Übersicht

ZWILLING J.A. Henckels Deutschland GmbH - ZWILLING wurde 1731 gegründet & ist eine der ältesten Marken weltweit. Die Werte Tradition, Innovation, Qualität, Design, Vielfalt & Vertrauen sind eng mit ZWILLING verbunden.

Zahlungen

Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

60 Tage

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Teilnahmebedingungen für das ZWILLING Affiliate Programm 

 

Diese Programmbedingungen („Programmbedingungen“) gelten für das Affiliate Programm des Online Shops www.zwilling.com/de ("ZWILLING Online Shop") der ZWILLING J.A. Henckels Deutschland GmbH, Grünewalder Str. 14-22, 42657 Solingen („ZWILLING“). 

Allgemeines 

Der Publisher muss von ZWILLING für die Teilnahme am ZWILLING Affiliate Programm bestätigt werden. Mit der Bewerbung des Publishers am ZWILLING Affiliate Programm erklärt sich der Publisher mit der Geltung dieser Programmbedingungen einverstanden. 

Betreiber von Rückvergütungssystemen mit einer monatlichen oder jährlichen Gebühr können nicht am ZWILLING Affiliate Programm teilnehmen. Der Vertrag über die Teilnahme am ZWILLING Affiliate Partnerprogramm auf Grundlage dieser Programmbedingungen kommt erst mit der Bestätigung der Teilnahme durch ZWILLING zustande. Etwaige Vertragsbedingungen des Publishers werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn ZWILLING ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 

Anforderungen an die Webseite des Publishers 

Der Publisher ist vollumfänglich selbst verantwortlich für den Inhalt, die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege seiner Webseite. 

Dazu gehören auch sämtliche Materialien, die auf der Webseite erscheinen. 

Der Publisher garantiert, dass seine Webseite keine Darstellung von Gewalt, sexuell anzüglichen Abbildungen sowie diskriminierenden, beleidigenden oder verleumderischen Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter enthält. Dazu gehören außerdem die Verharmlosung oder Verherrlichung von Drogen und Waffen, jugendgefährdende Inhalte und ein nicht adäquater Sprachgebrauch sowie die Verlinkung/der Verweis zu anderen Webseiten mit solchen Inhalten. 

Der Publisher garantiert außerdem, dass seine Webseite keine politischen Inhalte beinhaltet und dass keine gesetzeswidrige Handlungen vorgenommen oder in irgendeiner anderen Art und Weise befürwortet oder positiv bewertet werden. 

Der Publisher ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Betrieb seiner Website sämtliche ihm obliegenden gesetzlichen Informationspflichten (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung), Datenschutzvorgaben (z.B. bei der Verwendung von Cookies) sowie sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. 

Die Website des Publishers darf nicht den Eindruck vermitteln, dass der Publisher ZWILLING im Rechtsverkehr vertreten bzw. Erklärungen mit Wirkung für oder gegen ZWILLING abgeben und/oder entgegennehmen darf. Der Publisher handelt weder als Handelsvertreter noch als Kommissionär von ZWILLING. Der Publisher stellt sicher, dass durch seine Webseite kein solcher Eindruck entsteht. 

Untersagte Handlungen 

Der Publisher ist nicht berechtigt im Namen von ZWILLING Angebote zu erstellen, anzunehmen oder ZWILLING zu vertreten. 

Die Bewerbung der Marken bzw. des ZWILLING Online Shops über Spam-Mails ist ausdrücklich nicht gestattet. Im Falle des Versands von Newslettern oder sonstigen Werbe-E-Mails muss der Empfänger die Einwilligung in den Empfang solcher E-Mails per "Double-Opt-In" im Vorhinein zugelassen haben. Es darf in keinem Fall der Eindruck entstehen, dass ZWILLING den Versand veranlasst hat. Zudem muss der versendende Publisher klar als verantwortlicher Versender der Aussendung des Newsletters bzw. der Werbe-E-Mail erkennbar und über das Impressum identifizierbar sein. 

Die Bewerbung der Marken in oder über Layer- und Banner-Netzwerke, sowie in oder durch Klammlos-, Paid-Mail-, Paid-Banner- und Paid-Klick-Programmen ist nicht gestattet. Zudem sind im Rahmen des ZWILLING Affiliate Programms Post-View Aktivitäten nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung von ZWILLING gestattet. 

Die Website des Publishers darf keine Spyware, Adware, Malware, Viren oder sonstige schädliche Codes enthalten. Die Nutzung jeglicher Software oder Proxy-Dienste, die URLs manipulieren und durch Affiliate Tracking-Links ersetzen, ist untersagt. Auch jegliche Software oder Proxy-Dienste, die Werbebanner innerhalb im Browser aufgerufener Seiten durch eigene Werbebanner ersetzen, sind nicht erlaubt. 

Insbesondere sind unsichtbare Einbindungen oder Einbindung von iFrames, Pop-Ups und Pop-Under Anwendungen, die ein Werbemittel oder den ZWILLING Online Shop laden, um ein Cookie beim Nutzer (ohne dessen Mitwirkung) zu setzen, untersagt. 

Das Einbuchen von Adware Netzwerken wie z.B. Zango oder Hotbar ist ebenfalls untersagt. 

Der Publisher darf als sichtbare URL nur die Adresse (URL) verwenden, mit der er sich zum ZWILLING Affiliate Programm angemeldet hat. 

Die Bewerbung von unseren Markenprodukten als sog. CSS Partner (Comparison Shopping Service Partner) in Google Ads Shopping ist nicht gestattet. 

Die Webseite des Publishers darf in keiner Weise Verwechslungsgefahr mit dem ZWILLING Online Shop hervorrufen oder den Eindruck erwecken, dass die Publisher-Webseite Teil des ZWILLING Online Shops ist. 

Es dürfen keine Materialien verwendet werden, die nicht von ZWILLING zur Verfügung gestellt oder von ZWILLING genehmigt wurden. 

Es ist nicht gestattet, Trackinglinks so zu platzieren, dass sie im Falle von Fehlschreibweisen (z.B., aber nicht abschließend, wie www.zwliling.de) direkt auf die ZWILLING Website bzw. den Online Shop weiterleiten. Es muss eine tatsächliche Werbeleistung durch die sichtbare Platzierung der bereitgestellten Werbemittel auf der Publisher-Website erfolgen. 

Jegliche Art von URL Hijacking, Typosquatting und Cookie Dropping ist strikt untersagt. 

Das Crawlen der Webseiten des ZWILLING Online Shops ist untersagt. 

Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) ist ebenfalls untersagt. 

Gutschein Whitelabel Lösungen sind vom ZWILLING Affiliate Programm ausgeschlossen. 

Gutscheinanbieter dürfen die zur Verfügung gestellten Gutscheine nicht an Dritte weitergeben. 

Die für ein Partnersegment zur Verfügung gestellten oder erlaubten Werbemittel dürfen nicht auf ein anderes Partnersegment übertragen bzw. verwendet werden. 

ZWILLING behält sich das Recht vor, ausschließlich mit ausgewählten Gutscheinpartnern zusammen zu arbeiten und diesen in regelmäßigen Aktionszeiträumen Gutscheincodes zur Verfügung zu stellen. Es dürfen nur Gutscheine beworben werden, die explizit freigegeben und/oder mittels Partner-Newsletter oder Promotiontool kommuniziert wurden. Das Einbinden netzwerkfremder Gutscheine ist untersagt. 

Jeder Verstoß gegen eine der in den Teilnahmebedingungen genannten Regeln kann zum sofortigen und fristlosen Ausschluss des Publishers vom ZWILLING Affiliate Programm sowie der Stornierung aller offenen Sales führen. 

Verpflichtungen des Publishers 

Um ein sauberes Tracking und Reporting sowie Abrechung vermittelter Bestellungen gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Publisher, ausschließlich und in unveränderter Form die Links, inklusive der Ziel-URL, zu verwenden, wie sie ihm im Rahmen des ZWILLING Affiliate Programms zur Verfügung gestellt werden. Der Publisher verpflichtet sich außerdem, den Referrer nicht zu verschleiern oder durch die Nutzung spezieller Programme zu modifizieren. 

Der Publisher verpflichtet sich, die Aktualität der Links, Logos und sonstigen von ZWILLING bereitgestellten Werbemitteln regelmäßig (mindestens 1x im Monat) zu prüfen und zu ersetzen. 

Die Links dürfen nur auf der vom Publisher bei der Anmeldung zum ZWILLING Affiliate Programm angegebenen Webseite integriert werden. 

Bei einer Domainänderung, verpflichtet sich der Publisher, ZWILLING mindestens einen Monat im Voraus zu informieren. 

Soweit ZWILLING der Verwendung nicht widerspricht, ist die neue Domain zugelassen. 

Der Publisher gewährleistet vollkommene Transparenz in Bezug auf die Einbindung der Marken. Er verpflichtet sich, alle Seiten, die zur Bewerbung der Marken genutzt werden, offenzulegen. Ist dies nicht gegeben, behält sich ZWILLING das Recht vor, den Publisher vom ZWILLING Affiliate Programm auszuschließen. Dazu zählen auch die ausländischen Partnerprogramme der mit ZWILLING verbundenen Unternehmen. 

Nutzungsrechte 

Mit der Bestätigung der Teilnahme erhält der Publisher ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, die zur Verfügung gestellten Links, Marken-Logos und andere bereitgestellte Materialien zum Zwecke der Werbung für den ZWILLING Online Shop zu verwenden. 

Dieses Recht gilt nur, um Nutzern den Erwerb von unseren Marken-Produkten zu ermöglichen. 

Marken im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind solche Marken und Kennzeichenrechte, die von ZWILLING oder deren verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ("verbundene Unternehmen") angemeldet oder auf diese registriert worden sind („ZWILLING Marken“). 

Jegliche Verwendung von ZWILLING Marken, von Urheberrechten sowie aller sonstigen Rechte von ZWILLING oder von verbundenen Unternehmen oder durch Dritte lizensierte Rechte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ZWILLING zulässig. 

Eine Markennutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Der jeweilige Markeninhaber behält sich das alleinige Recht vor, die Marke bei Google sowie Social Netzwerken wie Facebook namentlich zu bewerben. Es ist dem Publisher nicht gestattet, in Suchmaschinen-Marketingprogrammen z.B. Google Ads, Microsoft Ads, AOL, Naver, Yandex, Baidu etc. mit den Markennamen im Anzeigentitel zu werben (wie z.B. „ZWILLING“). Das gilt auch für Marken-Kombinationen wie z.B. „ZWILLING Gutscheine“ sowie für jegliche Fehlschreibungen – auch nicht in anderen Sprachen. 

Die Verwendung von Marken, entweder in bzw. als Teil einer Domain/Sub-Domain/Metatext einer Publisher-Webseite, als auch die Positionierung innerhalb eines Werbetextes oder als Display-URL ist strengstens untersagt. Jeglicher Verstoß wird rechtlich verfolgt. 

Marken dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZWILLING weder als Referenz angegeben, noch darf in irgendeiner anderen Weise mit der Vertragsbeziehung zu ZWILLING geworben werden. 

Die bereitgestellten Materialien dürfen in keiner Weise überarbeitet oder verändert werden. 

Die im Rahmen dieser Programmbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte des Publishers erlöschen mit der Beendigung der Teilnahme am ZWILLING Affiliate Program.  

Cookie-Laufzeit und Vergütungsbedingungen 

Die Cookie-Laufzeit für Click beträgt 60 Tage, wobei das Prinzip „Last Cookie wins“ angewandt wird. 

Gewerbliche Bestellungen werden nicht vergütet. 

Bestellungen über onestop-shopping Kooperationspartner werden nicht vergütet. 

Es wird nur eine Bestellung pro Session vergütet. 

Vertragsänderungen und Vertragsbeendigung 

ZWILLING kann diese Programmbedingungen jederzeit ändern oder das ZWILLING Affiliate Programm einstellen. 

ZWILLING informiert den Publisher per Email über Änderungen. Änderungen können insbesondere Vergütung, Zahlungsmodalitäten sowie Verbote und Restriktionen betreffen. 

Sollte die Anpassung für den Publisher nicht akzeptabel sein, kann dieser die Teilnahme am ZWILLING Affiliate Programm beenden. 

Außerdem behält sich ZWILLING jederzeit das Recht vor, ohne Angabe von Gründen einen Publisher von der Teilnahme am ZWILLING Affiliate Programm auszuschließen und/oder aus berechtigten Gründen Provisionen einzubehalten. 

Für den Fall, dass die Teilnahme des Publishers am ZWILLING Affiliate Programm aus irgendeinem Grunde beendet wird, ist der Publisher verpflichtet, unverzüglich alle Links zu den Webseiten des ZWILLING Online Shops zu entfernen und sieht davon ab, Inhalte von ZWILLING weiter zu nutzen, darzustellen oder anderweitig in Anspruch zu nehmen. Der Publisher muss alle in seiner Sphäre vorhandenen Inhalte unwiderruflich löschen. 

Vertraulichkeit 

Der Publisher ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von ZWILLING vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Publishers bleibt hiervon unberührt.  

Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die dem Publisher bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.  

Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus noch für einen Zeitraum von 3 Jahren. 

Haftung 

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, haftet ZWILLING nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel. Bei durch ZWILLING, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet ZWILLING nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist eine Haftung von ZWILLING ausgeschlossen. 

ZWILLING haftet weder für Störungen der Verfügbarkeit noch für Ausfälle des ZWIILLING Online Shops. 

Der Publisher stellt ZWILLING und die mit ZWILLING verbundenen Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z.B. aus Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen) sowie jeglichen damit in Verbindung stehenden Kosten, inkl. Gerichts- und Anwaltskosten, frei, die durch ein ursächliches Verhalten des Publishers herbeigeführt werden oder aus einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen entstehen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen Urheber-, Marken-, Design-, Wettbewerbs-, Telemedien- und Datenschutzrechte oder andere Rechte Dritter. 

Schlussbestimmungen 

Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Publisher wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. 

Von diesen Programmbedingungen abweichende Bedingungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ZWILLING. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 

Der Publisher darf die ihm obliegenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZWILLING ganz oder teilweise abtreten. ZWILLING ist die Abtretung der ihr obliegenden Rechte und Pflichten, insbesondere an verbundene Unternehmen, erlaubt. 

Sollte eine Bestimmung dieser Programmbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, auf welche diese Einkaufsbedingungen Anwendung finden, ist Köln, Deutschland. ZWILLING ist jedoch berechtigt, stattdessen das sonst für Klagen gegen den Publisher zuständige Gericht anzurufen. 

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Publishe und ZWILLING gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.