Übersicht

mydays ist der Experte rund um Geschenke, Geschenkideen und Erlebnisgeschenke - und bietet über 14.000 außergewöhnliche Erlebnisse an über 20.000 Orten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Zahlungen

Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

30 Tage

Links

Alle Vergütungsansprüche berechnen sich auf Grundlage von gültigen Views & Klicks. Die Manipulation des Trackings ist untersagt und führt zum Ausschluss. Forced Clicks sind untersagt. Die Verwendung des Markennamens oder Falschschreibweisen in Domains sowie bei der Aussteuerung von Ad-Placements ist untersagt.

 

Programm-Richtlinien von mydays

Bei Verstößen gegen die Programm-Richtlinien zahlt mydays dem jeweiligen Publisher keine Provisionen aus.

(1)         Der Affiliate darf die Links in angemessener Anzahl in allen passenden Bereichen der Affiliate Website einbinden. Er darf die Links auch in von ihm versandte E-Mail-Newsletter einbinden, wenn der Newsletter in direktem Zusammenhang mit der Affiliate Website steht und mydays dies vorab in Textform freigegeben hat. Für die Affiliate Website und den Newsletter muss dabei die gleiche Bezeichnung (Marke) und die gleiche Domain als Absender verwendet werden. Der Affiliate ist verpflichtet gemäß dem anwendbaren Recht eine Einwilligung zum Versand des Newsletters, die auch die Bereitstellung von Werbemitteln von mydays und seinen verbundenen Unternehmen beinhaltet, einzuholen, zu dokumentieren und die Dokumentation der Einwilligung auf Anfrage von mydays bereitzustellen.  

(2)         Paid-Mails und externe Listings sind nicht gestattet.

(3)         Der Affiliate darf auf der Affiliate Website keine Materialien von mydays verwenden, die er nicht hierfür mit der vorherigen Erlaubnis und über seinen Affiliate Account erhalten hat. Er wird außer diesen Materialien keine sonstigen Werbemittel direkt oder indirekt verbreiten, die sich auf mydays beziehen, ohne mydays dieses Material vorgelegt und ein vorheriges Einverständnis in Textform erhalten zu haben. Vorgenannte Zustimmung ist insbesondere dann einzuholen, wenn er Werbung auf einer Website eines Dritten oder in anderen Medien für seine Affiliate Website unter Verwendung der o.g. Materialien oder durch Bezugnahme auf mydays betreiben will. In jedem Fall muss er sicherstellen, dass die Affiliate Website oder Werbung durch die Verwendung der o.g. Werbemittel oder des Namens mydays nicht als Website von mydays oder als von mydays geschaltete Werbung wahrgenommen wird.

(4)         Die Bewerbung der Website und Webshop von mydays auf Werbeflächen in Suchmaschinen oder Sponsored Links, bezahlten Anzeigenschaltungen, Keywordadvertising oder Keywordtargeting (wie z.B. GoogleAdwords usw.) bei anderen Anbietern (wie z.B. Google, Yahoo, Bing) ist grundsätzlich nicht gestattet. Mydays behält sich vor in Ausnahmefällen ausgewählten Partnern nach persönlicher Rücksprache die Erlaubnis zu erteilen, mit bestimmten Keywords Suchmaschinen-Marketing für mydays zu betreiben. 

(5)         Keyword-Buchungen auf die Marke von mydays inklusive Fehlschreibungen, Anlehnungen an die Marke oder Domains sind untersagt. Die Verwendung der Marken in Anzeigentitel, Anzeigentext sowie als Teil der Display-URL ist nicht gestattet. Eine direkte Verlinkung auf mydays ebenfalls nicht. Der Affiliate muss eigene Landing Page unter Nutzung einer eigenen Domain verwenden. 

(6)         Der Affiliate ist nicht berechtigt, Angebote im Namen von mydays zu erstellen oder anzunehmen oder mydays zu vertreten. Er ist an der Abwicklung der Kaufverträge zwischen mydays und dem Nutzer (dem Endkunden) nicht beteiligt. Er handelt nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär von mydays. 

(7)         Das Setzen von Cookies, insbesondere zum Zweck der Provisionsberechnung, ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein von mydays bereitgestelltes Werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar auf der Affiliate Website ist und der Erzeugung des Cookies ein bewusstes Anklicken des Werbemittels durch einen menschlichen Nutzer (den Endkunden) vorausgeht. Der Affiliate ist verpflichtet, nach dem geltenden Recht vor Setzen des Cookies eine Einwilligung des Nutzers zum Setzen des Cookies, sofern datenschutzrechtlich erforderlich, einzuholen, die Einwilligung zu dokumentieren und die Dokumentation der Einwilligung auf Anfrage von mydays bereitzustellen. 

(8)         Die Nutzung sogenannter Adware-, Spyware- oder Malware-Anwendungen oder vergleichbarer Software-Tools ist im Rahmen des Partnerprogramms untersagt. Bewerbung von mydays über Browserplugins, Toolbars oder sonstige Zusatzprogramme sind nur nach Absprache gestattet.

(9)         Eine Bewerbung auf ebay oder anderen Auktionsplatten ist nur nach Freigabe von mydays in Textform gestattet. 

(10)       Es gelten die von mydays vorgegebenen Preise für die Produkte.

(11)       Die Links dürfen auf reinen Werbe-Seiten (die außer Werbung keine relevanten Inhalte haben), auf Redirect- oder Doorway-Pages (die lediglich als Zwischenseiten dienen, um auf eine andere Seite weiterzuleiten) oder auf "under construction"-Websites ohne eigenen Inhalt nicht verwendet werden.

(12)       Bannernetzwerke sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von mydays in Textform erlaubt.

(13)       Der Einsatz von so genannten „Forced Klicks“, also Links, zu deren Anklicken ein Nutzer gezwungen wird, ist untersagt.

(14)       Der Affiliate sichert zu, im Zusammenhang mit seiner werblichen Tätigkeit für mydays ausnahmslos im Einklang mit geltendem Recht zu handeln. Insbesondere wird er keine Werbung betreiben, die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte) verletzt, gegen die Vorschriften des Gesetzes, gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt oder sich sonst als rechtswidrig darstellt. Wenn er die Werbemittel auf der Affiliate Website anzeigt, ist der Affiliate verpflichtet, anwendbare Kennzeichnungspflichten für Werbung einzuhalten. 

(15)       Der Affiliate verpflichtet sich, sämtliche Handlungen zu unterlassen, die die Funktionsfähigkeit der Partnerprogramm-Software bzw. des Systems beeinträchtigen (z.B. Mail Bomben, etc.).