E.ON DE

E.ON DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Affiliates des E.ON Partnerprogramms ist es untersagt:
- Keyword Advertising auf die Markennamen (Produkte) der E.ON Energie Deutschland GmbH oder Kombinationen mit eben diesen Markennamen (Produkten) zu betreiben.
Hierzu gehören auch Begriffe, die als Schreibfehler in Zusammenhang mit den zuvor genannten Marken zu sehen sind.
- Markenrelevante Domains insbesondere Schreibfehler von E.ON (z.B. www.eonn.de) mit direkter Weiterleitung auf die Landingpage von E.ON zu betreiben.

Folgende Aktivitäten bedürfen einer expliziten Erlaubnis seitens E.ON:
- Einsatz von Post View Tracking
- Versand von Newslettern (vor der Versendung ist das Einverständnis aller Empfänger einzuholen und auf Anforderung von E.ON schriftlich nachzuweisen)

Die Bewerbung von E.ON im Rahmen eines Cashback- oder Bonusprogrammes ist erlaubt. Die Höhe der weitergegebenen Vergütung darf 80% der Affiliate-Provision nicht überschreiten.
 

Wichtiger Hinweis:

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für Strom, ist festgelegt, dass eine Kundenzuwendung in Gestalt von Zugaben oder Vergünstigungen (Cashback, Bonus, Coupons, Give-Aways, etc.) für neu abgeschlossene Verträge nur noch bis maximal 50,00€ (brutto) pro Lieferstelle vergeben werden darf.

Die Regelungen betreffen alle Energielieferanten und gelten ausdrücklich auch für mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben, die von einem Dritten für den Energiebelieferungsvertrag gewährt werden. Kundenzuwendungen über die festgelegten Beträge hinaus sind gesetzlich unzulässig. Neben einem Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kann eine Nichtbeachtung der gesetzlichen Regelung zudem eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit bis zu 1% des Konzernvorjahresumsatzes bußgeldgewährt ist.

Ungeachtet der gesetzlich geregelten Konsequenzen, wird E.ON die Vorgaben der Gesetze zur Energiepreisbremse selbstverständlich beachten und erwartet das gleiche auch von allen seinen Partnern.

Für Sie als Publisher bedeutet das konkret, dass bis auf weiteres keine Kundenzuwendungen weitergegeben werden dürfen.

 


Bei Verstößen entfallen etwaige Provisionen.