Wechselpilot DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Wechselpilot GmbH, Reimersbrücke 5, 20457 Hamburg (im Folgenden: Wechselpilot) übernimmt für den Kunden die automatisierte Suche und die Vornahme eines automatisierten Wechselprozesses für Strom- und/oder Gaslieferverträge. Wechselpilot stellt dafür eine Auswahl von günstigeren alternativen Energieversorgungstarifen zusammen, unterbreitet dem Kunden eine Auswahlmöglichkeit, kündigt bestehende Vertragsverhältnisse des Kunden mit dem alten Energieversorger und schließt im Auftrag des Kunden preiswertere Energieversorgungsverträge (im Folgenden: „Lieferverträge“) und führt die für den Wechsel erforderlichen Arbeitsschritte durch. Für die Durchführung dieser Leistungen von Wechselpilot bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vertragliche Grundlage. 2. Wechselpilot versteht sich als vom Kunden Beauftragter, um für den Kunden die kontinuierliche Vertragsüberwachung von Lieferverträgen mit Strom und/oder Gas zu übernehmen. Insbesondere steht für Wechselpilot die verlässliche Belieferung des Kunden mit Strom und/oder Gas zu bestmöglichen Konditionen im Vordergrund. Die Einsparungen des Kunden ergeben sich aus dem Vergleich der Energiebezugskosten ohne Vertragswechsel zu den Energiebezugskosten nach dem Vertragswechsel. Wechselpilot hat an den Einsparungen des Kunden ein erhebliches Interesse, da Wechselpilot eine Provision in Abhängigkeit von den Einsparungen des Kundenerhält.

I. Anwendungsbereich: 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Wechselpilot und ihren Kunden in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf der Internetseite www.wechselpilot.com einsehen, von dort herunterladen und auf Wunsch bei Wechselpilot per E-Mail oder schriftlich anfragen. Wechselpilot stellt diese dem Kunden auf ausdrücklichen Wunsch in elektronischer Form durch Übersendung einer E-Mail an die vom Kunden benannte E-Mailadresse zur Verfügung. 2. Das Angebot von Wechselpilot richtet sich ausdrücklich nur an solche Kunden, die ihre Energieverbrauchsstelle in Deutschland haben und dafür die Leistungen von Wechselpilot beanspruchen. Kunden können sowohl Haushalts- als auch Gewerbekunden sein. 3. Beim Zustandekommen und der Abwicklung eines Vertrages gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG vom 11.04.1980) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. 4. Durch die Registrierung und Erstellung eines persönlichen Zugangs auf der Internetseite www.wechselpilot.com stimmt der Kunde der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Zugleich akzeptiert der Kunde die Datenschutzbestimmungen von Wechselpilot. Diese können in ihrer jeweils aktuellen Version auf dem folgenden Link „Datenschutz Wechselpilot“ eingesehen und heruntergeladen werden.

II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang: 1. Zwischen Wechselpilot und dem Kunden kommt ein Vertragsverhältnis mit dem Inhalt zustande, dass Wechselpilot im Auftrag des Kunden den Wechsel zwischen dem Strom- und/oder Gasliefervertrag (im Folgenden: „Liefervertrag“) übernimmt und alle damit im Zusammenhang stehenden Wechselprozesse abwickelt. Dazu zählen insbesondere das Prüfen möglicher neuer Lieferanten, das Kündigen bestehender Lieferverträge und der Neuabschluss von Lieferverträgen im Namen und im Auftrag des Kunden. Wechselpilot übernimmt selbst keine Belieferung mit Strom und/oder Gas und wird weder Anbieter der Belieferung von Strom und/oder Gas noch der Erbringer der Leistungen im Zusammenhang mit dem Strom- und/oder Gasbezug des Kunden. Wechselpilot versteht sich als unabhängiger Anbieter für die Betreuung von Wechselprozessen des Kunden, die diesem finanzielle Einsparungen beim Strom- und/oder Gasbezug bringen. 2. Wechselpilot übernimmt die fortlaufende Überwachung der tariflichen Angebote ausgewählter Strom- und/oder Gaslieferanten auch über den jeweiligen Wechselprozess hinaus. Aufgrund des vorstehend beschriebenen Leistungsumfangs von Wechselpilot kann Wechselpilot keine Garantie dafür abgeben, dass es sich bei den von Wechselpilot gewählten Lieferanten stets um die am Markt mit den günstigsten Angeboten auftretenden Anbieter handelt. Insbesondere steht für Wechselpilot die verlässliche Energielieferung mit einem Einsparpotenzial unter Berücksichtigung der jeweils angebotenen Boni im Vergleich zu den bestehenden Strom- und/oder Gaslieferverträgen des Kunden im Vordergrund. Wechselpilot wählt für den Kunden keinen Lieferanten aus, für den mehr als ein Kalendermonat im Voraus die Energiebezugskosten zu entrichten sind. 3. Im Falle des Abschlusses eines Liefervertrags kommt ein Strom- und/oder Gasliefervertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Strom- und/oder Gaslieferanten (im Folgenden: „Lieferant“) zustande. Im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses oder bei weiteren Leistungs- und Vertragsverhältnissen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten. 4. Dafür erhält Wechselpilot vom Kunden eine Provision(Dienstleistungsentgelt), die sich nach der Höhe der Einsparungen des Kunden im Vergleich zu den Kosten seiner Belieferung ohne den Wechsel des Lieferanten richtet. Sollten über die bestehenden Lieferverträge bei Neukunden keine Informationen vorliegen, so wird für die Abrechnung der Provision der jeweilige Grundversorgungstarif am Ort der Belieferung als Referenzpreis herangezogen. Wechselpilot wird ausschließlich im Namen und im Auftrag des Kunden tätig. 5. Wechselpilot führt Änderungen an bestehenden Verträgen durch, zu denen der Kunde Wechselpilot beauftragt und die in direktem Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel und der dazugehörigen Vertragsbetreuung stehen. Dazu zählen die Vornahme der regulären Kündigung des bestehenden Liefervertrages sowie Sonderkündigungen aufgrund von Preiserhöhungen, Umzug, Vertrags- und Tarifänderungen und sonstige Mitteilungen, zu denen wir uns im Auftrag des Kunden und in dessen Namen mit dem neuen Anbieter in Verbindung setzen. Um Wechselpilot im besten Interesse des Kunden handeln und eine bestmögliche Vertragsoptimierung durchführen lassen zu können, ist es notwendig, dass der Kunde Wechselpilot über angekündigte Preisanpassungen und vorgenommene Umzüge rechtzeitig vorab informiert. 6. Wechselpilot richtet dazu eine E-Mailkennung für den Kunden ein, die für die Kommunikation zwischen Wechselpilot und dem Lieferantenverwendet wird und es Wechselpilot ermöglicht, wesentliche Vertragsvorgänge automatisiert zu erfassen. Dies erfolgt insbesondere dann, sofern es in der Kommunikation zwischen den Lieferanten und dem Kunden/Wechselpilot Abwicklungsprobleme geben sollte. 7. Zusätzlich dazu führt die Verarbeitung der uns übermittelten Daten dazu, die Laufzeitverträge des Kunden für Strom und/oder Gas in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und weiteres Verbesserungspotential zu berücksichtigen. Dadurch kann Wechselpilot günstigere Alternativangebote für den Kunden herausfiltern und einen entsprechenden Wechselprozess hin zu einem günstigeren Anbieter vornehmen. 8. Die Optimierung erfolgt dadurch, dass Wechselpilot dem Kunden vor jeder Tarifänderung oder dem regulären Ablauf der Vertragslaufzeit ein für den Kunden vorteilhaftes Angebot für den Strom- und/oder Gasbezug unterbreitet, soweit dieses vorhanden ist. Dieses Angebot enthält die drei Angebotsoptionen: Preissieger, „Unsere Empfehlung“ und Premiumangebot, aus denen der Kunde eins auswählen kann. Sagen dem Kunden die übermittelten Angebote nicht zu, kann er diese auch ablehnen und verbleibt in dem alten Vertrag, bis ein neuer Tarif ausgewählt wird. Sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen (Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme von bundesweiten Feiertagen) nach Übermittlung der Optimierungsvorschläge durch Wechselpilot eine Auswahl trifft, oder die Angebote ausdrücklich ablehnt, wird Wechselpilot die Änderung der Vertragsbeziehung im Auftrag des Kunden vornehmen. Dazu wählt Wechselpilot den Tarif „Unsere Empfehlung“ für den Kunden aus. Im Anschluss daran erfolgt unverzüglich die Versendung der Auftragsbestätigung von Wechselpilot an den Kunden. 9. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben nach Veranlassung des Lieferantenwechsels ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass der Kunde den Wechsel des Strom- und /oder Gaslieferanten ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen kann, in dem der jeweilige Lieferant darüber in geeigneter Weise vom Kunden in Kenntnis gesetzt wird. Eine Mitteilung über den erfolgten Widerruf hat der Kunde an Wechselpilot unverzüglich nach Ausübung des Widerrufsrechts per E-Mail zu übersenden oder in den persönlichen Einstellungen zu hinterlegen.

IV. SEPA-Lastschriftmandat – Zahlungsabwicklung: 1. Der Kunde ermächtigt Wechselpilot Zahlungen, insbesondere des Dienstleistungsentgelts von seinem Bankkonto im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Dazu erteilt der Kunde Wechselpilot ein SEPA-Mandat. Zugleich weist der Kunde sein Kreditinstitut an, die von der Wechselpilot GmbH vom Konto des Kunden eingezogenen Zahlungsbeträge einzulösen. 2. Hinweis: Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die zwischen dem Kunden und seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 3. Wechselpilot kann sich zur Abwicklung der Wechselpilot zustehenden Provisionsansprüche eines Dienstleisters bedienen.

V. Vollmachtserteilung: 1. Um die erforderlichen Wechselprozesse für den Kunden übernehmen zu können, erteilt dieser Wechselpilot eine widerrufliche Vollmacht, den Kontakt mit dem Strom- und/oder Gaslieferanten aufzunehmen und die Änderung der Lieferbeziehungen veranlassen zu können. Dazu bevollmächtigt der Kunden Wechselpilot sämtliche für die Änderung der Lieferbeziehung erforderlichen Daten des Kunden an den zukünftigen Lieferanten weiterzuleiten. Die konkrete Reichweite dieser Vollmacht ist im Sinne eines transparenten Vorgehens nachfolgend aufgeführt:

Abschluss, Kündigung und Änderung von Lieferverträgen aufgrund von Wechselaufträgen, Preiserhöhungen, Umzügen und sonstigen Vorgängen.
Weitergabe der Bankverbindung an den ausgewählten Lieferanten zur Abwicklung der Lieferbeziehung und sofern erforderlich, die Zustimmung zur Einziehung der Forderung des Lieferanten. Dazu bevollmächtigt der Kunde Wechselpilot dem Lieferanten im Namen und im Auftrag des Kunden ein SEPA-Mandat zu erteilen. Dadurch wird dem Lieferanten das Recht eingeräumt, Zahlungen vom Bankkonto des Kunden einzuziehen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die zwischen dem Kunden und seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zugleich gelten die jeweiligen vertraglichen Regelungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten. Einsichtnahme der beim Anbieter und Betreiber hinterlegten Wechsel- und Vertragsdaten. Dies sind insbesondere Angaben zum Energieverbrauch, der Laufzeit, der Preise, Rechnungen, Online-Zugänge und E-Mailbenachrichtigungen des Lieferanten. Kommunikation mit dem Versorger zum Erhalt von Vertragsinformationen und zur Vornahme von Vertragsänderungen im Auftrag des Kunden. Erteilung von Untervollmachten, soweit diese zur Vertragserfüllung erforderlich sind, um die vorstehend benannten Leistungen umsetzen zu können, so dass ein Lieferantenwechsel möglich ist. 2. Die Vollmacht ist solange wirksam, bis sie vom Kunden für die Zukunft widerrufen wird. Durch den Widerruf der Vollmacht kann die „Vertragsoptimierung“ nicht weiter vorgenommen werden und Wechselpilot nimmt keine weitere optimierende Änderung der bestehenden Lieferverträge vor. Für bereits laufende Verträge führt der Widerruf der Vollmacht nicht zu einer Änderung der vertraglichen Pflichten des Kunden. Bereits bestehende Lieferverträge können im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Regelungen des jeweiligen Lieferanten beendet und müssen vom Kunden selbst vorgenommen werden. Die weitere Ausgestaltung des jeweiligen Vertragsverhältnisses obliegt im Falle des Widerrufs der Vollmacht dem Kunden. Die Vollmacht kann per E-Mail des Kunden an Wechselpilot widerrufen werden. 3. Der Provisionsanspruch von Wechselpilot besteht für die Dauer des noch laufenden Vertragsverhältnisses oder des bereits vorgenommenen Wechsels des Vertragsverhältnisses trotz Widerrufs der Vollmacht bis zur nächsten regulären Kündigungsmöglichkeit des Kunden fort. Wechselpilot wird auf Grundlage der voraussichtlichen Ersparnis durch den vollzogenen Wechsel des Lieferanten den Provisionsanspruch gegenüber dem Kunden geltend machen.

VI. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht, Zugriff auf das Angebot, Verbot kommerzieller Nutzung: 1. Die Seite sowie die ihr zugrunde liegende Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Bereitstellung zur Nutzung im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keinen Verzicht auf die Urheberrechte dar. Sämtliche Urheber-, Schutz- oder Nutzungsrechte verbleiben bei Wechselpilot. 2. Nicht erlaubt ist eine kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Daten im Verkehr mit Dritten zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Vermittlung von Leistungsverhältnissen. Dazu zählen insbesondere jede Art von Vermittlungs-, Makler-, Handels- und Informationsdienstleistungstätigkeiten sowie anderer damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. 3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Nutzung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 2.500,00 als vereinbart. Wechselpilot ist dabei berechtigt, erst nach mehrmaliger Verwirkung der Vertragsstrafe diese im Ganzen zu verlangen. Die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit ist ausgeschlossen (Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs). Unbeschadet der Vertragsstrafe ist Wechselpilot berechtigt, weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen und den Nutzer von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen. Zudem hat Wechselpilot das Recht weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Beseitigung, geltend zu machen.

VII. Pflichten des Kunden: 1. Die angezeigten Tarif- und Anbieterinformationen sowie Empfehlungen basieren auf den vom Kunden übermittelten Daten und Angaben zu den Energieverbrauchsstellen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Wechselpilot zur Verfügung gestellten Daten und dem Ergebnis der Verarbeitung dieser Daten durch Wechselpilot ist der Kunde verantwortlich. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese vom Kunden übermittelten Daten und Angaben unrichtig sind oder sein könnten, hat Wechselpilot das Recht den erteilten Auftrag nicht zu bearbeiten. 2. Sofern der Kunde Wechselpilot beauftragt entsprechende Wechselprozesse einzuleiten, ist der Kunde verpflichtet, die erhaltenen Auftragsbestätigungen sowie die Vertragsunterlagen unverzüglich auf deren Korrektheit zu überprüfen. Sollten dabei Fehler bzw. Abweichungen vorliegen, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, Wechselpilot unverzüglich darüber zu informieren. Erhält der Kunde die Bestätigung über das Zustandekommen eines neuen Liefervertrags direkt vom Lieferanten, so wird dieser Wechselpilot über den Vertragsstart, und die Konditionen umgehend informieren. 3. Der Kunde ist verpflichtet Wechselpilot bei der erstmaligen Beauftragung von Wechselprozessen aktiv über bestehende Kündigungsfristen zu informieren sowie die bestehenden Vertragsgrundlagen zu übermitteln. 4. Sofern der Kunde Wechselpilot mit der automatischen Optimierung der Lieferverträge beauftragt hat, werden die Neuabschlüsse bzw. Änderungen der Lieferverträge oder Kündigungen bestehender Lieferverträge von Wechselpilot ausgeführt. Die Auswahl des neuen Lieferanten erfolgt aufgrund der bei Wechselpilot hinterlegten Informationen im persönlichen Zugangsbereich des Kunden sowie einer durch Wechselpilot getroffenen Gesamtbewertung der bestehenden Liefervertragskonditionen. 5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bei Wechselpilot im persönlichen Zugangsbereich hinterlegte E-Mailadresse ordnungsgemäß funktioniert und diese Nachrichten beim Kunden zur Kenntnis genommen werden können. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von Wechselpilot übersandten E-Mails nicht als Spam qualifiziert werden und damit vom Kunden nicht gelesen werden.

VIII. Persönlicher Zugangsbereich und Kommunikation mit dem Kunden: 1. Wechselpilot richtet für jeden Kunden, der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt und sich auf Wechselpilot für den persönlichen Zugangsbereich angemeldet hat ein Benutzerkonto ein. Darin werden die Angaben des Kunden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert „Datenschutzbestimmungen Wechselpilot“. Es handelt sich dabei um den Namen, Geburtsdatum, die Anschrift, die Zählernummer, den aktuellen Lieferanten, die Kundennummer des aktuellen Lieferanten/Versorgers und die Bankverbindung des Kunden sowie den Strom- und/ oder Gasverbrauch des vorherigen Lieferzeitraums. 2. Die von Wechselpilot angebotenen Leistungen werden nahezu ausschließlich online abgewickelt. Die Kommunikation zwischen Wechselpilot und dem Kunden erfolgt daher per E-Mail. Wechsel der Lieferanten werden per E-Mail bestätigt, die Bestätigung einen Wechsel vorzunehmen erfolgt ebenfalls online per E-Mail bzw. über den persönlichen Zugangsbereich. Der Kunde stellt sicher, dass seine Verfügbarkeit über die angegebene E-Mailadresse sichergestellt ist. Gleichwohl kann Wechselpilot auch telefonisch Kontakt mit dem Kunden aufnehmen, um Abwicklungsdetails zu klären.

IX. Kündigungsrecht: Der Kunde kann den Vertrag mit Wechselpilot zum jeweiligen Ende eines Monats mit einer Frist von vier Wochen ordentlich kündigen. Für den Fall, dass der Kunde mehrere Lieferantenwechsel durch Wechselpilot hat durchführen lassen, so gilt für die Kündigungsfrist der Liefervertrag, der zuletzt endet. Wechselpilot kann den Vertrag jederzeit beenden und das Benutzerkonto des Kunden löschen, wenn der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, insbesondere wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus ist eine Kündigung jederzeit möglich, wenn der Kunde gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die Kündigung hat für beide Vertragsparteien mindestens per E-Mail zu erfolgen. Die schriftliche Kündigung ist zulässig.

X. Schriftform: Sämtliche Mitteilungen, die zur Abwicklung dieses Vertrages erforderlich sind und elektronisch zwischen Wechselpilot und dem Kunden per E-Mail übermittelt werden, erfüllen alle rechtlichen Anforderungen auf Schriftform. Diese Vereinbarung über die Geltung der Formvorschriften lässt die gesetzlich bestehenden Rechte unberührt.

XI. Verantwortlichkeit, Haftungsbeschränkung: Bitte einsehen unter https://www.wechselpilot.com/agb/.