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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von DECATHLON (Stand 01.05.2020) 

 

DECATHLON ist ein Unternehmen, dessen oberstes Ziel es ist, möglichst vielen Menschen die Freude am Sport zu ermöglichen. DECATHLON stellt Innovation in den Mittelpunkt seines Handelns – angefangen bei der Forschung über die Konzeption, das Design, die Produktion und die Logistik bis hin zum Verkauf. Die Teams der über 20 Eigenmarken bündeln all ihre Energie, um funktionale, ansprechende und unkomplizierte Produkte zu möglichst niedrigen Preisen zu konzipieren. Mit diesen exklusiv bei DECATHLON erhältlichen Produkten, wendet das Unternehmen sich an alle passionierten Sportler − vom Einsteiger bis zum Fortgeschrittenen. 

Um diese Ziele zu erreichen, schätzt DECATHLON einen sehr engen Austausch mit Sportlern. 

Diese Vereinbarung soll Rahmenregelungen treffen für das Partnerprogramm von DECATHLON mit einem Affiliate. Eine Partnerschaft kommt mit dem Freischalten der Bewerbung des Partners zu diesem Programm zustande. 

 

Es gelten folgende Bedingungen für das Bewerben des Partnerprogramms: 


 

1. Pflichten 

Der Affiliate verpflichtet sich: 

- die zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht im Umfeld von rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, rassistischen oder pornographischen Inhalten zu veröffentlichen, sowie nicht über oder auf Filesharing- Portalen, Warez-Seiten, Adware und Forced-Clicks-Programmen zu bewerben; 

- sein Werbeumfeld in Übereinstimmung mit den jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften zu gestalten;

- mit DECATHLON zu kooperieren, um das Partnerprogramm mit Erfolg auszuliefern

 

Dies sind die Kardinalpflichten des Affiliates, da diese den Ruf und das Image von DECATHLON schützen. 

Im Übrigen wird verwiesen auf die in Awin beschriebenen Programmbedingungen zu den Themen Search, Transaktionen, Branding, Fristen, Publisher und Deduplizierung, welche vom Affiliate einzuhalten sind. 

 

Verstößt der Affiliate gegen die hier aufgeführten oder ähnliche Pflichten, kann DECATHLON eine Vertragsstrafe fordern und die Kooperation umgehend kündigen. Das Recht auf Schadenersatz bleibt vorbehalten. 


 

2. Cookies 

Cookies dürfen nur bei tatsächlichem User-Klick auf eines der bereitgestellten Werbemittel gesetzt werden. Nicht gestattet ist es, Cookies bei Mouseover oder Klicks auf den Schließen-Button zu setzen. Das Setzen eines Cookies über ein nicht sichtbares Werbemittel oder durch das versteckte Laden der decathlon.de Website ist verboten. Das bedeutet, es dürfen in diesem Zusammenhang keine Pop-ups, Pop-under, Frames, IFrames oder Layer eingesetzt werden, die ein Cookie ohne Mitwirkung des Users setzen.  


 

3. Websites 

Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur auf den freigegebenen URLs eingebunden werden. Der Einsatz auf weiteren Websites bedarf der vorherigen Anmeldung und Abstimmung. 


 

4. Suchmaschinenmarketing und Social Media Marketing 

Für Suchmaschinenmarketing sowie für Anzeigen in sozialen Netzwerken gelten folgende Bedingungen: Nicht gestattet ist die Buchung der Keywords „DECATHLON“, „decathlon.de“ sowie Fehlschreibweisen oder Kombinationen hieraus (die Option „Broad Match“ muss dabei unbedingt beachtet und angepasst werden!). Ebenfalls nicht gestattet ist die Buchung von Keywords mit DECATHLON Eigenmarken, dessen Prüfung durch den Affiliate erfolgen muss. Diese Keywords dürfen ferner nicht im Anzeigentext, in der Anzeigen-Überschrift und auch nicht in der Anzeigen-URL erscheinen. Direkte Verlinkungen auf das Angebot von decathlon.de sind ebenfalls nicht erlaubt. 


 

5. Produktdaten 

Die Produktdaten dürfen nur im Rahmen dieser Partnerschaft für eigene Websites / Preisvergleiche verwendet werden. In keiner Weise dürfen die Produktdaten für die Google Produktsuche o.Ä. benutzt werden. 


 

6. Werbemittel 

Grundsätzlich dürfen nur Werbemittel eingesetzt werden, die über das Netzwerk für diese Partnerschaft bereitgestellt werden. Selbst erstellte Werbemittel dürfen nur dann verwendet werden, wenn diese vorab nachweislich durch DECATHLON abgenommen und genehmigt werden. 


 

7. Gutschein-Richtlinien 

Es dürfen nur Gutscheine beworben werden, die im Rahmen des Partnerprogramms für den jeweiligen Affiliate ausdrücklich freigegeben wurden. Es dürfen in keiner Weise Gutscheine beworben werden, die nicht durch DECATHLON über Affiliate-Netzwerke kommuniziert wurden. 


 

8. Stornoquote 

Wir behalten uns das Recht vor, die Partnerschaft bei zu hoher Stornoquote zu beenden. 

 

 

9. Preisverordnung 

Der Affiliate verpflichtet sich zur Nennung des Grundpreises. Anzugeben ist der Grundpreis entweder pro kg, pro l, pro m, pro m2 bzw. pro m3. 

Der Grundpreis muss neben dem Gesamtpreis in unmittelbarer Nähe angezeigt werden. Gesamt- und Grundpreis müssen auf einen Blick zusammen wahrgenommen werden können. Dies ist zwingend notwendig. 

Er ist in der Detailbeschreibung sowie Produktübersichtsseiten und/oder an anderen Stellen im Online-Shop, an denen mit Preisen geworben wird, anzugeben. 

Nicht ausreichend ist es, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu nennen, die nur über ein Anklicken des Produkts erreicht werden kann. 


 

10. Vertraulichkeit

Der Affiliate wird die erhaltenen Informationen vertraulich behandeln und nur im Rahmen des Partnerprogramms und für dessen Zweck einsetzen. Dies gilt nicht für Informationen, soweit sie bereits öffentlich zugänglich sind. Jede anderweitige Verwertung ist unzulässig und verpflichtet den Affiliate zum Schadensersatz.


 

11. Änderungen an den AGB 

Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB zu verändern, zu kürzen sowie zu ergänzen. Diese Änderungen können auch durch Änderungen oder neue Bedingungen oder Einschränkungen des Affiliate-Netzwerks verursacht werden. Eine Information durch DECATHLON erfolgt hier nicht. Der Affiliate kann die aktuellen Bedingungen stets im Partnerprogramm einsehen. 


 

12. Haftung 

Sollte DECATHLON  im eigenen Erachten feststellen, dass der Affiliate gegen irgendwelche Rechte Dritter, Gesetze oder Maßnahmen verstößt, so ist DECATHLON berechtigt, das Partnerprogramm umgehend einzustellen, und die beanstandeten Werbemaßnahmen nicht weiter fortzusetzen, bis zur Klärung der Vorwürfe, ohne dass dem Partner jegliche Ansprüche entstehen. 

Der Affiliate haftet für seinen Leistungsbereich und stellt DECATHLON von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei.


 

13. Sonstiges

DECATHLON verweist den Affiliate ausdrücklich auf die im Netzwerk bereitgestellten Informationen und Verpflichtungen, die vom Affiliate zu jeder Zeit einzuhalten sind. 

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. 

Für diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart. 


 

DECATHLON Deutschland SE & Co. KG
Filsallee 19 | 73207 Plochingen | Deutschland


USt-IdNr. DE 124‌ 645 ‌601
Registergericht Stuttgart - HRA 720 409
Komplementärin: DECATHLON Verwaltung SE
Registergericht Stuttgart - HRB 770 269
Sitz der Gesellschaft: Plochingen
Vorstand: Arnaud Sauret, Geoffry Janssens
Vorsitzender des Aufsichtsrats: David Derouane