TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS AFFILIATE PROGRAMM DER OUTLETCITY AG
Diese Teilnahmebedingungen („Teilnahmebedingungen“) gelten für die Teilnahme von OnlineWerbepartnern („Publisher“) der OUTLETCITY AG an dem von der OUTLETCITY AG über das Affiliate Netzwerk der AWIN AG („AWIN“) betriebenen Affiliate Programm („OUTLETCITY Affiliate Programm“) neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher von AWIN („AWIN AGB“), die unter https://s3.amazonaws.com/docs.awin.com/Legal/Publisher+terms+and+conditions+2019+DE.pdf abrufbar sind. Die OUTLETCITY AG ist ein Advertiser im Sinne der AWIN AGB, der Publisher ein Publisher.
1. Das OUTLETCITY Affiliate Programm
1.1 Das OUTLETCITY Affiliate Programm ermöglicht es bei AWIN registrierten Publishern, das Onlineangebot der OUTLETCITY AG („OUTLETCITY Onlineangebot“) gegen Erhalt einer Provision zu bewerben.
1.2 Die OUTLETCITY AG entscheidet anhand der von AWIN zu dem jeweiligen Publisher übermittelten Informationen, ob der Publisher zur Teilnahme am OUTLETCITY Affiliate Programm zugelassen wird und schließt bei positiver Entscheidung einen Vertrag mit dem Publisher (jeweils „Teilnahmevertrag“). Ein Publisher hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Teilnahmevertrags.
2. Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung zum OUTLETCITY Affiliate Programm
2.1 Der Publisher muss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
2.2 Der Publisher muss eine eigene Webseite oder anderen Internetauftritt haben (zusammen „Internetauftritt des Publishers“) und deren URL im Rahmen der Anmeldung zum OUTLETCITY Affiliate Programm oder später gegenüber der OUTLETCITY AG ohne deren Widerspruch angegeben haben.
2.3 Dieser Internetauftritt des Publishers muss
(a) ein vollständiges Impressum nach § 5 TMG sowie
(b) eine Datenschutzerklärung im Sinne der Art. 13 und 14 DSGVO enthalten und
(c) alle weiteren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, Werbung und Telemedien, erfüllen.
2.4 Der Internetauftritt des Publishers darf unter keiner Tippfehler-Domain betrieben werden und keine Inhalte enthalten, die
(a) gegen geltendes Recht verstoßen, sittenwidrig oder politisch sind,
(b) Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte der OUTLETCITY oder Dritter verletzen,
(c) obszönen, rassistischen, Gewalt verherrlichenden, pornografischen, jugendgefährdenden oder sonst die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährdenden oder beeinträchtigenden Charakter haben,
(d) beleidigenden, diskriminierenden, belästigenden, verleumderischen oder sonst persönlichkeitsverletzenden Charakter haben, oder
(e) eine Aufforderung zur Teilnahme an Kettenbriefen oder Schneeballsystemen darstellen.
3. Regeln für die Bewerbung des OUTLETCITY Onlineangebots
3.1 Die Bewerbung des OUTLETCITY Onlineangebots durch einen Publisher kann über Bannerschaltung auf der eigenen Webseite, Textlinks oder andere zuvor mit der OUTLETCITY AG abgestimmte Werbemittel erfolgen. Möchte der Publisher sich eines anderen Werbemittels bedienen, muss er vorab die Details mit der OUTLETCITY AG abstimmen und sich dieses Werbemittel von der OUTLETCITY AG freigeben lassen.
3.2 Die OUTLETCITY AG wird dem Publisher über AWIN eine Auswahl von Werbemitteln (z.B. Grafiken, Textlinks etc.) zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung stellen. Der Publisher darf ausschließlich diese Werbemittel in seinen Internetauftritt integrieren.
3.3 Im Fall einer Änderung der Domain, der inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstands des Internetauftritts des Publishers, muss der Publisher die OUTLETCITY AG einen Monat im Voraus unter Nennung des Termins der geplanten Änderung informieren. Solange die OUTLETCITY AG der weiteren Bewerbung des OUTLETCITY Onlineangebots nicht widerspricht, darf der Publisher die Integration der zur Verfügung gestellten Werbemittel fortsetzen. Widerspricht die OUTLETCITY AG der weiteren Bewerbung des OUTLETCITY Onlineangebots, hat der Publisher die betroffenen Werbemittel sofort aus seinem Internetauftritt zu entfernen.
3.4 Bei der Bewerbung der OUTLETCITY AG ist auf die Großschreibweise zu achten.
3.5 Der Publisher darf die Werbemittel nicht in einer Weise in seinen Internetauftritt einbinden, die eine Verwechslungsgefahr mit dem Internetauftritt der OUTLETCITY AG hervorruft oder den Eindruck erweckt, dass sie Teil des Internetauftritts der OUTLETCITY AG sei. Der Internetauftritt und die Einbindung der Werbemittel in den Internetauftritt des Publishers dürfen darüber nicht den Eindruck erwecken, als wäre der Publisher berechtigt, die OUTLETCITY AG im Rechtsverkehr zu vertreten oder Erklärungen mit Wirkung für oder gegen die OUTLETCITY AG abzugeben.
3.6 Das Erzeugen von zusätzlichen Cookies ist nur dann gestattet, wenn das damit verbundene Werbemittel der OUTLETCITY AG sichtbar ist und wenn der Erzeugung des Cookies eine bewusste Entscheidung des jeweiligen Kunden vorausgeht.
3.7 Die Bewerbung des OUTLETCITY Onlineangebots mittels belästigender E-Mail-Werbung im Sinne des UWG ist nicht gestattet. Entsprechend muss der Empfänger die Zusendung von E-Mail-Werbung durch den Publisher im Vorhinein explizit per Double-Opt-In erlaubt haben und Werbe-E-Mails müssen mit einer Opt-Out-Möglichkeit versehen sein. Der Publisher muss zudem klar als Absender der E-Mails erkennbar sein und der Publisher darf nicht den Eindruck erwecken, dass die OUTLETCITY AG den Versand veranlasst hat.
3.8 Jegliche Verwendung der Begriffe OUTLETCITY AG, OUTLETCITY.COM, OCM oder anderer durch Partnerunternehmen der OUTLETCITY AG geschützter Begriffe oder Marken (insbesondere Tommy Hilfiger, JOOP!, windsor.,Strellson, Pepe Jeans, Levi’s®, Gant, Escada, Escada Sport, Lacoste, Diesel, Mustang, Strenesse, Dockers sowie zukünftige Marken, die über das OUTLETCITY Onlineangebot angeboten werden) sowie deren Logos und Produktbilder, soweit diese über die konkret vorgeschriebene Darstellung der Werbung hinausgeht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der OUTLETCITY AG zulässig, es sei denn, der Inhaber der jeweiligen Rechte hat dem Publisher die konkrete Verwendung gestattet. Insbesondere darf der Publisher diese Namen oder Begriffe nicht als Domainnamen bzw. URL verwenden.
3.9 Die Bewerbung des OUTLETCITY Onlineangebots über Suchmaschinenmarketing (SEM) ist nicht gestattet. Insbesondere ist jegliche Nutzung von Keyword-Advertising mit den unter Ziffer 3.8 beschriebenen Marken, Produktbezeichnungen und zugehörigen Keywords, inklusive denkbarer Tippfehler-Varianten der Begriffe, untersagt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Buchung als Keyword.
3.10 Die Bewerbung des OUTLETCITY Onlineangebots in oder über Layer- und Bannernetzwerke, sowie in Klamm-Lose-, Paid-Mail, Paid-Banner und Paid-Klick-Programmen ist nicht gestattet.
3.11 Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) ist ebenfalls untersagt.
3.12 Das Werben mit Gutscheinen und/oder Gutscheincodes von/für die OUTLETCITY AG ist nur gestattet, wenn der jeweilige Gutschein oder Gutscheincode explizit von der OUTLETCITY AG für den Affiliate Bereich freigegeben wurde und dem Publisher über AWIN zur Verfügung gestellt wurde.
3.13 Der Publisher darf weder in Form von textlichem Content noch in Form von Screenshots Preise in Werbung integrieren oder anders mit Preisen für Waren werben, die von der OUTLETCITY AG angeboten werden.
3.14 Der Publisher hat sicherzustellen, dass die Darstellung der Bewerbung des OUTLETCITY Onlineangebots und seine Einbindung der Werbemittel in seinen Internetauftritt rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Für beides ist die OUTLETCITY AG nicht verantwortlich. Die OUTLETCITY AG wird entsprechend weder die Darstellung noch die Einbindung der Bewerbung des OUTLETCITY Onlineangebots vorab prüfen.
3.15 Soweit die OUTLETCITY AG Anweisungen zum technischen Einbau oder der Pflege der Werbemittel ausspricht, sind diese vom Publisher unbedingt zu beachten.
4. Nutzungsrechte
4.1 Die OUTLETCITY AG räumt dem Publisher lediglich diejenigen nicht exklusiven, nicht übertragbaren und jederzeit widerruflichen Rechte ein, die er und solange er sie benötigt, um mit den ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel die vertraglich geschuldete Bewerbung des Onlineangebots vorzunehmen.
4.2 Darüberhinausgehend räumt die OUTLETCITY AG dem Publisher keine Rechte ein. Die eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Publisher und der OUTLETCITY AG oder AWIN.
4.3 Der Publisher darf die OUTLETCITY AG ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung nicht als Referenz angeben oder in irgendeiner anderen Weise mit der Vertragsbeziehung zur OUTLETCITY AG werben.
5. Provision
5.1 Das Provisionsmodell für Publisher besteht aus zwei Komponenten. Der Publisher kann sowohl eine Provision für Verkäufe (jeweils ein „Sale“) sowie für Neu-Registrierungen von Kunden im OUTLETCITY CLUB (jeweils ein „Lead“) erhalten.
5.2 Um dem jeweiligen Publisher einen Provisionsanspruch zuordnen zu können, werden Cookies mit einer Laufzeit von 30 Kalendertagen gesetzt, sobald ein Kunde über ein in den Internetauftritt des Publishers eingebundenes Werbemittel in das OUTLETCITY Onlineangebot gelangt. Gelangt der Kunde innerhalb der Laufzeit eines bereits zuvor so gesetzten Cookies über das Werbemittel eines anderen Publishers erneut in das OUTLETCITY Onlineangebot, wird das zuerst gesetzte Cookie durch das neu gesetzte Cookie überschrieben und die Laufzeit des zuerst gesetzten Cookies wird damit vorzeitig beendet. Registriert sich ein Kunde innerhalb der Laufzeit eines Cookies als Neumitglied für den OUTLETCITY CLUB, wird der Publisher, über dessen Werbemittel der Kunde in das OUTLETCITY Onlineangebot gelangt war, für diesen Lead einmalig vergütet. Die Lead-Provision wird erst mit Ablauf der für die validierte Registrierung (= nach Bestätigung der Registrierung der OUTLETCITY im Double-Opt-In-Verfahren) des Kundenkontos geltenden Widerrufsfrist fällig.
5.3 Eine Provision für Sales wird nur für Netto-Sales und ausschließlich unter den folgenden Bedingungen fällig:
(a) Der Publisher hat einen Sale nur dann generiert, wenn ein Kunde, nachdem er über ein in den Internetauftritt des Publishers eingebundenes Werbemittel in das OUTLETCITY Onlineangebot gelangt ist, innerhalb der Laufzeit des jeweils gesetzten Cookies dort Waren gekauft hat.
(b) Ein Sale ist zudem erst dann generiert, wenn die Ware an den Kunden geliefert und vollständig bezahlt wurde.
(c) Ein Netto-Sale liegt erst nach erfolglosem Ablauf der Widerrufsfrist oder längeren, von der OUTLETCITY AG bestimmten, Retourenfristen vor.
(d) Eventuelle Gutscheinwerte und Versandkosten werden von der Berechnungsgrundlage für die Provision abgezogen.
(e) Der Sale wurde nicht mit einem unautorisierten Gutschein generiert.
5.4 Die jeweilige Provisionshöhe für durch den Publisher generierte Sales oder Leads bestimmt sich nach dem im Reiter „Übersicht“ angegebenen Provisionsmodell sowie nach gegebenenfalls davon abweichenden individuellen Vereinbarungen zwischen der OUTLETCITY AG und dem jeweiligen Publisher.
5.5 Eine Anpassung des jeweiligen Provisionsmodells im Einklang mit den Ziffern 6.5 bis 6.9 der unter https://www.awin.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen/programme-terms-andconditions-2017 abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AWIN für Advertiser („Advertiser AGB“) kann jederzeit erfolgen.
6. Laufzeit und Kündigung des Teilnahmevertrags
6.1 Die OUTLETCITY AG und der Publisher schließen den Teilnahmevertrag unter der auflösenden Bedingung der Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Publisher und AWIN sowie zwischen der OUTLETCITY AG und AWIN.
6.2 Sowohl die OUTLETCITY AG als auch der Publisher können den Teilnahmevertrag darüber hinaus jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen.
6.3 Das jeweilige Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.4 Jede Kündigung des Teilnahmevertrags muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.
7. Freistellung von Ansprüchen Dritter
7.1 Der Publisher stellt die OUTLETCITY AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Publisher bei der Bewerbung des OUTLETCITY Onlineangebots schuldhaft gegen diese Teilnahmebedingen oder geltendes Recht verstoßen hat.
7.2 Sollte eine Verteidigung gegen Ansprüche Dritter notwendig werden, ist der Publisher verpflichtet, die OUTLETCITY AG bei der Verteidigung zu unterstützen. Diese Unterstützung kann beispielsweise in der Zurverfügungstellung von Informationen oder der Abgabe von Erklärungen (z.B. eidesstattlicher Versicherungen) liegen. 7
8. Schlussbestimmungen
8.1 Im Verhältnis zur OUTLETCITY AG gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Publishers nicht.
8.2 Sollten diese Teilnahmebedingungen den jeweils in ihrer geltenden Fassung anwendbaren AWIN AGB oder der Advertiser AGB oder anderen Vereinbarungen zwischen AWIN und der OUTLETCITY AG oder dem Publisher widersprechen, gehen die Bestimmungen der AWIN AGB und der Advertiser AGB diesen Teilnahmebedingungen vor.
8.3 Für diese Teilnahmebedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten zwischen der OUTLETCITY AG und dem Publisher ist, soweit zulässig, Metzingen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden oder Lücken aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.