Die Schaltung von SEA-Ads bei Google Ads, Microsoft Ads (Bing), oder anderen Anbietern ist grundsätzlich erlaubt, allerdings dürfen vom Partner die Begriffe Ackermann, Ackermann.ch und Ackermann Schweiz (und ähnliche), auch in Verbindung mit anderen Worten oder falschen Schreibweisen („Vertippern“) nicht verwendet werden. Weiterhin dürfen die URL www.ackermann.ch, sowie sämtliche Subdomains nicht als Display URL oder in der Überschrift der Anzeige verwendet werden. Die direkte Weiterleitung auf www.ackermann.ch ist untersagt.
Auch angesichts des aktuellen Urteils des BGH zum Markenschutzrecht bei Google Ads und der geänderten Markenbestimmungen von Google weisen wir darauf hin, dass das Einbuchen auf Markenkeywords ("Brand Bidding") für das Ackermann-Partnerprogramm weiterhin nicht gestattet ist.
Webseiten von Betreibern, die mit dem Prinzip des "Klickzwangs" arbeiten, werden nicht aufgenommen bzw. können aus dem Programm ausgeschlossen werden.