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Teilnahmebedingungen am Partnerprogramm und Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für www.günther.de


§1 Geltung
1) Diese Teilnahmebedingungen am Partnerprogramm und Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für www.günther.de (im folgenden Teilnahmebedingungen) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Staatlichen Lotterie-Einnahme Günther GmbH & Co. KG, Kronacher Straße 60, 96052 Bamberg, (im folgenden Günther) als Betreiber von www.günther.de und den Partnern (im folgenden Partner) des Günther Partnerprogramms, das Günther über die Vertriebsplattform der AWIN AG betreibt (im Folgenden: “Günther Partnerprogramm“). Eigene Geschäftsbedingungen des Partners bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Günther und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn Günther ihrer Geltung nicht widerspricht.
2) Die nachfolgenden Bedingungen gelten gegenüber Günther für das Günther Partnerprogramm auch dann, wenn sie von den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher (AGB)“ (im Folgenden: „AWIN Teilnahmebedingungen“) abweichen.
3) Diese Teilnahmebedingungen finden gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB keine Anwendung. Verbraucher können nicht Partner werden.

§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Günther und einem Partner über die Schaltung von Günther-Werbemitteln kommt ausschließlich über das Bewerbungsverfahren der AWIN Plattform zustande, in dessen Rahmen der Partner ein Angebot für die Teilnahme am Günther Partnerprogramm abgibt und dabei diese Teilnahmebedingungen akzeptiert. Für das Bewerbungsverfahren selbst gelten nicht diese Teilnahmebedingungen, sondern die AWIN Teilnahmebedingungen. Ein Anspruch des Partners auf Annahme dieses Angebotes und auf Abschluss eines Vertrags mit Günther besteht nicht. Dem Partner wird die Aufnahme in das Günther Partnerprogramm von AWIN mitgeteilt. Reagiert Günther nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen, gilt das Angebot als abgelehnt. 

§ 3 Vertragsgegenstand
1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm und die Bewerbung von Produkten der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder (im folgenden GKL), die über www.günther.de vertrieben werden:
- Produktlinie Süddeutsche Klassenlotterie (SKL)
- Produktlinie Nordwestdeutsche Klassenlotterie (NKL)
Die Bewerbung erfolgt durch den Partner als Publisher im Rahmen der AWIN Plattform. Günther stellt dem Partner zu diesem Zweck als Advertiser über das Partnerprogramm eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Buttons) zur Verfügung.
2) Der Partner wird die Günther-Werbemittel in eigener Verantwortung auf seiner/seinen im Günther Partnerprogamm angemeldete(n) Website(s) (nachfolgend „Partner-Website“) platzieren. Der Partner entscheidet im Rahmen der sonstigen Regelungen dieser Bedingungen frei, ob er und wie lange er während der Teilnahme am Partnerprogramm die Günther-Werbemittel auf der Partner-Website platziert. Er ist berechtigt, die Günther-Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen. 3) Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (z.B. Leads und Bestellungen) erhält der Partner von AWIN eine Provision. Entstehung und Höhe dieser Provision bestimmen sich nach den mit AWIN geschlossenen Vereinbarungen und sind nicht Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen.
4) Das Günther Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.
5) Günther behält sich vor, die bereitgestellten Werbemittel jederzeit anzupassen, insbesondere bei saisonalen Änderungen und bei Anpassungen an die Rechtslage. Etwaige Änderungen werden dem Partner auch per E-Mail mitgeteilt und müssen in dem in der Mitteilung angegebenen Zeitrahmen umgesetzt werden. 

§ 4 Verpflichtungen der Partner
1) Die Partner sind zur Einhaltung der Pflichten aus dem GlüStV und der Pflichten aus der Erlaubnis von Günther verpflichtet, nämlich:
(a) Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, andere als die ihm von Günther über AWIN zur Verfügung gestellten Werbemittel zu nutzen oder diese eigenmächtig abzuändern. Da alle Werbemittel/Texte/Bilder nach den einschlägigen glücksspielrechtlichen Gesetzen, Erlaubnissen und Vorgaben geprüft sein müssen, ist eine von den Günther-Werbemitteln abweichende Verwendung von Daten/Werbemitteln/Texten/Bildern zu Günther und den von Günther vermittelten Glücksspielleistugen und -veranstaltungen nur nach vorheriger, ausdrücklicher Freigabe durch Günther zulässig. 
(b) Den Partner sind jedoch eigenverantwortliche redaktionelle Veröffentlichungen wie Mitteilungen oder Erfahrungsberichte über Günther und die von Günther vermittelten Glücksspielleistungen und -veranstaltungen freigestellt, sofern sie nicht den Eindruck der Schleichwerbung erwecken und entsprechenden Abstand zu den Günther-Werbemitteln wahren.
(c) Das Angebot der Partner-Website darf nicht ganz oder überwiegend auf Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen ausgerichtet sein. Günther-Werbemittel dürfen nicht in die Darstellung kindlicher oder jugendlicher Vorbilder oder Idole oder in die Darstellung von Minderjährigen, die deren eigene Spielteilnahme nahelegen, eingebunden werden.
(d) Der Partner versichert, auf der Partner-Website in Deutschland im Glücksspielbereich ausschließlich auf Glücksspielangebote von Veranstaltern zu verlinken, die im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und in der sog. „White List“ der Glücksspielaufsichtsbehörden nach § 10 Abs.2 GlüStV-2021 aufgeführt sind (derzeit abrufbar unter https://bit.ly/3QzFVyx).
2) E-Mail-Werbung gleich welcher Art ist ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung zulässig und vergütungsfähig.
3) Der Partner ist für die sonstigen Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Partner-Website über die Günther-Werbemittel hinaus selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. 
Untersagt sind (ohne darauf beschränkt zu sein) insbesondere gewaltverherrlichende Darstellungen, sexuelle und pornographische Inhalte und Abbildungen, irreführende Aussagen oder diskriminierende Inhalte (z.B. hinsichtlich sexueller Orientierung, Herkunft, politischer oder religiöser Weltanschauung, Nationalität oder einer Behinderung). Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst Erwähnung finden noch darf von der Partner-Website aus zu entsprechenden Inhalten billigend auf andere Websites verlinkt werden.
Auch für die Beachtung von Urheberrechten, geltender markenrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen seines Internet-Auftrittes ist der Partner selbst verantwortlich. 
Eine Haftung von Günther ist ausgeschlossen. Der Partner stellt Günther von den geltend gemachten Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.4) Dem Partner ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Webauftritt von Günther führen könnten. Es ist dem Partner weder gestattet, diesen zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Webauftrittes von Günther zu übernehmen. Insbesondere ist der Eindruck zu vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt von Günther handelt oder dass ihr Betreiber mit Günther in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Günther Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Weiterleitungen („Redirects“) auf Internetseiten von Günther sind untersagt. 
5) Suchmaschinenmarketing und andere keywordbasierte Werbung einschließlich der Verwendung von Metatags im Rahmen des Günther Partnerprogramms oder für die Marke Günther, Günther Vertipper sowie die beworbenen Produkte der GKL (Achtung: mögliche Markenverletzung!) oder deren Umfelder ist nicht gestattet.
6) Produktlistungen innerhalb der Google Shopping Produktsuche oder anderen Shopping-Portalen sind ausdrücklich untersagt.
7) Dem Partner ist es nicht gestattet, „Günther“, „SKL“, „Süddeutsche Klassenlotterie“, „NKL“, „Nordwestdeutsche Klassenlotterie“, „GKL“ oder „Gemeinsame Klassenlotterie“ bzw. kennzeichenrechtlich ähnliche Zeichen (z.B. Tippfehler) zur Bewerbung von Glücksspielen als Bestandteil von Domainnamen zu registrieren und/oder via „Adsense“ zu bewerben. Entsprechende Partner-Seiten werden abgelehnt und können auch nachträglich bei Erkennen des Verstoßes zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und zur Stornierung aller damit generierten Transaktionen führen.
8) Der Partner sichert zu, Vergütungs-Cookies nur dann zu setzen, wenn ein vom Günther Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel in sichtbarem Einsatz auf der Partner-Website ist und es zu einem freiwilligen und bewussten Klick durch den User kommt. Die Nutzung von Layern, Add-Ons, iFrames und der Postview-Technologie zur Einbindung des Günther-Werbemittels ist grundsätzlich nicht gestattet und strengstens untersagt.
9) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Partner erwirbt selbst keine Rechte an den von Günther im Rahmen der Zusammenarbeit von Spielteilnehmern erhobenen Daten. 10) Der Partner darf ausschließlich Boni bewerben, die im Rahmen des Günther Programmes explizit für Affiliates freigegeben und mittels des Partner-Newsletter kommuniziert hat. Die Bewerbung anderer Gutscheine aus anderen Quellen ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes werden alle Transaktionen storniert.
11) Der Partner darf auf seiner Seite keine der folgenden Funktionen haben:
- Pop-Up/Under, Site-Under, Layer
- Paid-Mailer, Forced Click Systeme
- Bannernetzwerke, Toolbars
- Crawlen der Webseite
- Torrent-Traffic
- Mobile&Facebook Apps mit Günther Daten nur nach Rücksprache
- Facebook Ads/Fanpages/Offers mit der Brand oder Promotion, Twitter&Facebook Offers
- Maskieren/Verändern von Links, direkte Verlinkung auf Günther
12) Der Partner wird unverzüglich Günther-Werbemittel von der Partner-Website entfernen, wenn er von Günther dazu aufgefordert wird.
13) Wird Günther aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Partners, insbesondere der vorstehenden Ziffern 1) – 12), oder aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmung durch den Partner in Bezug auf die Schaltung der Günther-Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen, ist der Partner verpflichtet, Günther von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vorbenannten Verstöße geltend gemacht werden, freizustellen. Benötigt Günther für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Partners, so ist dieser verpflichtet, Günther diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen, und auch im Übrigen wird der Partner Günther bei der Rechtsverteidigung angemessen unterstützen.
Der Partner ist in derartigen Fällen verpflichtet, Günther etwaige angemessene Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit von Günther durchgeführten Maßnahmen ergeben.
Insbesondere erstattet der Partner Günther sämtliche Kosten, die aus einer Inanspruchnahme Dritter wegen der Verletzung vorstehender Rechte und/oder Pflichten resultieren, z.B. die Rechtsanwaltskosten (Stundensatz in Höhe von 500,- EUR), Gerichtskosten, insbesondere Kosten für selbständige Beweisverfahren, Schäden und sonstige Nachteile, die Günther dadurch erleidet.
14) Die schuldhafte Verletzung der vorstehenden Ziffern sowie sonstiger gewerblicher Schutz- und Urheberrechte von Günther durch den Partner, berechtigen Günther zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Etwaige Günther darüber hinaus zustehende Ansprüche gegen den Partner bleiben unberührt. Insbesondere ist Günther gegenüber dem Partner berechtigt, im gesetzlich zulässigen Umfang sämtliche auf diesen bezogene Leistungen zurückzubehalten oder einzustellen.

§ 5 Leistungen von Günther
Mit der Zulassung zum Günther Partnerprogramm wird dem Partner eine Breite an Werbemitteln zur Verfügung gestellt. Die Werbemittel sind nach den einschlägigen glücksspielrechtlichen Gesetzen und Vorgaben geprüft und freigegeben.
1) Günther betreibt seine Website sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der Günther zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Günther schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf der Website von Günther angebotenen Produkte, Werbemittel steht im alleinigen Ermessen von Günther.


§ 6 Haftung
1) Günther haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Günther übernommenen Garantie.
2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Günther der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
3) Eine weitergehende Haftung von Günther besteht nicht.
4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Günther.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
1) Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit des Partners zum Günther Partnerprogramm im Rahmen der AWIN-Plattform.
2) Nach Vertragsbeendigung hat der Partner die ihm überlassenen Informationen und Werbemittel unverzüglich unaufgefordert zu löschen. Ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Der Partner hat Günther auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.

§ 8 Vertraulichkeit
1) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Dies sind insbesondere Informationen über Konditionen, Abverkaufsspezifika sowie Auswertungsmaterialien, die Ihnen von Günther Mitarbeitern oder die über die AWIN-Plattform zur Verfügung gestellt wurden.
2) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Der Partner wird nur denjenigen Mitarbeitern vertrauliche Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen. Der Partner wird solche Mitarbeiter für die Zeit während und auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichten.
3) Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. 

§ 9 Abtretung, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
1) Der Partner darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen Günther nur nach schriftlicher Zustimmung, durch Günther, an Dritte übertragen.
2) Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.


§ 10 Schlussbestimmungen
1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen und Verweisungsvorschriften, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2) Ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist im Verhältnis zu Kaufleuten Bamberg. Günther kann wahlweise Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Partners erheben.
3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
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Version gültig ab 31.08.22