- Es besteht Einigkeit, dass der Tippgeber die Gewährung von Sondervergütungen an Kunden (Belohnungen an Endkunden wie zum Beispiel Cashback, Gutscheine, Bonuspunkte oder sonstige geldwerte Vorteile) vorab mit der BavariaDirekt abstimmt. Im Fall einer erfolgten Abstimmung gilt die Zustimmung der BavariaDirekt für alle gleichartig gelagerten Fälle erteilt und ist daher nicht in jedem Einzelfall (Gewährung an den jeweiligen Kunden) erforderlich.
- Eine vorherige Abstimmung ist nicht erforderlich, sofern die Weitergabe der Affiliateprovision (Tippgeberprovision) auf maximal 15 Euro pro Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr beschränkt ist.
- Es werden nur Sales auf echte Neuabschlüsse bestätigt. Existiert ein bestehender Vertrag und wird dieser geändert (z. B. Tarifwechsel), so wird der Sale abgelehnt. Schließt ein bestehender Kunde einen zusätzlichen Vertrag ab, so wird dies als Neuabschluss gewertet und der Sale entsprechend bestätigt.
- SEA Maßnahmen sind eingeschränkt erlaubt
- Keine Paidmail oder Bannernetzwerke
- Die Publisher sind dazu angehalten, nur die in der AWIN-Plattform zur Verfügung gestellten Werbemittel zu verwenden. Andernfalls kann die Bestätigung eines Sales aus diesem Grund abgelehnt werden.