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Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Volksversand Versandapotheke Partnerprogramm
 

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten bei der Teilnahme am Volksversand Versandapotheke-Partnerprogramm. Über dieses Partnerprogramm erhalten Sie (nachfolgend „Partner“ genannt) die Möglichkeit, Werbung von der Volksversand Versandapotheke s.r.o. (nachfolgend “Volksversand”) auf Ihrer Website (nachfolgend „Partner-Website“) zu präsentieren und dadurch Werbeeinnahmen zu erzielen. Dies erfolgt über die Einrichtung von Links von der Partner-Website zur Volksversand-Website volksversand.de und ihren Unterseiten.
 

Teilnahmebedingungen

1) Bewerbungskriterien

Partner, die am Volksversand Partnerprogramm teilnehmen wollen, müssen:

  • Mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein
  • Ihren Wohnsitz in Deutschland haben (Ausnahmen vorbehalten)
  • Ein vollständiges Impressum mit Namen, Anschrift, Telefon und E-Mail auf ihrer Website hinterlegt haben

 Darüber hinaus gilt:

  • Partner-Websites, welche ein Banner- oder Meta-Netzwerk betreiben, sind nicht zum Partnerprogramm zugelassen
  • Partner-Websites, die ein Cashback- oder Bonussystem mit einer Nutzergebühr betreiben, sind nicht zum Partnerprogramm zugelassen

    2) Ausschlüsse

Partner-Websites, welche Inhalte der folgenden Art enthalten oder beschreiben oder in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen bzw. benutzt werden, sind nicht zum Partnerprogramm zugelassen:

  • Bannerlisten oder Seiten mit Klick-Aufforderung/Klick-Zwang (z. B. SMS-Versand, Forced Clicks, Paid-for-Action-Seiten)
  • Paid-Link Sammlungen
  • Gewaltverherrlichende, pornographische und sexuell anzügliche Inhalte
  • Feuerwaffen und andere Waffen
  • Drogen und Drogenutensilien
  • Seiten, die Dialer und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren
  • diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter
  • Inhalte, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen
  • vergleichende Werbung, insbesondere aggressive vergleichende Werbung, die Probleme mit anderen Werbetreibenden – vor allem Konkurrenzanbietern - erzeugen kann, sowie aggressive konkurrierende Ansprüche, die nicht begründet sind

    Wir behalten uns zudem vor, Partnerwebseiten von der Teilnahme auszuschließen, bzw. auch nachträglich abzulehnen, die
  • ein eigenes Partnerprogramm haben
  • "im Aufbau befindlich" sind
  • überdurchschnittlich lange Ladezeiten haben,
  • die nicht erreichbar sind
  • die trotz ausdrücklicher Akzeptanz unseres Bewerbungsfilters, bzgl. pornographischer, gewaltverherrlichender etc. Inhalte, auf diesbezügliche Seiten verlinken
  • vorrangig Gewinnspiele zum Inhalt haben
  • mit Bannertauschangeboten arbeiten
  • Sub-Netzwerke betreiben

Des Weiteren ist es nicht gestattet, die Bewerbung von Volksversand über eBay, ebay-Kleinanzeigen oder andere Auktionsplattformen vorzunehmen.

3) Berechnung der Provision

I. Für die Berechnung der Provision liegen ausschließlich die durch Verkäufe über die Volksversand-Website erzielten Einnahmen zu Grunde. Voraussetzung ist, dass der Kunde vor dem Kauf über einen Link auf der Partner-Website auf die Website von Volksversand gekommen ist.

II. Diese Verkäufe werden für die Berechnung der Provisionshöhe berücksichtigt, wenn der Verkauf, die Lieferung sowie die Bezahlung der bestellten Artikel abgeschlossen sind, abzüglich Retouren, Gutschriften und Umsatzsteuer.

III. Volksversand nutzt für die Vergütung der vermittelten Bestellungen auf der Volksversand-Website das Cookie-Tracking (Last Cookie Wins Prinzip). Dabei gelten die im Partner-Netzwerk ausgewiesenen Provisionssätze.

4) Werbemittel

I. Für Ihre Website wird Volksversand Ihnen über die Affiliate-Netzwerke eine Auswahl von Grafik-, Text- und Produktlinks (nachfolgend “Links”) zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung stellen. Es dürfen ausschließlich diese Links entsprechend der folgenden Regelungen auf Ihrer Website einbauen.

II. Die hinterlegten Links dienen der Erkennung Ihrer Website und stellen die Verbindung von Ihrer Partner-Website zur Volksversand-Website her. Es darf ausschließlich durch diese Links eine Verbindung auf unsere Website hergestellt werden. Die Links können auf verschiedene Bereiche der Volksversand-Website verweisen.

III. Alle von uns im Partnerprogramm hinterlegten Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur für den Einsatz im Rahmen unseres Partnerprogramms gestattet. Änderungen an Texten oder Bildern oder gar eigene Werbeaussagen sind nicht genehmigt.

IV. Durch den Partner durchgeführte Veränderungen an den Werbemitteln oder deren nicht ordnungsgemäßer Einsatz führen zum umgehenden Ausschluss des Partners aus dem Volksversand Partnerprogramm. Die Volksversand Versandapotheke behält sich vor, rechtliche Ansprüche, die sich aus manipulierten Werbemitteln ergeben (z. B. falsche Verkaufspreise oder irreführende Aussagen) an die Partner-Seiten weiterzuleiten.

V. Jede über das Partnerprogramm hinausgehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Verbreitung oder Vervielfältigung der Werbemittel ist untersagt bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung.

VI. URLs, Textlinks und Linkbeschreibungen, die auf die Volksversand-Webseite verweisen, müssen für Dritte deutlich als Weiterleitung erkennbar sein. Automatische und irreführende Weiterleitungen sind unzulässig.

VII. Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.

VIII. Nach Kündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Werbemittel und Links von der Partner-Seite unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) zu entfernen.

5) Gutscheine und Aktionswerbemittel

I. Printgutscheine, z.B. aus Zeitungen, Zeitschriften, Katalog- und Paketbeilegern etc., sind von der Benutzung ausgeschlossen. Sie dürfen nicht öffentlich ins Internet gestellt werden. Es dürfen nur Rabatt- & Gutscheinaktionen beworben werden, die von Volksversand im jeweiligen Netzwerk (awin/webgains) zur Verfügung gestellt wurden. Sales, die durch nicht autorisierte Gutscheine generiert wurden, werden nicht vergütet.

6) Partnerprogramm-Regeln

I. Der Partner allein ist vollständig verantwortlich für den Betrieb, die Pflege und Verfügbarkeit seiner Website, sowie für die Inhalte, die auf seiner Website erscheinen. Sie garantieren damit, dass Ihre Website keinen der unter Punkt 2) aufgeführten Inhalte enthält oder auf diese verlinkt.

II. Der Partner ist als selbständiger Betreiber der Website für die Inhalte im Sinne des § 7 TMG selbst verantwortlich. Zudem beachtet der Partner die Vorschriften nach § 11 ff. TMG, insbesondere die Vorschriften für die Speicherung von Cookies, sowie des BDSG. Der Partner hält Volksversand somit von sämtlichen Ansprüchen frei, die Volksversand bei Missachtung oder Verletzung der Datenschutzgesetze durch das Fehlverhalten des Partners entstehen.

III. Ist der Publisher Betreiber eines Netzwerks mit Sub-Publishern, garantiert er mit seiner Registrierung, diese AGB gegenüber seinen Sub-Publishern zu kommunizieren und deren Einhaltung zu überwachen und durchzusetzen. Er haftet für das Verhalten seiner Sub-Publisher.

IV. Die von Volksversand zur Verfügung gestellten Links dürfen nur auf der Website platziert werden, mit der sich der Partner für das Volksversand-Partnerprogramm beworben hat und angenommen wurde. Sollte der Partner mehrere Domains besitzen, so ist er verpflichtet, diese bei der Anmeldung anzugeben. Sollten sich Änderungen bei den Domains des Partners, der gewerblichen Ausrichtung oder der Änderung der Website ergeben, so verpflichtet sich der Partner, Volksversand mit einer Frist von 4 Wochen darüber in Kenntnis zu setzen. Volksversand entscheidet sodann über die Fortsetzung der Linkschaltung auf dieser Domain. Die Fortsetzung der Schaltung der Links ist nur dann zulässig, wenn Volksversand diese nicht untersagt.

V. Solange Sie die von Volksversand angebotenen Links verwenden, hat der Partner diese ständig aktuell zu halten. Veraltete Links und Inhalte sind zu löschen bzw. zu korrigieren, sofern diese nicht von Volksversand dynamisch angepasst werden. Die Anweisungen des Netzwerks zum Einbau der Links auf der Partner-Website sind auf jeden Fall zu beachten. Um die genaue Abrechnung der Provisionen zu gewährleisten, verwendet der Partner nur die im Volksversand Partnerprogramm hinterlegten Links.

VI. Es ist untersagt, die Partner-Website so einzurichten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website von Volksversand besteht oder die Partner-Website den Eindruck hervorruft, dass diese zu Volksversand gehört oder ein Teil davon ist. Die Nennung von Volksversand in der Display-URL sowie im Domain-Namen ist untersagt.

VII. Der Partner verpflichtet sich, keine unlautere Werbung zu betreiben. Werbemittel, die sich auf Volksversand beziehen, aber nicht von Volksversand freigegeben wurden, dürfen weder direkt noch indirekt verbreitet werden.
Zudem ist eine Genehmigung für die Verwendung von Werbemitteln einzuholen, wenn diese auf der Website eines Dritten oder in anderen Medien genutzt werden sollen. Der Partner muss sich darüber hinaus das Einverständnis von Volksversand einholen, wenn er unter Verwendung der Werbemittel von Volksversand Werbung für die eigene Website schalten will. Es ist sicher zu stellen, dass die Partner-Website oder Werbung durch die Verwendung der Werbemittel oder des Namens Volksversand, nicht als Website von Volksversand oder als von Volksversand geschaltete Werbung wahrgenommen wird.

VIII. Die Nennung und Verbreitung von nicht vorhandenen, abgelaufenen oder nicht durch Volksversand freigegebenen Angeboten, Gutscheinen und Aktionen von Volksversand durch den Partner ist unzulässig.

IX. Suchmaschinenmarketing ist bei sämtlichen Suchmaschinen nicht erlaubt, d.h. das aktive Bieten auf den Markennamen oder die URL (inkl. Falschschreibweisen und Kombinationen) ist zu unterlassen.
Publisher sind auch bei nicht auf Volksversand bezogenen SEA-Aktivitäten dazu angehalten, sicherzustellen,

a) dass die Verwendung des Markennamens oder der URL (inkl. Falschschreibweisen und Kombinationen) auf irreführende Weise in Anzeigen nicht zur Verwendung kommt, dies betrifft insbesondere den Anzeigentitel. Zu keiner Zeit darf eine Publisher-Anzeige suggerieren, dass sie unmittelbar von Volksversand als Werbetreibendem geschaltet wird.

b) dass keine geschaltete Anzeige eine direkte Weiterleitung auf den Volksversand-Internetauftritt auslöst.

c) dass automatisches („passives“) Bieten auf den Markennamen oder die URL (inkl. Falschschreibweisen und Kombinationen) aufgrund bestimmter Keyword-Optionen oder smarten Kampagnentypen vermieden wird. Dies hat durch das Hinterlegen von markennahen Ausschluss-Begriffen zu erfolgen.

d) Eine ausführliche Liste der betreffenden Keywords erhalten Sie gern auf Rückfrage. Bitte wenden Sie sich dazu an affiliate@volksversand.de

e) Sales, die via aktives und passives Suchmaschinenmarketing, wie oben beschrieben, generiert werden, werden nicht vergütet. Volksversand weist darüber hinaus darauf hin, dass jegliche Schadensersatzansprüche aus solchen Buchungen, die gegenüber Volksversand geltend gemacht werden, an den verantwortlichen Partner weitergeleitet und dessen Daten gegenüber dem Geschädigten offengelegt werden.

f) Volksversand akzeptiert ausschließlich Partner, die Netzwerk-Cookies durch einen expliziten User-Click auf eines unserer Werbemittel generieren. Alle anderen Methoden zur Cookie-Generierung, z.B. durch iFrame, View oder ähnlichen Methoden sind nicht zulässig.
Das Registrieren und Nutzen von Domains mit dem Wort Volksversand sowie von Vertipper-Domains, z.B. in Form einer direkten Weiterleitung auf die Internet-Auftritte von Volksversand, ist untersagt.

X. Der Partner ist nicht berechtigt, in sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, Twitter, Instagram und ähnlichen, Angebote im Namen von Volksversand zu erstellen, anzunehmen oder Volksversand zu vertreten. Es ist des Weiteren untersagt, auf diesen Plattformen Werbung zu schalten, welche direkt auf Volksversand verlinkt. Dass bedeutet: Der im Post verwendete Link muss zunächst auf die Partner-Website führen und darf erst von dort aus auf Volksversand verlinken. Dies gilt für die Schaltung der Werbung in Textform als auch in Verbindung mit dem Volksversand Logo.

XI. Posts auf Social Media Plattformen oder redaktionelle Beiträge, wie z.B. die Erstellung von Blogposts, welche einen Volksversand-Link enthalten, müssen explizit als bezahlte Werbung gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss klar und unmissverständlich sowie in deutscher Sprache erfolgen. Sie muss zudem klar von weiteren Hinweisen getrennt, z.B. direkt am Anfang, aufgeführt sein.

XII. E-Mails, welche Werbung für Volksversand zum Inhalt haben, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Volksversand durch den Partner versendet werden. Liegt das schriftliche Einverständnis vor, ist der Partner verpflichtet, die Entwürfe der Werbe-Mails oder Newsletter vor Versenden durch Volksversand freigeben zu lassen. Des Weiteren verpflichtet sich der Partner, die Werbe-Emails oder Newsletter nur an Empfänger zu versenden, welche nachweislich entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch das Double-Opt-In Verfahren dem Empfang dieser E-Mails zugestimmt haben.

XII. Die für den Partner zur Verfügung gestellten und erlaubten Werbemittel dürfen nicht auf einen anderen Partner übertragen bzw. von diesem verwendet werden.

XIV. Die automatische Umwandlung von Wörtern in Blogartikeln oder Texten in Links des Volksversand-Partnerprogramms ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Volksversand gestattet. Volksversand wird hierbei den entsprechenden Rahmen definieren und behält sich vor, Ausschlüsse vorzunehmen.

XV. Das Erzeugen und Setzen von Volksversand-Cookies ist nur dann erlaubt, wenn ein Volksversand Werbemittel zum Einsatz gekommen ist, welches sichtbar ist und ein bewusstes Anklicken durch den Nutzer voraussetzt. Es ist nicht gestattet, eine unsichtbare Einbindung von Volksversand vorzunehmen, um damit Cookies beim Nutzer zu setzen. Es ist untersagt, iFrames, Pop-ups, Pop-Under sowie Layer einzusetzen, um so ein Cookie ohne aktives Mitwirken des Nutzers zu setzen.
Post View Tracking ist nicht gestattet, sofern keine schriftliche Erlaubnis von Volksversand zum Einsatz dieser Methode vorliegt. Im Fall des Einsatzes von Post View Tracking, darf maximal ein Cookie durch den Partner gesetzt werden.
Das Einbuchen in Adware Netzwerke ist nicht gestattet. Bestellungen, welche durch elektronische Hinweise (z.B. via Browserplugins), dass bspw. Zusatzvergütungen, Bonuspunkte etc. vom Nutzer beansprucht werden können, generiert werden, werden von Volksversand nicht anerkannt und hierdurch erwirtschaftete Provisionen werden storniert. Es werden ausschließlich Bestellungen durch Volksversand vergütet, die einen begründeten Ursprung aus dem regulären Einsatz von Werbemaßnahmen auf der Partner-Website / Werbefläche haben.

XVI. Der Einsatz von so genannten Forced Klicks (Klickzwang) ist untersagt.

XVII. Das Crawlen der Volksversand-Website ist untersagt.

XVIII. Die Verwendung und der Einsatz von Volksversand-Links in Toolbars, Partner-eigene als auch Toolbars von Dritten, sowie Browser-Plug-ins, in die sich der Partner einbucht bzw. mit denen die Partner-Website in Kooperation steht, ist nicht erlaubt. Zudem ist es untersagt, Veränderungen am Browser in Form von Plug-ins oder Software vorzunehmen, welche den Nutzer, der sich bereits auf der Volksversand-Website befindet, auf eine Partner-Website zu leitet, um dort einen Partner-Cookie zu setzen. Dies betrifft z.B. den Einsatz von Overlays, welche beim Nutzer den Anschein erwecken, dass dieser sich bereits auf der Volksversand-Website befindet.
Im Fall der Zuwiderhandlung werden die betroffenen Partner-Websites aus dem Volksversand Partnerprogramm entfernt und generierte Provisionen werden ersatzlos gestrichen.

XIX. Der Partner unterlässt es darüber hinaus, sämtliche Handlungen, die die Funktionalität der Software und des Systems von Volksversand beeinträchtigen (z.B. Spam-Mails, Mail-Bomben etc.) vorzunehmen und haftet für alle Schäden, die Volksversand durch diese Handlungen des Partners entstehen.

XX. Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen wird Volksversand das Fehlverhalten und den Account des Partners bis zur endgültigen Klärung ggf. vorläufig deaktivieren. Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine Klärung erfolgt sein, ist Volksversand berechtigt, den Partner aus dem Volksversand-Partnerprogramm umgehend zu entfernen und die Partnerschaft zu kündigen. In diesem Fall werden offene Provisionen storniert und nicht ausgezahlt.
Darüber hinaus behält sich Volksversand weitere rechtliche Schritte, z.B. die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, ausdrücklich vor.

7) Vertraulichkeit

I. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde oder das Einverständnis von Volksversand vorliegt, sind alle Informationen, im Besonderen geschäftliche und finanzielle Informationen und Daten zu Kunden, Verkäuferlisten, Preis- und Verkaufsinformationen sowie die in den Teilnahmebedingungen festgehaltenen Regelungen streng vertraulich zu behandeln. Diese Informationen dürfen daher weder in direkter noch indirekter Form für wirtschaftliche oder andere Zwecke des Partners genutzt werden. Die Pflicht der Geheimhaltung gilt auch über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus.

II. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht, wenn die Informationen bekannt sind oder für die Allgemeinheit über öffentlich zugängliche Quellen einsehbar sind. Die Weiterleitung der Informationen an Rechtsanwälte oder andere verpflichtete Personen muss auf vertraulicher Ebene erfolgen.

8) Vertragsänderungen

Volksversand behält sich vor, die in den Teilnahmebedingungen hinterlegten Regeln und Bestimmungen jederzeit zu ändern bzw. anzupassen. Der Partner wird hierüber mit einer Frist von 14 Tagen per E-Mail über das jeweilige Affiliate-Netzwerk benachrichtigt. Sollte eine Anpassung der Regelungen für den Partner nicht akzeptabel sein, bleibt die Möglichkeit der Kündigung durch den Partner. Die weitere Teilnahme am Volksversand-Partnerprogramm, nach Beginn der Änderungen, gilt als Annahme. Volksversand wird bei Änderungen auf diese Möglichkeiten hinweisen.

9) Verschiedenes

Mit Zulassung zum Volksversand Partnerprogramm akzeptiert der Partner die aufgeführten Teilnahmebedingungen. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, behält sich Volksversand das Recht vor, den Partner fristlos zu kündigen. Noch ausstehende Provisionen werden storniert und nicht ausgezahlt.

Ergänzend zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher der Partner-Netzwerke.

Stand: Dezember 2022