Thema Glücksspielsucht in Ihrem Bundesland finden Sie auf www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de
Abgrenzung von Zweitlotterien:
Es muss klar ersichtlich sein, dass es sich bei lottobay.de um einen lizenzierten Anbieter handelt, der auf der WhiteList für erlaubte Glückspielanbieter- und Vermittler handelt. Das gemeinsame bewerben mit Zweitlotterien ist nicht erwünscht, es sei denn es findet eine klare Abgrenzung zwischen lizenzierten Anbietern und Zweitlotterien statt.
Jugendschutz:
Werbung auf Seiten, die ganz oder überwiegend minderjähriges Publikum ansprechen, ist verboten.
Keine Schlüsselreize:
Triggern in animierten Werbeformaten ist verboten. Das sind suchtauslösende Schlüsselreize, die Spielsucht fördernd sein können.
CashBack nur bedingt erlaubt:
CashBack darf nur ausgeschüttet werden, wenn in dem Zusammenhang ein Mindestbestellwert erreicht wird, der 20% über dem Cashback liegt. Wenn beispielsweise 5,- EUR CashBack ausgezahlt wird, beträgt der Mindestbestellwert 6,- EUR. usw.